Protocol of the Session on April 25, 2012

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Wenn Sie gestern in Lauenburg gewesen wären leider war niemand von der CDU da -, wo der Schulentwicklungsplan vorgestellt wurde, hätten Sie festgestellt, dass zum Beispiel in Geesthacht 41 % und in Schwarzenbek 39 % der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs die Sekundarstufe II besuchen. In Lauenburg sind es gerade 31 %, also 10 % weniger. Dies kommt daher, weil wir in Lauenburg keine Sekundarstufe II haben, sondern die Lauenburger Schülerinnen und Schüler sehr weit fahren müssen und diese weiten Fahrwege die

Schülerinnen und Schüler davon abhalten, in die Sekundarstufe II zu gehen.

(Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU])

Dies müssen wir endlich aufheben. Ich finde es ja gut, dass Sie sich hier hingestellt und gesagt haben, dass Sie keine Sekundarstufe II im Kreis Herzogtum Lauenburg haben wollen und dass Sie auch keine in Lauenburg und in Büchen haben wollen. Aber dann erzählen Sie das doch auch den Menschen vor Ort.

(Klaus Schlie [CDU]: Da sagen Sie die Un- wahrheit! Genau das habe ich nicht gesagt, Herr Schulze! Sie sind ein Wortverdreher! Das habe ich nicht gesagt!)

Wenn Sie sagen, Herr Dr. Henning Höppner würde etwas versprechen, was er nicht halten kann, dann muss ich Ihnen sagen: Herr Höppner hat in allen Äußerungen - das hat Herr Stegner und das habe ich auch getan - immer darauf hingewiesen: Wenn die Zahlen der Schülerinnen und Schüler stimmen das ist gegeben -, dann sind wir für eine Oberstufe.

(Klaus Schlie [CDU]: Ja, genau!)

- Warum stellen Sie sich dann hier hin und erzählen etwas Falsches?

(Klaus Schlie [CDU]: Sie sagen die Unwahr- heit! Genau das Gleiche habe ich auch ge- sagt!)

Ich kann Ihnen sagen: Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass es möglichst viele Sekundarstufen II in Gemeinden gibt, wo das möglich ist, wo die Schülerzahlen das hergeben.

(Klaus Schlie [CDU]: Genau!)

Das kann ich Ihnen auch noch sagen: Sie können auch Ihre JU-Truppen gern zurückpfeifen. Die brauchen Sie nicht mehr vor das Gymnasium zu stellen und sagen zu lassen: Dieses Gymnasium wird geschlossen. Das Gymnasium in Geesthacht zum Beispiel wird nicht geschlossen, weil die Schülerzahlen dort stimmen.

Aber ich kann Ihre Angst verstehen. Wenn man keine guten Argumente hat, dann schürt man Angst, und das machen Sie.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, dass sich gute Argumente durchsetzen werden. Das werden auch die Lauenburger erkennen.

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall bei der SPD - Christopher Vogt [FDP]: Das war ein historischer Beitrag! Nein, ein hysterischer, meine ich!)

Zu einem weiteren Beitrag erteile ich Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Dolgner hat sich zu einer Schule geäußert, die in seinem Wahlkreis liegt, der Gemeinschaftsschule in Büdelsdorf, einer Schule, die ich übrigens zwei Mal in meiner Amtszeit besucht habe. Also, ich glaube, der Vorwurf, ich würde mich um die Schulen nicht kümmern und nicht mit den Leuten vor Ort reden, läuft ins Leere.

In der Tat ist es so, dass die Resolution, die sie damals formuliert haben, in meinem Hause, ich glaube, von der zuständigen Abteilungsleitung in Empfang genommen worden ist. Selbstverständlich wird so etwas ernst genommen. Aber es ist leider auch aus Termingründen nicht möglich, dass der Minister für solche sicherlich sehr wichtigen Aufgaben immer auf Abruf bereitsteht. Das können dann in einem Ministerium auch einmal Abteilungsleitungen mit übernehmen.

Zweiter Punkt: Sie haben einen „SHZ“-Artikel von Mitte 2010 zitiert. Ich habe jetzt zwar nicht mehr wortwörtlich in Erinnerung, was Sie dazu gesagt haben, aber ich darf darauf hinweisen. Es ist, glaube ich, eine Erfahrung von uns allen, dass nicht immer alles, was irgendwo in der Zeitung steht oder was in Zeitungsartikeln unter Bezugnahme auf die interessierten Kreise behauptet wird, auch den Tatsachen entspricht.

Tatsache ist, dass die Gemeinschaftsschule Büdelsdorf zu jenen Schulen gehört, wo der Schulträger bereits bei der Gründung den Antrag gestellt hat, dass auch eine Oberstufe eingerichtet werden sollte. Das Bildungsministerium hat unter Leitung meiner Amtsvorgängerin, Frau Erdsiek-Rave, damals in solchen Fällen den Bescheid erteilt, dass eine Genehmigung nur für die Sekundarstufe I erfolgt und dass eine Entscheidung über die Frage, ob eine Oberstufe eingerichtet werden kann, frühestens zu dem Zeitpunkt getroffen werden kann, wenn absehbar ist, wie die Prognose für die weitere Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler aussieht.

Im Falle von Büdelsdorf ist das eine Prognose, die frühestens in diesem Jahr 2012 gestellt werden kann. Denn im achten Jahrgang - dieser endet in diesem Schuljahr vor den Sommerferien 2012 wird ja den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschulen eine Prognose gegeben, welchen Abschluss sie voraussichtlich erreichen werden, und unter anderem auch, ob voraussichtlich eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe am Ende des 10. Schuljahres, also noch zwei Jahre später, möglich sein wird. Diese Zahlen liegen derzeit für Schulen, die das gleiche Gründungsjahr wie die Gemeinschaftsschule Büdelsdorf haben, noch nicht vor.

Deshalb war in der Vergangenheit auch nicht auf Fragen aus der Kommunalpolitik, man möge erklären, ob die Schule eine Oberstufe bekommen kann, eine positive Antwort zu geben. Das ging nicht. Das hat übrigens das Ministerium unter meiner Amtsvorgängerin Frau Erdsiek-Rave ganz genauso gehandhabt. Daran habe ich überhaupt nichts geändert.

Im Schulgesetz haben wir das verankert, was in der Vergangenheit schon in einer Handreichung des Bildungsministeriums vom März 2007 dargelegt worden ist, nämlich dass zum einen ein öffentlicher Bedarf festgestellt werden muss. Dieser hängt natürlich mit der Schülerzahl in der betreffenden Schule zusammen. Das ist das eine. Zum anderen ist dabei auch zu berücksichtigen, wie denn das Oberstufenangebot in der Region ist. Da ist natürlich die Stadt Rendsburg, der Nachbarort, unmittelbar betroffen. Sie wissen ja, wie sich die Rendsburger Kommunalpolitik in dieser Frage positioniert hat. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde arbeitet an einer Aktualisierung des Kreisschulentwicklungsplans. Dieser soll nach meiner Kenntnis im Mai, Juni oder Juli dieses Jahres vorgelegt werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand - das habe ich bei meinem letzten Besuch an der Gemeinschaftsschule Büdelsdorf vor, ich glaube, zwei Wochen den Beteiligten auch gesagt - kann man, sosehr ich auch nachvollziehen kann, dass der Wunsch dort geäußert wird, dazu keine positive oder auch, wenn die Gründe dafür sprechen, keine negative Antwort geben. Derzeit ist ein solcher Antrag nicht entscheidungsfähig. Das ist schlicht und ergreifend der Sachverhalt.

Ich wollte das hier einfach noch einmal darlegen, auch wenn uns das jetzt noch einmal viereinhalb Minuten gekostet hat, weil ich ja weiß, dass all die Dinge, die Herr Dolgner hier erzählt hat, sonst auch im Wahlkampf erzählt werden. Die Faktenlage ist

(Olaf Schulze)

eben eine andere. Diese widerspricht eindeutig den Unterstellungen, die Sie hier noch einmal vorgetragen haben.

(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU)

Die Redezeit des Ministers betrug genau 4 Minuten und 40 Sekunden und steht somit jetzt allen Fraktionen zur Verfügung.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein beliebtes Mittel in der Politik, sich gegen Unterstellungen zu wehren, die niemand gemacht hat. Herr Klug, bei dem Protestbrief ging es nicht darum, dass Sie sich weigern würden, eine Oberstufe einzurichten, sondern es ging ganz klar um die Schulgesetznovelle.

Es ist auch ein beliebtes Mittel zu sagen, die Zeitung habe etwas nicht richtig zitiert. Das habe ich nachgeschaut. Die Sätze, die ich vorgelesen habe, waren eins zu eins die Sätze, die die Stadtvertretung Büdelsdorf beschlossen hat. Das hat die Zeitung eins zu eins berichtet. Ich habe das Original noch hier. Der Bürgermeister hat übrigens im selben Artikel auch geschrieben, er habe - ob er das nun gemacht hat, weiß ich nicht - dieses Schreiben per Brief geschickt, weil kein Termin zu machen war. So viel zu diesem Thema.

Nun zu den Fakten. Die Fakten sind nämlich: Verschlechterungen durch das Schulgesetz, die die Stadt Büdelsdorf als Gefährdung ihrer Möglichkeit, eine gymnasiale Oberstufe einzurichten, über alle Parteigrenzen hinweg gesehen hat. Es gab eine Riesenaufregung. Diese Aufregung gab es aber nicht wegen der Forderung, dass man jetzt sofort eine Oberstufe haben wollte. Das habe ich auch gar nicht behauptet. Das ist vielmehr ein Beispiel, das belegt, wie viel Unruhe Sie damals durch Ihre Schulgesetznovelle geschaffen haben. Es wurde so dargestellt, alles sei unruhig gewesen, und zu Beginn Ihrer Regierungszeit sei alles ruhig geworden.

Ich kann Ihnen sagen - das ist nicht nur meine Wahrnehmung, sondern bei dieser Frage kann ich Sie auch gerne mit Nicht-SPD-Menschen zusammenbringen -, dass die Wahrnehmung in Büdelsdorf eine ganz andere war. Die Wahrnehmung mag in Lauenburg anders gewesen sein. Nichts anderes

habe ich hier dargestellt. Diese Darstellung war faktisch vollkommen richtig.

Es ist klar, dass natürlich jetzt erst die Grundlagen geprüft werden, ob eine Oberstufe eingerichtet werden kann. Dabei geht es aber auch darum, welche Rahmenbedingungen man für die Oberstufe setzt. Wir werden andere Rahmenbedingungen setzen als Sie. Warum haben Sie das denn in die Schulgesetznovelle aufgenommen? Wenn Frau Erdsiek-Rave das genauso entschieden hätte, dann hätten Sie doch sofort uns allen den Wind aus den Segeln nehmen können, wenn das faktisch den Tatsachen entsprechen würde.

Den Tatsachen entspricht aber vielmehr, dass Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nicht in Ihr bildungspolitisches Konzept passen. Das haben wir schon mehrfach gehört. Damit haben wir kein Problem. In unser Konzept passen sie aber. Darüber werden die Bürger am 6. Mai abstimmen. Das wissen sie bei mir vor Ort und anderswo auch.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag zu Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 17/2498, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Lehrerbildung, Drucksache 17/281. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, FDP und Teilen der Fraktion DIE LINKE. Gegenprobe! - Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, die Stimme des Herrn Abgeordneten Lothar Hay von der SPD-Fraktion sowie eine Stimme der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Das sind die übrigen Stimmen der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 17/281, abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Sicherung der wohnortnahen Beschulung - Keine Schließung von Schulen im ländlichen Raum“, Drucksache 17/2405. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen von CDU

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

und FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag, Drucksache 17/2405, abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26. Hierzu ist die Durchführung einer namentlichen Abstimmung beantragt worden. Wer den Antrag auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung mit den Stimmen von CDU und FDP das erforderliche Quorum erreicht hat. Außerdem haben Herr Weber und Herr Höppner von der SPD dem zugestimmt.

Zunächst stimmen wir aber über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2510, ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der SPDFraktion und der SSW-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag, Drucksache 17/2510, abgelehnt.