Jetzt müsste eigentlich der Punkt gekommen sein, dass der amtierende Ministerpräsident dieses Landes erklärt, dass das Land Schleswig-Holstein aufgrund der eingetretenen Entwicklung beitreten werde, wie er es bei der Ministerpräsidentenkonferenz gesagt hat.
Deswegen wollen wir die Gelegenheit der heutigen Sitzung nutzen, uns an die Kollegen der Union, insbesondere an die konservativen Kollegen in der Union zu wenden. Wollen Sie sich wirklich von einer sehr kleinen und sehr vergänglichen Fraktion in eine Richtung führen lassen, sodass Schleswig-Holstein bundesweit blamiert wird, wobei Ihre Parteifreunde in Bayern und anderswo mit dem Kopf schütteln? Herr Kalinka, das ist die Frage, die ich an Sie richte. Wollen Sie das wirklich tun? Wollen Sie wirklich einer solchen Entwicklung weiter zustimmen, von der Sie genau wissen, dass sich das Land Schleswig-Holstein damit bundesweit blamiert? Sie wissen genau, wer die Protagonisten dabei sind. Von dieser Art Lobbyismus, die damit verbunden ist, will ich heute aber gar nicht reden. Die Ansiedlung der Bekämpfung der Geldwäsche bei den Ordnungsämtern ist doch ein Hinweis darauf, wie ernst das gemeint ist.
Ich will aber noch etwas anderes sagen. Wir erwarten heute von Ihnen Auskunft darüber, ob die scheidende Landesregierung noch Lizenzen vergeben möchte, bis sie abgelöst wird. Diese Auskunft wollen wir haben. Wollen Sie dem Land SchleswigHolstein Schaden zufügen, indem Sie das tun?
Ich sage sehr deutlich, dass nach dem Regierungswechsel auf der Basis eines solchen Gesetzes keine einzige Lizenz mehr vergeben wird.
Außerdem werden wir dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmen. Wenn dieses Gesetz heute keine Mehrheit findet, werden wir dieses Gesetz als eines der ersten Gesetze dem Landtag zuleiten.
Es ist auch gar keine Frage von Verstehen und Nichtverstehen. Ich wende mich nicht an diejenigen, die hier einer Form von Lobbyismus die Tür geöffnet haben, für die ich nur Worte übrighätte, die unparlamentarisch sind; deswegen lasse ich das hier weg. Ich wende mich an die Union und frage Sie, ob Sie mit den Traditionen, für die Sie sonst stehen, eine solche Politik wirklich mitmachen wollen.
Eine Vertreterin dieser kleinen Fraktion hat letztens bei einer Podiumsdiskussion gesagt, da würden so viel Gelder ins Land fließen, dass man damit so wunderbar die Suchthilfe verstärken könnte - die natürlich nötig wäre, weil viel mehr Leute suchtabhängig würden, wenn man Online-Poker in Schleswig-Holstein zulassen würde.
Deswegen sollten Sie heute noch einmal die Gelegenheit haben - das Gesetz ist ja denkbar einfach, es besteht aus einem Satz -, diese Geisterfahrt Schleswig-Holsteins zu beenden.
(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Zurufe von der FDP: Sie werden gar nichts tun! - Weitere Zurufe)
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was für ein Spit- zenkandidat der SPD! Mein Gott! - Dr. Chri- stian von Boetticher [CDU]: Ich will mal ei- ne Erklärung von Albig zu Stegner! - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Der Oberlobbyist hat alle nach Kiel eingeladen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir die Dringlichkeit in der letzten Landtagstagung abgelehnt haben. Denn die
Dringlichkeit der anderen Bundesländer ist groß, sie müssen bis zum 30. Juni 2012 einen ratifizierten Staatsvertrag vorlegen. Ich sage Ihnen schon heute voraus: Das werden sie nicht schaffen; das geht gar nicht.
Ich nenne Ihnen auch die Gründe. Sie haben hier einen Dringlichkeitsantrag zu einer Zeit gestellt, als Ihnen der Text von Herrn Barnier noch gar nicht vorlag. Inzwischen hätten Sie ihn lesen können; Sie haben fünf Wochen Zeit gehabt.
Der ist auf sechs Seiten übersetzt. Wenn Sie ihn nicht haben, ich kann ihn Ihnen geben, Herr Dr. Stegner. Macht nichts, man kann ja nur dazulernen.
Herr Barnier hat auf sechs Seiten zur Notifizierung - unserer ist notifiziert; dies war nur eine Anfrage, noch lange keine Notifizierung - kritische Anmerkungen gemacht, wie dies zu behandeln sei, und hat der Bundesrepublik mitgeteilt, wo es noch Verbesserungen seitens der Bundesrepublik geben muss. Ich kann Ihnen die alle vorlesen, aber ich glaube, das wollen wir nicht. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
Dann haben die Bundesländer über den Bundesrat dem Bundesfinanzminister ein Schreiben geschickt und um Stellungnahme gebeten, denn Voraussetzung ist, dass das Rennwettlotteriegesetz geändert wird, um auf der Basis von 5 % ein einheitliches deutsches Steuerrecht zu bekommen. Das Geld wird heute in Höhe von 16 2/3 % auf allen Rennbahnen in Deutschland eingenommen, geht über das Landwirtschaftsministerium durchs Finanzministerium und wird dann zu 90 % an die Pferdezuchtverbände ausgeschüttet wird. Das soll von 16 2/3 auf 5 % gesenkt werden. Da sagen nicht nur die Zuchtverbände: Halt, stopp, das geht überhaupt nicht, das machen wir nicht mit. Wie wollen Sie es auch begründen, dass die deutschen Züchter Geld kriegen, die ausländischen Züchter nicht? Das ist beihilferechtlich nicht möglich.
Das Bundesfinanzministerium kommt in einem Schreiben an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages - ich will zwei Sätze zitieren, wenn die Präsidentin dies erlaubt - in der Frage der Verfahrensoption zu dem Ergebnis, dass das System der Besteuerung von Pferdewetten in der jetzigen Form belassen werde. Es werde keine Änderung vorgenommen, eine Änderung werde bei der Europäischen Kommission notifiziert werden müssen, es sei aber zweifelhaft, ob die Europäi
Das ist die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss, in dem übrigens auch Rote und Grüne sitzen. Erkundigen Sie sich einmal bei Ihren Freunden oder Genossen! Ich weiß nicht, ob Sie Freunde in Berlin haben. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
Wenn das klar ist und klar ist, dass eine Begrenzung auf 20 geht, hat das nichts anderes zur Folge, als dass das, was heute bei den 15 beraten wird, nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht. Ich fordere von den 15 endlich einen Entwurf, der sowohl vom Bundesfinanzministerium als auch von der EU genehmigt wird. Dann erst haben wir eine Basis, auf der wir miteinander reden können.
- Herr Stegner, wenn die den gleichen Standard haben wie wir, reden wir auf gleichem Niveau. Aber wir reden nicht über Papiere, die es heute nicht gibt, die nicht genehmigt werden und die keine Basis haben, genehmigt zu werden. Was soll der Quatsch?
Außerdem reden Sie hier wieder einmal mit gespaltener Zunge in Kiel, aber das passt ja zu Ihnen. DIE LINKE hat in der Kieler Ratsversammlung einen Antrag gestellt: Kein Las Vegas in Kiel. Soll ich Ihnen einmal sagen, wie die SPD in Kiel abgestimmt hat? Die haben dagegen gestimmt.
Sie werfen uns vor, dass wir aus Schleswig-Holstein ein Las Vegas machten. Ihr Spitzenkandidat verhandelt zu Recht, sorgt dafür, dass hier Sponsorengelder kommen. Kubicki und mir werfen Sie vor, dass wir der Geldwäscherei und Prostitution den Weg bereiten, und hier werden Verträge gemacht. Die ersten Nutznießer sitzen im Rathaus. Das ist Ihr Spitzenkandidat. Das ist doppelte Moral. Das lassen wir uns nicht nachsagen.
In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss werden wir natürlich zustimmen. Wir werden morgen im Innen- und Rechtsausschuss sehen, wie der Ausschuss, der ergebnisoffen darüber beraten wird, entscheiden wird. Das werden wir dann als Votum nehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben weitere Gäste auf der Tribüne. Bevor wir die Debatte fortführen, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Mitglieder des SPD-Ortsverbands Pinneberg zu begrüßen. - Herzlich willkommen in Kiel im Landeshaus!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute bereits das zweite Mal ein Gesetz zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes. Ein objektiver Zuhörer müsste nun die Erwartung haben, dass sich neue Tatbestände ergeben hätten, die die Regierungskoalition zwingen müssten, ihre bisherige Meinung zu überdenken. Für die Antragsteller scheint ein Grund die Stellungnahme der EUKommission zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer zu sein. Tatsächlich aber ist in diesem vonseiten der EU-Kommission nur eine höflich formulierte, aber eindeutige Absage erteilt worden.
Herr Dr. Stegner, dass Sie eine ungewöhnliche, teils geradezu bizarre Rechtsauffassung vertreten, war mir bekannt. Als Politologe sei Ihnen das gestattet. Mittlerweile zweifle ich aber an Ihren Englischkenntnissen. Sie haben im Plenum am 21. März 2012 erklärt, dass eine Befassung problemlos möglich sei, auch wenn die Mitteilung bis dahin nur in englischer Sprache vorlag. Nur weil die Mitteilung der EU-Kommission in diplomatisch höflichem Ton geschrieben ist, heißt das nicht, dass die EU-Kommission den Enturf positiv bewertet. Sie dürfen Höflichkeit nicht als Zustimmung auslegen. Die EU-Kommission sieht auch weiterhin die quantitative Anzahl der Lizenzen äußerst kritisch. Dazu zitiere ich aus der EU-Mitteilung:
„Die Kommission hat festgestellt, dass sie im Zusammenhang mit den von den deutschen Behörden angegebenen Hauptzielen (im Ein- zelnen die Kanalisierung der Verbraucher- nachfrage in ein gesteuertes System sowie die Bekämpfung von Kriminalität und Be- trug) nicht erkennen kann, inwiefern eine Beschränkung der Gesamtzahl der Konzessionen für das Angebot von Online-Sportwetten zur Erreichung der gesetzten Ziele geeignet ist.“
Statt möglichst hohe Standards gegen Geldwäsche und bei Spielerschutz zu setzen und damit die Probleme zu bekämpfen, wollen die anderen Bundesländer das Problem durch die quantitative Beschränkung der Anzahl lösen. Das wäre in etwa so, als wenn wir beschließen würden, dass wir die Qualität bei den Medizinberufen dadurch steigern wollen, dass wir die Zahl der Zulassungen bei den Ärzten beschränken. Da fordern wir doch auch qualitative Hochschulabschlüsse und lassen nicht jeden selbst ernannten Medizinmann die Lizenz erwerben.
Die EU-Kommission wird auf Seite 2 der deutschen Stellungnahme noch deutlicher, indem sie die 15 Bundesländer deutlich ermahnt: