Bei den Minijobs, also den sogenannten 400 €Jobs, hat Schleswig-Holstein die geringste Quote unter den westdeutschen Bundesländern.
Zum Erfolg unserer Wirtschaftspolitik gehört auch, dass die Zahl der Hartz-IV-Empfänger seit 2005 rückläufig ist, nämlich um 13 %. Auch die Zahl der Kinder in Hartz-IV-Familien hat sich seit 2006 um fast 17 % verringert. Das ist übrigens eine Zahl des DGB.
Meine Damen und Herren, das sind doch wirtschaftspolitische und sozialpolitische Erfolge dieser Landesregierung. Für die CDU sage ich: Für uns gilt, dass diejenigen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Lohn auch leben können müssen. Wir wollen aber keine staatliche Lohnfindung, wir wollen Lohnuntergrenzen, auf die sich die Tarifpartner verständigen. Und wir stehen zu dem Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Beides haben wir
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bei der heutigen Beratung ja eine Reihe von Anträgen und einen Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition vorliegen. Ich möchte mich vor allem mit dem Gesetzentwurf der Grünen beschäftigen, weil dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht interessant ist und deshalb auch Aufmerksamkeit verdient. Vorweg kann ich mir aber die Bemerkung nicht verkneifen, dass mich die Einbringung des Gesetzentwurfs der Grünen doch etwas überrascht hat. Genauer gesagt finde ich den Zeitpunkt merkwürdig, ebenso die Tatsache, dass die Opposition bei diesem Thema getrennte Wege geht, wo man sich doch sonst einig sein möchte. Kollege Baasch, es ist schon eine großartige Bemerkung zu sagen: Wir sind uns grundsätzlich komplett einig, aber irgendwie doch nicht. Insofern ist es auch lustig, dass die SPD mit Gesetzen aus Bremen nicht leben kann. Das zeigt ja schon, dass sie ihren Bremer Genossen nicht zutrauen, gute Gesetze zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Tagen mehrfach die originelle Logik der Opposition hören dürfen: Gesetzesinitiativen der Koalition kurz vor der vorgezogenen Landtagswahl sind grundsätzlich Schnellschüsse, Gesetzesinitiativen der Opposition verdienen dagegen eine ernsthafte Beratung. Ich mache einmal gute Miene zum bösen Spiel und beschäftige mich jetzt mit den Inhalten des Gesetzentwurfs und ignoriere, wie Sie ja auch, die noch nicht abgeschlossene Ausschussberatung zum Thema Mindestlohn. Das ist übrigens ein merkwürdiger Umgang mit dem Parlament, aber sei es drum.
Es ist ja immer die Frage, wann man Fragen stellen kann. Doch wohl in Bezug auf die Inhalte, die vorgetragen werden. Das will ich gern tun, lieber Herr Kollege Vogt.
Deswegen die Frage, ob Sie mir zugehört haben und ob Sie vielleicht den Bremer Gesetzentwurf und den von Grünen vorgelegten Gesetzentwurf gelesen und festgestellt haben, dass es dort Unterschiede gibt. Das ist nicht eins zu eins das, was in Bremen in der Beratung ist, sondern da gibt es etwas andere Formulierungen. Deshalb ist es manchmal durchaus schwierig, andere Bewertungen vorzunehmen. Also die Frage: Haben Sie das verglichen? Die zweite Frage, die ich gern kurz anschließen möchte: Ich habe in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen; vielleicht haben Sie da auch zugehört.
- Lieber Kollege Baasch, ich habe Ihnen zugehört, ich habe auch vorher in den Bremer Entwurf geguckt. So fleißig war ich dann doch. Ich wollte Sie trotzdem ein bisschen ärgern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit frechen Behauptungen müssen auch wir ständig leben. Deswegen habe ich gedacht, ich schieße einmal ein bisschen zurück.
Die nächste freche Behauptung kommt auch gleich. Sonderwege Schleswig-Holsteins scheinen die Grünen nicht grundsätzlich abzulehnen. Insofern ist auch das eine gute Meldung. Es ist ein Sonderweg, denn - Kollege Baasch hat zu Recht darauf hingewiesen - es gibt Abweichungen zum Bremer Entwurf.
Zum Thema Mindestlohn ist in diesem Hause eigentlich schon alles gesagt. Kollege Callsen hat darauf hingewiesen, meine Fraktion hat in diesem Haus vor gar nicht allzu langer Zeit gemeinsam mit der CDU einen Antrag eingereicht, in dem wir die Einführung verbindlicher Lohnuntergrenzen unterstützen, die sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren. Zu diesem Antrag und den Vorschlägen der Opposition haben wir dann eine Anhörung im Sozial- beziehungsweise Wirtschaftsausschuss durchgeführt, nach der sich alle Seiten hier in diesem Hause wieder voll und ganz bestätigt fühlten. Es ist immer schön, wir machen gern Anhörungen, nach denen sich dann alle auf die Schul
Für uns ist klar: Wir wollen fairen Wettbewerb stärken, Lohndumping verhindern und klarstellen, dass die Lohnfindung durch die Tarifpartner umgesetzt werden soll. Die Tarifautonomie ist in Deutschland ein hohes Gut, sie ist im Grundgesetz verankert und hat sich auch bewährt. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dieser Weg nicht wie gewünscht funktioniert. Es gibt leider einzelne Unternehmen, bei denen das Aufstocken durch den Staat zum Geschäftsmodell gehört. Genau das darf nicht sein. Da müssen wir ansetzen. Auch viele Unternehmer sehen dies als Wettbewerbsverzerrung. Insofern haben auch sie sich in den letzten Jahren anders positioniert als vorher. Wir wollen keine staatliche Subventionierung von Lohndumping, wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung durch Ausbeutung von Arbeiternehmern, aber wir wollen eben auch keine Gefährdung von Arbeitsplätzen, auch das wäre nicht im Interesse der Arbeitnehmer, der Unternehmen und des Steuerzahlers.
Meine Damen und Herren, wir haben uns deshalb entschieden, dass wir Lohnuntergrenzen wollen, die je nach Branchen und Regionen differenziert sein können. Alles andere halten wir für wenig sinnvoll. Insofern ist das eine Lösung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft.
Ich komme zum Gesetzentwurf der Grünen zurück, der einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € vorsieht und in dem eine Lohnfindungskommission vorgeschlagen wird. Das ist insofern nicht schlecht, da kommen wir schon fast zusammen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, bei der Lohnfindungskommission, Kollege Tietze, ist interessant, wie Sie es vorgeschlagen haben, dass es einen Vorsitzenden gibt, der mit der einen oder anderen Seite gemeinsam eine Empfehlung abgeben kann. Mit einfacher Mehrheit kann ein Vorschlag gemacht werden. Der Vorsitzende soll von der Landesregierung vorgeschlagen werden. Insofern, glaube ich, ist es nicht wirklich zielführend. Das entspricht auf jeden Fall nicht unseren Vorstellungen. Aber eine rechtliche Prüfung Ihres Gesetzentwurfs und der einzelnen vorgeschlagenen Punkte wird uns sicherlich nicht dümmer machen.
Wir haben in Schleswig-Holstein - es wurde schon öfter angesprochen - einen sehr großen Niedriglohnsektor. Man muss sich einmal die Ursachen anschauen. Woran liegt es, dass wir so viele Menschen im Niedriglohnbereich in Schleswig-Holstein
haben? - Wahrscheinlich liegt es daran, dass wir in Schleswig-Holstein keine entsprechenden Jobs, keine entsprechenden Unternehmen haben, die qualifizierte Jobs anbieten. Wir haben in Schleswig-Holstein jahrelang eine Wirtschaftspolitik gehabt, die sich um Ansiedlung, Infrastruktur und solche Dinge nicht wirklich gekümmert hat. Das sind eben die Folgen. Deswegen müssen wir anders ansetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch eine Anmerkung zum Equal-Pay-Antrag der LINKEN machen. Sie stellen nicht zu Unrecht fest, Kollegin Jansen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht zu der gewünschten Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Entlohnung geführt haben. Ihre Forderung wiederum nach anderen gesetzlichen Regelungen erscheint mir vor diesem Hintergrund allerdings nicht so richtig überzeugend. Wir müssen doch feststellen, dass der Staat eine echte Gleichbehandlung per Gesetz nur schwer erzwingen kann. Die von uns allen gewollte Gleichbehandlung kann nur mit einem gesellschaftlichen Umdenken verwirklicht werden. Darauf hat Kollegin Jansen zu Recht hingewiesen. Dafür brauchen wir einen umfassenden Bewusstseinswandel, und dafür sind Werkzeuge zur Verbesserung der Transparenz ein wichtiger Baustein. Aber das Problem muss auch anderweitig an der Wurzel gepackt werden. Sie haben es richtig angesprochen, zum Beispiel beim Ausbau der Kinderbetreuung.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich nunmehr Herrn Abgeordneten Lars Harms von der Fraktion des SSW das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil es mir wichtig war, deutlich zu machen, wo wir trotz unterschiedliche Anträge sehr einig sind und was uns, also Sozialdemokraten, Grüne und SSW, auch gerade von Ihnen, der FDP und der CDU, unterscheidet. Wir wollen einen Mindestlohn, da sind wir uns einig, weil wir nicht mehr wollen, dass der Staat durch Aufstocken Unternehmen wirklich unterstützt, die
Lieber Kollege Vogt, das ist der Grund, warum es diese niedrigen Löhne noch gibt: weil wir auch noch Unternehmen darin unterstützen, dass sie diese niedrigen Löhne bezahlen. Da ist es staatliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es solche miesen Löhne einfach nicht mehr gibt. Deshalb brauchen wir einen Mindestlohn, und das eint uns.
Zweiter Punkt. Es eint uns, dass wir Tariftreue wollen. Wir wollen sie so weitgehend wie möglich, weil wir unseren Unternehmen die Chance am Markt geben wollen. Wir wollen, dass sie wettbewerbsfähig gegenüber den Unternehmen sind, die möglicherweise miese Löhne zahlen. Das ist für uns wichtig. Wir wollen auch, dass die Beschäftigten in den Unternehmen faire Löhne bekommen und dass man nicht Wettbewerb dazu nutzt, immer Lohndrückerei zu machen. Auch das eint uns. Wir wollen Tariftreue.
Dritter Punkt. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn bekommt. Auch das ist etwas, was uns in der Opposition eint. Egal ob wir über Leiharbeit, die Ungleichbehandlung von Frauen am Arbeitsmarkt reden, wir wollen, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt wird. Auch das eint uns und unterscheidet uns von Ihnen.
Vierter Punkt. Wir sind der Auffassung, dass man von seiner eigenen Hände Arbeit bei einer 38-Stunden-Woche auch leben können muss.
Auch das eint uns, und auch das, liebe Damen und Herren, unterscheidet uns massiv von der Politik, die Sie als CDU und FDP betreiben. Wir meinen, es ist im Prinzip ein Menschenrecht. Es kann doch nicht sein, dass man wirklich drei, vier, fünf verschiedene Jobs braucht, um irgendwie seine Familie durchbringen zu können. Vielmehr ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mensch, der 40 Stunden arbeiten geht, von dem, was er dort ver
dient, nicht nur sich, sondern auch seine Familie vernünftig durchbringen kann. Auch das eint uns in der Opposition.