Deshalb bin ich guten Mutes, dass ab dem 6. Mai SPD, Grüne, und SSW dann auch vernünftige Entscheidungen treffen werden, die genau diese vier Punkte enthalten: Mindestlohn, Tariftreue, gleiche Arbeit, gleicher Lohn und natürlich auch das Menschenrecht, dass man von diesem Lohn leben kann. Das wird, meine Damen und Herren, ab 6. Mai umgesetzt, und das ist für dieses Land auch gut so.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Andreas Tietze von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf Herrn Kollegen Vogt einzugehen. Herr Kollege Vogt, Ihre Analyse ist richtig; dem kann ich folgen. Aber wenn Sie dann bei der Therapie sind, was Sie da konkret anfassen wollen, versagen Sie auf ganzer Linie. Denn: Was will unser Gesetzentwurf erreichen?
- Ja, Herr Kubicki. - Das, was wir dem Bund vorschlagen, einheitlicher Mindestlohn flächendeckend für Deutschland, setzen wir in unserem Haus um. Auch Sie gehen heute, wenn wir hier fertig sind, wieder durch die Pforte durch. Erklären Sie doch den Kolleginnen und Kollegen an der Pforte, warum Sie dafür sind, dass bei gleicher Arbeit der eine Kollege 8,24 € und der andere über Mindestlohn bekommt!
Wir wollen diese Wirkung eben auch nach innen zeigen. Das ist der Unterschied. Bei Ihnen ist es nur hohles Geschwätzt, bei uns ist es konkret. Es geht um diese Konkretheit.
Ich komme noch einmal zum Kollegen Callsen. Sie haben meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Bei Ihnen geht doch der Riss mitten durch Ihre Partei. Herr Kalinka ist jetzt gar nicht hier. Ich vermisse ihn bei dieser Debatte wirklich. In Ihrer Partei ist der Wirtschaftsflügel stärker als der Sozialflügel, und Sie schaffen es eben nicht, an dieser Stelle einfach einmal Größe zu zeigen und zu sagen: Wenn wir es schon im Bund nicht durchsetzen können, dann wenigstens bei uns im eigenen Haus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, da stehen wir für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, und zwar aufrecht. Auch das leisten Sie nicht, auch da versagen Sie auf ganzer Linie.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Callsen? - Herr Callsen, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Dr. Tietze, darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der CDU keinen Riss in der Partei haben, sondern auf dem Bundesparteitag der Beschluss zu verbindlichen Lohnuntergrenzen sehr einmütig in der CDU gefasst wurde?
Dass das alles sehr einmütig ist, kann ich mir nicht so vorstellen, das habe ich jedenfalls der Presse nicht entnehmen können. „Einmütig“ heißt ja, Sie drücken sich herum, den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen, wo Ihr Mindeststandard ist. 8,50 € ist ein Standard.
- Entschuldigung, wir können darüber nachdenken, Herr Kollege Kubicki, ob wir eine Lohnkommission machen oder nicht. Aber es gibt einen Aspekt, den können Sie nicht ignorieren.
Ich möchte nicht verhehlen, dass wir uns in der grünen Partei diese Frage gestellt haben. Wir waren vor einem Jahr noch bei 7,50 €.
Auch wir haben den Prozess der Angleichung gemacht und öffentlich bekannt, dass 8,50 € die Untergrenze ist. Darunter geht es bitte schön nicht mehr.
- Das ist nicht eine Preisfestsetzung. Das heißt, dass wir uns in einer Solidargemeinschaft befinden und Sie sich außerhalb dieser Gemeinschaft befinden, weil Sie das verneinen, weil Sie sich um diese konkrete Frage herumdrücken. Deshalb sind Ihre Löhne nicht armutsfest, aber unsere Löhne gehen in die Richtung einer Armutsfestheit.
Der Kollege Harms hat recht, wenn er sagt, dass die Menschen von ihrer Hände Arbeit leben müssen. Das ist der Leitgedanke, die Strategie, die uns trägt. Da sind wir keinen Millimeter auseinander, weder bei SPD noch bei SSW, noch bei den Grünen. Die Einzigen, die ein bisschen weiter wollen, sind die Linken, die wollen 10 €. Das ist der Unterschied.
Dann hat Herr Vogt nun das Wort, und Herr Tietze hat Zeit, die Frage zu beantworten. Danach ist Ihre Redezeit aber abgelaufen.
Herr Kollege, wir sind im Bereich der politischen Festsetzung. Da Sie letztes Jahr, wie Sie gerade sagten, bei 7,50 € waren und sich jetzt an die Gewerkschaftsforderung angedockt haben - was machen Sie denn, wenn die Gewerkschaft im nächsten Jahr 10 € fordert? Werden Sie dann wieder automatisch nachziehen?
- Herr Kollege Vogt, hier dockt niemand an, hier folgt jemand einer gesellschaftlich notwendigen Debatte in Deutschland. 8,50 € sind begründet. Das ist ein Prozess.
Wenn der gesellschaftliche Prozess mit den Gewerkschaften, mit den Verbänden auf 8,50 € hinausläuft und dies Konsens ist, sind für uns 8,50 € zunächst Standard und Untergrenze. Die Frage ist doch ganz einfach: Lässt man sich auf eine Grenze ein oder nicht? Wir sagen ja, wir folgen diesen gesellschaftlichen Gruppen und sagen: 8,50 € sind richtig.
An der Stelle ist das bei Ihnen Perlen vor die Säue werfen. Ich glaube, Sie werden es nicht begreifen.