Protocol of the Session on March 21, 2012

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann bei der Reihenfolge, die Herr Abgeordneter Harms dargelegt hat, anknüpfen. In der Tat geht es Schritt für Schritt voran. Bei dem ersten Schritt können wir Vollzug melden. Wir haben faktisch eine flächendeckende Grundversorgung mit einer zu geringen Geschwindigkeit - das ist richtig - von 1 MBit/s. Aber dieses Ziel, das auch ein Ziel war, haben wir erreicht.

Jetzt geht es darum, dass wir uns auf das nächste Ziel vorbereiten und sehen, dass wir dieses erreichen. Das nächste Ziel lautet, dass wir eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 100 MBit/s erreichen wollen. Dieses Ziel haben wir als Landesregierung bereits im Jahr 2009 formuliert. Wir sind dabei, dieses Ziel tatsächlich mit einem Bündel von Maßnahmen umzusetzen, das wir dafür auch einsetzen müssen.

Wenn ich zu dem Bündel komme, möchte ich auf das eingehen, was Sie, Herr Nickel, gesagt haben. Wenn man den Eindruck erweckt, wir würden die Versorgung der ländlichen Räume mit schnellem Internet vor allem oder ausschließlich dadurch hinbekommen, dass wir es allein über öffentliche Förderung machen, erweckt man einen Eindruck, dem man am Ende nicht gerecht werden kann.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Sie werden es allein über öffentliche Förderung nicht hinbekommen. Deshalb ist es schon ein Stück unredlich, den Eindruck zu erwecken, man könnte das machen.

Ich halte das auch für ordnungspolitisch falsch, weil ich es für ordnungspolitisch richtig empfinde,

nur dort zu fördern, wo es ohne öffentliche Förderung nicht geht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das ist der Punkt, über den wir reden. Es geht darum, dass wir einmal genau identifizieren müssen, wo es nicht ohne öffentliche Förderung geht und wo der Versorgungsgrad beziehungsweise die Anschlussquoten so gering sind, dass es allein über ein kommerzielles Angebot nicht funktioniert. Dann ist es in der Tat richtig, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Ich werde gleich noch einmal darauf eingehen, wie es in der nächsten Förderperiode möglicherweise gelingen kann, doch mehr Mittel der EU dafür zu verwenden. Aber es geht in allererster Linie erst einmal darum, eine Beratung der betroffenen Gemeinden und Ämter über die richtige Strategie vorzunehmen, die dann umgesetzt werden kann.

Ich sage Ihnen: Ich bin beim Thema Breitband öfter eingeladen, wenn Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände auf das schnelle Internet umstellen. Ich erlebe sehr Unterschiedliches. Ich erlebe Zweckverbände und Ämter, die es mit einem hohen Grad öffentlicher Mittel möglich gemacht haben, ich erlebe aber auch kleinste Gemeinden, die es ohne einen einzigen Cent öffentlicher Förderung auch schaffen. So zum Beispiel vor zwei Jahren die Gemeinde Sören, die damals selbstbewusst gesagt hat, sie sei die schnellste Kleingemeinde. Dort ist es ohne einen Cent öffentliche Förderung möglich gewesen, weil der Bürgermeister von Haus zu Haus gegangen ist und am Ende eine Anschlussquote von 95 % erreicht hat.

Insofern geht es auch darum, dass es bürgerliches und bürgerschaftliches Engagement sein muss, das am Ende in den Gemeinden dazu führt. Deshalb geht es darum, dass wir vor allem sehr froh darüber sind, dass wir mit dem Kompetenzzentrum, das wir bei den kommunalen Landesverbänden angebunden haben, dafür sorgen, dass es eine solche Beratung gibt, die dazu führt, dass es die Gemeinden auf unterschiedlichen Wegen versuchen, an das schnelle Internet angebunden zu werden.

Es geht auch darum, dass wir fördern. Wir machen es zum Teil indirekt über die Investitionsbank, die mit ihrem Produkt „IB.Breitband“ helfend eingreift. Das ist übrigens ein Produkt, das ausgesprochen gut angenommen wird. Dann geht es darum, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen müssen, die dazu führen, dass es tatsächlich zu dieser Verwirklichung der Strategie kommt.

(Lars Harms)

Wir fördern derzeit überwiegend die Beseitigung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücken bei den Konzepten von Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden, und wir fördern die Verlegung von Leerrohren. Dazu nutzen wir einmal das Zukunftsprogramm Wirtschaft und zum anderen das Zukunftsprogramm ländlicher Raum, das von Frau Juliane Rumpf verwaltet wird. Das Ergebnis kann sich blicken lassen. Wir haben bei 129 Gemeinden die Wirtschaftlichkeitslücke schließen können, und wir haben 20 Leerrohr-Förderungen veranlassen können, was für die zur Verfügung stehenden Mittel ein stattliches Ergebnis ist.

Jetzt geht es darum, dass wir über den Doppelhaushalt 2013/2014 in den Haushaltseckpunkten festgelegt haben, dass wir die Förderung aus Landesmitteln für Breitband noch einmal um 3 Millionen € erhöhen werden. Das ist noch einmal ein wichtiger Beitrag, weil wir - das gehört zur Komplexität dieses Themas - bestimmte Dinge nicht mit öffentlichen Mitteln machen können. Wir dürfen die EUMittel eigentlich nur für die Grundversorgung einsetzen. Wir dürfen sie nicht für die schnelleren Verbindungen einsetzen. Insofern ist das ein Punkt, auf den wir in der nächsten Förderperiode achten werden. Wenn es zum Beispiel gelingen könnte, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz so aufzubohren, dass wir mehr als nur 2 MBit/s fördern könnten, könnten wir es schaffen, bei einer Förderquote von 75 Millionen € Investitionen von 30 Millionen € im Jahr 2013 möglich zu machen.

Es geht darum, dass wir die Bedingungen der Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe, aber auch aus der EFRE-Förderperiode verbessern müssen. Ohne das Geld aus Brüssel wird es nicht gehen. Wir werden, was Innovationsansätze anbelangt, diese Unterstützung aus Brüssel bekommen. Es wird für eine Region, die aus Brüsseler Sicht als entwickelt gilt, schwierig sein, zusätzliche Mittel loszueisen, die für eine Investition in die Infrastruktur gedacht sind. Dort werden wir es aus eigenen Mitteln machen müssen. Es bleibt bei einer Kombination von Landesmitteln, von EU-Mitteln und vor allem der Beratung kleiner Gemeinden und Ämter im ländlichen Raum, um vor allem dort die Anbindung zu verbessern.

Wir wissen, dass es nicht nur eine wirtschaftliche Aufgabe ist. Es ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, gleiche Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu erzeugen. Das werden wir mit dieser abgestimmten Strategie erreichen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 2 Minuten überzogen. Weitere Wortmeldungen liegen trotzdem nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2383 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE angenommen worden ist. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt die Entscheidungen über die Dringlichkeit zweier Anträge auf:

Sicherung der wohnortnahen Beschulung - Keine Schließung von Schulen im ländlichen Raum

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/2405

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 17/2405 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion der SPD. Damit stelle ich fest, dass die Dringlichkeit nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat und daher abgelehnt worden ist. Der Antrag wird daher nicht aufgerufen.

Ich rufe den nächsten Dringlichkeitsantrag auf:

Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/2407

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das Wort erteile ich dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit des Antrags von

(Minister Jost de Jager)

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW ergibt sich erstens schon daraus, dass der Glücksspielstaatsvertrag das Notifizierungsverfahren in Brüssel passiert hat und mit 15 Ländern, die dem beigetreten sind, in Kraft treten wird.

Zweitens. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass es jetzt darum geht, Schaden vom Land SchleswigHolstein abzuwenden,

(Beifall bei der SPD)

und zu verhindern, dass Lizenzen erteilt werden, die für viele Jahre bindend sind.

Drittens. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass wir das Ende der Legislaturperiode erreichen und in der nächsten Landtagssitzung die letzte Sitzung haben werden, in der es möglich ist, das Aufhebungsgesetz zu beschließen. Ich kündige schon jetzt an, dass, wenn Sie der Dringlichkeit nicht zustimmen, die drei Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW das Aufhebungsgesetz wieder einbringen werden mit der Möglichkeit, im April darüber abzustimmen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Viertens. Obwohl mich die Nachricht erreicht hat, dass sich Union und FDP nun doch scheuen, heute über diesen Antrag zu diskutieren, war gestern noch eine großspurige Presseerklärung der beiden Kollegen von CDU und FDP zu lesen. Sie haben gesagt, sie würden gern über unseren Dringlichkeitsantrag diskutieren, um uns Belehrungen zu erteilen. Offenkundig hat Sie der Mut über Nacht wieder verlassen.

(Beifall bei der SPD)

Fünftens. Die Bewertung, die Sie verbreiten und die die Glücksspiellobby heute natürlich verbreitet, ist falsch. Denn es ergibt sich aus der Stellungnahme mit einigermaßen ordentlichem Englisch kann man auch verstehen, was in der Stellungnahme steht -,

(Lachen bei CDU und FDP)

dass für die Regelungen in der Sache

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

nach zwei Jahren eine Evaluierung vorgesehen ist, die zu Ergebnissen führen soll sowohl bezogen auf die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags wie auch auf das Verbot von Online-Poker und anderen Dingen. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, der Glücksspielstaatsvertrag sei gestoppt worden.

Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich das bayerische Innenministerium zitieren, das übrigens genauso formuliert wie die Ministerpräsidentenkonferenz - 15 von 16 Ländern. Ich zitiere nur den abschließenden Satz, der lautet: „Mit dieser Stellungnahme hat die Kommission das Notifizierungsverfahren explizit beendet. Es handelt sich also um die abschließende positive Äußerung der Kommission.“ So die CSU/FDP-Landesregierung in Bayern und so die Stellungnahme der Ministerpräsidentenkonferenz, also der 15 Länder, die die Autobahn in der richtigen Richtung benutzen und nicht als Geisterfahrer unterwegs sind.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, DIE LINKE und SSW)

Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Der scheidende Herr Ministerpräsident Carstensen hat bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz ausweislich von Teilnehmern zugesagt, dass, wenn das Verfahren in Gang kommt und der Staatsvertrag in Kraft tritt und Brüssel ihn sozusagen nicht stoppt, Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag beitreten würde. Herr Ministerpräsident, Sie haben die Chance, Ihr Wort einmal in diesem Hause zu halten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Sie haben die Chance, das einmal zu tun. Ich fürchte allerdings, Herr Ministerpräsident, dass dieses Wort eingelöst werden muss von Ihrem Nachfolger Thorsten Albig.

(Beifall bei der SPD - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Den stürzen Sie doch vor- her noch, Herr Stegner! - Johannes Callsen [CDU]: Seit wann kann der Kieler Oberbür- germeister Landesgesetze beschließen?)

Das Wort erteile ich jetzt dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon erwartet, dass Herr Kollege Dr. Stegner im Zuge des Wahlkampfs Klamauk mit Politik verwechselt.