Protocol of the Session on February 23, 2012

Selbstverständlich.

Lieber Herr Kollege Lars Harms, zutreffend haben Sie bemerkt, dass 15 Ministerpräsidenten am 15. Dezember letzten Jahres den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet haben. Würden Sie mir freundlicherweise sagen, wie vielen Parlamenten in Deutschland dieser Vertrag bereits zugeleitet worden ist?

- Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber wenn Sie mir das sagen, wäre ich tief gerührt.

- Keinem. Wissen Sie, warum der Vertrag bisher noch keinem Parlament zugeleitet worden ist?

- Wahrscheinlich, weil es große Diskussionen über die Inhalte gibt, weil die Inhalte in diesem Staatsvertrag auch nicht prickelnd sind.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wir haben unsere Geschäftsordnung noch nicht verändert, es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Möglichkeit der Gegenrede.

(Christopher Vogt [FDP]: Aber in dem Vor- schlag, den wir gemeinsam vorgelegt haben!)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Lars Harms.

Meine Damen und Herren, die SPD hat mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nun das einzig Richtige getan. Kein Zweifel: Das Glücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Dieser Forderung können wir uns vorbehaltlos anschließen. Schleswig-Holstein hat natürlich weiterhin die Möglichkeit, dem Staatsvertrag beizutreten. Allerdings geht dies nur ohne Komplikationen, solange in diesem Frühjahr noch keine Konzessionen vergeben werden. Deshalb drängt die Zeit.

Wenn wir uns die vergangenen Debatten zum Glücksspielgesetz hier im Landtag vor Augen führen, wird deutlich, dass es in erster Linie die vermeintlichen Mehreinnahmen waren, die als Argument für die weitgehende Liberalisierung angeführt wurden. Unternehmen sollten nach Schleswig-Holstein geholt, tausende Arbeitsplätze geschaffen und Millioneneinnahmen generiert werden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Verheißungen der Glücksspielindustrie denn auch nur ansatzweise eintreten werden oder ob sich zumindest eine entsprechende Tendenz erkennen lässt. Dies muss eindeutig verneint werden. Weder sind Angaben zur Entwicklung der Steuererträge, noch zu den erwartenden Einnahmen aus der Zweck- oder Glücksspielabgabe möglich. Was den Kollegen von CDU und FDP deshalb bleibt, ist das Hoffen darauf, dass ihr 60-Millionen-€-Deal irgendwann wahr wird.

Dabei ist diese Zahl absolut unrealistisch, selbst wenn Sie einen Umsatz in Milliardenhöhe und damit eine völlig andere Glücksspielkultur im Land voraussetzen. Doch selbst, wenn nachweislich Mehreinnahmen generiert würden, gibt es, lieber Kollege Kubicki, aus Sicht des SSW mit dem Spielerschutz ein viel gewichtigeres Argument, das gegen eine Liberalisierung spricht.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Für uns liegt es auf der Hand, dass ein größeres legales Glücksspielangebot auch zu größeren individuellen und sozialen Folgeschäden führt. Bundesweit gehen hier allein die jährlichen sozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalität entstehen, weit in den dreistelligen Millionenbereich. Dass wir über das Ausmaß des menschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen nur spekulieren können, dürfte uns dabei allen klar sein.

Aus diesen Gründen sehen wir die Ausweitung des Angebots über das bestehende illegale Spiel hinaus

- wir machen ein Mehr an Angebot - als den absolut falschen Weg. Auch wenn ich mich hier wiederhole: Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - in der Prävention liegt unsere wichtigste Aufgabe als Staat, und nicht darin, vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ziel nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Das von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegte Spielhallengesetz kann uns diesem Ziel tatsächlich ein Stück näher bringen. Doch das landeseigene Glücksspielgesetz vernachlässigt in der vorgelegten Form nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft. Zwar halten wir es für bedauerlich, dass auch mit der Teilliberalisierung im Staatsvertrag von der Leitlinie eines kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarktes in staatlicher Hand abgewichen wird, aber der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15 anderen Länder ist allemal besser als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP, das hier durchgepeitscht wurde.

(Beifall beim SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist rechtswidrig! Was ist das denn für eine Nummer? Das spielt keine Rol- le!)

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die Dreiminutenbeiträge auf. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Legitimiert zur Entscheidung ist der Landtag natürlich. Jeder Abgeordneter hat eine volle Stimme bis Anfang Juni. Ich möchte drei Anmerkungen machen.

Der erste Punkt ist der: Das Votum zur EU-Notifizierung zum Staatsvertragsvorschlag der 15 Bundesländer liegt zur Stunde nicht vor.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Kollegin, das ist eine Tatsache. Wir haben eine Bundesgesamtsicht im Zuge der Diskussion des Gesetzgebungsvorhabens und danach miteinan

der erörtert und auch im Auge, aber ein solches Votum liegt bis heute nicht vor.

Zweite Bemerkung: Die Lizenzen werden nicht zum 1. März vergeben, sie werden ab 1. März vergeben. Das ist ein gewollter und bewusster Unterschied. Wir haben nicht ohne Grund im Gesetzgebungsverfahren ein gestuftes Verfahren - Stichworte: 1. Januar, 1. März - und andere Fragen verabredet. Dazu zählt auch, dass Gesetze verabschiedet werden und Verordnungen dem folgen. Die Gesamtsicht der Dinge ist zu sehen, und dabei ist selbstverständlich auch die Frage der Suchtbekämpfung und Kontrolle von entscheidender Bedeutung.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Kollege Kalinka, gesetzt den Fall, dass heute die Entscheidung vorliegen würde und das Votum positiv wäre - würden Sie in dieser Situation für ein Aufhebungsgesetz stimmen, um eine bundesweite Einigung zu erreichen?

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ich habe Herrn Kalinka gefragt, Herr Kollege Kubicki.

Der Kollege Kalinka antwortet jetzt auch.

(Christopher Vogt [FDP]: Mal nicht so zickig da drüben!)

In dieser Frage hat der Kollege Kubicki kein Mandat von mir.

(Heiterkeit und Zurufe - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das würde ich auch nicht annehmen!)

- Ich darf die Protokollführung bitten, diesen Zwischenruf zu notieren, dass es nicht angenommen würde, damit wir das später nicht vergessen.

(Heiterkeit)

Herr Kollege, ich kann Ihnen nur antworten: Die Entscheidung, die Notifizierung liegt nicht vor. Natürlich hat man sich da vorher erkundigt, ob sie vor

liegt oder nicht, auch tagesaktuell. Sie liegt nicht vor.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Heinold?

Herr Kollege Kalinka, wäre es nicht klug abzuwarten, bis die Entscheidung vorliegt, und so lange das Gesetz auszusitzen oder beispielsweise auf den 1. Juli zu datieren?

- Frau Kollegin, gleich wie man es sieht, dieses Parlament hat im letzten Herbst in dritter Lesung eine Grundentscheidung getroffen. Den Hinweis auf die Gesamtsicht und meine Bemerkungen mache ich hier nicht ohne Grund. Wenn ein Parlament voll legitimiert ist, wie es meine Sichtweise ist, ist es auch in dieser Frage voll legitimiert.

(Zurufe)

- Ich wollte eigentlich ganz sanft wirken.

(Christopher Vogt [FDP]: Hat nicht so funk- tioniert!)

Letzte Bemerkung: Ich halte es für notwendig, dass bestimmte Dinge mit Angemessenheit und Fingerspitzengefühl angegangen werden.

(Vereinzelter demonstrativer Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- Frau Kollegin, gehen Sie einmal davon aus, dass ich meine Meinung hinreichend deutlich mache, mehr als das; das wissen die Kollegen ganz genau.

(Zurufe)

- Ich glaube, ich habe mehr für die Umsetzung getan, als Sie je konnten.

(Unruhe)