her ausreichend Gelegenheit haben. Ich ahne ja auch, was gleich kommen wird beziehungsweise höre das, was Sie unbedingt schon jetzt von der Regierungsbank loswerden möchten, dass wir alles nicht verstünden und Sie die wahren Kriminalitätsbekämpfer seien. Das geht dann immer nach dem Motto: „Alles Ahnungslose, außer uns“.
Komischerweise werden einige Fragen von der EU gar nicht im Notifizierungsverfahren geprüft. Das wissen Sie genau wie ich. Komischerweise wird aber unsere Kritik in der Fachwelt geteilt.
- Ja, ich weiß, beim letzten Mal war Ihnen das BKA ja nicht fachmännisch genug. Vor zwei Wochen aber erreichte uns der dringende Appell des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, in dem es heißt:
„Es bestehen zudem große Bedenken dahin gehend, ein paar wenigen zuvor in Deutschland illegal tätigen Anbietern nunmehr Lizenzen zu verkaufen und sich damit durch zuvor durch Straftaten in Deutschland erlangte Gelder die Lizenzen bezahlen zu lassen.“
„Leider wurden weder die drohende Problematik der Geldwäsche an sich, noch die Geldwäscheprävention im Rahmen der gesetzlichen Initiativen berücksichtigt.“
Das ist das Urteil des Bundes Deutscher Kriminalbeamten. Mit dem können Sie sich ja einmal auseinandersetzen. Er sagt im Originalton weiter:
„Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland weltweit der zweitgrößte Markt im Geschäft des Online-Glücksspiels ist, verstehen wir die Vorhaben der Landesregierung Schleswig-Holstein als Maßnahmen zur kurzfristigen Optimierung des Landeshaushaltes. Wir warnen jedoch nachdrücklich vor einer fahrlässigen Vernachlässigung der kriminogenen und damit gesamtgesellschaftlichen Risiken, die zwingend unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Land und Bund nach sich ziehen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Sie sich ja sonst für die innere Sicherheit so sehr interessieren und diese hochhalten, da müssten Ihnen doch eigentlich die Ohren klingeln. Sie können jetzt gleich wieder lamentieren, bagatellisieren, sich lustig machen oder skandalisieren. Wenn Sie jetzt unserem Aufhebungsgesetz nicht zustimmen, dann nehmen Sie diese Risiken billigend in Kauf.
Lieber Herr Kollege Dr. Dolgner, darf ich Sie jetzt so verstehen, dass die Initiative der 15 Ministerpräsidenten, 20 Anbieter für Online-Sportwetten zuzulassen, der Geldwäsche Vorschub leistet? Ist das von Ihnen so zu verstehen?
- Sie kennen offensichtlich die Stellungnahme des BDK nicht. Diese bezieht sich auf die Sorgfalt und darauf, dass Sie sich bei der schleswig-holsteinischen Gesetzesinitiative nicht vernünftig um die Geldwäscheprävention gekümmert haben. Sie beschäftigt sich nicht mit dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten. Insofern kann man die Stellungnahme des BDK nicht so verstehen, außer wenn einem diese nicht gefällt und man sie anders verstehen möchte.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marlene Löhr. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Antrag der Sozialdemokraten vor, ein Gesetz, das bereits besteht, wieder aufzuheben. Insofern muss ich mich mit dem Gesetz jetzt gar nicht beschäftigen, sondern mit der Frage, welche Qualität der Entwurf der Sozialdemokraten hat. Herr Dr. Dolgner, wenn Sie es ernst gemeint haben, auch mit der Überlegung, Sie könnten das möglicherweise im Landtag umsetzen, dann hätten Sie bereits ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission einleiten müssen. Denn auch die Aufhebung eines solchen Gesetzes bedarf der Notifizierung durch die EU-Kommission.
Ich habe dazu den Wissenschaftlichen Dienst gefragt. Der hat mir gesagt, darauf könne man verzichten, weil alle davon ausgingen, dass das keine Gesetzeskraft erlange. Insofern brauche das auch nicht notifiziert zu werden. Aber schon das zeigt, wie ernst Sie Ihre eigene Initiative nehmen.
Wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe, Herr Kollege Dr. Dolgner, dann macht sich der Spitzenkandidat der SPD möglicherweise strafbar, weil er ja Sportwettenanbieter nach Kiel zu einer Segelveranstaltung holt und sich von denen auch noch die Segelveranstaltung bezahlen lässt.
Das ist nach Ihrer Auffassung dann unter Umständen Verleitung oder Anstiftung zum Glücksspiel, zur Geldwäsche, möglicherweise Beihilfe zur Prostitution und was einem auch immer noch dazu einfallen könnte.
Wie erklären Sie es eigentlich in Schleswig-Holstein den Schleswig-Holsteinern, dass Sie hier Zeter und Mordio schreien, während Ihr Spitzenkandidat klammheimlich Geschäfte mit denen macht, die Sie hier so in die Ecke stellen?
- Ich kenne ja nicht sämtliche Vertragsinhalte. Wahrscheinlich darf Herr Dr. Stegner dort auf einem der Segelschiffe mitsegeln, die von PokerStars
Das ist genau das Niveau, mit dem der Herr Kollege Stegner dauernd durch die Gegend twittert. Sie müssen sich daran gewöhnen, Herr Kollege Eichstädt, dass wir in der Lage sind, mit gleicher Münze heimzuzahlen, mit der Sie an den Markt der Meinungen herangehen. Dieses miese Niveau Ihres Fraktionsvorsitzenden bei der dauernden Twitterei, den Kollegen Arp und mich ständig in die Nähe von Geldwäsche, von Prostitution oder Kriminalität zu stellen, das ist das Niveau, mit dem Sie argumentieren, weil Ihnen ansonsten die Argumente ausgegangen sind.
Auch der Spitzenkandidat der SPD muss sich außer in den „Kieler Nachrichten“ am 19. Dezember, er äußere sich dann, wenn es so weit sei, mehr erklären. Was will uns das eigentlich sagen?
Zu der Frage, die wir aufgeworfen haben, Herr Albig holt sie ins Land und Stegner will sie verbannen, hat Herr Dr. Stegner uns erklärt, man müsse das verstehen. Als Kommunalpolitiker habe Herr Albig die Aufgabe, Sponsoren nach Kiel zu holen man höre -, als Ministerpräsident möglicherweise müsse er die aber wieder aus dem Land jagen. Ich sage Ihnen: Wer seine Haltung davon abhängig macht, in welcher Funktion er sich befindet, der hat keine Haltung.
Ihr Spitzenkandidat hat in dieser Sachfrage keine Haltung. Diesen Konflikt werden Sie auch in den nächsten Tagen noch austragen müssen.
Vielleicht darf ich Ihnen noch kurz den Rat geben, sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Teilnahme an Wetten von Online-Anbietern, also von Unternehmen, die innerhalb Europas lizenziert sind, zu beschäftigen. Eine Strafverfolgung, Herr Dr. Dolgner, wegen Teilnahme an einem Online-Glücksspiel ist in Deutschland nach der Entscheidung des EuGH nicht mehr möglich. Ich weiß, Sie haben keinen Juristen in Ihrer Fraktion, wahrscheinlich auch keinen unter Ihren Mitarbeitern. Insofern konnten Sie hier ja auch auf die Tonne hauen, man würde sich an unlauterem