Das ist verrückt und gegen die Logik und die Vernunft, die eigentlich an dieser Stelle angebracht wären. Das ist ein groteskes Schauspiel. Sie verspielen Ihre Glaubwürdigkeit.
Gestern haben Sie sich hier hingestellt, haben dicke Backen gemacht, haben sie aufgeblasen und jetzt verteilen Sie ohne Not Geschenke in den ländlichen Raum. Wie gesagt, die kommunalen Landesverbände wollen das nicht. Der Einzige, der das begrüßt hat, war der Bauernverband. Mein lieber Gott, wenn das jetzt hier in Schleswig-Holstein Ihr Poli
tikziel ist, dass Sie die Wünsche des Bauernverbandes par excellence erfüllen, dann behüte uns Gott.
Ich möchte deutlich machen: Wer Schulden abbauen will, wer ernsthaft Konsolidierungsbemühungen vornehmen will, der verzichtet auf ein solches Gesetz. Man möchte sich eigentlich fremdschämen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kalinka, wir sitzen jetzt seit über zwei Jahren hier zusammen, seit fast zweieinhalb Jahren. Wir haben die Drucksache 17/1600. Es ist bezeichnend, dass Sie jetzt endlich mal stolz darauf hinweisen können, dass Ihnen der SSW zumindest moralisch zustimmt. Man merkt schon, da wächst zusammen, was zusammen gehört.
Ich will mich zu diesem Thema auch kurz fassen. Ich finde nicht den Gesetzentwurf besorgniserregend, sondern die Art und Weise, wie er hier heute verabschiedet werden soll und wird. Niemand bestreitet - zumindest aufseiten der LINKEN bestreitet das niemand -, dass wir uns die Regelungen zu den Anwohnerbeiträgen einmal ansehen sollten, um sie eventuell zu verändern. Kollege Koch hat einige Punkte angeführt, die man wirklich mal kritisch betrachten kann. Dazu bedarf es aber eines Gesetzgebungsverfahrens, in dem die Meinungen der Anzuhörenden nicht nur gehört und gelesen, sondern auch gewogen werden.
Wenn wir uns die Aussagen dieser Angehörten anschauen, dann fällt uns auf, dass immer wieder infrage gestellt wird, ob Teilregelungen dieses Gesetzentwurfs eigentlich verfassungsgemäß seien und sein können. Wenn vergleichbare Regelungen in einem anderen Bundesland immerhin von einem Oberverwaltungsgericht als vermutlich verfassungswidrig bezeichnet werden, dann dürfen Sie von der LINKEN die Zustimmung zu dem Gesetz nicht verlangen.
Was der Gesetzentwurf bewirken wird, sind zwei Dinge: Zum Ersten wird er die Kluft zwischen den sogenannten reichen Gemeinden und denen, die ohne eigenes Verschulden kaum noch Luft zum Atmen haben, weiter vertiefen. Um ein Beispiel zu nennen: Die Stadt Flensburg wird es sich nicht erlauben können, auf die Erhebung der Anwohnerbeiträge zu verzichten, weil sie nämlich die Infrastruktur für das gesamte Umland bereithalten muss und bisher auch noch bereithält und bezahlt. Die Gemeinde Harrislee hingegen, räumlich eigentlich gar nicht von Flensburg zu trennen, wird ihren Einwohnerinnen und Einwohnern diese Gebühr ersparen können. Sicherlich wird niemand nur wegen dieser nicht erhobenen Beiträge von Flensburg nach Harrislee ziehen, aber das Ganze ist ein Faktor mehr, der die Attraktivität der sogenannten Speckgürtel steigert und die Oberzentren abwertet.
Trotzdem sage ich ganz ehrlich, wir hätten mit uns darüber reden lassen. Aber dann geben Sie zuerst einmal den Kommunen die 120 Millionen € jährlich wieder, die Sie ihnen geraubt haben.
Der zweite Effekt Ihres Gesetzentwurfs wird sein, dass zukünftig die Möglichkeit bestehen wird, die Anwohnerbeiträge auf die Mieter umzulegen. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen: Genau deswegen werden nicht mehr einmalige, sondern wiederkehrende Beiträge genommen, weil die wiederkehrenden Beiträge auf die Mieter umgelegt werden können. Da jubeln natürlich die Vermieter. Denen kann es auch egal sein, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz diese Regelung verfassungsrechtlich immerhin für so bedenklich hält, dass es das Bundesverfassungsgericht gebeten hat, den Sachverhalt zu prüfen.
Ganz abgesehen davon, dass die Gesamtschau der Anhörungen eindeutig - der Kollege Rother hat es eindrucksvoll vorgetragen - eine Ablehnung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung empfiehlt, werden wir uns an einem zumindest fahrlässig herbeigeführten Verfassungsbruch nicht beteiligen. Aber diese Argumente scheinen hier ohnehin nicht zu interessieren. Es interessiert offensichtlich nur der Wahlkampf und die noch für kurze Zeit vorhandene Mehrheit in diesem Haus. Die Chance auf eine wirklich sinnvolle und an Sachargumenten orientierte Neuregelung der Anwohnerbeiträge
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten Prinzipen erhoben werden oder nicht. In der Vergangenheit war es bisher so, dass die direkten Anlieger zur Kasse gebeten werden mussten, was zur Folge hatte, dass in vielen Fällen hohe Belastungen auf Anlieger zukamen, die teilweise von diesen nicht ohne Weiteres geschultert werden konnten und die sie auch selbst nicht beeinflussen konnten. Für manch einen stellte diese finanzielle Belastung eine besondere Härte dar, was an sich schon Grund genug wäre, über andere Lösungen nachzudenken. Hinzu kommt, dass nur die direkten Anlieger zahlen mussten und nicht alle diejenigen, die möglicherweise ebenso von der Maßnahme profitieren. Von Straßenausbaumaßnahmen können ganze Wohnquartiere profitieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle diejenigen, die von der Maßnahme profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen.
Genau diese beiden Überlegungen liegen dem Gesetzentwurf zugrunde. Den Kommunen soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, nach regionalen Bedürfnissen festzulegen, ob und wie Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Wir finden, dass dies der richtige Weg ist. In Zukunft wird es für die Kommunen nicht mehr eine zwingende Maßnahme geben, sondern eine Kommune kann unter drei Varianten die für ihre Gegebenheiten beste Variante auswählen: Man bleibt bei den bisherigen anliegerbezogenen Ausbaubeiträgen, oder man legt sie auf die Anwohner eines bestimmten vorher festgelegten Gebietes um, oder man erlässt diese Gebühren völlig. Für alle Kommunen bedeutet diese Flexibilität in der Erhebung von Beiträgen zum Straßenausbau ein Mehr an Entscheidungskompetenz.
empfänger sind, die Gebühren nicht erlassen können, weil sie ihre Einnahmemöglichkeiten maximal ausschöpfen müssen, um das Defizit so gering wie möglich zu halten. Trotzdem haben auch diese Kommunen mehr Spielräume bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Auch sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, die Ausbaubeiträge nach gerechteren Kriterien als bisher zu erheben. Es gibt also sowohl für Fehlbetragszuweisungskommunen als auch für besser gestellte Kommunen gleichermaßen die Möglichkeit, hier zu einem gerechteren System zu kommen. Dass eine Fehlbedarfszuweisungskommune dabei alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, ändert daran nichts, denn das gilt auch in Bezug auf Gewerbesteuern oder Grundsteuern. Es hat sich bisher keiner von der SPD, von den Grünen oder gar von der LINKEN darüber mokiert, dass auch Grundsteuer- und Gewerbesteuerbeträge von oben vorgegeben werden und dass so in die Freiheit der Kommunen eingegriffen wird, weil diese Fehlsbedarfszuweisungsempfänger sind. Hier greift das gleiche System.
Wenn man das Geld hat, dann kann man Steuern senken und erhöhen. Hat man das Geld nicht, dann unterliegt man anderen Zwängen, aber dieses Gesetz baut auf den gleichen Prinzipien auf.
Mit dem heutigen Gesetz geht das Land SchleswigHolstein im Übrigen nicht einen Alleingang. Die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben ähnliche Regelungen. Erste Erfahrungen dort beweisen, dass diese Freiheiten von den Kommunen bewusst und durchaus verschieden angewandt werden. Zwar gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, aber niemand ist wirklich sicher, ob dieser Beschluss überhaupt angenommen wird. In den Ausschussberatungen wurde uns dies bestätigt. Das war für mich im Verlauf der Ausschussberatungen des Innen- und Rechtsausschusses wichtig. Niemand kann heute wirklich sagen, wie dieses Verfahren ausgehen wird. Selbst wenn es angenommen wird, ist unklar, welches Resultat am Ende dabei herauskommen wird. In die juristische Bewertung kann man deshalb heute nicht seriös einsteigen. Man kann das Gesetzesvorhaben aber politisch bewerten. Man
Deshalb sagen wir, dass wir das Gesetz politisch begrüßen. Wir begrüßen es, weil wir sehen, dass Ungerechtigkeiten im System aufgehoben werden. Die Kommunen sind zukünftig in der Lage, die Kosten für den Ausbau des Straßennetzes auf wesentlich mehr Schultern zu verteilen. Sie sind in der Lage, alle Nutzer einer Maßnahme an den Kosten zu beteiligen. Das ist nach unserer Auffassung wesentlich gerechter als die bisherige Zwangslösung. Dass dabei auch den Kommunen zukünftig ermöglicht wird, auf Beiträge zu verzichten, finden wir folgerichtig. Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger zwangsweise zu Beiträgen herangezogen werden, ohne dass dies finanzpolitisch notwendig wäre.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind sicher, dass auch hier in unserem Land die Kommunen von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Zum Schluss sage ich: Lieber Kollege Kalinka, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie heute deutlich gemacht haben, dass die Mandate des SSW nicht nur eigenständig sind, sondern dass Sie für die CDU auch einen gewissen Wert haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes wird die derzeit bestehende Erhebungspflicht für Straßenausbeiträge aufheben. Darüber hinaus wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, anstelle der bisher nur möglichen einmaligen Beiträge zur Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen sogenannte wiederkehrende Beiträge zu erheben. Damit erweitert der Gesetzentwurf den Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, denn er eröffnet ihnen eine Alternative und stellt damit das Vorgehen in deren eigenes Ermessen.
Mir ist bekannt, dass eine Vielzahl der Kommunen in Schleswig-Holstein keine Straßenausbaubeitragssatzung hat. Den Kommunen wird es weiterhin möglich sein, entsprechende Satzungen zu erlassen und Beiträge zu erheben. Eine Rechtspflicht dazu wird nicht mehr bestehen.
Wenn bisher nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes nur die Erhebung einmaliger Beiträge möglich ist, dann führt das für die Beitragspflichtigen - das sind zum Beispiel die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer - oft zu relativ hohen finanziellen Belastungen. Nach dem Entwurf kann die Gemeinde nun per Satzung regeln, dass anstelle von einmaligen Beiträgen in Zukunft wiederkehrende Beiträge von allen Grundstückseigentümern erhoben werden können, die vom Ausbau des Straßennetzes in der Gemeinde profitieren. Entsprechend niedriger sind die damit verbundenen Belastungen.
Es ist hier bereits mehrmals zitiert worden: Dies entspricht einer Vorgehensweise, die auch in anderen Ländern schon üblich ist. Die Landesregierung hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf rechtliche Bedenken geäußert. Diese sind durch den Änderungsantrag vom 15. Februar 2012 ausgeräumt worden.
Abschließend möchte ich sagen: Herr Abgeordneter Dr. Tietze, mich wundert Ihr großer rhetorischer Rundumschlag, denn es waren die Grünen in Wentorf bei Hamburg, die bei der jetzigen Rechtslage bis zum Oberverwaltungsgericht geklagt haben, damit die Bürgerinnen und Bürger von einer Straßenausbausatzung befreit werden. Man muss in seiner Argumentation schon einigermaßen konsistent bleiben und darf nicht nur rhetorische Rundumschläge machen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Langsam sollten wir alle Handys auf leise gestellt haben.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1600, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und SSW. Gegenstimmen! - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1600 in der