nur 1.731 € pro Platz, also etwa die Hälfte. Für die 26 Plätze dort beträgt der Mietkostenzuschuss 46.570 €. Fakt ist, dass das Autonome Frauenhaus mit gut 113.000 € für seine 34 der insgesamt vom Land geförderten 287 Frauenhausplätze knapp ein Viertel, 23 %, der gesamten Mietkostenzuschüsse für alle 14 geförderten Frauenhäuser in Höhe von 491.000 € erhält.
Rechnet man Platzpauschalen und Mietförderung zusammen, so erhält das Autonome Frauenhaus Lübeck für 34 geförderte Frauenhausplätze allein vom Land fast eine halbe Million Euro jährlich. Das sind fast so viel Landesmittel, wie wir durch unser Neuordnungskonzept eingespart haben. Hinzu kommen noch Zuschüsse der Stadt Lübeck.
Meine Damen und Herren, wenn wir hier und heute über Frauenhausplätze in Lübeck sprechen, sollten wir auch über Kosten- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber anderen Frauenhäusern im Land reden. Es geht hier nicht um einen einzelnen Standort und seine Existenz, diese ist ohnehin gesichert.
Es geht um den bestmöglichen Schutz und die sichere Unterbringung von Frauen und Kindern, und zwar landesweit.
Der Herr Minister hat seine Redezeit um viereinhalb Minuten überschritten. Diese Zeit steht nun auch jeweils den Fraktionen zur Verfügung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Antje Jansen für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schmalfuß, vielen Dank für Ihren Bericht. Sie können sicher sein, dass mich Ihr Bericht mit Blick auf die schutzsuchenden Frauen mit ihren Kindern entsetzt hat. Ich stelle mir vor, eine Frau in Schleswig-Holstein sucht mit ihren Kindern Schutz und muss erst einmal gucken, in welches Frauenhaus sie überhaupt gehen kann. Möglicherweise wird sie sogar noch unter Polizeischutz herausgeholt. Jetzt soll sie sich erst einmal an einen Computer setzen und in Dateien nachgucken, wo ein Platz in einem Frauenhaus frei ist. Nein, meine Damen und Herren, so kann das doch wohl nicht sein.
Für wenig sinnvoll halte ich auch Rechenbeispiele und tabellarische Vorstellungen bezogen auf Einwohnerzahlen und so weiter. Vielmehr müssen die schutzsuchenden Frauen mit ihren Kindern im Blickfeld stehen. Wir müssen uns für sie einsetzen. Da haben Kosten keine Rolle zu spielen. Die Frauen müssen in Schleswig-Holstein jederzeit geschützt werden.
Damit wird deutlich: Ich bin mit Ihrem Bericht überhaupt nicht zufrieden. In Ihrem Bericht haben Sie gerade ausgeführt: Alles ist in Ordnung. Sie haben sich auf Lübeck bezogen. Auch ich will darauf eingehen. Die Hansestadt Lübeck hatte zu Recht zwei Frauenhäuser. An dem Beispiel der Hansestadt Lübeck kann ich deutlich machen, wie sich die Situation nun gestaltet.
Das Frauenhaus Wedel kann sich bei einem herausragenden Einsatz und Spenden noch über ein Jahr retten. In Wedel und Umgebung gibt es eine große Protestwelle. Es gibt einen großen Rückhalt in der Bevölkerung dafür, dass das Frauenhaus in Wedel erhalten bleibt. Bei Ihnen und auch bei CDU und FDP kommt so etwas aber vermutlich nicht an. Gehör finden die Betroffenen hier nicht. Das Frauenhaus in Wedel muss erhalten bleiben und darf nicht nach einem Jahr seine Pforten dichtmachen. Wenn es geschlossen wird, sieht es für die schutzsuchenden Frauen in Schleswig-Holstein noch negativer aus.
Seit September 2011 ist die Situation in Lübeck dramatisch. Frauen und ihre Kinder müssen in dem einzigen überfüllten Autonomen Frauenhaus in Lübeck aufgenommen werden, wo sie unter unzumutbaren Zuständen zum Beispiel auf Matratzen lagern, mit ihren Kindern auf dem Boden nächtigen müssen. Frauen mit mehreren Kindern mussten abgewiesen werden und durchs Land reisen, um überhaupt ein Frauenhaus aufzusuchen.
Das Frauenhaus der Hansestadt Lübeck hat dann nach geraumer Zeit, weil es so überfüllt war, angesichts der unhaltbaren Zustände einen Aufnahmestopp verhängt - leider. Aber es war dazu gezwungen. Sie zwingen all diese Frauen in der absoluten Ausnahmesituation noch, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen, ihre Kinder aus Kindergärten zu nehmen. Sie nehmen den Frauen ihr gewohntes kraftgebendes Umfeld, ihre Freunde und Bekannten, und Sie bringen schutzsuchende Frauen in allergrößte Not. Die können dann letztlich in Lübeck klingeln und bekommen dort zu hören: Nein, wir können niemanden mehr aufnehmen. Dann müssen
diese Frauen noch nach Rendsburg, Schleswig, Kiel oder sonst wo reisen. Das, denke ich, ist nicht zumutbar, und das können wir auch nicht unterstützen.
Die Schließung des AWO-Frauenhauses in Lübeck zeigt gravierende Folgen und ist ein absoluter Skandal. Herr Minister Schmalfuß, wir haben im Januar in Lübeck eine Veranstaltung von Frauenhäusern mit veranstaltet. Leider war Kollegin Rathje-Hoffmann verhindert. Sie waren nicht da, Sie konnten letztendlich Ihre Position nicht darstellen. Da ist uns noch einmal ganz klargemacht worden, dass der Beschluss, diese beiden Frauenhäuser zu schließen, verheerend war. Die Situation wurde uns auch dramatisch dargestellt. Wir fordern, dass dieser katastrophale Beschluss, zwei Frauenhäuser in Schleswig-Holstein und das in Lübeck auch zu schließen, sofort zurückgenommen wird. Denn wir meinen, das ist eine frauenverachtende Politik. Nehmen Sie diesen Kürzungsbeschluss zurück!
Auch die Verhandlungen Schleswig-Holsteins mit Hamburg über Ausgleichszahlungen sind nur eine Farce. Das zeigt ja auch der Bericht. In dem Bericht der Landesregierung lese ich, dass es Gespräche mit folgendem Resultat gab: Schleswig-Holstein erhält in gar keinem Fall Zahlungen von Hamburg, Hamburg plant aber im Gegenzug ein Finanzierungsmodell, um Kostenerstattungen für sich zu erreichen. Nun steht Schleswig-Holstein also noch schlechter da als vorher.
Meine Damen und Herren, spätestens jetzt sollte allen klar sein: Sie sind dafür verantwortlich, dass Frauen und ihre Kinder in Schleswig-Holstein keinen ausreichenden Schutz bekommen. Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie den Kürzungsbeschluss zurück, und garantieren Sie den Schutz von Frauen mit einer sicheren, bedarfsgerechten, planbaren und einheitlichen Finanzierung und den absolut ungehinderten Zugang für alle betroffenen Frauen und deren Kinder!
Ich wollte noch etwas zu der Datenbank sagen. Diese Datenbank ist natürlich ein ganz guter Schritt, aber sie hilft nicht unbedingt den notleidenden Frauen. Eine Frau, die von Gewalt bedroht ist, kann sich dann nicht noch hinsetzen und fragen: Wo sind freie Plätze?
Auch Freunde und Freundinnen können das nicht. Diese Frauen müssen schnell Hilfe erhalten, sie müssen schnell unter Schutz genommen werden, und das geht hier nicht. Sie verhindern, dass Frauen schnell und möglichst ohne irgendwelche Schwierigkeiten geschützt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich dem federführenden Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration für die Erstellung des Berichts ,,Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt“.
Fakt ist, dass die allgemeine Versorgung mit Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nach wie vor über dem Bundesdurchschnitt liegt. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 287 Frauenhausplätze. Fakt ist aber auch, dass, bedingt durch die finanzielle Notlage des Landes und die damit verbundenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt Südholstein in Lübeck seit dem 31. Dezember 2011 nicht mehr vom Land Schleswig-Holstein gefördert wird und bereits seit Anfang Dezember 2011 auch keine neuen Frauen und deren Kinder mehr aufgenommen hat.
Laut vorliegendem Bericht des Ministeriums wurde für alle betroffenen Frauen eine personenbezogene Unterbringungsalternative gefunden. Die davon betroffenen Frauen wechselten in eigene Wohnungen, in Mutter-und-Kind-Einrichtungen oder in betreute Wohnformen. Trotz der Schließung des AWO-Frauenhauses in Lübeck besteht für die Hansestadt, statistisch gesehen, immer noch ein überdurchschnittliches Versorgungsangebot mit Frauenhausplätzen. In Lübeck liegt der Versorgungsschlüssel trotz des Abbaus von 36 Plätzen noch im oberen Drittel, nämlich an dritter Stelle in Schleswig-Holstein. Die Quote liegt bei 6.227 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Frauenhausplatz. Dazu kommen noch die ausschließlich von der Hansestadt Lübeck selbst finanzierten Frauenhausplätze.
Zur Erinnerung: Der Versorgungssatz in SchleswigHolstein - Herr Schmalfuß sagte das gerade - liegt bei 1:9.872. Der Versorgungssatz im Bundesdurchschnitt - ich wiederhole es gern - liegt bei 1:12.291.
Frau Jansen, wie soll man das denn anders rechnen als mit so einer Statistik? Es würde mich wirklich sehr interessieren, was Sie denn da für eine Statistik oder für eine Relation zugrunde legen. Rechnen ist eigentlich immer eine ganz einfache Sache und bringt immer deutliche Ergebnisse.
Mehr als bedauerlich war jedoch die aktuelle Situation vor Ort in Lübeck zum Jahreswechsel. Nach Mitteilung des Autonomen Frauenhauses Lübeck wurden seit Oktober bereits 44 Frauen mit 52 Kindern wegen mangelnder Plätze vor Ort nicht aufgenommen. Dies ist bedauerlich. Die maximale Aufnahmekapazität liegt in Lübeck nach wie vor - das wissen wir alle - bei 40 Plätzen.
Was ist nun zu tun? Angesichts der Tatsache, dass in einer erreichbaren Nähe ausreichend freie Frauenhausplätze vorhanden sind, muss mit sehr großem Nachdruck daran gearbeitet werden, schnellstmöglich die Frauen durch ein einfaches und datenbankunterstütztes Belegungssystem auf die Frauenhäuser der Regionen zu verteilen. Nach Angabe des Ministeriums haben wir aktuell mehr als 40 freie Frauenhausplätze zur Verfügung. Um allen hilfesuchenden Frauen sofortigen Schutz vor Gewalt zu ermöglichen, muss dieses System so bald wie möglich arbeitsfähig sein.
Auf Nachfrage im Ministerium arbeitet man daran zusammen mit den Frauenhäusern mit großem Nachdruck. Ende des Monats - so hörten wir es auch gerade eben - oder vielleicht auch Anfang März - ich hoffe aber, eher Ende des Monats - soll dieses System arbeitsfähig sein. Für nur noch sehr kurze Zeit wird bis dahin die Belegungsmeldung kooperativ zwischen dem Ministerium und den Frauenhäusern erledigt.
Fakt ist aber auch, dass es durch den jüngsten in der Presse und im ,,offenen Brief“ des Autonomen Frauenhauses Lübeck beschriebenen Fall vor Ort zu einer individuellen Akutsituation gekommen ist. Eine stadtinterne Lösung schien nicht in Sichtweite zu sein. In diesem Notfall mussten nun wirklich alle betroffenen Stellen der Stadt für diese individuelle Situation eine ausreichende Lösung finden, und sie haben sie auch gefunden, um das Wohl der schutz
suchenden Frauen und ihrer Kinder nicht noch weiter zu gefährden. Und gerade weil es eine besondere und spezielle Notsituation ist, halten wir eine Unterbringung der Betroffenen in einem anderen Frauenhaus, auch außerhalb Lübecks, für durchaus zumutbar.
Die weiteren im Bericht des Ministeriums dargestellten Verhandlungen zwischen Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg sind eher besorgniserregend als beruhigend. Wir erwarten hier zur Finanzierung und zum Kostenausgleich unter den Bundesländern auf Bundesebene konkrete Lösungsvorschläge und Lösungswege, die eine Kostenerstattungsregelung auch für zuwendungsfinanzierte Frauenhäuser, wie wir sie in Schleswig-Holstein und in Hamburg haben, ermöglichen. Hier brauchen wir neue Wege. Das wurde auch klar beim Bericht des Ministers. Hier brauchen wir Klarheit. Mitte des Jahres soll es so weit sein. Ich bin sehr gespannt und bin auch gespannt auf die Lösungsvorschläge, die uns dann unterbreitet werden. Wir werden uns dann ja hoffentlich damit beschäftigen.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viereinhalb Seiten Text umfasst der Bericht der Landesregierung zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Auch das zeigt für mich die Wertigkeit, die die Landesregierung diesem Thema beimisst.
553.000 € weniger als im Vorjahr werden für die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zur Verfügung gestellt, 48 Frauenhausplätze abgebaut. Das AWO-Frauenhaus Lübeck ist geschlossen. Das Frauenhaus Wedel hat es durch beispielloses Engagement geschafft, die Existenz für das Jahr 2012 durch Spenden zu sichern ein Zeichen nicht nur für das Engagement der Frauenhausfrauen, sondern auch für die Bereitschaft gesellschaftlicher Gruppen, Unternehmen und vieler Einzelpersonen, sich für die Rettung dieses Frauenhauses in Wedel einzusetzen.
Was können wir dem Bericht der Landesregierung entnehmen? Man habe ein Förderkonzept erarbeitet, das die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten und stationären Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, und deren Kinder zum Gegenstand habe. Ich zitiere wörtlich: