Protocol of the Session on December 16, 2011

Das ist gelungen. Dafür herzlichen Dank. Einen herzlichen Dank auch an den Chef der Staatskanzlei, Arne Wulff, an den Ministerpräsidenten und an den Referenten, Herrn Knothe.

Ich glaube, es ist einiges gelernt worden aus dem Scheitern des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Man darf sagen, dass es eine breite politische Debatte parallel zur Erarbeitung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gab, und diese war auch notwendig.

Wir haben von Anfang an das Kernelement des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags begrüßt, nämlich die Umstellung von einer Geräteabgabe auf eine Haushaltsgebühr. Das ist der Kernpunkt, der wichtig und richtig ist; denn damit wird endgültig die sehr umstrittene Schnüffelpraxis der GEZ in privaten Haushalten beendet. Das war eine unserer Kernforderungen. Wir können heute feststellen, dass dieser Forderung durch den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen wird.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wir erwarten, dass die GEZ langfristig mit weniger Personal auskommt und wir dadurch Einspareffekte erzielen.

Ich darf auch sagen, dass durch die Debatte der ursprüngliche Entwurf verbessert werden konnte. Dabei denke ich beispielsweise an die Betriebsstättenabgabe. In der Endfassung werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker entlastet, als es der ursprüngliche Entwurf vorsah. Nach dem aktuellen Entwurf ist es so, dass Unternehmen mit ein bis acht Beschäftigten nur ein Drittel der Rundfunkgebühr zahlen. Unternehmen mit neun bis 19 Beschäftigten zahlen gerade einmal eine Rundfunkgebühr, und zwar unabhängig von der Frage, wie viele Geräte das Unternehmen in seinem Betrieb hat. Wenn man sich anschaut, dass das die meisten Unternehmen in Schleswig-Holstein sind, die in dieser Größenordnung der Beschäftigten liegen, dann haben wir durch die Debatte im Vorfeld einiges erreicht.

Auch bei den Befreiungen und Ermäßigungen aus sozialen und gesundheitlichen Gründen konnten durch den Dialog und durch die Debatte weitere Verbesserungen erreicht werden, sodass es eine Menge Gründe gibt, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute zuzustimmen.

Ich will aber auch sagen, dass es natürlich nach wie vor Kritik gibt. Ich will zwei Punkte herausgreifen.

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

Dies betrifft erstens die Kraftfahrzeugeinzelerfassung. In meinen Augen ist das ein echter Systembruch; denn das, was wir im Haushaltsbereich gerade geschafft haben, nämlich weg von der Einzelgeräteerfassung zu kommen, lassen wir im gewerblichen Bereich bei der Kraftfahrzeugerfassung nach wie vor zu. Das ist insbesondere für transportträchtige Gewerbe, Speditionen und Autovermietungen, ein Problem. Aus diesem Grund haben wir in unseren Antrag geschrieben, dass wir diese Kraftfahrzeugabgabe mittelfristig in die Betriebsstättenabgabe überführt wissen wollen, damit sich hier nicht ein neues Betätigungsfeld für die GEZ eröffnet; denn genau das wollen wir nicht. Das haben wir auch deutlich gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Außerdem haben wir unsere datenschutzrechtlichen Bedenken, die es bezüglich § 9, die Vermieterauskunft betreffend, gab, zum Ausdruck gebracht. Deshalb muss man sich die Rechtspraxis und die sich daraus ergebenden Folgen sehr genau anschauen. Es bleibt der Evaluierung überlassen wir fordern eine relativ zeitnahe Evaluierung -, an dieser Stelle Verbesserungen zu erreichen.

Ich will aber auch ein Wort in Richtung der vielen Briefeschreiber sagen. Insbesondere aus dem Bereich der mittelständischen Unternehmen haben uns viele Briefe erreicht.

Dort wurde häufig verglichen: Was hat ein Betrieb bisher an Gebühren bezahlt, und was muss er nach dem neuen Staatsvertrag bezahlen? Die echte Frage hätte lauten müssen: Was hätte ein Betrieb bisher zahlen müssen, und was muss er in Zukunft bezahlen? Denn wir stellen eins fest: Dadurch, dass sich die GEZ auf die Kontrolle der privaten Haushalte konzentriert hat, haben die Betriebe am Ende nicht wirklich das gezahlt, was Sie hätten zahlen müssen. Auch in der Vergangenheit hätte man für jedes Gerät, das für Rundfunk- und Fernsehübertragungen geeignet ist in Autos, in Kraftfahrzeugen, zahlen müssen. Das ist in der Vergangenheit lange nicht immer geschehen. Wenn man diesen Vergleich anstellt, dann sieht man schon, dass es keine erhebliche Mehrbelastung der meisten Betrieben gibt.

Ich will an einer Stelle meinem Unmut etwas Luft machen. Es ist nämlich eine Tatsache, dass es parallel zu diesem Vertragsverhandlungsverfahren und auch der parlamentarischen Debatte mit 1,47 Milliarden € eine Mehranmeldung der öffentlichen rechtlichen Sender bei der KEF gegeben hat, die jeglichen Rahmen gesprengt hat. Während wir hier

stehen und bei den Finanzmitteln Erbsen zählen, öffentliche Haushalte zurückfahren, um jeden Euro streiten, steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei der KEF mit einer Mehranmeldung von 1,47 Milliarden €. Das ist völlig unverständlich und auch völlig kontraproduktiv für die Debatte gewesen,

(Beifall bei CDU und FDP)

zumal wenn am Ende herauskommt, dass die KEF davon gerade einmal überhaupt 300 Millionen € anerkennt.

Trotzdem müssen wir jetzt aufpassen. Denn eines darf nicht sein: Es darf nicht sein, dass eventuelle Mehreinnahmen durch das neue Gebührenmodell dann die von uns präferierte Entlastung nicht möglich machen, weil schon einmal die 300 Millionen €, die man als Mehreinnahme zuerkannt hat, am Ende mit verfrühstückt werden. Das heißt für uns nichts anderes, als dass wir die Zwischenzeit nutzen müssen - ich kündige das hier auch an -, einmal grundlegend über Umfang und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks miteinander ins Gespräch zu kommen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich glaube, wir brauchen mehr Qualitätsrundfunk und weniger Quotendebatten. Das soll kein Nischenprogramm werden, aber es sollte ein Programm sein, das am Ende auch vernünftig mit den Gebührengeldern umgeht, die es bekommt. Dafür brauchen wir eine Qualitätsdebatte.

(Glocke des Präsidenten)

Wir müssen sehen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag im Sinne eines sparsamen Umgangs mit den Geldern nachkommt. Das ist das, was uns im nächsten Jahr verpflichten wird. - Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr von Boetticher, ich gebe den Dank gern zurück. Das war auch meiner Meinung nach ein sehr gutes Ringen im Interesse der Sache. Ich beziehe da ausdrücklich Frau Brand-Hückstädt mit ein.

(Dr. Christian von Boetticher)

Die Bedeutung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages für die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist unbestritten. Das ist schon deutlich geworden. Es geht um den Systemwechsel von Gebühren mit Gerätebezug zur Haushaltsabgabe. Das ist angesichts der rasanten Entwicklung im digitalen Bereich eine sinnvolle und notwendige Lösung.

Dass der Vertrag so lange in den Parlamenten gelegen hat und der Schleswig-Holsteinische Landtag jetzt am letzten Tag seiner Sitzung als Letzter seine Zustimmung geben wird, liegt an Detailregelungen, die in wichtigen Punkten - das sage ich ganz deutlich - unbefriedigend sind. Das haben wir gemeinsam in der Resolution beschrieben, die wir heute beschließen werden.

Nur ein paar Punkte daraus: Die datenschutzrechtlichen Defizite in dem Vertrag sind einfach ärgerlich. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass Vermieter Auskünfte über ihre Mieter geben müssen. Änderungen müssen zum Beispiel auch bei den betrieblich genutzten Pkw ebenso wie bei dem Anknüpfungspunkt „Zahl der Mitarbeiter in Betrieben“ vorgenommen werden. Ich kürze das ab, weil Herr von Boetticher das hier schon ausführlich dargestellt hat.

Aber - das ist auch Fakt - die Ministerpräsidenten haben einmal mehr den Parlamenten einen Staatsvertrag vorgelegt, der von den Parlamenten nur akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Wir sollten vielleicht an dieser Stelle über das Verfahren zum Zustandekommen von solchen Staatsverträgen dringend neu nachdenken.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in den vergangenen Monaten eine Grundsatzdiskussion über den öffentlichrechtlichen Rundfunk, seine Qualität, seine Kosten, seine Sinnhaftigkeit geführt worden. Ich glaube, dass viele Beiträge über das Ziel hinausgeschossen sind.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine uns Deutschen von den Alliierten nach dem Krieg geschenkte, eine durch die Verfassung abgesicherte Säule der medialen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt und der Demokratie. Es gilt eine klare Aufgabentrennung: Die Parlamente haben über den grundsätzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu entscheiden und zu beraten. Das betrifft den Bereich, den Sie angesprochen haben. Das ist legitim. Aber die Ausgestaltung, im Besonderen die programmliche und die journalistische

Arbeit ist einzig und allein Sache der Anstalten selbst, ihrer Gremien beziehungsweise vor allen Dingen der dort arbeitenden Journalistinnen und Journalisten.

Wer kritisch darauf blickt, dass 8 Milliarden € - eine große Zahl - für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Gebühren, zukünftig Abgaben, refinanziert werden, sollte auch erwähnen, dass andere private Medienunternehmen, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen im Sinne einer Meinungsvielfalt konkurrieren, diese 8 Milliarden € deutlich übersteigen, zum Teil bei Einzelunternehmen um mehr als das Doppelte.

Was die Qualität im öffentlich-rechtlichen Fernsehen angeht, gebe ich zu: Auch ich mag nicht alles sehen, was da läuft. Wir sollten uns auf der anderen Seite aber davor hüten, alles zu kritisieren, was einem vermeintlich höheren intellektuellen Niveau nicht entspricht. Der Auftrag an die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist, nicht nur im Bereich der Information und der Nachrichten, sondern auch im Bereich der Unterhaltung, ein vielschichtiges Programm zu senden, das für alle Menschen in unserem Land Angebote bereithält.

Meine Damen und Herren, dies können die privat finanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten, die wegen der direkten Koppelung an die Werbeeinnahmen ihre Programme nur an Einschaltquoten ausrichten, nicht leisten. Damit will ich in keiner Weise die Privaten verteufeln; sie haben im dualen System, zu dem meine Fraktion und ich stehen, eine andere Finanzierungsgrundlage, und die Sender müssen dabei offensichtlich andere Kompromisse eingehen.

Selbstverständlich erwarten wir auch von den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln. Aber ich wünsche mir nicht, dass wir als Parlament sagen, was sie zu tun haben. Ich wünsche mir auch nicht, dass sie, um sich zu finanzieren, auf Geldgeber Rücksicht nehmen müssen, auf Werbende, auf Eigentümer mit eigener politischer Meinung, auf Parlamente, die nach Lust und Kalkül Finanzen zur Verfügung stellen. Das ist nicht so und darf in Zukunft auch nicht so werden. Diese Unabhängigkeit darf in keinem Fall angetastet werden.

Meine Damen und Herren, die Grünen haben seit dieser schwierigen Entscheidung, die über den Staatsvertrag zu treffen war, jetzt angekündigt, dass sie diesem Vertrag nicht zustimmen. In fast allen anderen Parlamenten - das möchte ich einmal erwähnen - haben die Grünen zugestimmt. Mir ist nur

(Peter Eichstädt)

ein Parlament bekannt, wo das nicht geschehen ist; alle anderen Parlamente haben sich auch an diesem Konflikt orientiert und gesagt, es geht um den Systemwechsel, der hier im Vordergrund steht. Diesen Systemwechsel wollen wir, und der ist mit diesem Vertrag möglich. Ärgerliche Fehler müssen zeitnah korrigiert werden, wie es die Resolution beschreibt. Aber es wird der Bedeutung des Kerns des Vertrages nicht gerecht, diesen Vertrag wegen dieser Mängel abzulehnen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liefern ein Informationsangebot, dem viele Menschen vertrauen, gerade im Nachrichten- und Informationsbereich. Ich sehe in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine kräftige zentrale Säule der Meinungsfreiheit und der Demokratie neben vielen Verlagen, den Printmedien. Das ist selbstverständlich. Die Öffentlich-Rechtlichen sind freier als andere. Das haben wir ihnen ermöglicht. Sie machen dabei auch manchmal Dinge, die uns nicht gefallen. Ich glaube, das müssen wir ertragen.

In diesem Sinne ist für mich und für meine Fraktion die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag trotz seiner erwähnten Schwächen ein kraftvolles Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu seinen vielfältigen regionalen, nationalen, internationalen Berichterstattungen. Es wäre gut, wenn unter diesem Gesichtspunkt das ganze Parlament dem Vorschlag folgen könnte, diesem Vertrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Ingrid Brand-Hückstädt das Wort.

Meine Damen und Herren! Verehrtes Präsidium! Ich gebe erst einmal gern den Dank zurück für die Arbeit und die gemeinsamen Gespräche über diesen wirklich ausgesprochen schwierigen Staatsvertrag. Denn die Krux mit Staatsverträgen ist ja, dass die Parlamentarier nur ja oder nein sagen können. Berechtigte Änderungs- und Verbesserungswünsche werden in rechtsbindungslose Resolutionen gegossen, und die Abgeordneten müssen auf schnelle neue Gespräche in den Staatskanzleien der 16 Bundesländer zur Evaluierung hoffen. Lehnt man solch einen Staatsvertrag im Landtag ab, gerät man bei den einen in den Verdacht, das föderalistische System stürzen zu wollen, bei den anderen, den Koali

tionsfrieden zu stören. Wiederum andere würden einen allerdings als Helden der Nation feiern.

Da bis auf den SSW beinahe alle Parteien in diesem Hause in jeweils anderen Konstellationen in den Landtagen der anderen Bundesländer in den vergangenen Monaten ähnliche Probleme wie die FDP-Fraktion hier hatten, finde ich, dass sich jegliche Häme über ein Abstimmungsverhalten verbietet.

(Beifall bei FDP und CDU)

Es sollte allerdings die Staatskanzleien aller Bundesländer stutzig machen, dass in beinahe jedem Landesparlament ähnlich lautende Resolutionen wie hier heute verabschiedet wurden, die mal mehr, mal weniger harsch die Kritik nicht an dem neuen Gebührenbeitrag an sich, sondern an den Durchführungsbestimmungen parteiübergreifend aufgegriffen haben. Ich will beispielhaft nur drei Dinge nennen. Ich kann es kurz machen, weil die schon benannt worden sind. Auch die inhaltlichen Bedenken der FDP-Fraktion sind hinreichend bekannt.