Die Online-Casinos im Schwarzmarkt zu belassen, ist keine Lösung. Dabei stimmen wir Ihnen zu. Daher ist die Schaffung eines Gesetzes grundsätzlich richtig. In diesem Bereich ist der Umsatz im Laufe der Jahre immer weiter gewachsen. Wir sind für eine Regulierung, um überhaupt Ansatzpunkte für Jugendschutz und Suchtprävention zu erhalten.
Ihr Alleingang wird aber die Anbieter allesamt nach Schleswig-Holstein locken, ohne dass wir dem Problem der nachfolgenden Kriminalität und Geldwäsche gewachsen sind. Schleswig-Holstein sollte weder ein Eldorado für Glücksspiel noch für die Geldwäsche und damit für die organisierte Kriminalität werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Das hat in diesem Hause bisher aber auch noch niemand behauptet. Die Gelder stammen aus Betrug, Erpressung, Drogenhandel und Zwangsprostitution, also aus einem illegalen Geschäftsbereich. Geldwäsche macht organisierte Kriminalität aber erst lukrativ. Warum? Bei der Beantwortung dieser Frage versuche ich, Sie mitzunehmen, weil ich glaube, dass bei einigen ein Denkfehler vorliegt.
Geldwäsche ist nämlich der Transfer von illegal zu legal. Das heißt, am Ende braucht man ein legales Geschäft. Das bedeutet, Sie können kaum argumentieren, ich mache ein illegales Geschäft legal, um damit Geldwäsche zu betreiben. Denn am Ende der Geldwäsche steht nach der Transaktion in der Implementation immer ein legales Geschäft. Das zeigt auch der Begriff „Geldwäsche“. Das kommt nämlich von Al Capone, der dazu Waschsalons benutzt hat, und die waren in den USA noch illegal; in Deutschland übrigens auch nicht.
Das heißt, selbst wenn sie illegal gewesen wären, hätten Sie Geldwäsche damit nicht bekämpft. Sie erst illegal zu machen und sie dann zu legalisieren, das ist Ihre Logik.
Das kennen wir auch aus dem Bereich der Gastronomie. Natürlich ist es ein bisschen einfach, zu versuchen, den Umkehrschluss zu machen und sich dann moralisch zu empören. Ich gehe davon aus, dass zurzeit 100 % der Waschsalons in Deutschland nicht zur Geldwäsche genutzt werden. Aber sie wurden einmal zur Geldwäsche genutzt, weil sie sich mit den damaligen Wirtschaftskreisläufen dazu eigneten.
Die Eignung von Online-Glücksspielen ergibt sich nicht aus Illegalität. Sie glauben hoffentlich Juristen, wenn Sie mir schon nicht glauben. Universität Hamburg, Institut für Wirtschaft, Arbeitsbereich Glücksspiele. Ich darf zitieren:
„Das Delikt der Geldwäsche tritt häufig im Zusammenhang mit Glücksspielaktivitäten auf. Dieses Phänomen liegt vor allem an der Struktur jeglichen Glücksspiels, welches per definitionem gegen die Einzahlung von Geld im Einsatz die Chance eines Geldgewinns bietet.“
Darin liegt die Eignung von Glücksspiel. Es ist gerade besonders geeignet im legalen Bereich, sonst haben Sie nämlich gar keinen legalen Ausgang.
- Ich habe sie sehr gut verstanden. Sie haben gesagt, am besten erkennt man Geldwäsche in diesen Bereichen, indem man das von dem illegalen in den legalen Bereich gibt. Aber Geldwäsche ist an einem Übergangspunkt von illegal zu legal.
Wenn Sie ein zu 100 % illegales Geschäft haben, dann bekommen Sie das ohne Geldwäsche gar nicht raus. Wenn Sie also Online-Glücksspiele illegal halten, dann bekommen Sie das mit Online-Glücksspielen nicht in den legalen Bereich. Das ist so was von eindeutig, außer man möchte seine Augen davor verschließen.
Alle Geldwäschegeschäfte nach OECD-Bericht haben einen legalen Ausgang. Ich habe die Berichte hier; ich kann sie Ihnen zeigen.
Übrigens: Dass man kaum Fälle hat, ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass wir keine Geldwäsche haben. Ich weiß, das ist so gern das Selbstbildnis der Deutschen.
Dazu schreibt das „Handelsblatt Online“, Herr Finanzminister - das ist nicht das „Neue Deutschland“ -:
bislang würden weniger als 1 % der gewaschenen Gelder in Deutschland beschlagnahmt, klagt der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jürgen Stock. Deutschland gilt der Spezialagentur der OECD auch deshalb als besonders einladendes Paradies für Geldwäscher.
„Noncompliant“-Empfehlungen nicht umgesetzt - lautet ihr Urteil über Deutschlands Bemühungen gegen die Geldwäsche.“
Ja, Spielbanken sind legal. Das ist an der Stelle die Möglichkeit zur Geldwäsche. Aber ich erkläre Ihnen das später noch einmal, Herr Innenminister.
Oder fahren Sie einfach an die Universität Hamburg und lassen sich das von jemandem erklären, dem Sie mehr Kompetenz zutrauen als mir.
Die herbe Kritik daran hat gerade die Bundesregierung veranlasst, das Geldwäschegesetz zu überarbeiten und insbesondere die Kontrolle von Zahlungsvorgängen im legalen Spielbankenbereich zu verschärfen. Für den illegalen Bereich haben Sie nichts gemacht, können Sie auch nicht beim Geldwäschegesetz. Denn was gesetzlich verboten ist, braucht man natürlich nicht gesetzlich zu regeln. Das ist logisch. Das findet man übrigens auch in den Antworten, warum Online-Glücksspiele bei Novellierung des GwGs nicht geändert worden sind.
Wie stellt sich die Landesregierung, wenn hier Online-Poker stattfindet, die Einhaltung der EU-Geldwäsche-Richtlinie vor, wenn es im GwG nicht geregelt ist?
- Ja, mit einer Verordnung. Da bin ich einmal gespannt. Warten wir das einmal ab. Ich habe auch eine Frage gestellt, die Sie nachher gern beantworten können, wenn Sie mit den Zwischenrufen von der Regierungsbank fertig sind.
Dass Online-Poker etwas mit Geldwäsche zu tun haben kann, zeigt ein Blick in die USA: Am 15. April dieses Jahres wurden die Online-Portale von Full Tilt Poker, Absolute Poker, Ultimate Bet und PokerStars in den USA vom FBI geschlossen.
Artikel 9 der Anklageschrift, die ich hier gern jedem zur Verfügung stelle, ist der Vorwurf der Geldwäsche. Herr Kollege Kubicki, Sie haben nach Namen gefragt. Ich kann Ihnen das Dokument gern geben.
Einer der Beschuldigten ist der Eigentümer von PokerStars, der sich immer noch nicht der amerikanischen Justiz gestellt hat. Jedenfalls ist das mein Wissensstand aus den Medien. Vielleicht haben andere bessere Quellen; die können dann noch hier nach vorne kommen.
Es ist ja auch verständlich, dass sich der Eigentümer von PokerStars nicht stellt, denn schließlich drohen ihm laut Übersicht der Staatsanwaltschaft allein wegen Geldwäsche in den USA bis zu 20 Jahren Haft.
- Herr Kollege Kubicki, lesen Sie einfach die Anklageschrift durch. Dann können Sie das selbst bewerten.
Noch 2006 hat der Eigentümer von PokerStars das entsprechende Gesetz als Bluff bezeichnet. Tja, aber nicht alles, was man so als Bluff bezeichnet, ist wohl auch einer, sonst könnte er sich der Justiz ja stellen.
Die gesamte Geldsumme, um die es dabei übrigens geht, sind 3 Milliarden US-Dollar. Nebenbei bemerkt hat das FBI auch genau an der richtigen Stelle angesetzt - das ist auch immer so ein Thema hier - nicht bei - auch meiner Meinung nach - völlig zweckfreien Netzsperren, sondern sie haben akribisch die Geldströme untersucht. So haben die USA das übrigens in den Griff bekommen.