Protocol of the Session on December 16, 2011

- Ich habe es gekauft,

(Zuruf von der SPD: Sie waren das! - Heiter- keit)

und ich habe es auch gelesen. Ich habe dort gelesen, dass Sie dafür plädieren, den Schulen und den Menschen mehr Verantwortung vor Ort zu geben, was ihre Schulgestaltung angeht. Das haben wir im Schulgesetz gemacht. Und was machen Sie? - Sie werfen uns vor, dass wir Unruhe in die Schulen tragen und Ähnliches.

Hier bei der Regionalplanung haben wir jetzt eine ähnliche Diskussion. Auch hier sagen wir sehr bewusst: mehr Verantwortung in die Region, mehr Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Aus Ihrer Rede habe ich den Eindruck gewonnen, Sie trauen den Menschen vor Ort offenbar weder zu, für die notwendige Transparenz in den Entscheidungsabläufen zu sorgen, noch die örtlichen Rahmenbedingungen verantwortungsvoll zu gestalten.

(Lars Harms)

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Kollege Habeck, das passt nicht zusammen. Das ist auch nicht unsere Vorstellung davon, wie die Menschen in Schleswig-Holstein ihre Heimat gestalten sollen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Habeck?

Herr Kollege Callsen, würden Sie mir dann erklären, wenn sich in Ihrer Logik die Heimat der Menschen in diesen fünf Planungsräumen abspielt, warum Sie Ihnen dann nicht tatsächlich ein Parlament an dieser Stelle geben wollen? Wäre das nicht folgerichtig? Ich füge noch eine B-Frage hinzu: Können Sie mir erklären, wenn die Kommunalisierung so wichtig ist, warum Sie dann nicht in der Tat 15 Planungsräume schaffen statt fünf? Wäre das nicht folgerichtig?

- Wir wissen doch alle, wie wichtig regionale Zusammenarbeit ist. Das ist doch überhaupt keine Frage. Ich bin sehr sicher, dass die Gremien, die dann zusammenkommen, um in einem Planungsraum über die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu entscheiden, auch zu den richtigen Entscheidungen kommen werden. Das traue ich den Menschen vor Ort zu.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 17/2048, dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch zu einer persönlichen Erklärung das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wolfgang Kubicki hat mich in der Diskussion zu den Punkten 40 und 70 der Tages

ordnung angesprochen und berichtet, ich hätte ihn aufgefordert, für den VfB einen Werbepartner zu suchen. Dies trifft nicht zu.

Richtig ist vielmehr: Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki hat selbst am Rande des Pokalspiels Holstein Kiel gegen VfB Lübeck am 4. Juni 2011 Verantwortliche aus dem Vorstandsbereich des VfB angesprochen, er könnte etwas in Bezug auf Werbepartner vermitteln - und dieses im Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz. Darüber wurde im Aufsichtsrat des VfB Lübeck, dem ich angehöre, berichtet. Ich wurde gebeten, Herrn Kollegen Kubicki anzusprechen. Dies ist auch am Rande der Landtagssitzung Ende Juni 2011 - vom 29. Juni bis 1. Juli - geschehen. Ich habe ihn aber dort nicht darum gebeten, eine Firma oder etwas Ähnliches zu vermitteln, sondern den Kontakt zum VfB weiter herzustellen. Dies ist dann auch in der Form geschehen, dass der Kollege Kubicki mir Adressen von zwei Rechtsanwälten übermittelt hat, die dann mit dem VfB Lübeck über Unternehmen verhandelt haben.

Alle Verhandlungen und Verträge, die dann mit dem Werbepartner oder möglichen Werbepartnern geführt worden sind, sind ausschließlich vom Vorstand des VfB Lübeck getätigt worden. Der Aufsichtsrat ist dann immer im Nachhinein informiert worden.

Abschließend will ich sagen: Ich bleibe bei meiner Ablehnung des Glücksspielgesetzes und hätte mir tatsächlich für den VfB Lübeck einen anderen Werbepartner - nicht aus dem Glücksspielbereich - gewünscht.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1336

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 17/2080

(Johannes Callsen)

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

(Zuruf)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rolf Fischer hat recht, ich verweise auf die Vorlage, weise aber auch darauf hin, dass der Ausschuss darum bittet, eine getrennte Abstimmung zu Punkt a) und zu Punkt b) vorzunehmen, weil es sich um unterschiedliche Sachverhalte handelt - zum einen um den Vertrag und zum anderen um die Entschließung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und frage zunächst einmal, ob es Wortmeldungen zu dem Bericht gibt. - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann erteile ich dem Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Innen- und Rechtsausschuss, der mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD empfiehlt, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass einigen Kolleginnen und Kollegen diese Zustimmung nicht leicht fällt. Bei verschiedenen Einzelfragen dieser komplexen Materie kann man in der Tat unterschiedliche Standpunkte vertreten.

Diesem Staatsvertrag ist eine lange intensive öffentliche Diskussion unter wissenschaftlicher Begleitung vorausgegangen. Die Landesregierung hat den Landtag frühzeitig im Juni 2010 in die Diskussion einbezogen. Auch die Zeit nach der Unterzeichnung vor fast genau einem Jahr ist für ausführliche Beratungen genutzt worden.

Im Ergebnis ist dieser Staatsvertrag ein Gemeinschaftswerk aller Landesregierungen, wobei die unterschiedlichen Koalitionspartner in den Ländern ebenfalls zugestimmt haben. Bis heute haben alle anderen 15 Länderparlamente dem Staatsvertrag zugestimmt. Deshalb bin ich erfreut, dass wir heute mit unserem Ja endgültig sicherstellen, dass die Finanzierungsreform in Kraft tritt.

Meine Damen und Herren, bei allen Auseinandersetzungen sind wir uns in einem Punkt einig: Es ist an der Zeit, die Finanzierung des öffentlich-rechtli

chen Rundfunks zu reformieren. Die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr muss kommen. Wo bleibt die Gebührengerechtigkeit, wenn in einigen Großstädten bis zu einem Viertel aller Haushalte keine Geräte mehr anmeldet, und dies mit steigender Tendenz? Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein, wenn die Einnahmeausfälle durch Gebührenerhöhungen kompensiert werden müssen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das ist ungerecht. Deshalb wollen wir eine maßvolle und gleichmäßige Last. Mit dieser Reform erreichen wir dieses Ziel. Die Abgabenhöhe wird in den meisten Haushalten gleich bleiben. Familien und Wohngemeinschaften werden sogar entlastet, weil künftig pro Haushalt nur ein Beitrag fällig wird.

Auch die Wirtschaft kann in der Gesamtschau mit dieser Reform gut leben. Ihr Anteil am gesamten Beitragsvolumen wird von heute knapp 9,5 % auf circa 7,4 % sinken. 77 % der einzelnen Betriebsstätten werden in die unterste Beitragskategorie fallen und jeweils 5,99 € im Monat zahlen. Weitere 13 % gehören zur zweiten Kategorie und werden nur einen Beitrag von monatlich 17,98 € aufbringen müssen.

Die Reform führt dazu, dass die Rundfunkgebühr - jedenfalls 2013 und 2014 - nicht steigen wird. Das hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten inzwischen bestätigt. Ohne diese Reform müsste der Beitrag schon ab 2013 um mindestens 1 € im Monat steigen. Bis zum Jahr 2018 wäre sogar eine Steigerung um 2,50 € notwendig.

Meine Damen und Herren, auch der Kontrollaufwand wird reduziert. Nach der Umstellungsphase wird die GEZ ihren Personalbestand auf 80 % der heutigen Stellen zurückfahren. Das ist eindeutig zu begrüßen, auch wenn das meines Erachtens noch nicht ausreichend ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Natürlich ist weiterhin eine Datenerhebung notwendig. Herr Professor Dr. Bull, ehemaliger Innenminister von Schleswig-Holstein und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat den Ländern sachverständig geholfen. So haben wir verhältnismäßige und klare Regelungen gefunden. Herr Professor Dr. Bull hat auch recht, wenn er sagt: Die Beitragszahlung kann nicht allein von der Anmeldung abhängen und damit vom guten Willen der Nutzer; denn so lässt sich Beitragsgerechtigkeit nicht realisieren.

(Präsident Torsten Geerdts)

Wie Sie wissen, werden die Landesregierungen den Vertrag schon sehr bald nach den ersten Erfahrungen umfassend evaluieren. Dabei werden wir die unabhängige Wissenschaft erneut mit einbeziehen. Alle Fragen, die in den engagierten Entschließungen der Landtage festgehalten sind, werden selbstverständlich in diese Überprüfung mit einfließen. Auf der Basis des Parlamentsinformationsgesetzes wird das Thema dann auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder begegnen.

Vom öffentlichen-rechtlichen Rundfunk erwarten wir, dass er den Übergang zum neuen Finanzierungsmodell unterstützt. Wir brauchen bis zum Start 2013 die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Akzeptanz muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördern, und zwar am besten durch finanzielle Bescheidenheit und eigene Vorschläge der Begrenzung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es müssen aber auch manche kritische Fragen erlaubt sein: Müssen wirklich alle Digitalkanäle weiter betrieben werden? Können durch bessere Kooperationen nicht noch mehr Einsparungen erzielt werden? Sind Doppelübertragungen wirklich notwendig? Ich meine, solche Fragen muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Blick auf die Zahlungspflicht aller aushalten und beantworten. Ansonsten wird es Aufgabe der Länder sein, die entsprechenden Antworten zu geben.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und bedanke mich ganz herzlich.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Landesregierung hat die angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. - Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weihnachten naht. Ich möchte deshalb mit einem Dank beginnen, mit einem Dank an die Kollegin Brand-Hückstädt und an den Kollegen Eichstädt für gute Sitzungen und einen guten Dialog in der Vorbereitung des Entschließungsantrags. Rundfunkänderungsstaatsverträge eignen sich in der Regel nicht für polemische Debatten. Vielmehr versucht man, in diesem Haus einen breiten Konsens zu erzielen.

Das ist gelungen. Dafür herzlichen Dank. Einen herzlichen Dank auch an den Chef der Staatskanzlei, Arne Wulff, an den Ministerpräsidenten und an den Referenten, Herrn Knothe.