Ich weiß nicht, ob Sie es für nötig halten, der Debatte zu lauschen oder ob es Ihnen eh egal ist, weil Sie glauben, bis zur Wahl nichts mehr hinzubekommen.
Die Durchlässigkeit zwischen den Standorten muss gestärkt werden. So muss es möglich sein, für Studiengänge auch an der jeweils anderen Hochschule studieren zu können. Wir Grünen wollen eine Gleichwertigkeit der beiden Hochschulen. Unser Ziel muss es sein, dass für alle Altersstufen an beiden Hochschulen studiert werden kann. Durch Kooperation und Wettbewerb zwischen den beiden Hochschulen wollen wir die beiden Standorte weiterentwickeln. Eine Zwei-Klassen-Lehrerbildung, wie Schwarz-Gelb und - wie ich es verstanden habe - leider auch die SPD es fordern, lehnen wir ab.
In der Lehrerbildung bleiben noch sehr viele Fragen offen. Was man hier sicherlich noch nennen kann, ist die Frage nach den Gemeinschaftsschulen. Frau Spoorendonk ist auch darauf eingegangen. Auch da gibt es mehr Fragezeichen, als es zurzeit Antworten gibt. Die Hoffnung auf einen großen Wurf - das unterstreicht, dass Sie schon wieder nicht zuhören haben wir inzwischen bei Ihrer Regierung aufgegeben. Aber es wäre sehr gut, wenn wir es in den nächsten Monaten noch diskutieren könnten, weil wir zum Beispiel damit mit unserem Lehrerbildungsgesetz in einer überarbeiteten Fassung wieder in den Bildungsausschuss geben werden. Das heißt, es kommt eh auf die Tagesordnung. Wenn wir in dem Zusammenhang auch den Bericht, der nach meiner Meinung etwas zu nichtssagend ist, abgeben, dann schadet das sicherlich nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war ein großes Versäumnis der Großen Koalition, nicht schon gleich 2007 mit der Umstellung der Schulstruktur auch die Lehrerausbildung umzustellen. Wir brauchen endlich eine Reform der Lehrerausbildung. Schleswig-Holstein braucht eine Lehrkräfteausbildung, die irgendwann unabhängig wird von den Abschlüssen. Da stimmen wir den Grünen zu. Schleswig-Holstein braucht eine Ausbildung von Lehrkräften als Stufenlehrerinnen und Stufenlehrer.
Mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung hat das, was die Landesregierung vorlegt, wenig zu tun. Hier geht es darum, die Existenz des Gymnasiums zu zementieren, indem man dafür sorgt, dass Schülerinnen und Schüler fein säuberlich aufgeteilt werden und die Einrichtung einer Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen erschwert wird. Auch die Lehrkräfte werden in ein Zwei-Klassen-Denken integriert oder - besser gesagt - sicher voneinander getrennt. Die Ausbildung für Gymnasiallehrer und -lehrerinnen geht nach Kiel, der Rest geht nach Flensburg.
Sie lassen sich noch immer von der Gymnasiallobby den Ton angeben, wenn es darum geht, das Schulsystem im Allgemeinen und die Lehrkräfteausbildung im Speziellen den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Von uns werden Sie dafür keinen Applaus bekommen. Ihnen fehlt nicht nur der Mut, sondern auch die Idee, etwas zu ändern.
DIE LINKE fordert eine gemeinsame Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer, die durch Spezialisierungsphasen angemessen auf die einzelnen Schulstufen vorbereitet werden. Heterogene Lerngruppen, individuelle Förderung in einer inklusiven Schule und fächerübergreifendes, projektorientiertes Arbeiten, das alles erfordert ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Die Vorschläge, die heute hier präsentiert wurden, werden diesen Anforderungen ganz sicher nicht gerecht.
DIE LINKE stellt sich auch in der Bachelor-/Master-Frage an die Seite des Verbands Erziehung und Wissenschaft. Auch wir sehen die Aufteilung an dieser Stelle als eine nicht zielführende Entprofessionalisierung. Und noch immer frage ich mich: Was macht man mit einem Bachelor in diesem Bereich? Ist man dann ein halber Lehrer oder eine halbe Lehrerin? Oder läuft es auf Hilfslehrerin oder Hilfslehrer hinaus, die dann Dumpinglöhne bekommen und Löcher stopfen?
„Von der Möglichkeit, den Zugang zum Vorbereitungsdienst mit einem Bachelorabschluss zu eröffnen, ist bisher von keinem Bundesland Gebrauch gemacht worden.“
Da frage ich mich doch, was das Wort „bisher“ in diesem Zusammenhang aussagen soll. Planen Sie etwa schon mit Billiglehrkräften? - Da macht DIE LINKE nicht mit, meine Damen und Herren.
DIE LINKE fordert darüber hinaus - das wurde hier schon oft erwähnt -, die Praxiselemente bereits im Studium stärker zu verankern. Das Referendariat ist dafür nicht ausreichend. Vergleicht man die Lehrerund Lehrerinnenbildung mit der in anderen europäischen Ländern, wird deutlich, wie sehr die regierungstragenden Fraktionen an längst veralteten Strukturen festhalten.
Ich vermisse im Bericht auch ein klares Bekenntnis zu einer gerechten Besoldung. Es gibt keine Rechtfertigung für das Festhalten an den vorherrschenden Besoldungsunterschieden. Oder wollen Sie uns ernsthaft erzählen, dass die Grundschulbildung beziehungsweise deren Lehrkräfte weniger wichtige Arbeit leisten? Das entspricht nicht der LinkenSicht auf gute Arbeit, die alle unsere Pädagogen in Schleswig-Holstein leisten. Mit hanebüchenen Argumenten werden enorme Besoldungsunterschiede mit der Wertigkeit von Schulformen gerechtfertigt, und das geht sogar bis in die Kitas hinein. Was Sie uns als große Reform verkaufen wollen, ist nichts weiter als das Vorantreiben einer Bildungsungerechtigkeit und der sozialen Ausgrenzung.
Ich möchte auch noch kurz auf die Debatte um die Abschlüsse eingehen. Deutlich wird hier nur eins: CDU und FDP sind sich alles andere als einig, was sie wollen. DIE LINKE steht hier allerdings ausnahmsweise auf der Seite des Bildungsministers. Wir wollen das Staatsexamen zurück.
Wir brauchen ganz dringend eine Umstellung der Ausbildung zu Stufenlehrkräften, um endlich eine zeitgemäße Ausbildung für unsere Lehrkräfte zu erhalten. Außerdem benötigen die Lehrkräfte anstatt befristeter Arbeitsverträge feste, sichere berufliche Perspektiven mit angemessener Entlohnung, damit der Lehrberuf in Schleswig-Holstein wieder an Attraktivität gewinnt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1936, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist es einstimmig so beschlossen worden.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 45, Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen, in die Januar-Tagung zu verschieben sowie den Tagesordnungspunkt 12, Entwurf eines Gesetzes über das Studentenwerk Schleswig-Holstein, ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen.
a) Vorschlag für EU-Verordnung über OffshoreAktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas verbessern
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält Herr Abgeordneter Bernd Voß.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hierbei? - Derzeit stammen über 90 % des in der EU und vor Norwegen geförderten Erdöls aus Offshore-Förderung. In der Nordsee gibt es mehr als tausend Ölförderplattformen, und auch in den Gewässern der Europäischen Union sind über tausend Ölplattformen vorhanden. Das Öl wird knapper. Die Suche nach Öl verlagert sich in tiefere Meeresbereiche. Seit „Deepwater Horizon“ kann wohl jeder ermessen, was das bedeutet. In größeren Tiefen heißt auch immer weiter weg von den Küsten. Auch vor Schottland und den Färöer-Inseln wird aktuell in 1.100 m Tiefe nach Öl gebohrt.
Mit dieser Verordnung würden endlich Regeln für Offshore-Aktivitäten in der Außenwirtschaftszone, also bis zu 200 Seemeilen vor den europäischen Küsten, geschaffen. Bisher operieren Anlagen außerhalb der Zwölfmeilenzone weitgehend unbehelligt von Genehmigungen, Sicherheitsauflagen, unabhängiger Kontrolle und Haftungsregeln. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission jetzt endlich diesen Vorstoß gemacht hat. Sie reagiert damit auf die Katastrophe im Golf von Mexiko. Seitdem wurden Risikoanalysen gemacht, deren Ergebnis war, dass alle zehn Jahre Havarien vergleichbarer Schwere auftreten. Die Kosten beziffert sogar BP auf über 30 Milliarden € allein für das eigene Unternehmen.
Die vorhandenen Rechtsvorschriften über Genehmigung, Sicherheit, Haftung bei Umweltschäden sind unzureichend, uneinheitlich, fragmentiert und in Europa überhaupt nicht vorhanden. Die letzte Zahl: Auf fast 1 Milliarde €, genau 950 Millionen €, jährlich schätzt die Europäische Kommission die laufenden Kosten bei laufenden Vorfällen auf europäischen Offshore-Plattformen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge liegen auf der Hand. Erstens. Bei der Genehmigung, bei Kontrolle, Sicherheit von Ölplattformen im Meer gibt es gravierende Mängel. Zweitens. Auf nationaler Ebene kann dieses Problem nicht gelöst werden. Ein europäisches Vorgehen ist zwingend notwendig.
Wir befassen uns hier mit der Frage der Subsidiarität. Wir müssen also zwei Dinge klären: Ist die europäische Ebene geeignet? Ist die EU befugt, diesen Bereich zu regeln, oder greift sie unzulässig in die Kompetenzen von Bund und Ländern ein? Den ersten Punkt habe ich bereits beantwortet: Ja, und besonders wegen der Betroffenheit SchleswigHolsteins als Land zwischen den Meeren können wir nur für eine europäische Verordnung intensiv streiten.
Zur zweiten Frage will ich gar keine langen juristischen Ausführungen machen; das können andere Kollegen gleich tun. Morgen wird im Bundesrat abgestimmt. An vorderster Front bei den Subsidiaritätsbedenkenträgern sind Niedersachsen und leider auch Schleswig-Holstein, das sich dem niedersächsischen Antrag im Bundesrat angeschlossen hat. Diese beiden Länder haben gemeinsam eine Behörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover; davon haben wir hier schon mal gehört. Ich zitiere aus dem gemeinsamen Antrag im Bundesrat:
„Das Landesbergamt ist effizient und hat sich in den letzten Jahrzehnten in der Verwaltungspraxis bewährt.“
So steht es in dem Antrag für den Bundesrat. Ich bin mir sicher, die Kollegen von RWE Dea würden diesen Satz sofort mit unterschreiben; denn es ist die gleiche Behörde, die letztes Jahr die Lizenz für die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer um sage und schreibe 30 Jahre verlängert hat.
Möglich ist das mit einem reformbedürftigen, rückwärtsgewandten deutschen Bergrecht, das kaum Abwägungen von Rechtsgütern kennt und EURecht für FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfungen aussperrt. Wir können also ahnen, wie man gern sein Recht behalten möchte.