Protocol of the Session on December 14, 2011

- Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Abgeordnete Heinold. Die Stadt Brad Bramstedt wird in Zukunft die Sicherheit haben, dass das, was sie an Solidarbeitrag - umgerechnet auf alle Kommunen in Schleswig-Holstein 15 Millionen € - zusätzlich erbringen muss, jetzt zielgerichtet eingesetzt wird in Verbindung mit einer Verpflichtung derjenigen, die das Geld bekommen, auch wirklich eigene Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu machen, und sozusagen nicht das Geld nehmen muss, um es in einen großen Topf zu schütten, wo unten kein

Boden ist und es weg ist. Das ist der Unterschied unseres Gesetzentwurfs zu dem, was bisher war.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Minister, lassen Sie eine Zusatzfrage zu?

Selbstverständlich.

Aber es kann passieren, dass Bad Bramstedt durch das neue Gesetz weniger als vorher hätte, wenn es das Gesetz nicht geben würde?

- Sie wissen, - ich würde im weiteren Verlauf meiner Ausführungen darauf kommen -, dass es natürlich Fehlbetragszuweisungen in Höhe von 15 Millionen € dann auch für die Kommunen gibt, die nicht in den Haushaltskonsolidierungsprozess eingespeist werden. Übrigens haben wir - das können Sie auch aufgrund der Statistiken, die Ihnen als Mitglied des Finanzausschusses vorliegen, nachlesen - eine erhebliche Einnahmesteigerung gerade auch im kommunalen Bereich zu verzeichnen. Ich bin sicher, dass eine solche Kommune wie Bad Bramstedt mit der kommunalpolitischen Attraktivität und der Agilität, die dort herrschen, übrigens auch von selber sehr schnell aus diesem defizitären Bereich herauskommt.

Ich will gleich noch hinzufügen, wir haben nicht nur die 15 Millionen € Fehlbetragszuweisung nach wie vor, sondern zusätzlich neu auch 5 Millionen € Sonderbedarfszuweisung. Ich will deutlich sagen, das ist nicht eine Sonderbedarfszuweisung für irgendein Projekt irgendeiner Stadt, sondern das ist eine Sonderbedarfszuweisung für die Kommunen, die tatsächlich nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft heraus irgendetwas an Investitionen durchzuführen. Ich sage dies, damit nicht in der öffentlichen Diskussion irgendwelche falschen Eindrücke entstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf hat eine öffentliche Anhörung stattgefunden, in der die potenziellen Empfänger von Konsolidierungshilfen zu Wort gekommen sind. Besondere Erkenntnisse hat es in dieser Anhörung jedoch nicht gegeben. Ich freue mich allerdings - das will ich gern auch noch einmal betonen - über die Zustim

mung des Lübecker Bürgermeisters Bernd Saxe. Er hat es verstanden. Er weiß, dass er bei der Zusammensetzung seiner Bürgerschaft nur dann tatsächlich Haushaltskonsolidierung machen kann, wenn wir die Politik, die im Gesetzentwurf dargelegt ist, auch tatsächlich hinbekommen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Spoorendonk zu?

Aber immer doch.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel der Kämmerer der Stadt Flensburg bei der vorhin zitierten Anhörung deutlich gemacht hat, dass dieses neue Gesetz der Stadt Flensburg in keiner Weise helfen wird, im Gegenteil es so kommen wird, dass das Gesetz einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt darstellt?

- Der Kämmerer der Stadt Flensburg liegt mit seiner Einschätzung falsch.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und FDP)

Frau Abgeordnete, eine Zusatzfrage? - Nein, die Abgeordnete möchte dann keine Zusatzfrage mehr stellen. Lassen Sie dann eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zu?

Selbstverständlich.

Herr Innen- und Verfassungsminister, habe ich Sie richtig verstanden, als Sie eben gesagt haben, dass Sie sich darüber freuen, dass der Bürgermeister von Lübeck, Herr Saxe, das Verständnis aufbringt, dass mithilfe dieser Konsolidierungshilfen respektive des Gesetzes das grundgesetzlich verbriefte Recht der Ratsversammlung auf Budgethoheit ausgehebelt werden soll, dass das gut ist, dass er das so verstanden hat?

(Minister Klaus Schlie)

- Nein, das haben Sie völlig falsch verstanden und auch völlig falsch interpretiert. Selbstverständlich beschließt die Bürgerschaft -

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Mit Mehrheit!)

- Ich werde Ihnen das erklären. Auch mit Mehrheit, da haben Sie recht; das haben Sie richtig erkannt. Sie beschließt nach wie vor mit Mehrheit. Sie kann übrigens beschließen, was sie will, aber wenn sie den Solidarbeitrag aller anderen jedenfalls in Zukunft haben will, dann muss die Bürgerschaft sich allerdings überlegen, ob sie in eigener Verantwortung und freier Entscheidung mit dem Land Schleswig-Holstein einen solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließt, damit sie dann die Solidarität aller, die des Landes und aller anderen Kommunen, zusätzlich zu den ihr zustehenden Mitteln in Anspruch nehmen kann.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Minister, lassen Sie eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zu?

Immer doch gern, es scheint ja zu helfen.

Also wirklich, wir sind uns inzwischen alle einig, dass nicht etwa die Bürgermeister, die Sie hier so gern ins Spiel bringen, die entscheidende Rolle spielen, sondern die Ratsversammlungen und die Gemeinderäte die Träger der Souveränität in diesem Fall sind. - Ist das korrekt?

Dann die Frage: Warum rekurrieren Sie dann in diesem Zusammenhang immer auf die Zustimmung und Ablehnung der Bürgermeister, die die Verwaltungen zu führen haben?

- Sie haben den Gesetzentwurf hinsichtlich der Funktionalität der Selbstverwaltung richtig verstanden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Herr Minister, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Spoorendonk zu?

Selbstverständlich.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich wollte eigentlich die von Ihnen vorhin formulierte Antwort noch einmal schriftlich hinterfragen, aber im Sinne des Bürokratieabbaus will ich darum bitten, ob Sie Ihre ganz klare Aussage näher erläutern können.

- Das will ich gern machen. Die Stadt Flensburg wird - genau wie alle anderen kreisfreien Städte davon profitieren, dass sie ebenfalls, wenn sie sich durch die Beratung ihrer eigenen Verwaltung und durch die Entscheidung ihrer Selbstverwaltung für eine Beteiligung an diesem Haushaltskonsolidierungsprogramm und -prozess entschließen sollte, entsprechende Finanzzuweisungen aus der Solidarität aller, nämlich der Kommunen und des Landes, erhalten wird. Das heißt, dass es die Perspektive gibt, dass spätestens 2021 die schwarze Null auch bei Flensburg erreicht werden kann. Bei Flensburg bin ich übrigens sicher: die werden es früher erreichen können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich würde jetzt gern fortfahren. Ich will noch einmal auf die Befürchtung eingehen, dass die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung um sich greifen könnte. Ich wiederhole mit Nachdruck: Die Gefahr ist natürlich nicht vorhanden und ausdrücklich nicht zu erwarten. Das ist genau die Schwierigkeit, die Sie haben, wenn es um Haushaltskonsolidierung geht. Das kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetz dient gerade dazu, kommunale Gestaltungsspielräume überhaupt wieder zu bekommen, das heißt kommunale Selbstverwaltung überhaupt möglich zu machen. Sie glauben ja, kommunale Selbstverwaltung bedeute, Schulden machen zu können. Nein, das bedeutet es nicht. Es bedeutet, dass man geordnete Haushalte führt, um Spielräume zu schaffen, um freiwillige Aufgaben und andere Daseinsvorsorgeaufgaben finanzieren zu können. Das ist der Sinn von Haushaltskonsolidierung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Ansinnen übrigens, dass aus den Mitteln der Konsolidierungshilfen eine Belohnung für in der Vergangenheit geleistete Konsolidierungsanstrengungen zu erwarten ist, ist weder ein Ausdruck von Solidarität noch mit der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes so vereinbar. Die Konsolidierungshilfe orientiert sich ausschließlich an den aufgelaufenen Defiziten, die unstrittig das strukturelle Problem auf kommunaler Ebene und den Bedarf beschreiben. Ich wiederhole: das strukturelle Pro

(Minister Klaus Schlie)

blem auf kommunaler Ebene und den Bedarf! Übrigens, Herr Abgeordneter Dolgner, dazu braucht man natürlich entsprechende, wirklich auch belastbare Zahlen, dazu braucht man Jahresabschlüsse, nicht vier Entwürfe von Jahresabschlüssen oder irgendwelche Fantasiezahlen, die sich irgendjemand ausgedacht hat,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Kai Dolgner [SPD])

sondern tatsächlich nachweisbare, nachprüfbare Jahresabschlüsse. Dann kann man das berechnen. Da bin ich - ebenso wie der Abgeordnete Koch bereit, mit jedem darüber vernünftig zu diskutieren. Deswegen ist es auch völlig richtig gewesen, was er da gesagt hat.

Als Folge der Ausschussberatung werden wenige punktuelle Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden, beispielsweise sollen für die Konsolidierungshilfen nicht mehr benötigte Mittel künftig wieder den Schlüsselzuweisungen zufließen. Das halte ich übrigens auch für keine technische Sache, sondern für einen wesentlichen Beitrag, hinter dem ich voll stehe. Diese Änderung ist auch ein Entgegenkommen gegenüber den Kommunen, die ihren Haushalt ausgleichen können und bereit sind, die Kommunen mit besonderen Finanzproblemen solidarisch zu unterstützen. Deswegen erfährt auch dieser Gesetzentwurf tatsächlich im Kern breite Zustimmung, auch im kommunalen Bereich.

Die Landesregierung hat die Sanierung des Landeshaushalts fest im Blick, um die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse einhalten zu können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun auch die Kommunen mit Finanzproblemen gezielt bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt werden. Damit ist Schleswig-Holstein in einer schwierigen Zeit als Land und mit den Kommunen auf einem guten Weg, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein erstmals verbindliches und wirksames Instrument, um mithilfe der Solidargemeinschaft aller Kommunen und des Landes eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung auf den Weg zu bringen. Schade, dass Sie nicht mehr Zwischenfragen gestellt haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um 2 Minuten und 30 Sekunden überzogen. Diese stehen nun auch allen Fraktionen zur Verfügung.

Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen und schließe daher die Beratung.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1868, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Damit gehe ich davon aus, dass es keine Enthaltungen gibt. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 17/2075 angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 13 erst heute Nachmittag nach den gesetzten Tagesordnungspunkten 10 und 65 aufgerufen werden soll.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes