Das wird nicht funktionieren. Die SPD hätte in einem solchen gemeinsamen Ausschuss die absolute Mehrheit. Das wird einfach nicht klappen.
Glauben Sie allen Ernstes, dass die Hamburger Parlamentarierinnen und Parlamentarier großes Interesse daran haben, sich mit den Problemen Nordfrieslands zu beschäftigen?
Wir haben aber keine Bedenken bei der effektiven Bekämpfung der Korruption. Wir werden heute Nachmittag noch darauf zu sprechen kommen, wenn wir über Müllentsorgung diskutieren. Da liegt Korruption auf der Hand.
Das war ein guter Aufschlag der SPD, für den wir uns bedanken. Der Aufschlag zielt allerdings zu kurz, wie uns der SSW-Änderungsantrag, für den wir uns ebenfalls bedanken, gezeigt hat. Wir könnten dem SSW-Antrag sofort zustimmen, halten allerdings eine Beratung in den Ausschüssen für sinnvoller.
Alles in allem plädiere ich für eine Zurückstellung des Gesetzentwurfs, Drucksache 17/1979, sowie des Antrags, Drucksache 17/1894, bis zur Entscheidung über die Ergebnisse der Enquetekommission sowie für eine Ausschussüberweisung der Anträge, Drucksache 17/1893 und Drucksache 17/1993.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den vorliegenden SPD-Anträgen waren wir schon vorgewarnt: Sie sind das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung der SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Ende September stattfand. Völlig unklar ist in diesem Zusammenhang, was die Stoßrichtung dieser Initiative ist.
Mit keiner Silbe wird zum Beispiel erwähnt, dass seit anderthalb Jahren eine von SPD und Grünen initiierte Enquetekommission zum Thema Nordstaat tagt, die derzeit ihren Abschlussbericht anfertigt. Statt abzuwarten, bis mögliche Bereiche einer weitergehenden Kooperation abgesteckt sind, fordert die SPD schon heute die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses für die Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg.
Dabei bleiben wesentliche Fragen nach der Stellung des Ausschusses gegenüber anderen Gremien und nach der Art der Kontrolle, die er ausüben soll, völlig offen.
Die Konklusion könnte daher lauten, dass die Arbeit der Enquetekommission bei der SPD-Fraktion keinen hohen Stellenwert zu haben scheint. Wer zu Verschwörungstheorien neigt, könnte aber auch der Meinung sein, dass wir es hier mit einem - zugegebenermaßen recht unbeholfenen - Versuch zu tun haben, die Hamburger für eine Idee zu begeistern, an der sie ganz offensichtlich nicht interessiert sind.
In diesem Zusammenhang mutet der gemeinsame Ausschuss an wie ein trojanisches Pferd, das schleswig-holsteinische Politikerinnen und Politiker hinter die Linien Hamburgs bringen soll, damit sie dort die Herzen für den Nordstaat entflammen können.
(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei CDU und FDP - Zuruf der Abgeordneten Birgit Herdejürgen [SPD])
Aber auch ein gemeinsamer Ausschuss wird an der mangelnden Begeisterungsfähigkeit der hamburgischen Politik nichts ändern. Dort hat man nicht die Interessen Schleswig-Holsteins im Blick, wie das chauvinistische Vorgehen Hamburgs bei der HUSUM Wind gezeigt hat. Auch ist mir gesagt worden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg dabei sei, ein eigenes Förderinstitut wie die Investitionsbank Schleswig-Holstein aufzubauen. Trifft das zu, dann wissen wir wirklich, woran wir sind.
Auch der vorliegende Antrag zum Korruptionsregister ist ein Beleg dafür, dass eher reflexartig nach Zusammenarbeit mit Hamburg gerufen wird. Wer einen Moment nachdenkt, muss aber feststellen, dass uns der Beitritt zum hamburgischen Register nicht weiterbringt. Alle Anstrengungen in dieser Sache müssen sich auf eine bundesweite Koordination der Länderdaten richten.
Deshalb haben wir zu diesem konkreten Antrag einen Änderungsantrag eingebracht. Zum einen müssen wir erst einmal unsere eigenen Hausaufgaben machen, weil wir bisher nur die Anti-Korruptionsstelle beim Innenministerium haben. Zum anderen kann Korruption aus Sicht des SSW nur wirksam bekämpft werden, wenn die entsprechenden Daten auf Bundesebene zusammengeführt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Änderung der Landesverfassung kam ursprünglich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ziel dieses Vorstoßes ist auch die Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse. Auch dieser Antrag sagt letztlich etwas darüber aus, wie die Arbeit der Enquete eingeschätzt wird. Es geht um gemeinsame Ausschüsse mit anderen Bundesländern zur besseren Kontrolle ihrer länderübergreifenden Zusammenarbeit. Auch gemeinsame gesetzgeberische Aktivitäten sollen in einem solchen Ausschuss vorbereitet werden.
Der SSW bezweifelt nicht, dass derartige Ausschüsse an irgendeinem Punkt - wenn es um die Kontrolle länderübergreifender Institutionen geht auch sinnvoll sein können. Wenn es aber darum geht, länderübergreifende gesetzgeberische Arbeit zu leisten, dann bekommen wir mit solchen Ausschüssen den Nordstaat ,,durch die kalte Küche“, und das wollen wir nicht.
Ich fasse zusammen: Auch der SSW sieht viele Bereiche, in denen Schleswig-Holstein und Hamburg enger kooperieren könnten und auch sollten. Genau aus diesem Grund arbeiten wir konstruktiv in der Enquetekommission mit, auch wenn wir sie ursprünglich nicht wollten.
Dass wir mit unserer Skepsis richtig lagen, zeigen die vorliegenden Anträge. Denn wichtiger, als diese Arbeit zu Ende zu führen, scheint es für die beiden antragstellenden Fraktionen zu sein, das berühmte Spiel vom Hasen und vom Igel zu gewinnen.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben wir das alles gehabt. Sie waren ein
Zeugen mussten zweimal vernommen werden, es gab zwei Abschlussberichte, Sie mussten in zweifacher Hinsicht erarbeitet werden. Die Aktenbestände mussten zweimal vervielfältigt und vorgehalten werden, und so weiter. Das ist kein sinnvolles Vorgehen, das wir da an den Tag gelegt haben.
Deswegen haben die Grünen relativ schnell gesagt: Lasst uns doch versuchen, einen gemeinsamen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hinzubekommen, weil die Thematik eine gemeinsame ist. Damals haben Sie darauf hingewiesen und gesagt, das sei eigentlich keine schlechte Idee, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien aber nicht vorhanden. Das stimmt. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, wie wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen können, dass es gemeinsame Ausschüsse und gemeinsame parlamentarische Untersuchungsausschüsse gibt. Denn es gibt nicht nur die HSH Nordbank, wir haben Dataport und das Statistikamt Nord. Wir hatten auch dazu schon Ausschusssitzungen. Auch diese Sachen werden länderübergreifend gemacht. Es wird damit nicht aufhören. Ich glaube, dass es uns als Parlament gut ansteht, wenn die Exekutive in einigen Bereichen diesen Weg geht und mit anderen Ländern zusammenarbeitet, zu sagen, dass wir auch die Strukturen schaffen müssen, dass auch wir als Parlamente das gemeinsam kontrollieren können und nicht völlig hinter der Exekutive herhinken.
Wir haben einen solchen Staatsvertrag vorgeschlagen, der übrigens alle Probleme, die Sie, Herr Jezewski, angesprochen haben, regeln kann. Mir fehlt da etwas die Sympathie für Ihre Gedanken, dass alles ganz kompliziert sei. Das kriegen wir hin. Der soll mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen werden. Wir hatten vorgeschlagen, dass auch die Rechte des SSW in einem solchen gemeinsamen Ausschuss berücksichtigt sind. Das garantiert eine starke Rolle des Parlaments, weil durch die Zweidrittelmehrheit gesichert ist, dass durch den Staatsvertrag, der abgeschlossen wird, nicht einseitig von Regierungsseite aus gehandelt werden kann.
Frau Brand-Hückstädt, ich lese Ihre Kritik so, dass Sie den Antrag gar nicht so schlecht finden und vielleicht Mitantragsteller geworden wären. Dann
müssen wir als Grüne uns vielleicht entschuldigen. Wir haben das anders eingeschätzt. Wir dachten, dass die Regierungsfraktionen daran kein Interesse haben. Aber uns geht es um die Sache und darum, ein modernes Parlament zu haben. Ich kann Ihnen gern versprechen, wenn wir da im weiteren Verfahren gemeinsam einbringen, dass ich im Wahlkampf nicht rumlaufen und sagen werden, das sei ursprünglich meine Idee - von Grünen und SPD - gewesen.
- Es steht ja im Protokoll, Frau Loedige, Sie werden es mir sicherlich vorhalten, wenn ich dagegen verstoße.
Ich sage aber auch: Diese Grundlinienverteidigung, die hier manchmal an den Tag gelegt wird, alles abzulehnen, was in Richtung Kooperation und verstärkter Zusammenarbeit geht, wird den Interessen der Menschen im Land nicht gerecht, und zwar weder im Süden noch im Norden des Landes.
- Noch im Osten, noch im Westen! Ich würde mir auch wünschen - was Gesetzesvorhaben angeht -, dass wir beispielsweise die nächsten Anhörungen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sei es der Siebzehnte, Achtzehnte oder Neunzehnte, nicht in fünf Ländern durchführen, sondern vielleicht zu einem gemeinsamen norddeutschen Verbund zu kommen und solche spannenden Anhörungen in einem gemeinsamen Ausschuss von norddeutschen Bundesländern zu erörtern, um dann auch ein bisschen zielgerichtet die Sachen zu diskutieren.