§ 26 Abs. 5: Hier erfolgt die Klarstellung, dass Personen, die dass zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur unter Aufsicht eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang ausüben dürfen.
Der sogenannte Touristenangelschein galt bisher nicht für Personen mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein. Auch aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages wird diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung abgeschafft. Zukünftig kann jeder Antragsteller - unabhängig vom Wohnsitz - eine auf 28 aufeinanderfolgende Tage befristete Ausnahmegenehmigung beantragen; vorher waren es 40 Tage. Auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen wird in einem Merkblatt hingewiesen, das bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung ausgehändigt wird.
§ 29: Die Fischereiabgabe wird für mindestens ein Kalenderjahr erhoben, kann aber auch bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden. Die Regelung erfolgt über eine Verordnung der obersten Fischereibehörde. Bislang waren Personen, die einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besaßen, von der Fischereiabgabe befreit. Wer jedoch an schleswig-holsteinischen Küsten- und Binnengewässern die Fischerei ausübt, profitiert von den Maßnahmen, die zur Förderung der Fischbestände, des Gewässers und der Fischerei aus Mit
teln der Fischereiabgabe finanziert werden, zum Beispiel Besatzmaßnahmen. Dann ist es nur recht und billig, wenn er sich auch an den Kosten beteiligt.
§ 31: Wir stellen klar, dass Langleinen der Erwerbsfischerei vorbehalten bleiben, da für ihre sachgerechte Handhabung eine ausreichende Sachkunde erforderlich ist, um unnötigen Beifang zu vermeiden.
§ 39: Gutachten und Rechtsprechung belegen, dass der Einsatz von geeigneten Setzkeschern nicht generell tierschutzwidrig ist. Das pauschale Verbot der Lebendhälterung in Setzkeschern ist deshalb gestrichen. Neu ist auch das formulierte Verbot des Trophäenangelns. Für diese Art der Freizeitfischerei gibt es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Vorgeschichte zur Novelle des Landesfischereigesetzes rufe ich in Erinnerung: Vor über drei Jahren habe ich aus vielen Gesprächen mit allen Fischereiverbänden klar signalisiert bekommen, dass das veraltete Landesfischereigesetz novelliert werden muss. In der Großen Koalition habe ich zusammen mit meinem Kollegen Klaus Klinckhamer vereinbart, dass diese Novellierungsinitiative dieses Mal - man höre und staune: aus Zeitersparnis - aus dem Parlament kommen sollte und nicht als ein Regierungsentwurf. Diese Zeitersparnis hat es, sieht man die letzten drei Jahre, nicht gegeben.
Unter unserer Federführung und nach vielen Gesprächen mit allen Verbänden der Fischerei und des Naturschutzes haben wir einen Gesetzentwurf erstellt, der keinen radikalen Kurswechsel im Fischereigesetz beabsichtigte, sondern im Sinne einer Evolution statt Revolution praxisnahe Erleichterungen wie zum Beispiel Einsatz von Setzkeschern, Vereinfachung von Hegeplänen und Anpassungen an die geänderte Behördenstruktur zum Ziel hatte.
Wir wollten auch eine angemessene Öffnung der Fischereischeinpflicht für geschlossene Gewässer, damit sich neue Interessenten für die Fischerei interessieren, aber dann eben in die Fischereivereine gehen. Gleichzeitig stellten wir Regelungen für die Entnahme von Fischen zur Kontrolle nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf und haben für Gewässer des Naturschutzes die Pflicht zur Befischung aufgehoben. Der Gesetzentwurf stellte aus meiner Sicht einen guten Kompromiss zwischen einerseits den Interessen der Fischerei und andererseits denen des Naturschutz und des Tierschutzes dar.
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Großen Koalition konnten wir diesen Gesetzentwurf nicht mehr gemeinsam einbringen. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode habe ich für meine Fraktion den Entwurf in den Landtag eingebracht. Eine gemeinsame Einbringung mit CDU und FDP scheiterte am Einwand der FDP. Heute wissen wir, warum.
Über ein Jahr lang geschah dann nichts. Erst kurz vor Weihnachten 2010 konnten sich CDU und FDP auf einen Entwurf einigen, der dann auch die Verantwortlichen überrascht hat. Vor dem Hintergrund des Abbaus von Vorschriften und der Deregulierung sollten die Vorschriften zu den Fischereigenossenschaften gestrichen werden. Am Beispiel der Fischereigenossenschaft Alter Eider-Kanal wurden die negativen Folgen in einer Veranstaltung des Landessportfischerverbandes allerdings so negativ dargelegt und damit der Entwurf insgesamt abgewatscht, dass CDU und FDP inzwischen darauf verzichtet haben. Streichen von Vorschriften allein ist eben kein Erfolg für sich - zumal, wenn diese Vorschriften tatsächlich Sinn gemacht haben und sich vor Ort bewährt haben.
Noch wesentlich kritischer stehe ich zu der von CDU und FDP vorgesehenen Öffnung des Urlauberscheins, der nun mehrfach hintereinander und auch von Anglern aus Schleswig-Holstein erlangt werden kann. Für mich ist diese Öffnung aus politischer Sicht falsch. Wir als SPD wollen gesellschaftliche Gruppen stärken und nicht - wie offensichtlich die Koalition - individuelle Freiheit um jeden Preis fördern.
Für mich sind die Verbände und Vereine der Fischerei von hohem gesellschaftlichen Wert. Hier findet Jugendarbeit statt. Hier werden mit großem ehrenamtlichen Engagement zum Beispiel Sportfischerprüfungen durchgeführt. Hier werden junge Leute an Natur- und Tierschutz herangeführt. Projekte zum Natur- und Artenschutz werden gemeinsam durchgeführt. Aktives Vereinsleben findet statt. Kurz gesagt: Die Vereine und Verbände stehen für das Gemeinwohl in unserem Land.
Daher müssen diese Vereine und Verbände der Fischerei auch in Zukunft zentraler Ansprechpartner für alle interessierten neuen Angler, Jugendliche sein, und es muss ihnen ein Platz in ihrer Mitte angeboten werden.
Interessant ist auch das Schnellverfahren, mit dem CDU und FDP nach den von mir öffentlich gemachten 1.000 Tagen Stillstand das Gesetz durchgestimmt haben. Erwacht aus ihrer Lethargie haben sie den Reiz der Langsamkeit überwunden, einen neuen Gesetzentwurf - übrigens rechtlich fragwürdig, wie auch die Grünen festgestellt haben - als Änderungsantrag eingebracht
und mit Ihrer noch bestehenden Mehrheit durchgedrückt. Dieser Entwurf ist inhaltsleer, ohne frische Ideen und weitgehend ohne die von uns gewollten Änderungen. Der FDP-Murksvirus hat offensichtlich die ganze Regierungskoalition erfasst.
Tatkräftige Regierung für die Menschen und für die Umwelt in unserem Land sieht anders aus. Wer drei Jahre braucht, um ein Landesfischereigesetz auf den Weg zu bringen, muss sich fragen lassen, ob er es wirklich verdient hat, dieses Land zu regieren.
Die Menschen in Schleswig-Holstein, die in den Bereichen der Fischerei tätig sind, sei es hauptoder nebenberuflich oder hobbymäßig, haben ein Recht auf eine verantwortungsvolle Fischereipolitik in diesem Land. Die findet mit Ihrem Gesetz weiß Gott nicht statt. Deshalb werden wir es ablehnen. Ich bin mir sicher, nach dem 6. Mai 2012 wird sich eine andere Regierung über ein neues, vernünftiges Landesfischereigesetz Gedanken machen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Jahr 2000 gehöre ich dem Landtag an und habe jetzt bei der Beratung des Landesfischereigesetzes eine völlig neue Erfahrung gemacht. Ich selbst gehöre nicht zur Spezies Angler und habe deshalb versucht, mich mit Logik an der Novellierung des Gesetzes zu beteiligen. Dabei habe ich festgestellt, dass Logik mitunter hinderlich sein kann.
Tierschutz zum Ersten! Dass Tierschutz für uns alle eine große Bedeutung hat, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Es ist aber bemerkenswert, wie unterschiedlich dieser Schutz interpretiert oder wahrgenommen wird. Der Erwerb des Fischereischeins, häufig auch Angelschein genannt, soll zukünftige Angler für den Tierschutz sensibel machen und damit Tierschutz gewährleisten. Also, nur wer im Besitz des Fischereischeins ist, darf angeln.
Es gibt aber auch nach jetzt noch gültiger Rechtslage Ausnahmen. Touristen aus anderen Bundesländern zum Beispiel ist das Angeln in Schleswig-Holstein auch ohne Schein erlaubt. Schließlich ist die Tourismuswirtschaft an der Ostküste erheblicher Nutznießer dieser Regelung. Warum aber Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nicht unter diese Regelung fallen, ist schwer nachvollziehbar. So hat der Wissenschaftliche Dienst Herr Kollege Klinckhamer hat es eben erwähnt - logischerweise eine Ungleichbehandlung festgestellt. Wir wollen diese beseitigen.
Im Gesetzentwurf der SPD finden wir die Passage, dass auch an sogenannten geschlossenen Gewässern - das sind Gewässer ohne Zu- und Abfluss auf den Angelschein verzichtet werden soll - nebenbei, aus „guten Gründen“. Aber ich frage Sie: Was kann ein Fisch dafür, ob er im offenen oder geschlossenen Gewässer lebt?
Wir meinen, nichts. Warum es da zu einer unterschiedlichen Verhaltensweise kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Wir sind für die Beibehaltung der jetzigen Rechtslage.
In unseren Fraktionen haben wir lange und intensiv über einen völligen Verzicht auf den Fischereischein im Gesetz diskutiert.
In den meisten europäischen Ländern gibt es keine entsprechende Regelung. Auch im Land Brandenburg wird auf den Schein beim Angeln auf Friedfische schon jetzt verzichtet.
Wir sind aber letztlich zu dem Schluss gekommen, ihn beizubehalten, unter anderem auch, weil zumindest ein Verband dies ausdrücklich gewünscht hat. Er ist mit der Durchführung der Lehrgänge und Prüfungen beauftragt.
Tierschutz zum Zweiten! Tierschutz ist selbstverständlich auch beim Gesichtspunkt Catch & Release heranzuziehen. So ist es bei gefangenen Fischen, die untermaßig sind, also die vorgeschriebene Länge für die jeweilige Fischart nicht erreicht haben, Pflicht, diese ins Wasser zurückzuwerfen.