Besonders wichtig sind unsere Forderungen nach einer öffentlich organisierten Energieversorgung und nach einem öffentlich organisierten Personennahverkehr; denn bei dem, was der öffentlichen Hand gehört, kann die öffentliche Hand auch bestimmen, was passiert.
Investitionen der öffentlichen Hand in diesen Bereichen vermeiden im Übrigen milliardenschwere Subventionen an Konzerne. Öffentlich statt privat führt dazu, dass die gesamte Bevölkerung profitiert, aber nicht nur der Teil der Bevölkerung, der ohnehin schon viel besitzt.
DIE LINKE steht für ein öffentlich organisiertes, dezentrales, ökologisches und soziales Energiekonzept für Schleswig-Holstein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss, die Energiewende zu vollziehen, wurde in Deutschland eine gesellschaftliche Herkulesaufgabe angepackt. Diese gilt es nun umzusetzen. Der Ausstieg aus der Atomenergie und der mittelfristige Ausstieg aus den fossilen Energieträgern sowie die Einhaltung der Klimaziele sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Dies wird nur dann gelingen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die Abstimmung im Bundestag über den Ausstieg aus dem Ausstieg hat gezeigt, dass es inzwischen eine parteiübergreifende Mehrheit für diesen Schritt gibt. Das war nicht immer der Fall.
Noch vor gut einem Jahr wurde die Laufzeit der Atomkraftwerke durch die schwarz-gelbe Bundesregierung - gegen den breiten Willen der Bevölkerung - verlängert. Erst der GAU in Fukushima hat in den Reihen der Koalition zu einem Umdenken geführt. Der vorliegende Bericht der Landesregierung gibt einen guten Einblick in die umfangreichen und zum Teil komplexen Aufgabenfelder, denen wir uns auf Bundes- und Landesebene annehmen müssen.
In Bezug auf die Versorgung durch erneuerbare Energien ist Schleswig-Holstein in einer durchaus komfortablen Situation. Auch nachdem das letzte Atomkraftwerk im Land hoffentlich im Jahr 2021 stillgelegt worden sein wird, werden wir in der Lage sein, Strom zu exportieren, und zwar allein aus erneuerbaren Energien und insbesondere dank der Windenergie. Wir haben die entsprechenden Flächen an Land und auch auf dem Meer. Jedoch ist gerade dort die Entwicklung in den vergangenen Jahren nur schleppend vorangegangen.
Wir kämpfen seit Jahren darum, dass der Windstrom an der West- und Ostküste durchgängig eingespeist werden kann, um ihn in die Verbrauchszentren zu leiten. Fehlende Netzkapazitäten haben die Entwicklung über Jahre hinweg blockiert.
Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz wurde eine neue Grundlage geschaffen, um die Kapazitäten auszuweiten. Die Landesregierung hat bereits entsprechende Vereinbarungen mit Netzbetreibern getroffen und einen Fahrplan für den Ausbau der Stromnetze vorgelegt.
Für den SSW gilt, dass die Bevölkerung frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden muss. Dabei geht es nicht nur darum, die Bevölkerung über den Neu- oder Ausbau der Trassen zu informieren. Wir wollen eine wirkliche Bürgerbeteiligung,
bei der es auch darum gehen muss, alternative Trassenführungen in Erwägung zu ziehen und später zu entscheiden, welches der bessere Weg ist. In den Bereichen, in denen dies möglich ist, ist natürlich dem Erdkabel Vorrang zu gewähren. Der Netzausbau stellt einen Eingriff dar, der nur dann akzeptiert wird, wenn wir die Bevölkerung einbinden und die Wünsche der Bevölkerung weitgehend berücksichtigen. Tun wir dies nicht, wird der Netzausbau über Jahre verzögert.
dem mehr Geld für die Förderung der Energieforschung zur Verfügung gestellt wird. Bis 2014 sollen rund 3,4 Milliarden € in die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Energietechnologien investiert werden. Das sind rund 75 % mehr als in der Periode von 2006 bis 2009. Damit wird der Wille deutlich, etwas zu bewegen. Deshalb ist es unserer Auffassung nach sehr wichtig, dass die Landesregierung alle Hebel in Bewegung setzt, dass von diesen 3,4 Milliarden € relativ viel Geld bei uns ankommt. Wir erfüllen die Voraussetzungen, wir haben die Unternehmen hier im Land, wir verfügen aber nicht über das entsprechende Geld. Deswegen her mit dem Geld, liebe Landesregierung.
Die Umgestaltung unserer Energieversorgung beruht auf mehreren Säulen: dezentrale Energieversorgung, erneuerbare Energien, Neuinvestitionen in Energieeffizienz, Energieeinsparmaßnahen und Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn neue Kraftwerke benötigen werden, dann nur noch regionale Gaskraftwerke. Neue Kohlekraftwerke darf es aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr geben. Das sind die Grundsätze der Energiewende, wie wir sie uns vorstellen. Die Technologien stehen bereit, die Konzepte liegen vor, und die Menschen wollen die Energiewende. Sie ist technisch möglich, ökologisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll.
Energiewende und Klimaschutz dürfen keine Lippenbekenntnisse sein. Sie müssen verbindlich umgesetzt werden. Parteiübergreifend sind wir in der Verantwortung, damit dies gelingt. Der SSW wird diesen Prozess auch konstruktiv begleiten.
Der Minister hat vorhin gesagt, das wird manchmal auch schwer werden. Das wird manchmal auch bedeuten, dass wir vor die Bürger treten müssen und sagen müssen, wo denn nun die Stromleitung gelegt werden muss. Ich glaube, da kann sich auch keiner irgendwo in die Büsche schlagen. Wir als SSW werden dies jedenfalls nicht tun, weil wir aus Überzeugung sagen: Wir brauchen diese Energiewende, und wir brauchen auch den Netzausbau. Wir werden uns auf jeden Fall auch vor Ort dafür einsetzen.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1851, dem Umwelt- und Agrarausschuss sowie zusätzlich dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes (LFischG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 169)
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes (LFischG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.H. S. 169), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2010 (GVOBl. Schl.H. S. 414)
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Landesfischereigesetzes, Drucksache 17/35, durch Plenarbeschluss am 19. November 2009 und den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1069, durch Plenarbeschluss vom 14. Dezember 2010 überwiesen.
Er kam überein, beide Gesetzentwürfe gemeinsam zu beraten und schriftliche Stellungnahmen einzuholen. Er schloss die Beratungen in der Sitzung am 21. September 2011 ab.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und SSW bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1069 in der nachstehenden Fassung anzunehmen.
Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer, jetzt am Rednerpult.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in der Großen Koalition hatten wir uns auf eine Neufassung des Landesfischereigesetzes verständigt, zu der es aber aus bekannten Gründen nicht mehr kam.
Die jetzige Koalition aus CDU und FDP hat sich dann nochmals intensiv mit dem Gesetz befasst. Wir haben jetzt ein Gesetz vorliegen, das in vielen Bereichen schlanker und deutlicher geworden ist. Zugegebenermaßen hatten wir mit der Streichung des Fischereischeins und der Genossenschaften noch eine viel weiter gehende Vereinfachung des Gesetzes vorgesehen.
Die betroffenen Verbände und Vereine, mit denen wir den Kontakt hatten, waren aber entschieden gegen eine Streichung des Fischereischeins und die Abschaffung der Fischereigenossenschaften. Ein ähnliches Ergebnis hat übrigens auch die Anhörung ergeben.
Da wir aber Gesetze nicht für uns und gegen die Interessen der Betroffenen machen, haben wir von diesen Streichungen wieder Abstand genommen. Somit haben wir im Ergebnis einen Gesetzentwurf vorliegen, der eng mit der Fischerei abgestimmt ist, und so haben wir für die Vorschläge auch größtenteils Zustimmung erfahren.
§ 13 Abs. 1 wird neu gefasst. Durch die neue Regelung soll der Verpächter die Möglichkeit erhalten, sich die Hegepflicht vorzubehalten. Fischereiausübungsrecht und Verpflichtung zur Hege sollen
Bislang war nach Absatz 3 der Besatz von Gewässern im Rahmen der Hege nur zu den abschließend aufgeführten Zwecken zulässig. Die bisherige abschließende Liste war zu eng gefasst und musste daher erweitert werden. Entscheidend bleibt, dass die Besatzmaßnahmen nicht zu einer Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgemeinschaft führen dürfen.
Der bislang verwendete Begriff „regionalheimische Tiere“ hat in der Vergangenheit wegen seiner rechtlichen Unbestimmtheit zu Auslegungsproblemen geführt und wird daher im Einklang mit der Formulierung im Bundesnaturschutzgesetz durch die Begriffe „heimischen und nicht gebietsfremden Fischen“ ersetzt.
§ 18: Die Neuanlage und Erweiterung bestehender ständiger Fischereivorrichtungen in Binnengewässern ist verboten. Nach Bundesartenschutzverordnung sind umfangreiche Schutzmaßnahmen auch für den Aal Verpflichtung. Für Anlagen, die vor dem Februar 1996 bestanden, gilt der Bestandsschutz für eine Übergangszeit von neun Jahren.
§ 26 Abs. 5: Hier erfolgt die Klarstellung, dass Personen, die dass zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur unter Aufsicht eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang ausüben dürfen.