Es ist sicher kein böser Wille. Aber wir unterstellen anderen immer so gern bösen Willen. Ich habe ähnliche Zustände - allerdings nicht mit einer Laufzeit der Cookies von über 20 Jahren - beim Landesverband der Grünen und beim Landesverband der CDU gefunden - sogar solche Seiten schaue ich mir an, immer dann, wenn ich mich einmal richtig erschrecken will.
Aber das ist doch kein böser Wille. Es ist mangelnde Medienkompetenz. Ich glaube, da müssen wir handeln.
Lieber Kollege Jezewski, verfügen Sie über die Medienkompetenz, Cookies abzuschalten, sodass Sie gänzlich ohne Cookies surfen können?
- Ja. Diese Medienkompetenz habe ich. So surfe ich immer. Aber um die andere Variante für diese Debatte einmal auszuprobieren, habe ich einmal Cookies zugelassen, Herr Kollege Fürter. Dabei habe ich Sie erwischt. Ich hätte auch andere erwischen können. Ich habe festgestellt, dass die meisten Landtagsfraktionen auf ihren Seiten Cookies setzen, die jeweils nur für eine Session gültig sind. Diese Einstellung sieht auch der Datenschutzbeauftragte als sinnvoll an.
Man kann sich aber auch fragen, ob folgende Möglichkeit sinnvoll ist: Wenn Sie auf eine AmazonSeite gehen, können Sie erleben, dass Sie, wenn Sie ein Buch bestellen wollen, gefragt werden: „Lieber Kunde, Sie haben dieses Buch bereits vor zwei Monaten schon einmal bestellt. Sind Sie sicher, dass Sie es noch einmal bestellen wollen?“ Ist diese Art der Profilbildung negativ oder aber positiv für mich? Da muss man doch einmal genauer hinschauen. Man kann doch nicht grundsätzlich sagen, das sei schlecht.
Ich komme zu meinem letzten Punkt. Das ist ein Appell an Facebook: Wer mehr als 18 Millionen User in Deutschland hat, von denen etwa 3 % - es dürfte sich um etwa 600.000 bis 700.000 Nutzer handeln - in Schleswig-Holstein wohnen, der sollte, finde ich, auch eine rechtsfähige Niederlassung in Deutschland haben. Die meisten Firmen haben schon mit sehr viel weniger Kunden eine solche rechtsfähige Niederlassung. Deshalb können wir Facebook nur einladen: Kommen Sie doch nach Schleswig-Holstein! In Schleswig-Holstein gibt es massenhaft qualifizierte IT-Fachkräfte. In Schleswig-Holstein gibt es ein ULD und einen Datenschutzbeauftragten.
Mit diesem Datenschutzbeauftragten kann man zusammenarbeiten. Wir laden Facebook recht herzlich ein, für seine Niederlassung Schleswig-Holstein als Standort zu wählen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. So weit, so gut. In dieser Funktion ist es Aufgabe des ULD, die Einhaltung des Datenschutzes hier im Land zu überwachen und bei Missachtung dagegen anzugehen. Dabei arbeitet das Landeszentrum unabhängig, und zwar völlig unabhängig. Wir haben in der letzten Landtagstagung gerade eine Änderung des Landes
datenschutzgesetzes beschlossen, um der europäischen Forderung nach der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden nachzukommen. - Ich weiß, dass ich Ihnen damit nichts Neues erzähle.
Gerade für den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass sie unabhängig arbeiten und sich nicht einschüchtern lassen - weder von Google noch von Facebook. Das, denke ich, ist gut so.
Ohne Frage hat das ULD mit der Kritik an der Reichweitenanalyse von Facebook für einen Paukenschlag gesorgt. Bisher hat sich Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade gesprächsbereit gezeigt. Mit der Androhung von Bußgeldern für die Verlinkung des Like-It-Buttons von Facebook hat sich das Blatt allerdings gewendet. Nicht nur sind Facebook und ULD miteinander ins Gespräch gekommen, auch im Innen- und Rechtsausschuss haben wir interessante Ausführungen zum Datenschutz von Facebook gehört. Facebook hat zugesagt, dem ULD Einblicke in seine Datenverarbeitung zu geben und die Beschuldigungen zu entkräften, dass sie gegen Datenschutzgesetz und Telemediengesetz verstoßen. Solange diese Ergebnisse ausstehen und die Datenverarbeitung nicht komplett geklärt ist, bleibt die Kritik an der Reichweitenanalyse durch das ULD bestehen. Auch die Androhung von Bußgeldern steht also weiterhin im Raum, wenn der Like-It-Button nicht von den Seiten öffentlicher und privater Homepage-Besitzer entfernt wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihrem Antrag, die Verhängung von Bußgeldern gegen Private auszusetzen, bis die Politik eine Lösung für die datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Like-It-Button gefunden hat. Diese Forderung scheint mir tatsächlich etwas wirklichkeitsfremd. Wenn man sich ansieht, wie lange Schleswig-Holstein gebraucht hat, um eine Modernisierung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen; wenn man sieht, wie der Bund bis heute alle Probleme des Datenschutzes eher aussitzt und sich durchwurstelt, statt zu Ergebnissen zu kommen, zeigt das, dass wir lange warten können, bis es eine Lösung in Sachen „Datenschutz und Facebook“ gibt.
Es ist daher gut und richtig, dass wir einen engagierten Datenschutzbeauftragten haben, der informationshungrigen Konzernen genau auf die Finger schaut und zeitnah reagiert. Die Begründung des
Antrags, Facebook habe eine starke Markenposition, und es gebe nur geringe Ausweichmöglichkeiten, macht deutlich, dass der Kollege Fürter nicht verinnerlicht hat, worauf die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzzentrums abzielt.
- Das geht aus der Begründung hervor, lieber Kollege Fürter. - Wenn dann in der Presse nachzulesen ist, dass die Bußgeldandrohung wegen des Like-ItButtons aus Sicht des Kollegen Fürter zum Beispiel das Theater in Lübeck und damit bürgerliches Engagement gefährden würde, fragt man sich endgültig, wer sich hier eigentlich von wem einschüchtern lässt.
Es geht hier um den Like-It-Button von Facebook und nicht um die Zensur des Internets. Es geht darum, dass ein riesengroßer Konzern agiert, als wenn es den Datenschutz in Deutschland nicht gäbe. Das geht natürlich nicht. Der Datenschutz gilt für Facebook genauso wie für alle anderen.
Wir können nur mit Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut der Informationsgesellschaft aufrechterhalten.
Dabei ist moderne Kommunikation häufig mit dem Hinterlassen von Datenspuren verbunden, und die wenigsten von uns wissen wohl tatsächlich, wo sie Daten hinterlassen und was mit diesen Daten geschieht. Informationelle Selbstbestimmung läuft auf Kommunikation hinaus, die selbstbestimmt ist und die die Selbstbestimmung nicht verhindert. Selbstbestimmte Kommunikation kann allerdings nur möglich sein, wenn der Betroffene weiß, welche Rechte er hat, und wenn er diese auch wahrnehmen kann. Die Datenverarbeitung muss also transparent sein. Bei Facebook gibt es in dieser Hinsicht Verbesserungsbedarf - darin dürften wir uns alle einig sein. Die Drohkulisse des ULD dürfte dafür sorgen, dass diese Verbesserungen auch eintreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen drei Anträge vor. Ich weiß nicht genau, ob jetzt Ausschussüberweisung beantragt werden soll. Ich fände das nicht schlecht. Es ist ja ein Thema, mit dem wir uns im Ausschuss weiterhin befassen werden. Wir würden das also begrüßen. Sollte es so sein, dass in der
(Beifall beim SSW sowie vereinzelter Beifall bei CDU, SPD und FDP - Zurufe von CDU und FDP: Oh, oh! - Gerrit Koch [FDP]: Ge- fällt mir!)
Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Kollegen Peter Eichstädt. Er hat wahrscheinlich vor, seinen um 16:20 Uhr formulierten Schlusssatz fortzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe verstanden. Mir ist klar, dass ich nur 3 Minuten und keine Sekunde länger habe. Deshalb gleich zur Sache: Meine Fraktion hat keinen Antrag gestellt. Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll, einen Antrag in dieser Sache zu formulieren. Der gesetzliche Rahmen, für den wir verantwortlich sind, ist gesteckt. Ende September 2011 werden sich die Datenschutzbeauftragten der Länder mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes gemeinsam um eine einheitliche Position und um eine entsprechende Resolution zu diesem Thema bemühen.
Wir würden einer Überweisung aller drei Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss, der sich ja bereits mit dieser Thematik befasst hat, zustimmen. Ich will gern einen entsprechenden Antrag stellen, über den dann hier abgestimmt werden kann.
Sofern die Ausschussüberweisung abgelehnt wird, wird meine Fraktion aus den genannten Gründen keinem der drei Anträge zustimmen. Denn wir sind der Auffassung, dass im Moment weder das Thema noch der Inhalt jedes einzelnen Antrags eine Beschlussfassung des Landtags rechtfertigten.
Da ich noch ein paar Sekunden Zeit habe, möchte ich mich zum Schluss dem Inhalt der Presseerklärung anschließen, die Frau Kollegin Katharina Loedige am 2. September 2011 auf den Weg gebracht hat und die unsere Position noch einmal unterstreicht
- ich habe auch nicht geahnt, dass es einmal dazu kommen würde -: Bitte sorgen Sie dafür, dass es nicht noch mehr Schaufensteranträge zu Facebook gibt.
Des Weiteren: Es bedarf zu diesem Zeitpunkt keiner stundenlangen Diskussionen im Landtag und keines weiteren Schaufensterantrags der Grünen, die offenbar im Vorwahlkampf ihre angebliche Datenschutzaffinität betonen wollen.
Diese Anmerkung trifft für alle drei Anträge zu. Das ist meine Position, so, wie ich sie für meine Fraktion dargelegt habe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Eichstädt, ich bitte um Entschuldigung, dass ich unruhig wurde, als Sie Schleswig-Holstein in Relation zur gesamten Welt etwas zu klein dargestellt haben. Ich empfehle Ihnen, einen Dithmarscher Globus zu kaufen. Dann werden Sie feststellen, wie groß zumindest ein Teil Schleswig-Holsteins in Relation zur gesamten Welt ist.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD - Pe- ter Eichstädt [SPD]: Da Sie es jetzt sagen, fällt es mir auch auf! - Heiterkeit)