Protocol of the Session on August 25, 2011

Nein, er erlaubt keine Zwischenfrage. - Dann erteile ich für einen weiteren Dreiminutenbeitrag zunächst Frau Abgeordneter Sandra Redmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich wurde eben angesprochen. Frau Fritzen, wenn Sie sich hier hinstellen und dafür werben, uns nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben und so miteinander zu reden, und wir danach den Beitrag von Detlef Matthiessen hören müssen, finde ich das zumindest ein bisschen eigenwillig.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Ich möchte klarstellen, dass ich mich vorhin beim Thema Wiedervernässung nicht auf das bezogen habe, was Sie gesagt haben, Frau Fritzen; das habe ich in dem Satz davor getan. Wie ich meine Rede halte und was ich in meiner Rede als Schwerpunkt setze, entscheide immer noch ich oder entscheiden wir und niemand sonst.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Sonst hätte ich verstanden, was Sie eben gesagt haben. Aber ich habe das überhaupt nicht auf die Grünen bezogen.

Ich fühle mich Ihrer Meinung natürlich viel näher. Wir waren mit dem Umwelt- und Agrarausschuss gerade auf Eiderstedt; man muss die Ohren immer ein Stückchen in alle Richtungen aufhalten. Ich muss nicht immer mögen, was mir jemand erzählt, aber es gehört zumindest dazu, zu versuchen zu verstehen, was einem jemand sagen möchte.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Ich kann in einer Diskussion eine andere Auffassung vertreten, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass, gerade was die Wiesenbrüter auf Eiderstedt betrifft, bestimmte Maßnahmen, die wir uns mit Naturschützern klug überlegt haben, gar nicht den Sinn erfüllen, den wir uns ursprünglich gedacht haben. Da kann ich mich nicht hinstellen und so tun, als wenn ich das nicht hören will, weil mir das vielleicht nicht gefällt, sondern da muss ich wahrheitsgemäß fragen: Okay, wenn das nicht fruchtet, was können wir weiter tun?

Wie gesagt, auch wenn man unterschiedlicher Auffassung sein kann - da können wir uns gern streiten, da können wir uns auch einmal ein bisschen heftiger anpacken -, muss ich weder eine Pistole herausholen, noch muss ich sonst irgendwie in dieser Art agieren. Ich hoffe, dass wir die Punkte im Umweltund Agrarausschuss von allen Seiten beleuchten und fair und klug schauen, wo wir an einigen Stellen vielleicht noch einmal nachjustieren können.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Rickers das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Matthiessen, ich bin schon enttäuscht, dass Sie nicht einmal eine Frage zulassen. Sie wissen doch ganz genau, dass das Grünlandumbruchverbot

(Detlef Matthiessen)

mit dem neuen Erlass vom Frühjahr noch keine Wirkung zeigt, der vom Ministerium gemeinsam mit den dort Betroffenen erarbeitet worden ist. Auf Eiderstedt haben wir die Probleme, das hat Frau Redmann hervorragend dargestellt. Er ist aber beschlossen worden ist und wird umgesetzt. Wo ist das Problem?

Wir haben garantiert Gebietskulissen, in denen es Moor gibt. Dann muss aber in derselben Gebietskulisse zu gleichen Anteilen mit gleichen ökologischen Auswirkungen umgebrochen werden. Warum haben wir hier vor vier Wochen eine Diskussion geführt? Da haben Sie nicht aufgepasst. Das geht so nicht. Der Umgang ist nicht in Ordnung.

Ich werde da ein bisschen emotional. Sie teilen hier groß aus und wollen eine gemeinsame Richtung vorschlagen, und dann kommt so etwas. Das läuft mit uns nicht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich würde sogar vorschlagen, gar nicht weiter darüber zu diskutieren. Ihren Antrag würde ich glatt ablehnen. Dann müssten wir im Agrarausschuss nicht wieder alles lang und breit aufwärmen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung, zunächst zu a), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1592. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Zurufe)

Ich komme zu b), Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1490. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 17/1490 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II ab 2012

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/1618

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich erteile dann für die Landesregierung dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe Ihnen gern den gewünschten Bericht zum Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II ab 2012. Streng genommen kommt die Umsetzung ja erst zum Jahr 2012, aber wir bereiten diese Umsetzung gerade vor.

Die im Rahmen des Sozialvertrags II aufgewandten Mittel - das wissen die meisten von Ihnen - dienen der Förderung von Maßnahmen der ambulanten Suchtberatung und der dezentralen Psychiatrie. Vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzmittel muss es darauf ankommen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel bei den Menschen ankommen, die diese Unterstützung wirklich brauchen. Sie müssen so effizient wie möglich eingesetzt und verwandt werden.

Bisher ist im Sozialvertrag II geregelt, dass diese Förderung über die Wohlfahrtsverbände abgewickelt wird. Die Landesregierung beabsichtigt, dieses Verfahren zu verändern. Wir wollen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres die Förderung der genannten Maßnahmen über die Kommunen organisieren. Das hat einen ebenso einfachen wie unabweislichen Grund: Nach dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes sind die Kommunen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben bereits zuständig. Insofern spricht die im Berichtsantrag behauptete Steuerungsverantwortung - ich nehme an, Sie meinen die der Landesregierung - für eine flächendeckende, gut erreichbare Suchtkrankenhilfe nicht der geltenden Rechtslage. Was die postulierte Gleichheit der Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein angeht, ist die Landesregierung nicht der Auffassung, dass diese durch das Recht der kommunalen Selbstverwaltung infrage gestellt wird.

(Heiner Rickers)

(Unruhe)

Weil es sich hier um eine Selbstverwaltungsaufgabe handelt, ist das Land etwa bei der Hälfte der Einrichtungen an der Finanzierung beteiligt. Auch bei diesen vom Land kofinanzierten Einrichtungen erbringen die Kommunen bereits heute den überwiegenden Anteil, und zwar zwischen 55 und 60 %. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur zweckmäßig, sondern es ist notwendig, die vorhandenen Doppelstrukturen im Zuwendungsverfahren abzubauen.

(Anhaltende Unruhe)

Es geht darum, ein neues Prozedere zu entwickeln, das sich an der kommunalen Kompetenz orientiert und die Ausbringung der Zuwendungen in eine Hand legt. Damit ist das Ziel verbunden, das gesamte Verfahren effektiver zu gestalten und für die Einrichtungen zu erleichtern. Ich wiederhole: Es kommt darauf an, dass die Mittel eins zu eins bei den Menschen ankommen, die die Unterstützung brauchen, nicht aber bei denjenigen, die im Zweifel Strukturen haben.

(Beifall bei der FDP)

Die Kommunen haben nicht nur aufgrund ihrer räumlichen Nähe, sondern auch im Ergebnis jahrelanger Praxis in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich hohe Kompetenz und ein Detailwissen aufgebaut. Das angestrebte neue Verfahren soll Verwaltungswege vereinfachen, Kompetenzen bündeln und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen stärken. Zugleich bleibt es dabei, dass das Land die Kommunen bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt.

Eine Maßnahme zur Realisierung von Einsparungen stellt das Ganze gerade nicht dar. Dennoch ist ein Teil der Einrichtungen wegen möglicher Kürzungen besorgt. Ich kann für die Landesregierung klipp und klar sagen - vielleicht beruhigt das auch Sie, Frau Kollegin Jansen -, dass, wie vom Landtag beschlossen, im Haushaltsjahr 2012 im Vergleich zu 2011 keine Einsparungen bei den Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben vorgesehen sind.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Zum Verfahren selbst! Die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden laufen. Die Wohlfahrtsverbände sind informiert. Das nächste Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden findet in Kürze statt. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mit Rücksicht auf den internen Meinungsbildungsprozess der kommunalen Seite an dieser Stel

le auf Details weder eingehen kann noch eingehen will.

Ziel ist es, mit den Kommunen einen Vertrag für das Jahr 2012 abzuschließen und eine mehrjährige Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 zu erarbeiten. Dafür müssen in den Haushalt 2013/2014 die entsprechenden Regelungen aufgenommen werden. Parallel finden derzeit Gespräche mit dem Finanzministerium statt, um die verschiedenen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten. - Ich bedanke mich, dass ich Gelegenheit hatte, Ihnen über den Stand zu berichten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Antje Jansen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich bedanke mich für Ihren Bericht. Wie Sie sich sicherlich denken können, haben wir den Antrag auch deshalb zu dieser Sitzung eingebracht, weil die Zeit bis zum Jahr 2012 nicht mehr lang ist; es sind noch knapp vier Monate. Wenn wir mit den Verantwortlichen der Wohlfahrtsverbände sprechen, stellen wir fest, dass sie sehr in Sorge sind, wie mit den Verträgen im Zuge der Kommunalisierung umgegangen wird. Deshalb haben wir von Ihnen gefordert, heute eine entsprechenden Bericht zu erstatten.

Wie Sie wissen, brauchen die Vereine und Verbände das Geld, um ihre Arbeit weiterführen zu können. Planungssicherheit ist ganz wichtig. Die Kommunalisierung bereitet uns auch deshalb Sorge, weil wir im Gefolge der Kommunalisierung der Eingliederungsbeihilfe gesehen haben - das Land hatte seine Verantwortung abgegeben -, dass die Landkreise, weil sie Geld einsparen wollten, den Landesrahmenvertrag gekündigt haben. Angesichts dessen bereitet uns der Schritt hin zur Kommunalisierung große Kopfschmerzen. Das Land sollte sich nicht aus dieser Aufgabe verabschieden.

Ich weiß, dass die Kommunen wenig Geld haben; denn ich bin - in Lübeck - auch in einer Komme tätig. Selbst wenn das Land keine Einsparungen vornimmt, so werden doch die Kommunen selbst die Fördergelder in ihre Einsparvorschläge einbeziehen. Maßnahmen der ambulanten Suchtkrankenhilfe und offene Hilfen im Bereich der dezentralen

(Minister Dr. Heiner Garg)

Psychiatrie werden mit weniger finanziellen Mitteln auskommen müssen.

Die Zeit rennt. Deshalb begrüße ich es, dass Sie, Herr Minister, das Verfahren heute noch einmal dargestellt haben. Die Wohlfahrtsverbände - sie sind bis zum heutigen Tag nur unzureichend beteiligt worden - kritisieren zu Recht das Fehlen jeglicher Gestaltungsidee bei diesem Vorhaben.