gesetzes stand neben anderen Gesetzen auf unserer Agenda für diese Legislaturperiode. Insofern bin ich erleichtert darüber, dass wir heute das konkrete Gesetz verabschieden können.
Ich darf kurz zurückblicken. Die erste Unterrichtung des Landtags über einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeswaldgesetzes war aus dem März 2009. Im Juli 2009 wurde der Entwurf dem Landtag offiziell zugeleitet, und es wurden Anzuhörende benannt.
Im Frühjahr 2010 wurde der Gesetzentwurf wiederbelebt und mit einigen kleinen, aber bedeutenden Änderungen dem Landtag zugeleitet.
Nach meiner Beobachtung hat sich die Landesregierung bei ihrer Arbeit von folgenden Maximen leiten lassen: Reduzierung auf erforderliche Vorschriften, Streichen von Gesetzeslyrik, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit.
Um es vorwegzunehmen: Ich begrüße das Gesetz in der vorliegenden Fassung als zukunfts- und richtungsweisend. Im Folgenden möchte ich drei Punkte kurz aufgreifen. Zunächst den wohl heikelsten Punkt, die Betretungsregelung in § 17. Die Betretungsregelung bleibt in vollem Umfang erhalten. Inzwischen begrüße ich es, dass das freie Betretungsrecht erhalten bleibt. Alles andere ist in unserer Zeit nur schwer vermittelbar.
Der ursprünglich von mir favorisierte Ansatz, zum Schutz der Wildtiere das Betretungsrecht in Setzund Brutzeiten einschränken zu können, wird offensichtlich nicht gewünscht. Da lassen Sie mich an der Stelle schon sagen: Darüber bin ich ausgesprochen verwundert. Ausgerechnet die, die sonst bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit dem Natur- und Artenschutz das Wort reden, reden hier auf einmal dagegen. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass hier andere, sachfremde Argumente die entscheidende Rolle gespielt haben.
Doch zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf! Die jetzt vorgeschlagene Beschränkung des freien Betretungsrechts auf die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang macht Sinn. Die bisherige Formulierung von einer Stunde vor Sonnenaufgang beziehungsweise bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist weltfremd. Im Dunklen braucht niemand abseits der Wege durch den Wald zu laufen. Ganz abgesehen davon ist es schwer, im Dunkeln die Stunde vor Sonnenaufgang von der Uhr abzulesen.
Ein zweiter Punkt ist die gute fachliche Praxis, die in § 5 bei der Bewirtschaftung des Waldes neu geregelt wird. Um rechtzeitig auf den Klimawandel reagieren zu können, wird es zukünftig möglich sein, standortgerechte Mischwälder anzulegen.
In der Gesamtbetrachtung begrüße ich die Reduzierung von elf auf acht Punkte ausdrücklich. Hier wurde auf Überflüssiges verzichtet. Dadurch wird der Gesetzentwurf auch lesbarer.
Aspekte wie der Erhalt von Alt- und Totholz sind heute gängige Praxis. Das muss richtigerweise nicht gebetsmühlenartig wiederholt werden. Streng genommen hätten wir auch auf die neue Nummer 7 verzichten können, da genetisch modifizierte Organismen in der Waldwirtschaft unseres Landes keine Rolle spielen. Wir haben diesen Punkt dennoch aufgenommen, um auch für die Zukunft unmissverständlich das Signal zu senden, dass der Wald für GVOs tabu bleibt.
Lassen Sie mich als dritten Punkt die Stärkung des Reiterlandes Schleswig-Holstein als Standort für den Reitertourismus erwähnen. Dies betrifft § 18. Für das Reiten und Fahren mit Fuhrwerken im Wald können in Zukunft durch die untere Forstbehörde nach Anhörung der Eigentümer des öffentlichen Waldes besonders deklarierte Verbindungswege ausgewiesen werden. Konflikte mit anderen Nutzern wie Fußgängern und Radfahrern werden dadurch vermieden, dass nur hinreichend breite und trittfeste Wege für die Öffnung vorgesehen werden.
Unabhängig von den genannten Beispielen halte ich noch etwas für besonders erwähnenswert: Der Gesetzentwurf beschränkt Genehmigungsverfahren auf das unverzichtbare Minimum. Er bewirkt durch Genehmigungsfiktion eine Verfahrensbeschleunigung. Das ist ein weiterer Schritt bei der Arbeit der Landesregierung auf dem Weg der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.
Abschließend noch zu den Änderungswünschen anderer Fraktionen: Während die SPD das Gesetz in der Fassung von gestern, sprich 2007, favorisiert, wünschen sich die Grünen sogar die Fassung von vorgestern, sprich 2004, zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Antworten von gestern reichen nicht für die Beantwortung der Fragen von morgen. Mit uns gibt es keine Politik von gestern und vorgestern, sondern unser
Gesetzentwurf weist in die Zukunft. Daher bitte ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immerhin, CDU und FDP halten ihren Kurs. Natur- und Umweltgesetze haben keinen hohen Stellenwert und sollen möglichst wirtschaftsfreundlich neu formuliert werden. Das haben wir schon beim Landesnaturschutzgesetz erlebt, und nun liegt uns zur abschließenden Befassung die Novellierung des Landeswaldgesetzes vor. Bereits in der Großen Koalition mit uns wollte die CDU das Gesetz zurückentwickeln, konnte ihre Vorstellungen aber nicht alle umsetzen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir haben mit dem Ende 2004 - nicht 2007! - novellierten Landeswaldgesetz eine moderne und vorbildliche Grundlage geschaffen, an deren Eckwerten wir im Interesse des Erhalts unserer natürlichen Grundlagen und Ressourcen nicht rütteln sollten.
Der einzig positive Punkt an den vorgesehenen Änderungen ist das, was eigentlich nicht geändert werden soll: Das erst 2005 geschaffene freie Betretungsrecht für alle Wälder des Landes wird nun als ein wichtiges Gut nicht angetastet. Wir wären sonst auch das erste Bundesland, das dieses Recht wieder abschaffte und das Verlassen der Wege im Wald unter Strafe stellte. Hier hat die Regierung mit Ministerin Dr. Rumpf inzwischen eine andere und bessere Sicht auf die Bedeutung des freien Betretungsrechts als ihr Vorgänger, Herr von Boetticher, der es abschaffen wollte.
Der Rest der Novellierungsvorschläge ist allerdings im sachlichen Kern generell abzulehnen. Die geplante Straffung des Gesetzestextes macht das Gesetz nicht mehr lesbar und anwendbar. Das Bundeswaldgesetz und andere Rechtsvorschriften sind danebenzulegen. Die bisherige ökologische Ausrichtung des Landeswaldgesetzes wird an vielen Stellen unterlaufen. Die Grundsätze der guten fachlichen
Praxis werden drastisch reduziert. Das Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden bei Ausnahmen beim Kahlschlagverbot wird abgeschafft. Genehmigungsfiktion nach Antragstellung für die Umwandlung von Wald und für Erstaufforstung setzen die unteren Naturschutzbehörden unnötig unter Zeitdruck. Vorschriften zum Schutzwald, zum Vorkaufsrecht des Landes und zur Vorlage eines Waldberichts werden einfach gestrichen. Dies ist nur durch folgenden Satz in der Begründung erklärlich:
Damit wird das Verständnis von CDU und FDP zum Umwelt- und Naturschutz schonungslos offengelegt: Umwelt und Natur sollen nicht durch den Staat zum Wohl aller Menschen geschützt werden, sondern den Eigentümern als wirtschaftliches Gut zur Verfügung gestellt werden. Nebenbei können die Eigentümer im Rahmen ihrer eigenen Vorstellungen auf ihren Flächen auch gern mal Naturschutz machen. Dies ist weder zeitgemäß noch gerecht und steht unserer Position diametral gegenüber.
Den Kontext rundet eine von Kollegin Loedige übrigens herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl! eingebrachte Idee zur Gegenfinanzierung der inzwischen auf Eis gelegten Küstenschutzabgabe ab. Sie hat munter und ohne die geringste Sachkenntnis das betone ich ausdrücklich - vorgeschlagen
- das behaupte ich jetzt -, unter anderem einfach den Zuschuss für Gemeinwohlleistungen an die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten um 2 Millionen € zu kürzen und der Stiftung Naturschutz 300.000 € wegzunehmen. Klarer kann man und „frau“ es nicht sagen: Gemeinwohl und Naturschutz sind zumindest für die FDP überflüssig und abzuschaffen.
Wir haben zum rückwärtsgewandten Entwurf der Landesregierung im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt, der die Bedenken nicht nur der Naturschutzverbände, sondern zum Beispiel auch des Landkreistages als Sprachrohr der unteren Naturschutzbehörden berücksichtigte und ohne große Diskussion einfach weggestimmt worden ist.
Ein wichtiger Punkt, der wie andere Fragen in den Beratungen zu kurz thematisiert wurde, ist die Vorschrift zum Reiten im Wald. Wir hätten uns hier zum Beispiel eine Clearingstelle gewünscht. Nun haben wir erfahren, dass es eine informelle Arbeitsgruppe gibt. Diese Arbeitsgruppe sollte man dann aber auch wieder zusammenrufen, damit die Interessen des Pferdesportverbandes, aber auch die der Naturschützer denen der Waldeigentümer gegenübergestellt werden können. Das kann untergesetzlich gelöst werden. Die SPD wird hierzu in den nächsten Wochen initiativ werden.
Wer kein Ziel hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den ist kein Weg der richtige. CDU und FDP fehlen ein klares, den Wünschen aller Menschen im Land dienendes Ziel im Naturschutz.
Sie haben sich beim Schnitzen an Paragrafen verheddert und dabei den Blick für den Schutz und für die Entwicklung unserer Wälder aus den Augen verloren.
Wie inzwischen bei diesen Regierungsfraktionen leider üblich, wird auch dieser rückwärtsgewandte Gesetzentwurf wohl einfach durchgestimmt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon bei anderen Gesetzen aus den Bereichen Agrar und Umwelt wie zum Beispiel beim Landesnaturschutzgesetz kommt es der Koalition auch beim Landeswaldgesetz darauf an, das Gesetz zu verschlanken und zu entbürokratisieren, ohne dass dabei die Zielsetzung des Gesetzes aus dem Blick gerät. Für uns steht selbstverständlich die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes an erster Stelle. Wie uns Rio gelehrt hat, sind drei Säulen gleichrangig zu beachten. Das heißt, es müssen die ökologischen, die ökonomischen und die sozialen Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt werden.
- Genau, da sind wir uns einig. Schon das rot-grüne Gesetz aus dem Jahr 2004 und die Novellierung aus dem Jahr 2007 wurden diesen Ansprüchen nicht ge
recht und ignorierten die wirtschaftliche Bedeutung des Privatwaldes, des Körperschaftswaldes und des Landeswaldes. Deshalb war die Überarbeitung dieses Gesetzes unbedingt erforderlich.