Protocol of the Session on December 16, 2009

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Damit die Ziele des Tierschutzes nicht nur Absichtserklärungen bleiben, müssen sie mit Leben erfüllt werden, und dazu gehört das Verbandsklagerecht. Nur so können wir auch den Befürchtungen derer begegnen, die annehmen, dass durch das Verbandsklagerecht eine Prozessflut von Klagen durch Tierschutzverbände entstehen würde. Mit diesem Märchen sollten wir aufräumen, denn die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Klagerecht von Naturschutzverbänden belegen, dass diese damit durchaus verantwortungsvoll umgehen.

(Beifall bei SSW und der LINKEN sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt kaum eine Möglichkeit, bei den Tierfreunden schneller Punkte zu sammeln als mit der Forderung nach einem Tierschutz-Verbandsklagerecht. Wer würde nicht der oft gehörten Aussage: „Tiere brauchen einen Anwalt!“, oder - Herr Matthiessen, wie Sie es ausgedrückt haben - „Lasst uns den Tieren eine Stimme geben!“, spontan zustimmen?

Vielleicht ist das der Grund, warum die SPD-Fraktion zunächst ihren inzwischen zurückgezogenen Antrag zur zweiten Tagung des neuen Landtags eingebracht hat, obwohl sich der Landtag - wir haben es gehört - mit allen betroffenen Ausschüssen nahezu über die gesamte letzte Legislaturperiode mit diesem Thema ausführlich befasst hat.

Die grüne Fraktion ist dann auf den Zug aufgesprungen, indem sie kurzerhand ihren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2007 wieder hervorgeholt und wortidentisch erneut eingebracht hat, obwohl das Abstimmungsergebnis über diesen Entwurf bereits damals eindeutig war.

Die Lorbeeren, die man durch diese erneuten Vorstöße zu erwerben gedenkt, verwelken recht schnell, wenn ernsthaft beleuchtet wird, was ein Tierschutzverbandsklagerecht letztlich auslösen würde und in welchem Umfang der Tierschutz tatsächlich profitieren könnte. Um es kurz zu sagen: Es klingt gut, bringt aber nichts.

Schauen Sie sich doch einmal die Instrumentarien an, die das Tierschutzgesetz, das im Übrigen durch die Bestimmung des Tierschutzes zum Staatsziel in seiner Bedeutung gewonnen hat, und die aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassenen Verordnungen jetzt schon bieten. Jede gewerbliche Tierhaltung, jedes Tierheim, jeder Zoo, jede Tierbörse, jeder Reit- oder Fahrbetrieb, sogar jeder Betrieb zur Schädlingsbekämpfung benötigt eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Diese Aufzählung ist längst nicht vollständig. Erteilt werden diese Erlaubnisse dabei nicht allein von den Bauämtern oder Ordnungsämtern, die Federführung hat vielmehr die örtlich zuständige Veterinärbehörde. Sie verfügt über qualifizierte Fachkräfte, überwiegend Veterinärmediziner. Sie können fachkundig beurteilen, wann eine Tierhaltung artgerecht ist und wann nicht.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Flemming Meyer)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Ja, gern.

Frau Ministerin, Ihnen sind sicherlich die lang andauernden und aus meiner Sicht skandalösen Vorgänge um den Zoo in Lübeck bekannt. Hätte es dort das Rechtsinstrument einer Eilverfügung gegeben?

- Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das kann ich nicht beantworten, da müsste ich mich erkundigen.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, Sie seien die Tier- schutzministerin des Landes und würden sich rechtlich auskennen!)

Die Frage ist beantwortet worden. Die Diskussionsbeiträge können im Anschluss wieder begonnen werden. Jetzt hat die Frau Ministerin das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)

Die landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe werden im Rahmen des Cross Compliance auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen kontrolliert, übrigens mit sehr geringen Beanstandungsquoten. Bleibt noch der private Bereich. Selbstverständlich treffen die Behörden bei festgestellten Verstößen und zur Verhütung künftiger Verstöße die notwendigen Anordnungen, und zwar unabhängig davon, ob sie nun durch eigene, regelmäßige oder anlassbezogene Kontrollen oder aber durch Hinweise von Dritten auf Missstände aufmerksam geworden sind. Ich kenne keinen einzigen konkreten Fall in Schleswig-Holstein, in dem die Tierschutzbehörden entsprechenden Hinweisen nicht unverzüglich und gewissenhaft nachgegangen sind.

Mit Ihrer Forderung nach einem Verbandsklagerecht sprechen Sie den im Tierschutz wirklich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden Ihr Misstrauen aus.

Meine Damen und Herren, wir beschreiten einen anderen Weg, der mich viel eher überzeugt. Wir su

chen eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Tierschutzverbänden, zum Beispiel im Tierschutzbeirat, der mich regelmäßig in Grundsatzangelegenheiten des Tierschutzes berät. Wir haben es gehört, die Verbände sind auch in der Ethikkommission vertreten, in der alle Anträge auf Genehmigung von Tierversuchsvorhaben vorzulegen sind.

Was bringt also die Verbandsklage? Auf jeden Fall mehr Bürokratie. Es würden Arbeitskapazitäten unnötig gebunden, die für den praktischen Tierschutz vor Ort dringend benötigt würden. Die ohnehin schon überlasteten Gerichte wären sicher auch dankbar, wenn ihnen nicht noch ein weiteres Paket aufgebürdet würde.

Wir wollen und werden uns für einen wirksamen und effektiven Tierschutz einsetzen. Wir wollen und werden Tiere vor Missbrauch und vermeidbaren Belastungen schützen. Wir haben dafür ein umfangreiches gesetzliches Intrumentarium und eine erfolgreiche praxisgerechte Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen verbandlichen Tierschutz. Wir werden uns weiterhin für Verbesserungen einsetzen, die Einführung des Verbandsklagerechts gehört nicht dazu.

(Beifall bei CDU und FDP)

Eine weitere Wortmeldung liegt vor, ein Dreiminutenbeitrag der Frau Abgeordneten Sandra Redmann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich will es Ihnen zugute halten, dass Sie in der letzten Legislaturperiode bei den Diskussionen nicht mit dabei waren. Ich habe hier ganz klar und deutlich, in ruhiger sachlicher Art erklärt, warum die SPD schon seit Langem für ein Tierschutz-Verbandsklagerecht eintritt, mit überzeugenden Argumenten - unserer Auffassung nach. Was ich nicht positiv finde ist, wenn man mit Unterstellungen arbeitet, warum wir das machen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Das machen wir nicht aus populistischen Gründen oder um irgendeinem Tierschutzverband zu gefallen. Uns das zu unterstellen, ist ein Stil und eine Art, die wir in Zukunft so nicht weiterführen sollten. Das finde ich nicht positiv.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ich darf hier vorne sagen, was ich möchte, und nicht, was Sie möchten, Herr Kubicki.

Das Zweite ist, dass ich schon einmal betonen möchte, dass mir in der letzten Legislaturperiode nicht aufgefallen ist, zum Tierschutz jemals eine so rückwärtsgewandte Äußerung gehört zu haben, wie Sie sie heute gebracht haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/64 dem Umwelt- und Agrarausschuss, mitberatend dem Innenund Rechtsausschuss, zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so entschieden worden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 und 5 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/88

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/106

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Hans Müller für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Neuregelung des Denkmalschutzrechts in Schleswig-Holstein droht zur unendlichen Geschichte zu werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Grünen bereits im Mai 2007

einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, der im Ausschuss bis zur Vorlage eines Entwurfs der Staatskanzlei zurückgestellt wurde.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Dieser kam erst im September 2008, dafür aber sorgfältig vorbereitet. Er beinhaltete im Kern den Übergang vom sogenannten konstitutiven zum deklaratorischen Verfahren.

Die Staatskanzlei hatte den Gesetzentwurf bis dahin gut kommuniziert. Der Bildungsausschuss hat dazu eine breite Anhörung durchgeführt, bei der wie nicht anders zu erwarten war - die Interessen eines Teils der Besitzer von Denkmalen und der vorrangig am Denkmalschutz Interessierten - teilweise auch Besitzer - aufeinanderprallten.

Dazu ein treffendes Zitat:

„Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmälern in das Denkmalbuch. Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwendig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben. Es verkürzt auch nicht... den Rechtschutz von Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen.”

Wenn die Kollegin Musculus-Stahnke im nachrichtlichen Verfahren eine Form von Enteignung erkennen will, dann sollte sie das mit ihrem Regierungschef erörtern.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Zuhören ist gut, auch für Sie.