Deswegen gibt es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FDP, mit dem wir der Landesregierung den Rücken für die anstehenden Verhandlungen stärken wollen.
Der erwartete Erfahrungsbericht aus Berlin wird nämlich noch mindestens bis Mai 2011 auf sich warten lassen. Andere Bundesländer geben ihren Regierungen für die nächste Woche schon jetzt diesbezügliche Entschließungsanträge mit auf den Weg in den Bundesrat.
Das Thema Bioenergie ist fast täglich in den Medien und in aller Munde. Dies geschieht mit den uns bekannten folgenden Problemfeldern: Die letzte EEG-Novellierung im Jahre 2007 sollte Anreize für den Bau von Biogasanlagen schaffen, die mit einem Mix aus nachwachsenden Rohstoffen und Gülle betrieben und unter möglicher Nutzung der anfallenden Abwärme für eine sogenannte klimaneutrale Grundlaststromproduktion sorgen sollten.
Bei den zur damaligen Zeit hohen Erzeugerpreisen wurde ein Stromvergütungssystem für Biogasstrom entwickelt, das den Betreibern dieser Anlagen eine fest kalkulierbare und hohe Renditeerwartung über einen Zeitraum von 20 Jahren sicherte. Aufgrund dieser mehr als günstigen Bedingungen
ist der Bestand an Biogasanlagen in den letzten drei Jahren rasant gewachsen. Die stark gefallenen Erzeugerpreise für Milch und Getreide in den Jahren 2008 und 2009 mit historischen Tiefständen von 18 ct pro Kilogramm Milch und 10 € je dt Weizen hat die relative Vorzüglichkeit von Biogas extrem verbessert. Dadurch ist der Anlagenbestand in Schleswig-Holstein allein auf rund 300 Anlagen angestiegen, die zum größten Teil mit dem Substrat Silomais versorgt werden.
Eine sogenannte Betonkuh - „Betonkuh“ deshalb, weil im Betonsilo zur Methanerzeugung der Verdauungsvorgang von Rindern nachgebildet wird und mit dem erzeugten Gas Generatoren zur Stromerzeugung angetrieben werden - benötigt bei 500 kWh elektrischer Leistung kalkulierte 200 bis 250 ha Silomais.
Bei dem genannten Anlagenbestand führt das in Schleswig-Holstein zu einer Anbaufläche von circa 100.000 ha Silomais für die Energieerzeugung. Hinzu kommen noch einmal 70.000 bis 80.000 ha für den Futtermaisanbau. Bei 1 Millionen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche landesweit ist Mais hinsichtlich der Ertragssicherheit und Methanausbeute betriebswirtschaftlich in seiner Vorzüglichkeit nach wie vor Spitze und wird damit im Anbau weiter an Bedeutung gewinnen.
Kurze Zeiträume bei Aussaat und Ernte von je circa drei Wochen im Frühjahr und Spätsommer bei hohen Tonnagen führen in der Bevölkerung zu berechtigt empfundenen Belastungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen. Hohe Flächenkonkurrenz und damit stark ansteigende Bodenpreise bei Kauf und Pacht verdrängen teilweise die Nahrungsmittelproduktion. Kapitalgesellschaften drängen in den Bodenmarkt. Die Strukturen in den Dörfern ändern sich rasant und führen zu berechtigten Ängsten.
Mais in Monokultur mit der damit verbundenen zurückgehenden Artenvielfalt, Probleme bei Stoffeinträgen ins Grundwasser und ein gefühlter Verlust von Kulturlandschaft verstärken das Engagement von immer mehr Bürgerinitiativen gegen Biogas.
Persönlich kann ich mich aber auch gut an die Zeiten der Überproduktion erinnern, in denen man als Landwirt bis zu 30 % seiner Ackerfläche brachliegen lassen musste. Da hat die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen insbesondere für Biogas eine positive Entlastung gebracht und zu enormen Investitionen und Wertschöpfungen im ländlichen Raum geführt. Diese positiven Entwicklungen dür
Nun komme ich zu unserem Antrag. Mit ihm bitten wir die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten, die bei den Vergütungsmodalitäten für Biogasstrom ansetzt und folgende Ziele verfolgt: effektive Nutzung der anfallenden Abwärme, verstärkter Einsatz von Gülle, die damit auch umweltfreundlicher genutzt wird, verstärkter Einsatz von organischen Reststoffen aus Landwirtschaft und Gewerbe, eine geänderte Fruchtfolge für mehr Boden- und Gewässerschutz, Entzerrung der Transportprobleme, Erhalt der Kulturlandschaft und weniger Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.
Dazu muss für bestehende und zukünftige Biogasanlagen langfristig eine Ökobilanzierung herangezogen werden, die die genannten gesellschaftlichen und ökologischen Problemfelder objektiver bewerten kann und den Betreibern der Anlagen damit die Möglichkeit eröffnet, weiterhin grünen Strom zu erzeugen. Die Zeit drängt. Deshalb stellen wir diesen Antrag. Packen wir es gemeinsam an. Ich beantrage Abstimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten uns hier im Plenum zu dem Thema „Rahmenbedingungen zur Nutzung der Biomasse“ bereits anhand eines Antrags der Grünen im Juli umfassend ausgetauscht und im Umweltausschuss eigentlich einen klaren Fahrplan vereinbart. Anfang nächsten Jahres soll eine Anhörung stattfinden, bevor über die Inhalte einer möglichen Bundesratsinitiative entschieden werden kann. Dies war der Wunsch der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, dem wir uns angeschlossen haben. Eine fachliche Diskussion wurde vorerst als verfrüht zurückgestellt.
Dann kam für diese Tagung ein erneuter Antrag zur Biomasse, diesmal von CDU und FDP, als ob es keinen vereinbarten Fahrplan gäbe. Lieber Herr Rickers, Ihre Erklärung dazu habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden. Die Ziele einer nebulös umschriebenen Bundesratsinitiative werden holzschnittartig umrissen und betreffen nur einen
kleinen Teil der Thematik. Offenbar unter dem Druck der Bevölkerung und der Landwirte im Land wollten sich die Regierungsfraktionen wohl auch einmal in der landesweit intensiv laufenden Diskussion zu Wort melden. Dieser Miniantrag ist entweder ein Zeichen von Torschlusspanik oder Ratlosigkeit in den beiden Fraktionen.
Komplexe Tatbestände wie die Zukunft der Biomasse können nicht mit einfachen Botschaften wie die der CDU und FDP erfasst werden. Wir hatten in der großen Koalition im Bereich Umwelt und Naturschutz eigentlich einen besseren Eindruck von der fachlichen Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen der CDU.
In der Sache stehen wir weiter fest zu unserem Kurs. Wir brauchen die Biomasse in unserem Energiemix aller erneuerbaren Energien und müssen die gesellschaftliche Akzeptanz durch ein Bündel von Maßnahmen sicherstellen und Fehlentwicklungen korrigieren. Wie dies geschehen kann, haben wir in unserem Antrag beschrieben. Der Antrag fußt auf einer von Lothar Hay eingebrachten Resolution der Agrarsprecher aller SPD-Fraktionen der Landtage, des Bundes und der EU, die auf einer Fachsprecherkonferenz am 1. Oktober 2010 in Berlin angenommen wurde
Die nachhaltige Sicherung der Biogasnutzung steht in nahezu allen Ländern Deutschlands auf der Agenda. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung vor Ort, sondern auch um den Export der dafür erforderlichen Technik. So konnten wir uns in der letzten Woche sehr eindrucksvoll bei einer Spitzenfirma für Biogasanlagen, nämlich der Firma Haase in Neumünster, davon überzeugen und auch davon, wohin der Trend geht.
Durch die Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze kann die Energieeffizienz entscheidend verbessert werden. Leider liegen die dafür erforderlichen Anschlüsse in Schleswig-Holstein anders als in den neuen Bundesländern nicht da, wo die Biogasanlagen heute stehen. Hier müssen wir ansetzen.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung aktuell die Grundlagen für die Privilegierung von Biogasanlagen angepasst hat, die in ein öffentliches Netz einspeisen. Die Landesregierung ist offensichtlich fachkundiger als die sie tragenden Fraktionen. Für mich ist es sehr erstaunlich, dass dieses Fachwissen
Zusammenfassend lässt sich zum Antrag von CDU und FDP sagen: Das Thema wurde verfehlt. - Ich gehe davon aus, dass wir uns mit diesem Antrag trotzdem noch im Ausschuss befassen müssen. Die Zustimmungsreife hat der Antrag jedenfalls um Lichtjahre verfehlt.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Novellierung des EEG zum Themenkomplex Photovoltaik/Solar bedarf es dringend weiterer Anpassungen im EEG beim Themenkomplex Biomassenutzung. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht den 1. Januar 2012 als Termin vor. Wir möchten mit unserem Antrag die Landesregierung bitten, sich mit einer Bundesratsinitiative bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, diese dringend erforderliche Novellierung schnellstmöglich vorzunehmen. Förderung ja, aber keine Überförderung. Planungssicherheit schaffen, Nachhaltigkeit gewährleisten, Weiterentwicklung unterstützen, das müssen die Grundsätze der anstehenden Novellierung sein.
Die derzeitigen Probleme werden uns täglich vor Augen geführt. Biogasanlagen wachsen relativ unkontrolliert wie Pilze aus dem Boden. Für jeden erkennbar wird unsere Landschaft zunehmend geprägt durch Mais in Monokulturen. Immer größere und schwerere Maschinen belasten unsere Wirtschaftswege und Straßen zunehmend. Sogar Maisund Gülletransporte per Lkw über große Entfernungen hinweg sind an der Tagesordnung. Keine Seltenheit ist inzwischen der Maisimport aus Dänemark. Auch die Belastung der Bevölkerung durch innerörtliche Gülle- und Maistransporte stößt an ihre Grenzen.
Am Landmarkt, ob Kauf oder Pacht, sind die landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduzenten gegenüber den Biogasanlagenbetreibern nicht mehr konkurrenzfähig. Banken lehnen sogar teilweise Finanzierungen von Kuhställen ab und schlagen stattdessen den Bau und die Finanzierung einer Biogasanlage vor.
Jedem muss deutlich werden, dass das Verhältnis zwischen einer durchaus sinnvollen Förderung der erneuerbaren Energien und der daraus resultierenden Erträge aus der Biogasproduktion aus dem Ruder läuft.
Meine Damen und Herren, was also können wir tun, um die Entwicklung der erneuerbaren Energien nicht auszubremsen, aber auch den eingangs erwähnten Kritikpunkten gerecht zu werden? Möglich wäre es, den NawaRo-Bonus anzupassen, zu differenzieren oder gar zu streichen, die Abwärmenutzung im Genehmigungsverfahren verbindlich festzuschreiben, eine verstärkte Nutzung von Gülle und Landschaftspflegematerial festzulegen.
Auch über Privilegierung muss nachgedacht werden. Eine Begrenzung der Privilegierung auf kleinere Anlagen, zum Beispiel 100 kW, würde zumindest ein Mitspracherecht der Gemeinden bei den Baugenehmigungen größerer Anlagen gewährleisten und somit sicherlich auch zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung führen.
Weiter sollte die Fruchtfolge eine Rolle spielen. Dies würde die Entwicklung und Forschung von weiteren Energiepflanzen vorantreiben und der Gesunderhaltung des Bodens gerecht werden. Erste Ansätze gibt es bereits. In Schuby geht zum Beispiel eine Anlage mit Zuckerrüben in Betrieb.
Meine Damen und Herren, wir als schleswig-holsteinische FDP wollen auf absehbare Zeit weg von der Kernenergie, weil eine gesicherte Endlagerung nicht gewährleistet werden kann. Wir wollen Alternativen zum Erdöl, weil das Erdölvorkommen endlich ist und weil Erdöl unserem Klima schadet. Wir wollen Alternativen, die ressourcenschonend, umwelt- und klimaverträglich sind, die von der Bevölkerung akzeptiert werden und die natürlich bezahlbar für den Verbraucher sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb fordere ich Sie auf, mit uns gemeinsam eine Initiative zu starten und die Novellierung nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Bundesregierung muss umgehend aktiv werden. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der schwarz-gelben Koalition ist schlicht eine Unverschämtheit.
Ich meine damit gar nicht den Inhalt. Vielmehr scheint mir inzwischen eine kritische Sicht auf die Verstromung von Biogas und der damit einhergehenden intensiven Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der Vermaisung unserer Landschaft hier im Hause Konsens zu sein. Wir Grüne haben schon vor drei Jahren auf unserem Landesparteitag einen Beschluss gegen die Vermaisung unserer Landschaft herbeigeführt.
Was ich allerdings als ein grobes Foul bezeichnen muss, ist das Stellen eines nahezu identischen Antrags von CDU und FDP zu einem Thema, zu dem meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits vor fünf Monaten einen Antrag im Landtag eingebracht hat. Die Überschrift unseres Antrags, Drucksache 17/704, lautet: „Biomasse nachhaltig nutzen“. - Der heute vorliegende Antrag von CDU und FDP, Drucksache 17/1139 trägt die Überschrift: „Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern“.