- Herr Kubicki, wir hatten noch nicht so viele. Deswegen glaube ich, Sie können dazu nichts sagen. Es ist nicht meine Art, das zu machen. Ich bin deshalb auf die Äußerungen des Kollegen Beran eingegangen, weil er diese im Parlament als Zwischenruf während der Rede von Robert Habeck gemacht hat. Wäre das nicht im parlamentarischen Raum gewesen, dann hätte ich mich darauf nicht bezogen, obwohl ich mich vorher über die Äußerung geärgert hatte. Das hätte keine Rolle gespielt. Der Satz: „Der will eine Diktatur haben“, hat mich wirklich in Wallung gebracht.
Wenn man das gesagt hat, dann muss man es im Parlament aushalten können, dass man das im Parlament kommentiert. Es tut mir leid, dass ich die Sachen aus dem Gespräch bei einem Kaffee noch mit angeführt habe, aber das war ein parlamentarischer Punkt, und deswegen habe ich das hier gesagt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 17/1147, 17/ 1070 (neu) und 17/1081 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung bei Bauprodukten - Marktüberwachungsgesetz Bauprodukte (BauPMÜG)
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordnetem Thomas Rother, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Durchführung der Marktüberwachung bei Bauprodukten in seiner Sitzung am 24. November 2010 befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/965 unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausschließung des Vorverfahrens in Verwaltungsverfahren nach anwaltlichem und notariellem Berufsrecht
Ich erteile erneut dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/975 unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs zur Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz)
Ich erteile dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Bernd Schröder, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Plenarbeschluss vom 19. November 2009 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion des SSW zur Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen, Drucksache 17/39, an den Wirtschaftsausschuss federführend und an den Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Beide Ausschüsse befassten sich jeweils in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf und führten dazu in einer gemeinsamen Sitzung am 10. Februar 2010 eine öffentliche Anhörung durch.
Nach Auswertung der Anhörung legte der SSW zum Gesetzentwurf Drucksache 17/39 in Form eines Änderungsantrags eine modifizierte Fassung des Ursprungsentwurfs vor, die als Umdruck 17/ 587 (neu) von den Ausschüssen beraten wurde.
men von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Stimmen von SPD und DIE LINKE den Änderungsantrag Umdruck 17/587 (neu) ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfiehlt der federführende Ausschuss dem Landtag vorbehaltlich der Beschlussfassung im mitberatenden Innen- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 17/39 abzulehnen. Der mitberatende Innen- und Rechtsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 8. Dezember der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses an.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Wortmeldungen zu dem Bericht sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Johannes Callsen von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben schon verschiedentlich über das Tariftreuegesetz geredet. Insofern werde ich heute wenig neue Elemente hinzufügen können. In der Bilanz ist es offenbar so, dass wir bei Tariftreueregelungen juristisch nicht auf den gleichen Nenner kommen. Ich will zur Historie darauf hinweisen, dass wir in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition gemeinsam mit der SPD eine Änderung des Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht haben.
Das zeigt, dass wir als CDU bei den auch aus unserer Sicht kritischen Punkten eben nicht immer nur Nein sagen, sondern konstruktiv an verantwortungsvollen Lösungen arbeiten, was man leider nicht von allen Fraktionen im Hause behaupten kann. Zur Fehmarnbelt-Querung kommen wir dann aber am Freitag.
Nach dem Rüffert-Urteil des EuGH aus dem Frühjahr 2008 war es schließlich nicht mehr möglich, unser Tariftreuegesetz aufrechtzuerhalten. Seine Anwendung wurde untersagt. Die Ähnlichkeiten zum beklagten niedersächsischen Gesetz waren einfach zu groß.
Nun hat dieser Urteilsspruch eine wichtige Kernaussage, um die wir alle nicht herumkommen. Da können wir uns drehen und wenden, wie wir wollen. Sie heißt: Europarechtskonforme Tariftreueregelungen müssen auf das Arbeitnehmerentsendegesetz abstellen.
noch einmal sehr deutlich und wiederhole es bei Bedarf auch immer wieder: Eine Tariftreueregelung in Schleswig-Holstein kann vor diesem Hintergrund nur deklaratorischen Charakter haben.
Diesen Fakt kann auch der SSW nicht wegwischen, lieber Herr Kollege Harms. Ich möchte noch einmal kurz die Punkte skizzieren, warum wir Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss abgelehnt haben und auch heute ablehnen werden. Zum einen sprechen formelle Gründe dagegen. Für eine deklaratorische Regelung ist nach unserer Überzeugung ein eigenes Gesetz relativ übertrieben. Zum anderen sind es inhaltliche Gründe. Der SSW ist der Auffassung, dass der schienengebundene Personennahverkehr von einer Tariftreueregelung erfasst werden kann. Das wurde in der Ausschussberatung so dokumentiert. Hier muss man schlicht und ergreifend feststellen, dass wir eine andere rechtliche Auffassung haben.
Auch wir haben Gespräche mit den Gewerkschaften und den Betroffenen geführt. Allein die Argumente reichen uns nicht aus. Ich möchte deswegen zu dem Ergebnis kommen, dass wir eine andere abschließende juristische Bewertung vollziehen.
Schließlich haben wir eine ähnliche Regelung 2007 mit der SPD vereinbart. Das zeigt, dass unser Seelenheil nicht an dieser Frage hängt, wenn ich einmal die rechtlichen Bedenken beiseite schiebe. Es ist für uns aber schon wichtig: Wenn es eine zweifelsfrei europarechtskonforme Aufnahme des ÖPNV gäbe, spräche wenig dagegen. Dem ist aber nicht so. Es wäre geradezu fahrlässig, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem wir wissen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft von den Gerichten wieder kassiert werden wird. Das würde lediglich falsche Hoffnungen bei den Betroffenen wecken. Es wäre unsauber und unseriös. Das ist deswegen nicht mit uns zu machen.
Wir haben in den vergangenen Beratungen auch an dieser Stelle schon mehrfach signalisiert, dass wir der Opposition entgegenkommen - nebenbei gesagt geschieht dies auch aus Überzeugung. Tariftreueregelungen werden wir analog zum Hamburger Modell aufnehmen. Wir machen das, um bei diesem Thema zu einem Konsens zu kommen; der die teilweise hysterischen Debatten der Vergangenheit beruhigt. Der von uns vorgeschlagene Weg, die Regelungen mit in das Mittelstandsförderungsgesetz aufzunehmen, ist gangbar. Daher finde ich es bedauerlich, dass der SSW auf seinen Vorschlag beharrt und damit unnötig einen Keil in den Landtag
treibt. Nichtsdestotrotz lade ich alle Fraktionen ein, die Diskussion im Rahmen der Verabschiedung des Mittelstandsförderungsgesetzes fortzusetzen und sich unserem vernünftigen und europarechtskonformen Vorgehen anzuschließen.
Wir schließen uns dem Votum des Wirtschaftsausschusses an und lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf des SSW ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Oktober unsere Vorstellungen zur Tariftreue hier im Landtag einbrachten, war der Entwurf des Wirtschaftsministeriums ein paar Tage alt. Ich hatte seinerzeit für meine Fraktion angeregt, diesen Entwurf und unseren zusammen mit dem schon im Verfahren befindlichen Gesetzentwurf des SSW im Wirtschaftsausschuss zu beraten, also alle drei Entwürfe nebeneinander zu legen, um dann einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der auf eine breite Zustimmung im Landtag trifft.