Protocol of the Session on November 19, 2010

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und DIE LINKE)

Es ist aber ganz offensichtlich sehr schwierig.

Es hat schon gute Gründe, dass sich ein Herr Kopper nach und nach aller politischen Vertreter im Aufsichtsrat entledigt. Unfassbar ist, dass sich die Regierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg darauf eingelassen haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben mit Stegner schlechte Erfahrungen gemacht!)

Aber schließlich waren Entscheidungen zur HSH Nordbank ein zentraler Punkt, der die Große Koalition zum Platzen brachte. Die HSH Nordbank hatte gegen die ausdrücklichen Vorgaben des gesamten Parlaments im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung eine Halteprämie von 2,9 Millionen € für den Vorstandsvorsitzenden Nonnenmacher beschlossen. Die beschlossene Deckelung wurde also nicht umgesetzt. Und heute sind wir in einer Situation, die weitere Zahlungen sehr wahrscheinlich erscheinen lassen.

Die SPD fordert, dass die Beschlüsse des Landtags umgesetzt werden und nicht durch einen Aufsichts

rat, in dem die Regierung nichts mehr zu sagen hat, ausgehebelt werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern, dass die Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Nonnenmacher so umgesetzt wird, dass nach Möglichkeit vermieden wird, dass es für Schleswig-Holstein - so wie der Abgeordnete Weber es sagt - „eine teure Tasse Tee wird“. Wir hätten ihn schon früher ziehen lassen. Wir fordern, dass vernünftige und korrekte Auskünfte über Inhalt und Umfang der Aufträge an Prevent und gegebenenfalls andere Sicherheitsfirmen vorgelegt werden, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung im Aufsichtsrat vertreten ist und dass die Informationen aus der HSH Nordbank uns als Anteilseigner zeitnah und umfassend erreichen.

Ich möchte abschließend noch darum bitten, dass wir über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der neuen zweiten Fassung abschnittsweise abstimmen, weil wir uns beim zweiten Punkt gern enthalten möchten. Ansonsten werden wir dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben das Bild der HSH Nordbank in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt. Es bestand zudem die Gefahr, dass auch das Bild der öffentlichen Anteilseigner nachhaltig beeinträchtigt wird. Diesem Spuk musste ein Ende gemacht werden.

(Beifall bei der FDP)

Der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, in dessen Organisationszuständigkeit erhebliche Missstände zutage getreten waren - bis hin zu kriminogenen Methoden, Mitarbeiter zu entfernen -, war nicht länger haltbar. Deshalb haben die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen, den Aufsichtsratsvorsitzenden zu bitten, die Trennung von Herrn Nonnenmacher einzuleiten.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

(Birgit Herdejürgen)

- Herr Harms, es ist schon verwunderlich, wie mangelnder Sachverstand bei Abgeordneten dieses Hauses durch martialisches Auftreten ersetzt wird. Aber es empfiehlt sich, das Aktiengesetz zu beachten. Die HSH Nordbank ist eine Aktiengesellschaft!

Entweder es gibt Gründe, Herrn Nonnenmacher fristlos zu kündigen, dann muss dies nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen binnen 14 Tagen nach Kenntnis der Gründe erfolgen, oder aber es gibt keine solchen Gründe, dann hat Herr Nonnenmacher Anspruch auf Vertragserfüllung. Und dies bedeutet die Zahlung seines Gehalts einschließlich der Boni bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Es ist schon verwunderlich, dass ausgerechnet die Sozialdemokraten dieses Landes sich in dieser Frage zu Wort melden. Die Bedingungen des Vertrages sind ausgehandelt worden, und der Vertragsabschluss selbst fiel in eine Zeit, in der die SPD Schleswig-Holstein an der Regierung beteiligt war.

(Beifall bei FDP, CDU und des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW])

Und es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass die Genossen Stegner und Weber am 26. Oktober 2010 erklären:

„Die SPD-Landtagsfraktion fordert die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein und den schwarz-grünen Senat in Hamburg auf, heute zu handeln - Nonnenmacher muss sofort von seinem Posten entfernt werden.“,

um am 8. November 2010 durch den Kollegen Weber erklären zu lassen:

„Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss liegen keine Dokumente und Aussagen vor, die eine fristlose Kündigung des Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, rechtfertigen würden. Wir haben keine neuen Erkenntnisse, die ein solches Vorgehen juristisch belastbar möglich machen würden.“

Das ist doch wohl starker Tobak. Ich empfehle allen Beteiligten die Lektüre von § 117 Aktiengesetz - übrigens auch hinsichtlich von Schadensersatzforderungen weiterer Anteilseigner als Schleswig-Holstein und Hamburg, Herr Dr. Stegner.

Allerdings haben die Sozialdemokraten einen Tag später erneut eine Volte hingelegt, als der Fraktionsvorsitzende der SPD zum Beschluss der Landesregierungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein,

den Aufsichtsrat um die Ablösung von Herrn Nonnenmacher zu bitten, erklärte:

„Dieser Schritt war längst überfällig; die SPD hat das lange gefordert, und zwar auch schon vor der Vertragsverlängerung von Nonnenmacher durch die Regierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs.“

Da der Kollege Dr. Stegner seine Reden gern mit Zitaten würzt, will ich ihm gern eins von Abraham Lincoln entgegenhalten:

„Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen.“

(Beifall bei FDP und CDU)

Seien Sie versichert, lieber Kollege Dr. Stegner, dass bei einer etwaigen Vertragsauflösung mit Herrn Nonnenmacher vereinbart werden wird, dass jedwede Zahlung zurückgeleistet werden muss, wenn im Nachhinein Verstöße gegen den Arbeitsvertrag beziehungsweise gegen das Aktiengesetz, die eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten, festgestellt werden oder Herr Nonnenmacher strafrechtlich verurteilt wird.

Ich möchte trotzdem an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass auch für Herrn Nonnenmacher nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Allerdings haben die Anteilseigner Anspruch darauf, dass die Unschuld der Bank auch wiederhergestellt wird.

Lassen Sie mich nun zu den Anträgen kommen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Landtag dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt und jedwede Form einer Bespitzelung verurteilt sowie die rückhaltlose Aufklärung fordert. Dass allerdings die Grünen fordern, die Landesregierung solle wieder Mitglieder in den Aufsichtsrat schicken, zeigt - wie auch in anderen Fällen die profunde Rechtsunkenntnis. Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung bis zum Jahre 2009 im Aufsichtsrat der Bank vertreten war, und wir jedenfalls von Frau Simonis und Herrn Dr. Stegner vernommen haben, dass sie selbst keine Ahnung hatten, was sie da taten.

(Beifall bei FDP und CDU - Widerspruch bei der SPD)

Ich empfehle dem Kollegen Fürter, an dem bereits seit längerer Zeit die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung vorbeigegangen sein muss, die Lektüre des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht aus dem Juli 2009, mit dem die Anforderungen an Auf

(Wolfgang Kubicki)

sichtsräte in der Finanzbranche verschärft wurden. In § 36 Abs. 3 Kreditwesengesetz heißt es aktuell:

„Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Institutes oder einer Finanzholdingsgesellschaft müssen zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen.

(Zuruf des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die BaFin hat dazu ein Merkblatt herausgegeben, dass die Aufsichtsräte in etwa den gleichen Lebenslauf aufweisen müssen wie die Geschäftsleiter einer Bank. Außer Ihnen, Herr Fürter, kenne ich in diesem Haus keinen - mich eingeschlossen -, der diese Kriterien erfüllen würde.

(Beifall und Heiterkeit bei FDP und CDU)

Außer Ihnen kenne ich keinen. Es ist momentan von Gesetzes wegen ausgeschlossen, dass Mitglieder der Landesregierung, nur weil sie Mitglieder der Landesregierung sind, in einen Aufsichtsrat einer Bank entsandt werden können.

Der Satz: „Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand“ ist nicht umzusetzen, das sehen wir an Ihnen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sehen Sie in den Spiegel, bevor Sie Ihre Reden schreiben!)

Ihren weiteren Antrag, die Landesregierung möge ein unabhängiges arbeitsrechtliches Gutachten zu der Frage erstellen lassen, ob Herr Nonnenmacher ohne Abfindung als Vorstandsvorsitzender entlassen werden kann, ist in sich völlig absurd. Erstens sind weder Herr Nonnenmacher noch Herr Kopper Angestellte des Landes Schleswig-Holstein, sondern der HSH Nordbank, die eine Aktiengesellschaft ist. Zweitens beträgt die Frist, innerhalb derer ein befristeter Vertrag, der ausschließlich durch fristlose Kündigung beendet werden kann, zwischen Kenntniserlangung der Umstände, die eine solche Kündigung rechtfertigen würden, und ihrem Ausspruch 14 Tage. Handelndes Organ wäre in diesem Fall wiederum ausschließlich der Aufsichtsrat und nicht die Anteilseigner. Hierfür käme ein durch die Regierung beauftragtes Gutachten wesentlich zu spät - unabhängig von der Tatsache, dass auch das Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf das Handeln des Aufsichtsrats hat oder haben muss. Nach alledem wäre „Fürter, Fünf, setzen!“ die konsequente Benotung eines solchen Vorschlages in einem juristischen Seminar.

(Beifall bei FDP, CDU und des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW])

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Zum Schluss noch zum Antrag der Linken, die wirklich nicht nur die Betriebswirtschaft ruinieren wollen, sondern auch die Betriebe: Die Behauptung, eine Bank darf Kredite nur noch vergeben, wenn damit keine Steuervorteile erzielt werden können, ist in sich völlig absurd,

(Ulrich Schippels [DIE LINKE]: Lesen Sie mal den Antrag!)