Demnach sollen bis 2015 die Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser in einem guten Zustand sein. Als Referenz gilt neben der unverfälschten Gestalt und Wasserführung und der natürlichen Qualität des Oberflächen- und Grundwassers auch die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern. Zumindest was den Fischbestand angeht, wurde dieser Aspekt bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher scheinbar nicht berücksichtigt. Ziel der Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, möglichst schnell einen Überblick zu bekommen, wie es um unsere Gewässer steht, und welche Maßnahmen wir durchführen müssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Daher sehen wir es als sinnvoll an, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Begrüßenswert ist auch, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Erstellung der Hegepläne künftig nicht mehr innerhalb eines Fischereibezirks abzustimmen. Das ist durchaus eine Vereinfachung, wenn auch nicht die große Entbürokratisierung.
Ein Problem bleibt nämlich bestehen. Auf Nachfrage bei meinem ortsansässigen Fischereiverein wurde mir mitgeteilt, dass ein grundsätzliches Problem in Bezug auf die Hegepläne die Abstimmung mit der oberen Fischereibehörde sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigung durch die obere Behörde nicht zeitnah durchgeführt wird. Um es gleich deutlich zu sagen: Hierbei geht es nicht um die Notwendigkeit der Hegepläne. Die ist unbestritten. Denn damit können die Fischereiberechtigten einen Nachweis für eine nachhaltige und ökologisch orientierte Fischerei erbringen. Dies ist auch im Sinn der Fischereiberechtigten. Wir sollten im Ausschuss klären, inwieweit Probleme hinsichtlich der zeitnahen Genehmigung der Hegepläne existieren.
Das Verbot des Fischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen unterstützen wir ausdrücklich. Die in der Begründung aufgeführten Argumente für ein Verbot sind eindeutig. Wir teilen sie. Es stellt sich jedoch die Frage, nach welchen Kriterien die 25 m ausgewählt worden sind. Es kann durchaus bezweifelt werden, ob dieser Abschnitt ausreicht. Aber
Wir begrüßen, dass die Sicherstellung der ungehinderten Durchgängigkeit der Gewässer künftig gewährleistet werden soll. Der Entwurf sieht vor, den Bestandsschutz von ständigen Fischereivorrichtungen bis 2019 aufzuheben. Bei der Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass es bei uns Fischereivorrichtungen gibt, die über 500 Jahre alt sind. Ich denke hier zum Beispiel an den Heringszaun in Kappeln. Dieser ist ein einmaliges Kulturgut. Wir müssen wirklich dafür sorgen, dass es in dem Gesetz die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen gibt.
Gerade eben wurde der Fischereischein erwähnt. Das mag aus touristischer Sicht nachvollziehbar sein, wenn man bei den sogenannten Put-and-TakeSeen auf den Fischereischein verzichten möchte. Wenn man einen Fischereischein erwirbt, lernt man neben Gewässerkunde und Naturschutz auch das artgerechte Töten von Fischen. Dann mag der Verzicht auf den Fischereischein zwar aus touristischen Gründen nachvollziehbar sein. Das ist aber nicht so gut, wenn es um den Fischartenschutz geht.
Ein Verzicht auf den Fischereischein an solchen Gewässern widerspricht meiner Meinung nach dem Tierschutzaspekt. Das gebe ich zu bedenken.
Wir werden im Ausschuss noch Gelegenheit haben, diese Punkte ausführlich zu erörtern. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Als Erster hat der Herr Abgeordnete Bernd Schröder von der SPD das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass dieses Fischereigesetz noch zu solchen Auswürfen, zu solchen Diskussionen hier führt. Herr Kollege Hildebrand, einige Richtigstellungen! Ich hatte eingangs sehr deutlich gemacht, dass dies der unveränderte Entwurf ist, der in die September-Tagung eingebracht werden sollte und der zwischen CDU und SPD einvernehmlich nicht nur in den Arbeitskreisen, sondern auch in den Fraktionen auf den Weg gebracht wurde. Andere Ereignisse haben dafür gesorgt, dass er nicht mehr im Landtag diskutiert werden konnte.
Es ist nicht so, dass es sich ausschließlich um einen Gesetzentwurf meiner Fraktion handelt. Es ist eineinhalb Jahre intensiv vorgearbeitet worden.
Kollege Klaus Klinckhamer, es hat mich nun wirklich ein ganzes Stück betroffen gemacht. Ich bedanke mich hier für die geleistete Arbeit nicht nur des Kollegen Klinckhamer, sondern auch der Referenten mit wirklich toller Zuarbeit, auch aus dem Ministerium. Dann wird hier eisern, hart eine Begründung abgezogen. Der entscheidende Punkt, aus dem ich hier noch etwas sage - ansonsten lohnt sich das in den nächsten Jahren kaum noch -, ist: Hier wird auch noch zugerufen: „Das hätte man auch gemeinsam machen können.“
Ich will Ihnen Folgendes sagen. Weil das für mich eine Selbstverständlichkeit ist, habe ich vor zehn oder 14 Tagen den Kollegen Klaus Klinckhamer angerufen und gesagt: „Wir haben das gemeinsam erarbeitet. Wollen wir den Gesetzentwurf jetzt gemeinsam einbringen?“ Da hat der Klaus Klinckhamer zu mir gesagt: „Do hebb ik nix gegen, das können wir machen. Da muss ich aber mit der Fraktion sprechen.“ - Dann hat Schwarz-Gelb darüber gesprochen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir sind gar nicht gefragt worden! - Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Moment, Moment! Es ist durchaus nach den Spielregeln, dass man sagt: Wir haben eine neue Koalition, und dann muss ich auch mit dem Koalitionspartner sprechen. Sich aber hier hinzustellen und mich in einem solchen Licht erscheinen zu las
Herr Klinckhamer, ich habe gesehen, dass Sie sich zu Wort gemeldet haben. Sie erhalten jetzt aber noch nicht das Wort, weil sich vor Ihnen noch andere Abgeordnete zu Wort gemeldet haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte zu dem Kollegen Klinckhamer als dessen Stellvertreter in der letzten Periode immer ein sehr gutes, kollegiales Verhältnis, fernab jeder Parteilichkeit, die wir im persönlichen Kontakt eigentlich immer beiseitegelassen haben. Ich hatte eben den Eindruck, dass es dem Kollegen doch etwas peinlich war, seinen Redebeitrag vorzulesen, den er wahrscheinlich vorlesen musste.
Herr von Boetticher, bei dem Fischereigesetz handelt es sich um ein Fachgesetz, bei dem man nicht über Ideologien sprechen muss. Es hat eine gemeinsame Diskussion über ein Gesetz gegeben, das unter der Verantwortung eines CDU-Ministeriums stand. Ich gehe einmal davon aus, dass alles, was die Fachlichkeit betrifft, von Ihrer Seite auch eingebracht worden ist. Wie muss es eigentlich um das Selbstverständnis Ihrer Partei und Ihrer Fraktion stehen, wenn Sie plötzlich solche Dinge einfach fallen lassen können?
Ich frage Sie: Aus welchen Gründen müssen Sie diesen Gesetzentwurf jetzt so verleugnen? - Wahrscheinlich tun Sie das, weil Sie einen neuen Partner haben.
Dann müssen wir den Wählerinnen und Wählern klarmachen, dass Sie Ihre Fahnen jeweils anders hängen, sobald Sie einen anderen Partner haben, und alles das, was Sie unter Fachlichkeit verstanden haben, in dieser Form nicht mehr wollen.
- Nein, das ist mir überhaupt nicht peinlich. Ich bitte Sie, einmal ein bisschen darüber nachzudenken.
Ich möchte noch eine Anmerkung an die Adresse des Kollegen von den Grünen machen. Ich kann mich daran erinnern, dass das derzeitige Fischereigesetz, hinsichtlich dessen Bürokratie Sie hier ja einige Überlegungen angestellt haben, in der 14. Wahlperiode entstanden ist. Lieber Herr Kollege, das ist ein Gesetz, das wir von Rot-Grün gemeinsam erarbeitet haben. Es ist meines Erachtens wirklich nicht angebracht, dieses Gesetz jetzt sozusagen als bürokratisches Monster darzustellen. Ich bitte Sie, einmal darüber nachzudenken, ob das, was Sie hier erzählt haben, wirklich die Auffassung Ihrer Fraktion ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schade, Herr Höppner, Sie haben mir meine Ausführungen jetzt ein Stück weit schwerer gemacht. Ich hätte sonst Herrn Abgeordneten Schröder natürlich recht gegeben und mich für meine Voreiligkeit entschuldigt, weil ich meinen Beitrag natürlich geleistet habe, bevor er uns in der Rede alle lobend erwähnt hat. Lieber Herr Schröder, ich erkenne an, dass auf Ihrem Gesetzentwurf zwar SPD steht, Sie hier aber erklärt haben, wer alles an der Erarbeitung beteiligt war. Insofern also Lob und Anerkennung.
Jetzt kommt das Aber. Diese Situation erinnert mich an das, was die FDP in der letzten Wahlperiode mit dem Waldgesetz gemacht hat. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir damals zusammengesessen und in den Koalitionsverhandlungen gesagt haben: Wir wollen ein neues Waldgesetz erarbeiten. Wissen Sie, was dann passiert ist? Gleich in der ersten längeren Sitzung hat die FDP den damals vorher mit uns in der Opposition erarbeiteten Gesetzentwurf zum Landeswaldgesetz schnell in das Parlament eingebracht und gesagt: Schaut einmal, hier haben wir es doch!
Wissen Sie, was Sie damals mit entschieden haben? - Sie haben mit entschieden, dass der Entwurf an den Ausschuss überwiesen wurde. Er hat dort unge
fähr drei oder vier Jahre lang gelegen, bis wir als Koalition unseren eigenen Gesetzentwurf erarbeitet haben.
Es wäre eigentlich nur recht und billig, dass Sie das, was Sie damals beim Landeswaldgesetz mitgetragen haben, nicht vergessen und jetzt in genau der gleichen Situation wie damals akzeptieren, dass wir uns innerhalb der Koalition über das Landesfischereigesetz verständigen. Ich sage Ihnen aber eines: Wir sind fairer. Wir werden deutlich schneller mit einem Gesetzentwurf kommen und uns auch deutlich schneller mit Ihrer Eingabe beschäftigen, als wir es damals mit dem FDP-Entwurf getan haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass wir vernünftig und gut zusammengearbeitet haben. Bernd Schröder hat mich auch angerufen, und ich habe ihm gesagt, vom Prinzip her könnten wir entsprechend verfahren. Wir seien allerdings jetzt in einer anderen Koalition und müssten den Koalitionspartner einbinden. Ich habe darum gebeten - das ist für mich das Entscheidende -, zumindest bis zur nächsten Landtagstagung zu warten, um Zeit zu gewinnen. Daraufhin ist mir gesagt worden: Wir bringen das in die Fraktion ein, und dann müssen wir sehen, wie es weitergeht. Danach habe ich nichts mehr gehört. Wenn wir nicht die vier Wochen Zeit haben, um die FDP mit einzubinden, entsteht solch ein Eindruck, wie er eben geschildert wurde. Dieser Eindruck mag falsch sein. Ich habe meine Eindrücke so, wie ich sie gewonnen habe, wiedergegeben. Ansonsten ist zu sagen, dass die Zusammenarbeit gut war.