Und ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fischereireferats im Landeswirtschaftsministerium, die uns juristische und fischereipraktische Fragen stets überzeugend und kreativ beantwortet haben. Der ehemalige Umweltminister sollte auch wissen, dass dies ganz bewusst eine Initiative aus dem Parlament gewesen ist, weil es sonst die Kapazitäten des Ministeriums noch zusätzlich belastet hätte. Wir haben diesen Weg gewählt, um ein solches Gesetz zeitnah in SchleswigHolstein umsetzen zu können.
Schleswig-Holstein ist seit jeher von Wasser geprägt. Nord- und Ostsee, zahlreiche Seen, Flüsse und kleine Binnengewässer -
Da es einen wichtigen Wirtschaftszweig ausmacht: Es gibt heute in Schleswig-Holstein die Küstenfischerei, die Krabbenfischerei, den Frischfischfang in der Nordsee, die Muschelfischerei, die Binnenfischerei, die Nebenerwerbsfischerei und praktisch alle Formen der Aquakultur - von der klassischen extensiven Teichwirtschaft bis hin zur hochtechnischen Meerwasserkreisanlage. Dazu komme ich, Herr Ministerpräsident, weil wir beide dem Bereich auch angehören.
Hinzu kommen etwa 60.000 Sportfischer in unserem Land, die überwiegend im Landessportfischerverband tätig und organisiert sind. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist daher die Fischerei auch für den Tourismus von unschätzbarem Wert und benötigt ein
In der Bundesrepublik gibt es 4,8 Millionen Sportfischer, die jährlich 6,4 Milliarden € umsetzen und damit direkt und indirekt 52.000 Arbeitsplätze sichern. Das sind vielleicht für diejenigen, die beim Thema Fischerei immer lächeln, wichtige Zahlen, weil Arbeitsplätze doch für uns immer eine wichtige Grundlage sind. Dazu kommen die Arbeitsplätze und die Familienbetriebe in der Berufsfischerei. Das ist für Schleswig-Holstein nach wie vor von erheblicher Bedeutung.
Wir haben das Landesfischereigesetz 1996 grundlegend überarbeitet, weil es zum Beispiel so war, dass wesentliche Grundlagen noch von 1916 stammten und wir hier dringend ein neues Gesetz auf den Weg bringen mussten. Wir haben 1996 Stichworte wie Hegepläne und Einführung einer Hegepflicht sowie die Beachtung von ökologischen und tierschutzrechtlichen Anforderungen auf den neuesten Stand gebracht, das Gesetz mit allen Beteiligten diskutiert und das hineingeschrieben.
Anders als 1996 - das war damals eine Revolution liegt dem vorliegenden Gesetzentwurf jetzt der Gedanke einer Anpassung im Sinne einer Evolution zugrunde. Die Fraktionen von SPD und CDU - Kollege Klinckhamer - hatten sich in der letzten Legislaturperiode entschlossen, die Vorschläge der Verbände der Fischerei und des Naturschutzes frühzeitig zu sondieren und sie gemeinsam zu diskutieren. Außerdem geht es um einige Anpassungen an EUVorschriften, die Wasserrahmenrichtlinie und das generelle Bestreben, Vorschriften abzubauen und alles auf den neuesten Stand zu bringen.
Auf die einzelnen Fakten möchte ich jetzt nicht eingehen. Die einzelnen Bereiche, die wir verändern wollen, werden wir im zuständigen Fachausschuss diskutieren. Ich möchte nur darum bitten: Dieses neue Fischereigesetz ist kein Politikum. Wir haben mit allen Beteiligten diskutiert. Wir haben versucht, die Belange sowohl der Fischerei als auch der ökologischen Seite - der Naturschutzverbände - einfließen zu lassen. Das sollte die Grundlage der Diskussion sein. Wir werden unsere Synopse gern allen zur Verfügung stellen. Wir sollten gemeinsam dieses neue Gesetz auf den Weg bringen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der gerade ausgelaufenen Legislaturperiode haben die CDU und die SPD einen gemeinsamen Entwurf des Landesfischereigesetzes auf den Weg gebracht. Verbände wurden angehört, und das Ministerium - einschließlich des Ministers - hat einen erheblichen Beitrag zum Gelingen des Gesetzentwurfs geleistet.
So liegt nun trotz aller guten Zusammenarbeit die Vermutung nahe, dieses Gemeinschaftswerk will die SPD allein vermarkten in der Hoffnung, damit insbesondere bei den Fischern und Verbänden punkten zu können. Ich hätte es gern gesehen, wenn die SPD sich noch etwas geduldet hätte, um für den Entwurf im Parlament eine breitere Basis zu finden. Denn es ist in der Tat ein Gesetz, das nicht ideologischer, sondern sachlicher Natur ist.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, manchmal aber auch den, der zu früh kommt. Ich komme darauf noch zurück.
Die Notwendigkeit, eine Novellierung vorzunehmen, ist unbestritten. EU-Vorgaben müssen umgesetzt, unpraktikable Lösungen verändert und ein insgesamt schlankeres, unbürokratisches Gesetz muss geschaffen werden.
Im Verlauf der Beratungen hat sich gezeigt, dass nicht alle Interessen der Verbände berücksichtigt werden konnten. Dies ist zwangsläufig so, weil der Gesetzgeber die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut bringen muss und das mit einer Eins-zueins-Übernahme nicht möglich ist. Dennoch haben wir den Eindruck, bei den Verbänden weitgehend Zustimmung gefunden zu haben.
Die neue Konstellation im Landtag gibt uns die Möglichkeit, den Entwurf noch einmal zu überarbeiten und zu prüfen, ob an der einen oder anderen Stelle die Forderungen der Verbände doch noch etwas mehr Berücksichtigung finden können. Die Chance wollen und werden wir nutzen. Deshalb sage ich nochmals: Die SPD hätte besser den Versuch unternommen, das Gemeinschaftswerk Fischereigesetz mit anderen Fraktionen gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Nun hat man sich anders entschieden, und wir werden darauf angemessen reagieren. Die Koalitionsfraktionen werden den Entwurf überarbeiten, und am Ende wird eine Neufassung stehen, die auch die Handschrift der neuen Regierungsmehrheit trägt.
Wie bereits erwähnt, hätte die SPD am neuen Verfahren beteiligt sein können. Sie hat es offensichtlich nicht gewollt.
Uns geht es im Kern darum, ein zukunftsfähiges Gesetz zu schaffen, das möglichst lange Zeit Bestand hat. Im Interesse unserer Berufsfischer, aber auch der Sportfischer, machen wir das mit Sorgfalt und unter Beteiligung der Fachleute. Unser Koalitionspartner soll sich ebenfalls im Gesetzentwurf wiederfinden.
Deshalb werden wir das Verfahren neu aufrollen. Diese Chance sollten auch die Verbände nicht vorbeiziehen lassen. Ich bin mir sicher, das werden sie auch nicht. Wir beantragen daher, den vorliegenden Entwurf an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Unsere Fischer warten darauf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag sein, dass die Große Koalition seinerzeit einen entsprechenden Entwurf erarbeitet hat. Ich muss dazu zum einen sagen: Unserer Fraktion war er nicht bekannt. Er ist uns jetzt erst bekannt geworden. Zum anderen kann ich nur sagen: Neue Koalitionspartner - neue Gesetzentwürfe. So einfach sieht das aus.
Es wird sicherlich Spekulation bleiben müssen, ob die SPD-Fraktion mit ihrem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes nur einen besonderen Coup landen wollte oder ob es ihr wirklich um die Sache geht.
Die Kollegen von der CDU haben sich mit dem Gesetzentwurf eine geraume Zeit beschäftigt. Insofern ist es zumindest nachvollziehbar, dass sie ihn auch präsentieren wollen. Aber ihr hättet ihn vielleicht auch zusammen einbringen können.
Leider scheinen die Kolleginnen und Kollegen der SPD bei der Lektüre des alten CDU-SPD-Gesetzentwurfs übersehen zu haben, dass sich die neue Koalition aus CDU und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hatte, dass das Landesfischereigesetz zu ändern ist. Ich zitiere Seite 52:
“Zur Anpassung an geltende Verordnungen und zur Entbürokratisierung werden wir das Landesfischereigesetz novellieren.”
So steht es da geschrieben. Es kann also nicht überraschen, dass auch wir grundsätzlich für eine Gesetzesänderung sind, und zwar insbesondere dann nicht, wenn man berücksichtigt, dass unser aktuelles Fischereigesetz noch aus dem Jahre 1996 stammt. Allerdings halten wir die im Gesetzentwurf der SPD enthaltenen Änderungsvorschläge nicht für ausreichend, um unserem Novellierungsanspruch zu genügen.
Anpassungen an geltende Verordnungen mögen durchaus enthalten sein. Einen Beitrag zur Entbürokratisierung können wir in dem Gesetzentwurf aber nicht erkennen.
Hier haben unsere Landesfischer wirklich Besseres verdient; seien es die Binnenfischer und Teichwirte, die sich nach wie vor in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sehen, unternehmerisch frei Entscheidungen zu treffen, oder seien es die Landesfischer, die sich angesichts stetig mehr werdender Verpflichtungen vor immer neue Schwierigkeiten gestellt sehen. Auch von den Landessportfischern liegen Vorschläge dahin gehend vor, wie sich beispielweise Abläufe in der Fischereiverwaltung verbessern ließen.
Erzählen Sie uns also nicht, dass der SPD-Gesetzentwurf bereits mit den Verbänden abgesprochen und auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen sei! Wir haben nämlich mit diesen Verbänden gesprochen, und sie haben einen erheblichen Änderungsbedarf angemeldet. Insofern sollten wir diesen zumindest berücksichtigen.