Protocol of the Session on September 9, 2010

(Beifall bei CDU und FDP)

Zurück zum derzeitigen Gesetzentwurf, der nicht unsere politische Zielsetzung erfüllt; die politischen Zusagen sind nicht eingehalten worden. Uns ist als Land nicht das Entscheidungsrecht über die CO2Speicherung zugesprochen worden. Damit werden die Eigentumsrechte der Grundeigentümer nicht gesichert, es ist unzureichend geregelt. Das Raumordnungsrecht für den Untergrund ist nicht vorhanden, und die Ausschlussplanung für das ganze Landesgebiet wird nicht zugelassen, auf die bundesweite Potenzialanalyse könnte verzichtet werden.

Es gilt, offene Punkte zu klären und Gesetzesänderungen vorzunehmen, um über eine Länderklausel die Speicherung von CO2 auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins auszuschließen.

(Beifall bei CDU und FDP)

An dieser Stelle mache ich den Hinweis auf den heutigen Artikel in der Landeszeitung. Insofern verweise ich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Am 2. September 2010 konnten wir der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ entnehmen, dass Umweltminister Röttgen einlenkt, indem Schleswig-Holstein über den Bundesrat einen eigenen Formulierungsvorschlag in den Gesetzgebungsprozess einbringt.

Es hat inzwischen eine Bund-Länder-Anhörung gegeben, an der Mitarbeiter des Wirtschafts- und des Umweltministeriums beteiligt waren, mit dem Ziel, dass den Ländern das Recht eingeräumt wird, selbst zu entscheiden, ob sie die CCS-Technik in ihrem Land zulassen oder nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sauberste Lösung wäre das Einbringen eines Formulierungsvorschlages über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und nicht allein über den Bundesrat. Das heißt, dass eine Ressortabstimmung erfolgt, Länder und Verbände beteiligt werden, ein Kabinettsbeschluss erfolgt, die Zuleitung über den Bundesrat an den Bundestag erfolgt. Zwischenzeitlich hat es Unterstützung durch unseren Ministerpräsidenten in Bezug auf einen Formulierungsvorschlag gegeben, § 2 des Gesetzes dahin gehend zu erweitern, dass die Bundesländer die Gebiete für die Erprobung und Demonstration der CO2-Speicherung ausschließen können. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die CCS-Technologie mag für andere Bundesländer eine Zukunftstechnologie sein. Hier geht es keinesfalls nur um die Einlagerung von CO2. Vielmehr geht es auch um die Möglichkeiten der Abtrennung von CO2 sowie um die Wiedereinführung von CO2 in den Wirtschaftskreislauf. Das ist bei uns in Schleswig-Holstein jedoch nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Dieses werden wir respektieren und nicht gegen den Willen unserer Bürgerinnen und Bürger handeln.

Ich danke an dieser Stelle dem Wirtschaftsminister Jost de Jager und dem Ministerpräsidenten für die Unterstützung und hoffe, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Länderklausel enthält.

Ich bitte um Zustimmung für den CDU/FDP-Antrag.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Petra Nicolaisen)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Marion Sellier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, wir haben im letzten Jahr vernommen, dass es mit Ihnen gegen den Willen der Bevölkerung kein CO2-Endlager in SchleswigHolstein geben wird. Das hat Frau Nicolaisen gerade eben auch schon gesagt. Wohlgemerkt: mit Ihnen! Da können Sie ja wohl auch im Wort bleiben, wie die jüngsten Entwicklungen erkennen lassen.

Seit dem Regierungswechsel hören wir immer wieder von CDU und FDP den Text des Regierungsvertrages:

„Deswegen werden wir uns im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die Einlagerung von CO2 dafür einsetzen, dass den Ländern die Möglichkeit verbleibt, dauerhafte unterirrdische Speicherungen von CO2 …“

CDU-Politikerinnen und -Politiker aus Bund und Land haben dies seitdem vor Ort immer wieder bestätigt. Selbst Minister Röttgen versprach Ende Juli 2010 bei einem Besuch in Nordfriesland die Länderklausel. Kurz darauf gibt es den Gesetzentwurf - und nichts, nichts steht da von einer Länderklausel. Entweder war dies von Anfang an von Ihnen nicht ernst gemeint und sollte nur die Bevölkerung beruhigen, oder Sie werden im Bund nicht ernst genommen. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.

In der November-Tagung hatte sich die SPD generell, egal wo, eindeutig gegen die Verpressung von CO2 ausgesprochen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, stattdessen getreu Ihrem Koalitionsvertrag die Länderklausel aufgenommen. Für uns ein halbherziger Kompromiss, aber besser als gar nichts.

Was haben Sie denn nun in der Zwischenzeit unternommen, damit die Länderklausel zum Tragen kommt? Jetzt, ein Dreivierteljahr später, stellen Sie diesen Antrag hier im Parlament. Wenn ich es nicht selbst erleben würde, würde ich es nicht glauben. Sie wollen die Verantwortung für die Menschen in diesem Land übernehmen?

Gestern konnten wir uns in der finanzpolitischen Debatte zum Sparprogramm immer wieder anhören: „für die Zukunft unserer Kinder“. Schlusswort von Herrn Wiegard: „Wir geben der Zukunft eine Chance.“ - Was für eine Chance, wenn hier umweltpolitisch geschlafen wird?

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW - Günther Hildebrand [FDP]: Bleiben Sie ganz ruhig!)

- Ruhig! Reden Sie nicht dazwischen. Wenn Sie etwas zu sagen haben, kommen Sie nach vorn, oder melden Sie sich.

Meine Fraktion in Schleswig-Holstein hat von Anfang an die CCS-Technologie und insbesondere die Einlagerung von CO2 in Schleswig-Holstein abgelehnt.

Frau Kollegin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Sassen zu?

Frau Kollegin Sellier, warum finden Sie es so bedauerlich, oder warum mokieren Sie sich so darüber, dass jetzt erst dieser Antrag kommt? Es musste ja zunächst einmal ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen. Man kann nicht alle paar Wochen etwas Neues auf den Weg bringen, sondern man muss wissen, was wir beantragen wollen. Wo sehen Sie das Problem?

- Sie haben doch von Anfang an gewusst - das steht doch in Ihrem Koalitionsvertrag -, dass Sie sich für die Länderklausel einsetzen. Dafür kann man sich doch gleich auch im Bund durchgehend einsetzen.

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Sie wussten doch, dass dieser Gesetzentwurf in Arbeit ist. Letztes Jahr bestand schon einer, und Sie wussten, dass dieser überarbeitet wird. Warum ist da nicht gleich von Anfang an gesagt worden, dass die Länderklausel eingearbeitet werden muss?

(Zurufe)

- War noch etwas?

(Zuruf von der FDP: Nein! Machen Sie wei- ter! Sie haben uns genug aufgeregt!)

Jedenfalls halten wir es in der SPD-Fraktion allemal für sinnvoller, die Produktion von CO2 zu verringern. Das Abscheiden braucht ein Drittel mehr an Energie. Dann wird das CO2 auch noch aufwendig und risikoreich in den Untergrund gepresst, ganz zu Schweigen von dem Transport.

Die Länderklausel greift uns hier zu kurz. Wir fordern, wenn schon ein CCS-Gesetz verabschiedet

wird, neben der Länderklausel zum Ausschluss der CO2-Speicherung auf Länderebene: eine Beschränkung nur auf Erprobung der CCS-Technik und wenige Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, hohe Anforderungs- und Genehmigungshürden zu verankern und die Eigentümerrechte im Antragsverfahren gegenüber dem letzten Entwurf zu stärken. Für uns können die Hürden für die Erprobung und Anwendung der CCS-Technologie und -Speicherung nicht hoch genug liegen. Das ist unser Ziel.

Wenn dieses in Schleswig-Holstein erreicht ist, sollten wir uns schnell darüber verständigen, wozu wir die unterirrdischen Speicherkapazitäten nutzen können. Auf einem Workshop haben einige Kollegen aus diesem Hohen Haus und ich die Gelegenheit nutzen können, mit dem Institut für angewandte geowissenschaftliche Forschung zu diskutieren. Die kompetenten und national vorbildlichen Forscher an der CAU in Kiel stecken in einem Dilemma: Sie erhalten nur Forschungsaufträge aus Berlin, die das Thema CO2-Speicherung mit enthalten. Dies wird jedoch fraktionsübergreifend für Schleswig-Holstein ausgeschlossen. Da waren wir uns ja einig.

Dabei gibt es gerade in unserem Land erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ausgehend von einem umfassenden Tiefen-Kataster müssen wir Speicherungsorte für zum Beispiel Druckluft, Geothermie, Wasserstoff, natürliches Erdgas sondieren und zur späteren Nutzung die Gefährdung von Mensch und Natur sowie Nutzungskonflikte ausschließen.

(Beifall der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Mit Sinn und Verstand die Energiepolitik im 21. Jahrhundert entwickeln und gestalten, in der auch der Forschungsstandort Schleswig-Holstein enthalten und eingebunden wird, das ist unsere Linie.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und des Ab- geordneten Flemming Meyer [SSW])

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt nach diesem Beitrag ein bisschen den Eindruck, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Jetzt haben wir also im Wesentlichen hier einmal eine Übereinstimmung in diesem Haus, und nun

kommt die Kollegin und versucht, irgendwelche Widersprüche zu konstruieren. Ich halte das nicht unbedingt für sachgerecht.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, die FDP, wie auch die CDU und andere Parteien, hat schon vor der letzten Landtagswahl vor einem Jahr die Speicherung von CO2 in Schleswig-Holstein abgelehnt. Insofern war es nur konsequent, dies auch in den gemeinsamen Koalitionsvertrag aufzunehmen. Seinerzeit gab es in der Bevölkerung im Norden des Landes ganz erheblichen Widerstand, der auch sehr gut begründet war. Selbstverständlich hat sich an unserer Haltung nichts geändert.

Bestätigt wurden wir in dieser Haltung dadurch, dass uns der Bundesumweltminister Röttgen bei verschiedenen Anlässen im Land zugesichert hat das wurde eben auch schon erwähnt -, dass gegen den Willen des Landes keine Voraussetzungen zur Ablagerung von CO2 in Schleswig-Holstein geschaffen werden. - So weit, so gut.

Überrascht waren wir dann allerdings, dass bei der Vorlage des CCS-Gesetzentwurfs in Berlin eine entsprechende Länderklausel, die eben die Zustimmung des betreffenden Landes für solche Vorhaben erforderlich macht, nicht enthalten war.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben die nur vergessen!)

Wir sollten hier heute noch einmal unmissverständlich deutlich machen, dass wir zu einem solchen Paragrafen im CCS-Gesetz keine Alternative sehen.