Drittens. Die Bildung von Weiterbildungsverbünden soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Viertens. Die Berichtspflichten der verschiedenen Ebenen sollen so umfangreich wie nötig und so schlank wie möglich gestaltet werden.
Vielen Dank. - Wir regen daher an, dass sich das Land Schleswig-Holstein an dem Brandenburger Gesetz orientiert. Vielleicht fällt uns sogar noch etwas Besseres ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterbildung in der heutigen Zeit ist mehr als der Töpfer- oder Italienischkurs in der Volkshochschule. Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen, sozialen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Elternund Familienbildung ein.
Weiterbildung hat in den meisten Bundesländern Verfassungsrang, so auch in Schleswig-Holstein. Die Verankerung in Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung bezieht sich auf die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen. Die Verfassung verpflichtet unser Land, zusammen mit den Gebietskörperschaften die Weiterbildung zu fördern beziehungsweise die freie Wahl von Bildungsangeboten und/oder den Zugang zu Einrichtungen sicherzustellen.
Mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz aus dem Jahr 1990 nehmen die verfassungsrechtlichen Ansätze konkretere Gestalt an, sind aber auch gleichzeitig eine Momentaufnahme
Weiterbildung ist aber niemals statisch, sollte es zumindest nicht sein. Vor diesem Hintergrund macht es auch aus Sicht der CDU-Fraktion Sinn, die Aktualität und Angemessenheit der gesetzlichen Regelung in unserem Lande zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Wenn Weiterbildung als föderative Aufgabe ernst genommen und durch öffentliche Einrichtungen der Kommunen oder anderer Träger erfüllt werden soll, bedarf sie der systematischen Förderung auf gesetzlicher Grundlage.
Meine Damen und Herren, Volkshochschulen, Bildungsstätten, Heimvolkshochschulen und andere Einrichtungen leisten wichtige Arbeit, und dafür gebührt ihnen nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch die Schaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen, welche das Fundament für kontinuierliche und verlässliche Arbeit ermöglichen.
(Beifall bei CDU und FDP sowie der Abge- ordneten Hans Müller [SPD] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn wir die Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens verstehen, ist es auch wichtig, den Status der Weiterbildungseinrichtungen im aktuellen Gesamtkontext zu definieren und alsdann zu festigen. Diese Überlegungen könnten dann mit den bereits vorhandenen ausführlichen Regelungen gemeinsam zu einem neuen Ganzen zusammengeführt werden.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion werden wir auch mit Blick auf die Herausforderungen der beginnenden Haushaltskonsolidierung und anstehenden Neustrukturierung zu führen haben, und dieser Prozess wird für alle, für Einrichtungen und Gesellschaft, von Nutzen sein. Lassen Sie uns diese Diskussion auch als Chance begreifen, geistiges Potenzial in unserem Land weiterzuentwickeln und unsere immer älter werdende Gesellschaft voranzubringen.
Ich gehe davon aus, dass eben Überweisung an den Bildungsausschuss gemeint war. - Für die FDPFraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Christopher Vogt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema der Fort- und Weiterbildung gewinnt in unserer Wissensgesellschaft völlig zu Recht zunehmend an Bedeutung und ist in der heutigen Arbeitswelt mit zunehmend wechselnden und umfangreicheren Tätigkeitsfeldern und Berufen ein entscheidender Faktor für berufliches Weiterkommen und den Schutz vor Arbeitslosigkeit. Dass SchleswigHolstein nun aber ein neues Weiterbildungsgesetz braucht, das auch so heißt, glauben wir nicht. Wir sind auf jeden Fall sehr skeptisch. Grundsätzlich meinen wir, dass man, wenn Bedarf besteht, zunächst die bestehenden gesetzlichen Regelungen evaluieren und gegebenenfalls anpassen sollte, bevor man ein komplett neues Gesetz auf den Weg bringt.
Herr Abgeordneter, ein Augenblick bitte. - Ich habe vorhin bereits um Aufmerksamkeit gebeten. Das gilt immer noch, auch für die Fraktionen DIE LINKE und SPD. - Herr Vogt, Sie haben das Wort.
Die Begründung, dass andere Bundesländer ein Weiterbildungsgesetz eingeführt haben, ist wenig überzeugend. Wenn man sich das bereits angesprochene BFQG, das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes, anschaut, fällt auf, dass darin die meisten, wenn nicht alle der im Antrag der SPD-Fraktion geforderten Gesichtspunkte bereits geregelt sind. Neben den allgemeinen Grundsätzen, den Ansprüchen auf Bildungsfreistellung, betrifft dies insbesondere die Anerkennung von Einrichtungen und Organisationen, die Träger von Fort- und Weiterbildung sind, sowie die mit der Fort- und Weiterbildung verbundenen Berichtspflichten. Ebenso sind die Zuständigkeiten des Landes und der Kreise bereits geregelt, auch wenn man die genaue Aufgabenverteilung vielleicht noch einmal im Ausschuss diskutieren kann.
Ich sehe - wie gesagt - nicht, dass wir ein neues Gesetz dafür brauchen. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die SPD gern alles bis ins Detail gesetzlich regelt. Wir können, wenn Bedarf besteht, das gern im Ausschuss diskutieren. Wir können dort auch gern die Erfahrungen aus den Ländern einholen, in de
nen es ein Weiterbildungsgesetz, das auch tatsächlich so heißt, gibt, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Die haben schon einige Jahre Erfahrungen damit gesammelt. Ich würde das gern im Wirtschaftsund im Bildungsausschuss mit Ihnen diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Akademien müssen dichtmachen, Volkshochschulen werden kaputtgespart, Fort- und Weiterbildungsstrukturen werden zerschlagen. - Das sind Äußerungen, die wir in den letzten Wochen nach den Kürzungsankündigungen der Landesregierung von vielen Seiten gehört haben.
Dass dies nicht übertriebene Befürchtungen sind, sondern bittere Realität, sehen wir am von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsstrukturkonzept. Die Bildungsstätten bekommen in den nächsten beiden Jahren insgesamt 30 % weniger Landeszuschüsse, und das, obwohl sie ihre Eigenfinanzierungsquote in den letzten Jahren deutlich erhöht haben. Die Volkshochschulen bekommen um 15 % geringere Zuschüsse. Das sind nur zwei Beispiele von vielen. So werden gewachsene Strukturen im Weiterbildungsbereich zerschlagen, und der Staat verabschiedet sich immer weiter aus der Verantwortung, aus unserer Sicht ein Fehler.
Der Begriff ,,Weiterbildung“ darf dabei nicht auf die berufliche Weiterbildung reduziert werden. Wenn wir von lebenslangem oder lebensbegleitendem Lernen sprechen, dann sind es auch die Angebote zur persönlichen oder allgemeinen Weiterbildung, EDV, Sprachen, Erziehung, Zusammenleben in der Familie und vieles mehr, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen sollten. Ebenso muss der Bereich der politischen Weiterbildung gestärkt werden. Die sinkende Wahlbeteiligung ist dabei nur ein Alarmsignal und zeigt, wie hoch der Bedarf an Initiativen auf diesem Gebiet ist. Die politische Weiterbildung darf aber nicht allein den Stiftungen der
Wir stärken mit den Möglichkeiten zu lebensbegleitendem Lernen auch unsere Demokratie, denn wir fördern so gleichermaßen die persönliche Entwicklung und die Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft.
In Anbetracht unserer Haushaltslage müssen wir uns natürlich der Frage stellen, wie wir in Zeiten knapper Kassen Weiterbildungseinrichtungen erhalten können, und das nicht nur in den Städten, sondern auch in der Fläche. Bei der Beantwortung dieser Frage kann ein Weiterbildungsgesetz hilfreich sein. Dieses Gesetz müsste die Weiterbildung als Teil des öffentlichen Bildungswesens anerkennen. Im Moment sind die Bildungsstätten und Volkshochschulen im Kulturreferat des Bildungsministeriums angesiedelt. Das lässt ihre Förderung eher als freiwillige Aufgabe erscheinen, obwohl sie in der schleswig-holsteinischen Verfassung auch als Landesaufgabe festgelegt ist.
Das neue Weiterbildungsgesetz müsste alle Weiterbildungseinrichtungen einbeziehen. Bei der Erstellung des Gesetzes müssen die vorhandenen Strukturen hinterfragt werden. Welche Institution arbeitet in welchen Bereichen? Welche Personengruppen werden angesprochen? Welche Angebote werden gemacht? Sind Kooperationen oder Umstrukturierungen sinnvoll, um die Angebote besser und vielleicht kostengünstiger zu gestalten?
Mit der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes haben wir die Chance, ein umfassendes Konzept zur Weiterbildungslandschaft in Schleswig-Holstein zu entwickeln.
Wir würden im Prinzip dem Antrag der SPD zustimmen. Aber da jetzt Überweisung beantragt worden ist, werden wir dem auch zustimmen.
Ich finde es allerdings merkwürdig, dass man erst noch einmal in den Bildungsausschuss überweisen muss, um zu entscheiden, ob man ein Weiterbildungsgesetz haben will oder nicht. Entweder man will es, oder man will es nicht. Man könnte ja nach der Anhörung, wenn die Regierung etwas vorgelegt hat, noch Modifizierungen reinbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir jetzt Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Büdelsdorf auf der Besuchertribüne. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Einen interessanten Nachmittag für Sie!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine unserer Forderungen, die auch in der Menschenrechtskonvention verankert ist, ist die nach dem Recht jedes Menschen auf Bildung. Das beinhaltet, dass jede und jeder nach Schule, Hochschule und Berufsausbildung auch ein Recht darauf hat, seine Fähigkeiten und Qualifikationen weiterzuentwickeln.
Die raschen Veränderungen im gesellschaftlichen wie im beruflichen Leben führen zu ständig neuen Anforderungen an die persönliche und an die berufliche Entwicklung. Nur wer die Möglichkeit auf lebenslanges Lernen nutzen kann, hat auch die Chance zur Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft.
Die Vorstellung, dass eine Berufsausbildung für ein Leben reicht, ist überholt und entspricht schon lange nicht mehr der Realität des Berufslebens. Für Menschen ohne Ausbildung oder mit geringer Qualifizierung stehen immer weniger Arbeitsplätze zur Verfügung, und in vielen Branchen ist inzwischen ein Hochschulabschluss Voraussetzung für die Einstellung. Die Arbeitswelt hat sich also in den letzten Jahren so stark verändert, dass eine kontinuierliche Weiterbildung zu einem Muss geworden ist, wenn jemand seinen Arbeitsplatz erhalten oder behalten will.