Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reden wir über Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht aus ihrer Heimat ohne Begleitung durch Personen oder Erziehungsberechtigte in unser Land kommen. Ich denke, es steht für uns alle außer Frage: Diesen jungen Menschen muss geholfen werden. Sie brauchen Schutz und Hilfe.
Darum sieht § 42 SGB VIII vor, dass diese jungen Menschen in Obhut zu nehmen sind. Das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Ich weise noch einmal darauf hin.
Konkret heißt das: Das Jugendamt hat unverzüglich deren Situation abzuklären und die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen. Es handelt sich hierbei um eine urgeigene Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeträger, also der Kreise und der Städte im Land, die diese Aufgabe nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes in eigener Verantwortung erfüllen. Das bedeutet, das Land ist dabei nicht involviert. Es hat weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse. Nur soweit bei unbegleiteten 16- und 17-jährigen Asylsuchenden nach Prüfungen durch das Jugendamt ein Bedarf für die Gewährung von Jugendhilfemaßnahmen verneint wird, werden sie der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Neumünster zugewiesen.
Auch für diese gilt Folgendes: Sofern der Jugendliche volljährige Verwandte oder Freunde hat und diese mit seinem Einverständnis erklären, für ihn sorgen zu wollen, wird vom Landesamt deren Bestellung durch das Vormundschaftsgericht angeregt.
Wünsche engagierter Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche private Vormünder helfen wollen, oder von Wohlfahrtsverbänden oder privaten Organisationen, die diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unterstützen wollen, befürwortet das Landesamt. Anderenfalls wird ein Amtsvormund bestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie so oft im Leben gibt es Einzelfälle, die nicht so glücklich für die Betroffenen verlaufen, wie man es sich wünschen würde. Dies rechtfertigt nach meiner Auffassung jedoch keine pauschale Kritik an der Landesregierung. Das Jugendministerium bzw. Landesjugendamt steht in ständigem Kontakt mit den örtlichen Trägern und geht von einer Aufgabenerfüllung nach bestem Wissen und Gewissen aus. Wo Probleme auftauchen, führt auch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Gespräche mit den jeweils Beteiligten.
Das heißt nicht, dass alles so bleiben muss, wie wir es schon immer gemacht haben. Die Landesregierung hat sich entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Prüfung der Einrichtung einer solchen Clearingstelle vorgenommen. Dieser Koalitionsvereinbarung können Sie entnehmen, dass eine eindeutige Tendenz für diese Entscheidung besteht. Nichtsdestotrotz wollen wir zunächst prüfen, um dann gegebenenfalls die konkreten Organisationsentscheidungen folgen zu lassen.
Meine Damen und Herren, der im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfauftrag bedeutet kein Spiel auf Zeit. Aber die ins Auge genommene Möglichkeit einer Clearingstelle bedarf auch einer eingehenden Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und den örtlichen Trägern. Deren Zuständigkeit und Verantwortung sind nämlich berührt, sodass es hier eine Verständigung über Aufgabe, personelle und sächliche Ausstattung, Trägerschaft und natürlich auch die Finanzierung geben muss. Allein der Blick auf die in Ihrem Antrag geforderten besonders ausgebildeten Fachkräfte lässt die finanzielle Dimension erkennen.
Im Übrigen möchte ich erwähnen, dass die Hälfte der von den Jugendämtern im Land in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen jugendlichen Flüchtlinge schon nach wenigen Tagen weiterfährt - nicht etwa wegen der schlechten Verhältnisse hier -, weil sie auf der Durchreise mit dem Ziel Norwegen oder Schweden entgegen ihrem Wunsch hier aufgegriffen worden sind. In solchen Fällen hilft eine Clearingstelle sicherlich nicht weiter.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zu den bereits seit 2005 bestehenden Diskrepanzen zwischen den aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Vorschriften einerseits und den kinder- und jugendhilferechtlichen, die Obhut regelnden Vorschriften des § 42 SGB VIII andererseits. Versuche der beiden beteiligten Bundesministerien, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, sind gescheitert. Es bleibt wohl nur eine Gesetzesänderung, um wieder zu einer bundesweit einheitlichen Handhabung und Verwaltungspraxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu gelangen.
Das Bundesinnenministerium hat vor rund einem halben Jahr angekündigt, das Thema nach der Bundestagswahl endlich wieder aufzugreifen. Es wird höchste Zeit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer die Anträge Drucksachen 17/178 (neu) und 17/212 an den Innen- und Rechtsausschuss - - Bitte, Frau Heinold.
Frau Präsidentin, wenn ich es richtig sehe, ist der Antrag ein Berichtsantrag. Ich bitte darum, dass er jetzt beschlossen wird. Unser eigener Antrag sollte hingegen an den Ausschuss überwiesen werden.
Okay. - Wer den Antrag in der Drucksache 17/178 (neu) an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
Ich lasse nun über den Berichtsantrag Drucksache 17/212 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen.
Der Tagesordnungspunkt 24, Bundeszuschuss für Kosten der Unterkunft und Heizung, ist nach Einigung der Parlamentarischen Geschäftsführer einvernehmlich auf die Februar-Tagung vertagt worden.
Ich erteile dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp, das Wort.
(Hans-Jörn Arp [CDU]: Frau Präsidentin! Ich bin nicht mehr Vorsitzender des Wirtschafts- ausschusses! Das ist jetzt Kollege Bernd Schröder! Lassen Sie ihn bitte zu Wort kom- men!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da kann man mal sehen, wie nachdrücklich Herr Kollege Arp als Vorsitzender gewirkt hat.
Da er stets seiner Berichtspflicht vor dem Parlament nachgekommen ist, werde auch ich als neuer Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses das nicht versäumen.
Der Landtag hat dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 19. November 2009 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/27, und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/56, zur Beratung überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit den genannten Vorlagen in seinen Sitzungen am 2. Dezember 2009 und am 13. Januar 2010 befasst. An der Sitzung am 2. Dezember 2009 nahmen der Bürgermeister und der Wirtschaftssenator der Hansestadt Lübeck, der Geschäftsführer und die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Flughafen Lübeck GmbH teil und informierten die Ausschussmitglie
Dabei standen der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 26. November 2009, ein angekündigtes Bürgerbegehren sowie ein erster Meinungsaustausch über die von den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD gestellten und vom Landtag überwiesenen Anträge im Mittelpunkt der Beratungen, die schon in den Überschriften „Keine Landesmittel für den Ausbau des Flugplatzes Lübeck-Blankensee“ bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Arbeitsplätze gehen vor: Landesmittel für den Flughafen Lübeck-Blankensee“ bei der SPD - die unterschiedliche Positionen kennzeichnen.
Nach der Erklärung durch den Bürgermeister, dass die Hansestadt Lübeck bis Mitte Dezember 2009 zur wirtschaftlich nachhaltigen Weiterentwicklung des Flughafens ein „Take-off-Konzept“ vorlegen werde, und nach der Erklärung des Ministers für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, die Prüfung dieses Konzepts bis Mitte Januar 2010 durchführen zu wollen, verschoben die Ausschussmitglieder die Abstimmungen über die Vorlagen bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 13. Januar 2010.
Am 21. Dezember 2009 informierte der Lübecker Bürgermeister zusammen mit Vertretern der IHK Lübeck die verkehrs- und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen über das vorgelegte „Take-off-Konzept“, das er am gleichen Tage auch dem Minister vorgestellt hat. Darüber hinaus wurde das Konzept umgehend allen Mitgliedern des Hohen Hauses als Umdruck zur Kenntnis gegeben.
In der Sitzung am 13. Januar 2010 wurde dieses Konzept im Ausschuss - wiederum unter Beteiligung der Vertreter der Hansestadt Lübeck und der Flughafengesellschaft - diskutiert. Der Minister gab nach der Prüfung seine Stellungnahme im Ausschuss ab.
In der Sitzung am 13. Januar 2010 legten die Fraktionen von CDU und FDP ebenfalls einen Änderungsantrag unter der Überschrift „Dem Flughafen Lübeck-Blankensee eine Entwicklungsperspektive geben“ vor. Das ist der Umdruck 17/197.
Nach ausführlicher Diskussion über die Eckpunkte des Konzepts unter Einschluss der Haltung der Landesregierung zum Flughafen Lübeck-Blankensee und der Anträge der Fraktionen schlägt der Wirtschaftsausschuss nunmehr dem Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und SSW bei Stimmenthaltung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN vor, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/56, abzulehnen und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/27 - dies wurde mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN beschlossen -, in der dem Hohen Haus mit Beschlussempfehlung Drucksache 17/185 vorliegenden geänderten Fassung anzunehmen.
Um der Berichtspflicht vollständig nachzukommen, weise ich an dieser Stelle noch darauf hin, dass der Innenminister auf ein Bedenken des Mitglieds von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss bezüglich der Nummer 1 des Antrags die Formulierung betreffend „Der Landtag begrüßt den enormen Erfolg des Bürgerbegehrens…“, worin er einen unzulässigen Eingriff in ein kommunales Bürgerbeteiligungsverfahren sah, mit Schreiben vom 25. Januar geantwortet hat. Dieses Schreiben liegt Ihnen allen inzwischen vor. Der Innenminister sieht hierin keinen unzulässigen Eingriff.
Im Namen des Wirtschaftsausschusses bitte ich das Hohe Haus um Annahme der Beschlussempfehlung Drucksache 17/185.
Ich danke dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Bernd Schröder. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, dass ich zu Wort komme. Herzlichen Dank auch dem Vorsitzenden für seinen umfänglichen Bericht.
Die CDU begrüßt es, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens 56.000 Unterschriften erhalten haben. Das ist die Stimme der Wirtschaft, die Stimme der Lübecker,
das ist die Stimme derjenigen, die dort sagen: Das ist Basisdemokratie, wie das dort durchgeführt wurde. - Das ist sicherlich auch an uns ein Signal, aber insbesondere zunächst an die Lübecker Bürgerschaft, die gestern auch reagiert und einstimmig