Ich stelle fest: Das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 12.125.905.800 € für das Haushaltsjahr 2009 und 11.947.319.700 € für das Haushaltsjahr 2010.
Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 1.266.765.000 € für das Haushaltsjahr 2009 und 993.036.000 € für das Haushaltsjahr 2010.
Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt 3.745.912.200 € für das Haushaltsjahr 2009 und 3.324.600.600 € für das Haushaltsjahr 2010 und bleibt somit unverändert.
Bevor wir zur Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt kommen, frage ich: Wer will dem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes zum Haushaltsplan 2009/2010 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung zustimmen? Ich bitte jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist das Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der eben beschlossenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! -Stimmenthaltungen? - Damit ist der Haushalt 2009/2010 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Ich bedanke mich für die Disziplin bei der Abstimmung und gratuliere dem Herrn Finanzminister zur Annahme seines Haushalts.
Auf der Besuchertribüne darf ich sehr herzlich Soldaten des 1. Instandsetzungsbataillons 166 der Rantzau-Kaserne, Boostedt, begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüße ich Mitglieder des CDUOrtsverbandes Hohenfelde aus dem Kreis Steinburg. - Seien auch Sie uns herzlich willkommen!
Wir freuen uns auch sehr über Besuch aus dem Deutschen Bundestag, und ich begrüße den Abgeordneten Thießen sehr herzlich hier bei uns im Landtag von Schleswig-Holstein.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag ist ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Wenn Sie diesen Bericht hören wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Dann ist das so geschehen, und ich darf Ihnen, Herr Finanzminister Wiegard, das Wort erteilen.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! In der Diskussion über die Neustrukturierung der Landesbanken darf der bereits in den letzten Jahren vollzogene Konzentrationsprozess nicht ignoriert werden. Deshalb will ich kurz auf die Zusammenhänge hinweisen: Die Landesbank Bayern arbeitet mit der Landesbank Saar zusammen und hat die Führung inne. Die Landesbank Baden-Württemberg arbeitet mit der Landesbank RheinlandPfalz zusammen, und aus dem vergangenen Jahr wissen Sie, dass dort auch die Landesbank Sachsen integriert ist. Hessen ist zuständig für die Versorgung in Thüringen. Die niedersächsische NordLB ist für Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zuständig. Zur HSH Nordbank das ist bekannt - gehören Hamburg und SchleswigHolstein. Die WestLB deckt Nordrhein-Westfalen ab, die Landesbank Berlin Berlin und Brandenburg.
Dabei sind die Entwicklungen, die zu diesen Konzentrationen und - soweit vorhanden - Beteiligungen und Geschäftsmodellen geführt haben, unterschiedlich. Ich möchte noch einmal - wir haben das in der vergangenen Landtagstagung schon einmal erörtert - die unterschiedlichen Strukturen und Entwicklungen herausarbeiten.
Die HSH Nordbank ist die erste Landesbank, die aus einer Fusion zweier Landesbanken hervorgegangen ist. Sie hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft - das ist wichtig, wenn man über Landesbankenstrukturen redet - und ist nach wie vor die einzige Landesbank, die auch einen privaten Anteilseigner hat. Sie hat seit 2003 - das ist in dem Fusionsvertrag so vereinbart und wird seit 2006 vorangetrieben - die Absicht, an die Börse zu gehen.
Das Konzept, meine Damen und Herren, sah vor, den öffentlichen Anteil, der sich bis 2006 noch zu 100 % in öffentlicher Hand befand, bis zum Börsengang in zwei Schritten zu halbieren. Einerseits sollte dies durch die Aufnahme des privaten Investors anstelle der WestLB geschehen. Nachdem wir festgestellt hatten, dass unsere Geschäftsmodelle nicht so zueinander passen, dass wir uns ergänzen sollten, haben wir nach intensiven Verhandlungen den privaten Investor Christopher Flowers als Berater einer Investorengruppe aufgenommen. Nachdem dies die öffentliche Beteiligung auf unter 74 % reduziert hatte, wollten wir im Rahmen eines Börsengangs einen Streubesitz von etwa 25 % erreichen, der dann natürlich auch zulasten des öffentlichen Anteils gegangen wäre. So sollte der Anteil der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg einschließlich des Anteils des Sparkassen- und Giroverbandes von ursprünglich 100 % über 74 % auf 50 % reduziert werden.
Das hat für Schleswig-Holstein bedeutende Konsequenzen. Durch die Umwandlung der stillen Beteiligungen, die Anfang dieses Jahrzehnts gebildet worden sind, in Stammkapital haben wir den schleswig-holsteinischen Anteil von damals knapp 20 % auf knapp 30 % angehoben. Es war die Absicht, in einem Börsengang die Hälfte der Stimmanteile Schleswig-Holsteins zu platzieren, um aus dem Verkaufserlös die Kredite, die im Zusammenhang mit der Aufnahme stiller Beteiligungen an der HSH durch unsere Gesellschaft für Vermögensbeteiligung aufgenommen wurde, tilgen zu können. Es ging also um die Reduzierung des öffentlichen Anteils und die Tilgung der damit im Zusammenhang stehenden Schulden.
Daraus wird zunächst einmal nichts, aber das heißt nicht, dass diese Frage nun auf Ewigkeit aufgeschoben ist. Dieser strategische Ansatz zeigt allerdings, dass wir in Hamburg und Schleswig-Holstein mit unserer gemeinsamen Landesbank einen doch bedeutend anderen Weg gegangen sind und auch weiterhin gehen wollen, als es andere Länder mit den dortigen Landesbanken getan haben, die bis vor
Das ist - das sage ich ohne besondere Wertung - der wesentliche Unterschied: Einerseits gibt es die zu 100 % beherrschten öffentlichen Landesbanken mit einer ganz wesentlichen Funktion als Sparkassenzentralbanken; zum Teil sind die Sparkassen mit über 50 % beteiligt. Andererseits gibt es die HSH Nordbank als internationaler Sektorspezialist mit starker regionaler Verankerung in der heimischen Wirtschaft und zukünftig überwiegend privaten Kapitalgebern, allerdings ohne bedeutendes Engagement der Sparkassen. Das ist nach wie vor der strategische Ansatz, den Hamburg und SchleswigHolstein verfolgen.
Für mich ist klar, meine Damen und Herren: Eine erfolgreich tätige Bank braucht stetig mehr Eigenkapital, um ihr Geschäftsmodell unterlegen zu können und eine wachsende Wirtschaft mit den notwendigen Krediten zu versorgen. Diesen wachsenden Eigenkapitalbedarf - und das steckt hinter dieser Überlegung - können die öffentlichen Anteilseigner meines Erachtens nicht dauerhaft bereitstellen. Herr Kubicki, das war auch immer Thema der Auseinandersetzung, die wir in der Frage der Geschwindigkeit geführt haben. Die Frage war, in welchen zeitlichen Abläufen dies zu erledigen sei.
Wenn wir jetzt den Börsengang unterstellen und wenn die öffentlichen Anteilseigner noch etwas über 50 % halten, dann könnten die öffentlichen Anteilseigner spätestens bei der nächsten notwendigen Kapitalzuführung nicht mehr mitspielen. Das ist für mich persönlich kein Problem, denn auch bei einer breiten Streuung der Kapitalgeber haben Anteile von deutlich unter 50 % durchaus noch gestaltenden Einfluss. Ob ein solcher Einfluss der öffentlichen Hand in den nächsten Jahren notwendig sein wird, kann ich heute nicht beurteilen. Das hängt davon ab, ob die Bankenlandschaft insgesamt und dauerhaft die Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen sicherstellen wird. Daraus haben sich - wenn Sie sich erinnern in den 90er-Jahren die großen privaten Geschäftsbanken abgemeldet. Inzwischen sind sie wieder da, aber keiner weiß, wie lange dies andauern wird. Dieses Geschäft war diesen Banken damals zu aufwendig. Die HSH Nordbank hat sich in dieser Frage sehr engagiert. Ohne Landesbank hätte es für die regionale Wirtschaft in dieser Zeit, was die Versorgung mit Finanzdienstleistungen betrifft, bitter ausgesehen. Das wird heute häufig vergessen.
banken brauchen, ist ziemlich einfach von der Antwort auf die Frage abzuleiten, ob die Finanzwirtschaft sich um die Belange der regionalen Wirtschaft bemüht, und zwar auch in Zeiten, in denen sie auf andere Weise leichter Geld verdienen kann, denn davon ist insbesondere das Überleben strukturschwacher Regionen abhängig. Diese Aufgaben hatten die großen privaten Player der Finanzwirtschaft nicht mehr auf der Rechnung. Das war nicht lukrativ genug.
Wie die Antwort auf diese Frage beurteilt wird, ist deshalb meines Erachtens zunächst und maßgeblich das Kriterium für die Beurteilung der Notwendigkeit von Landesbanken mit wesentlicher öffentlicher Beteiligung. Das, was wir zu unserer eigenen Landesbank gesagt haben, habe ich deutlich gemacht.
Danach stellt sich die Frage ihrer Strukturen. Hier gibt es verschiedene Modelle zu der Frage, in welchen Strukturen diese Aufgaben erfüllt werden können. Diese sind zumindest meistens von sehr individuellen Interessen geleitet. Es kommt darauf an, wer diese Vorschläge macht.
Die Ministerpräsidenten der Trägerländer von Landesbanken beraten derzeit gemeinsam mit ihren Finanzministern über Notwendigkeiten, Chancen und Risiken von Fusionen der Landesbanken in Deutschland. Dazu zählen regionale wie funktionale Strukturfragen. Sie beraten über mögliche regionale Gliederungen, wie sie auch in dem Vorschlag der Sparkassen- und Giroverbände mit drei Landesbanken zum Ausdruck kommen: Im Norden die NordLB mit HSH Nordbank und Teilen der WestLB, in der Mitte die Helaba mit weiteren Teilen der WestLB, im Süden die BayernLB und die Landesbank Baden-Württemberg. Darüber hinaus sollten den drei Landesbanken und zusätzlich der Dekabank spezielle Aufgaben zugeordnet werden. Dies ist ein Vorschlag, der in Anlehnung an den Vorschlag der Präsidenten der Landessparkassenund Giroverbände diskutiert wird.
Das ist ein erster interessanter Diskussionsansatz, der allerdings vorrangig landkartengesteuert ist. Ich sage dies ohne Bewertung. Funktionale Stärken und Schwächen und damit vor allem auch die Bündelung von Chancen und Risiken werden dabei unberücksichtigt gelassen. Gleiches gilt für die Geschäftsmodelle, die sich die Banken geben. Wenn sich die Geschäftsmodelle weitgehend überlappen, dann stärkt das zwar die Macht, es bündelt aber zugleich auch erheblich die Risiken und zehrt im We
Deshalb werden darüber hinaus auch verschiedene funktionale Varianten diskutiert, bei denen einzelne Landesbanken ihre Stärken ergänzen, ohne zugleich Klumpenrisiken überdimensional werden zu lassen und die Chancen eher im Wachstum aus gegenseitiger Stärke heraus als in Kostensenkungen zu sehen. Dazu gehören auch Überlegungen zu verbundenen Modellen, bei denen sich mit regionalen und funktionalen Geschäftsmodellen aufgestellte Landesinstitute unter einer - laut Arbeitstitel - gemeinsamen Bank deutscher Länder als Holding versammeln könnten. Alle diese Modelle und Beratungen haben drei Bedingungen:
Erstens. Die Finanzmarktkrise beschleunigt die Diskussion über die Neuordnung der Landesbankenlandschaft in Deutschland. Zweitens. Eine wie auch immer gestaltete Neuordnung der Landesbankenlandschaft in Deutschland löst nicht die Probleme, die sich in unterschiedlicher Weise und Dimension in den heutigen Landesbanken darstellen. Sie ist allerdings für die Aufstellung in einem neu geordneten Finanzmarkt für die Zeit nach der Finanzmarktkrise unabdingbar. Konkret heißt dies: Wer hier nicht rechtzeitig aus der Kurve kommt, der hat nach der Krise schon wieder eine. Drittens. Es ist daher vorrangige Aufgabe, dass die heutigen Landesbanken - dazu gehören neben der HSH Nordbank alle Banken und nicht nur die, die dies wegen der Inanspruchnahme von Mitteln des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung tun - ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell entwickeln, das über längere Zeit tragfähig ist. Sie müssen die Struktur ihrer Bank auf dieses neue Geschäftsmodell ausrichten. Sie müssen also Neues und Altes neu strukturieren. Das Stichwort ist heute in einem anderen Zusammenhang einmal gefallen. Sie müssen ferner das notwendige Eigenkapital dafür nach internationalem Standard zur Verfügung stellen. Daran wird derzeit in den meisten Landesbanken und in der HSH Nordbank intensiv gearbeitet. Dies ist zwingende Voraussetzung, um zusammenzuführen, was zusammenpasst, wenn es zusammenpasst.
Der Vorstand der HSH Nordbank erarbeitet ein belastbares zukunftsfähiges Konzept, das eine Konzentration dessen sein wird, was wir im September beraten haben. Es ist ein Konzept darüber, wie die Vorgaben des SoFFin zur Eigenkapitalausstattung und zur Struktur möglicher auszulagernder und zu reduzierender Portfolios erreicht werden können. Über dieses Konzept, das Mitte Januar vorliegen
Ich danke dem Herrn Minister. Es sind für die Fraktionen vier Minuten an zusätzlicher Redezeit entstanden. Für die antragstellende FDP-Fraktion rufe ich nun deren Vorsitzenden, den Oppositionsführer Wolfgang Kubicki, auf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den Herrn Finanzminister richtig verstanden habe, dann erarbeitet die HSH Nordbank ein Konzept, mit dem sie sich am Markt positionieren will. Die Frage, die wir an Sie gestellt haben, ist, welches Konzept Sie von der Landesregierung haben.
Ich wiederhole das: Wir halten als Land Anteile an der HSH Nordbank. Die HSH Nordbank hält keine Anteile am Land Schleswig-Holstein.