Ich freue mich, dass der Vorschlag, den Behindertenbeauftragten endlich beim Landtag anzusiedeln, jetzt umgesetzt wird. Ich bin sicher, der Beauftragte gewinnt dadurch ein höheres Maß an Unabhängigkeit gegenüber der Regierung. Ich würde mir wünschen, dass das auch für den Umweltbeauftragten umgesetzt wird. Wir hatten ja den Konflikt beim letzten Umweltbeauftragten, der die Reißleine zog und zurücktrat, weil der Minister ihn nicht wirken ließ. Es wäre konsequent, wenn die CDU jetzt auch an dem Punkt unseren Antrag unterstützen würde, den wir letztes Jahr gestellt haben.
Ich hoffe, dass es zur Bildung des Bürgerbüros kommt, weil es sinnvoll ist, eine gemeinsame Telefonnummer, eine gemeinsame Anlaufstelle im Landtag zu haben für alle Anträge, die aus der Bevölkerung kommen.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erscheinen mir nicht sinnvoll, ich bin aber gern bereit, sie im Ausschuss zu beraten. Ich hoffe, dass wir das Gesetz im Ausschuss zügig beraten und zum Abschluss kommen und dann einen Beauftrag
ten beim Landtag haben mit einem Bürgerbüro und damit maximale Bürgerfreundlichkeit für die Bürger im Lande erreichen können.
Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel. - Das Wort für den SSW im Landtag hat Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Belange der Menschen mit Behinderung geraten leicht ins Hintertreffen. Aktuelles Beispiel ist das Globushaus in Schleswig, das zunächst nicht barrierefrei konzipiert wurde. Planer und Architekten denken oftmals die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht mit. Das zeigt sich auch im privaten Eigenheimbau, wo die Architektur nicht Schritt hält, wenn sich im Alter zunehmend Mobilitätsprobleme einstellen. Immerhin ist jeder zweite Schwerbehinderte älter als 65 Jahre.
Dagegen zeigt die Landesgartenschau - übrigens auch in Schleswig -, dass durch intelligente Technik Menschen mit Behinderung unproblematisch von Anfang an integriert werden können. Durch ein neu entwickeltes System der Audiodeskription erhalten blinde und sehbehinderte Menschen die nötigen Informationen zu Blumen, Beeten und Konzepten.
Dank des Engagements des Behindertenbeauftragten und seiner Kolleginnen und Kollegen auf kommunaler Ebene hat sich in den letzten Jahren einiges getan, was die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung verbessert hat. Schon kleine bauliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine akustische Ampel, ermöglichen es blinden Menschen, selbstständig eine Straße zu überqueren, und ermöglichen somit mehr Lebensqualität für den Einzelnen.
Diese Dinge fallen nicht vom Himmel. Einiges ist gesetzlich geregelt, was beispielsweise den Zugang zu öffentlichen Gebäuden betrifft, aber das allermeiste ist eine Frage von Aufmerksamkeit und Empathie seitens der Nichtbehinderten. Sie müssen oftmals erst mit der Nase auf ihre Gedankenlosigkeit gestoßen werden. Es geht bei einer emanzipatorischen Politik nicht nur darum, Diskriminierungen zu vermeiden und zu ächten, sondern den Men
schen mit Behinderung eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und das an allen Stellen und an allen Orten.
Der Landtag in Schleswig-Holstein hat von der Arbeit des Behindertenbeauftragten gerade in dieser Hinsicht viel gelernt. Ich freue mich daher, dass wir auf dem besten Weg sind, das Amt des Behindertenbeauftragten auf eine neue institutionelle Grundlage zu stellen. Die Wahl des Beauftragten durch den Landtag ist ein Signal an alle behinderten Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen, dass wir ihre Lebenssituation ernst nehmen.
Die heutige Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes dient der Klarstellung der Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten und seiner Befugnisse. Damit dieses Amt nicht zu einem Symbol verkommt, war es dem SSW besonders wichtig, dass festgelegt wird, dass der Beauftragte selbst ein Mensch mit Behinderung sein soll und dass er seine Arbeit unabhängig und weisungsungebunden ausführen kann. Für die entsprechenden Hinweise des Wissenschaftlichen Dienstes, der auf Wunsch der Grünen tätig wurde, bedanke ich mich.
Im gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und SSW findet sich über die Vorschläge des Wissenschaftlichen Dienstes hinaus in § 9 die Möglichkeit des Behindertenbeauftragten, neben seinem obligatorischen Bericht alle zwei Jahre weitere Berichte dem Landtag vorzulegen. CDU und SPD konnten diesen Vorschlag bisher nicht unterstützen. Wir meinen aber, dass so viel Freiheit für den Behindertenbeauftragten absolut notwendig ist.
Ähnliches gilt für die Beteiligung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Behinderten. Wir sind der Auffassung, dass ein Vorschlagsrecht wie in unserem § 4 beschrieben, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste. So ist es ja auch vielerorts bei den kommunalen Behindertenbeauftragten geregelt. Warum sollten wir auf Landesebene nicht mindestens genauso viel Offenheit in dieser Frage zeigen, wie man das auf kommunaler Ebene tut?
Wir hoffen, dass wir im Ausschuss zu einer gemeinsamen Beschlussvorlage kommen werden. Durch diese neue institutionelle Grundlage wird noch mehr Bürgern der Service des Behindertenbeauftragten bekannt. Der SSW freut sich auf die Fortsetzung der guten Arbeit. Auch wir bedanken uns beim Landesbehindertenbeauftragten und auch bei seinen kommunalen Kolleginnen und Kollegen
Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Das Wort für einen Kurzbeitrag hat nun Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen. Liebe Kollegen! Zunächst einmal halte ich fest: Ganz offensichtlich wird es wirklich unser Beauftragter für Menschen mit Behinderung. Natürlich wird er für die Menschen mit Behinderung tätig sein, aber wir können stolz darauf sein, dass er zum Landtag kommt. Damit wird es auch unser Beauftragter für Menschen mit Behinderung. Darauf bin ich stolz. Ich finde es schön, dass wir das endlich fertiggekriegt haben.
Ich weiß nicht, wer erwähnt hat - ich glaube, es war Karl-Martin Hentschel -, dass die Grünen versucht haben, während ihrer Regierungsbeteiligung durchzusetzen, den Beauftragten an den Landtag anzubinden. Selbstverständlich werden Berichte dann anders abgefasst werden, als das bislang der Fall ist. Es ist doch völlig logisch, dass sie dann etwas freier formuliert werden können - um es einmal freundlich zu sagen.
Lieber Wolfgang Baasch, den Vorschlag nehme ich gern auf. Tatsache ist allerdings, dass es das Vorschlagsrecht, das unser Gesetzentwurf enthält, schon gibt. Wir wollen da nichts Neues. Das Vorschlagsrecht gibt es im derzeitigen Gesetz.
Um Ihre Anregung aufzunehmen, können wir uns im Anhörungsverfahren gern erkundigen, wie sich das bisher bewährt hat. Wenn es sich bewährt hat, sollten wir das in den Gesetzentwurf hineinformulieren.
Lieber Kollege Hentschel, eines will ich mir jedoch nicht verkneifen, nachdem Sie hier sehr lang und ausführlich und mit einem entsprechenden Unterton in Richtung meiner Fraktion erläutert haben, wie es zu der gemeinsamen Initiative gekommen ist. Der
Ausschuss hat nicht in diesem März zum ersten Mal darüber philosophiert, wie wir einen solchen Gesetzentwurf zustande bringen. Wir haben einen solchen Gesetzentwurf, der wortgleich mit dem ist, den Sie jetzt mit unterzeichnet haben, am 4. Oktober zur Abstimmung im Sozialausschuss gestellt wortgleich mit dem heutigen Gesetzentwurf. Den hat Ihre Fraktion damals abgelehnt, Frau Heinold. Es war ein Änderungsantrag zu unserem Ursprungsgesetzentwurf, den Sie abgelehnt haben. Ich empfehle Ihnen, die entsprechende Drucksache und den Umdruck anzusehen.
Ansonsten bleibt festzuhalten, dass wir einen ganzen Schritt vorangekommen sind. Ich freue mich auf die Anhörung, ich freue mich auf die Ausschussberatung. Wenn am Schluss tatsächlich ein gemeinsamer, interfraktioneller Gesetzentwurf herauskommt, stärkt das denjenigen, der bisher exzellente Arbeit geleistet hat für die Menschen mit Behinderung in unserem Land.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stelle des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein besteht in diesem Jahr 20 Jahre. Vom Landesbeauftragten und seinem Arbeitsteam gehen ohne Zweifel vielfältige Aktivitäten zur Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderung aus, und zwar auf allen Ebenen: auf der Ebene der Politik, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft. Der Landesbeauftragte ist ein unverzichtbarer Anwalt für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In diesen 20 Jahren ist damit aus seiner Stelle eine Institution geworden.
Dieses Verdienst verbindet sich mit dem Namen des derzeitigen Landesbeauftragten Dr. Ulrich Hase, der diese Stelle seit 1995 entscheidend prägt. Für uns ist Dr. Hase mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so etwas wir eine Messstation für
Probleme und für nötige Korrekturen in der Behindertenpolitik. Er ist ein Initiator für neue Maßnahmen und er ist ein Ratgeber für Regelungen im Parlament.
Es gehört zur Aufgabe eines Behindertenbeauftragten, auf Probleme hinzuweisen, die aus seiner Sicht in der Praxis der Politik für Menschen mit Behinderung auftreten. Diese Kritik trifft bisweilen auch mein Haus; das liegt in der Natur der Sache. Denn fehlende Kritik bedeutet Stillstand statt Verbesserung. Wir wollen, dass sich die Situation von Menschen mit Behinderung positiv entwickelt. Wir wollen deswegen die konstruktive Auseinandersetzung und die Ratschläge des Behindertenbeauftragten. Was uns natürlich sehr freut, ist, dass der Behindertenbeauftragte ausdrücklich und konstruktiv unseren an Inklusion ausgerichteten Ansatz in der Politik für Menschen mit Behinderung mitträgt.
Die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf. Er stärkt die Rolle des Behindertenbeauftragten und damit entspricht er den behindertenpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung voll.
Ich bin davon überzeugt, dass die Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Landtagspräsidenten auch die öffentliche Aufmerksamkeit für das Amt stärken wird. Insbesondere wird sie die Eigenständigkeit des Landesbeauftragten stärken. Denn unabhängig, Herr Garg, ist der Landesbeauftragte schon jetzt.
Er ist mit seinem Stab meinem Ministerium zwar organisatorisch zugeordnet, agiert aber vollständig frei. Das ist selbstverständlich richtig so und deshalb hat die Ansiedlung beim Landtagspräsidenten nicht zuletzt auch symbolische Bedeutung. Das stellt den Sinn der Initiative nicht in Abrede. Im Gegenteil: Mit der Zuordnung des Landesbeauftragten zum Landtag bekommt die Stimme der Menschen mit Behinderung ihren Ort im Haus des Souveräns. Das ist gut so.
Wir wollen im Sinne unserer Inklusionspolitik, dass Politik von und für Behinderte immer integraler Bestandteil jeder einzelnen Fachpolitik ist und eben kein Sonderthema der Sozialpolitik darstellt. Ich glaube, dieser Ansatz kann von diesem Ort aus hier noch besser vertreten werden.
Ich sprach soeben von der symbolischen Bedeutung. Symbole können Fakten schaffen. Ich meine, die stärkere öffentliche Wahrnehmung der Eigen
ständigkeit wird den Einfluss und die Möglichkeiten des Landesbeauftragten stärken. Sie wird die Verankerung der Anliegen und Interessen von Menschen mit Behinderung in den Verwaltungen, aber auch in der Zivilgesellschaft voranbringen. Das ist gut, aber es ist auch gut, dass im Landtag Einvernehmen über dieses Ziel besteht.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit und wünsche Herrn Dr. Hase alles Gute.