- Auch die Menschen, das gebe ich gern zu, Herr Kollege. - Ich freue mich, dass diese Erkenntnis bei allen gereift ist und dass wir heute eine so große Einigkeit im Landtag haben.
1985 wurde dieses Gebiet - der eine oder andere erinnert sich daran - auf Vorschlag des damaligen CDU-Landwirtschaftsministers Günter Flessner zum Nationalpark erklärt. Wir alle wissen, dass das damals nicht ohne Konflikte ging und nicht unumstritten war. Umso mehr freue ich mich heute darüber, dass wir uns in meiner Amtszeit nach nunmehr einigen Jahren intensiver Beratung - auch vor Ort - und nun mit großer Unterstützung aus der Region, um eine ganz besondere Auszeichnung dieses Nationalparks gemeinsam mit anderen Partnern bewerben können: um die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe der UNESCO. Wie einige Vorredner - Herr Bernstein und Herr Buder sprachen es an - kann auch ich diese Bewerbung als Auszeichnung und Anerkennung deuten und feststellen, dass das schleswig-holsteinische Wattenmeer durchaus von diesem positiven Image des UNESCO-Weltnaturerbes profitieren kann - und nicht nur das Wattenmeer und die Natur, sondern die gesamte Westküste.
Das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt der UNESCO kurz: Welterbekonvention - besteht seit 1972. Wichtigstes Kriterium für die Nominierung eines Kulturdenkmals oder Naturgebiets als Welterbestätte ist nach den weltweit anerkannten Richtlinien der UNESCO-Welterbekonvention der außergewöhnliche universelle Wert. Einige Beispiele, die wir alle vor Augen haben, haben wir heute ebenfalls schon gehört. Das zeigt, in welche Reihe wir uns mit dieser Nominierung befinden.
Schon seit 1991 - Herr Hentschel hat darauf hingewiesen - unter dem damaligen CDU-Umweltminister Töpfer gab es mit den Wattenmeeranrainerstaaten im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerkooperation das gemeinsame Ziel, diese bedeutenden Teile als UNESCO-Welterbegebiet anzumelden. Auf der Wattenmeerkonferenz im November 2005 in niederländischen Schiermonningkoog wurde der Beschluss gefasst, dass Deutschland und die Niederlande konkret mit der Zusammenstellung von Antragsunterlagen beginnen.
Dänemark - auch das wurde mehrfach erwähnt und das ist der kleine Wermutstropfen, den es gibt - ist derzeit noch nicht dabei. Dort wird über die Ausweisung eines Nationalparkes debattiert. Wir wünschen den Kollegen dort viel Erfolg und hoffen natürlich, dass der Teil von Dänemark nachträglich dazukommt. Eine nachträgliche Erweiterung ist auch jederzeit möglich. Aber auch ohne den dänischen Teil umfasst die Gebietskulisse rund 85 % der Gesamtfläche des Wattenmeerschutzgebietes,
auch die Fläche, die den höchsten ökologischen Wert darstellt, womit das Ganze auch den Richtlinien der UNESCO entspricht.
Das Ziel, dieses Wattenmeer als Naturerbe anzumelden, hatte ich Ihnen im Landtag bereits mit dem Bericht der Landesregierung zur Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit im Dezember 2005 vorgestellt. Ich weiß, auch damals war es eine rundum positive Debatte, die wir hier gehabt haben.
Seit dem Frühjahr 2006 ist dann in einer gemeinsamen deutsch-niederländischen Projektgruppe der Nominierungsantrag erarbeitet worden und die Region hier in Schleswig-Holstein - der Westküstenkreise Nordfriesen und Dithmarschen - hatten die Möglichkeit, über Beobachter direkt in dieser Arbeitsgruppe mitzuwirken. Der Kreis Dithmarschen hatte schon 2001 entschieden, sich unter bestimmten Bedingungen am Anmeldeverfahren zu beteiligen. Der Kreis Nordfriesland hat nun nach einer Vielzahl von Gesprächen - auch Gespräche mit meiner Person - ebenfalls die Entscheidung getroffen, zu einer solchen Vereinbarung zu kommen. Ich möchte mich an dieser Stelle einmal bei allen, die sich vor Ort gerade im Kreis Nordfriesland an der Debatte beteiligt haben und auf eine solche Entscheidung hingewirkt haben, bedanken. Ich weiß, es war nicht einfach, aber es wurde am Ende auch von der breiten Menge der Bevölkerung getragen, wie wir es uns immer gewünscht haben. Meinen herzlichen Dank an dieser Stelle.
Ausdrücklich hinweisen möchte ich auf die Vereinbarung, die zwischen der Landesregierung - Herr Hildebrand - und den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen als Repräsentanten der Region abgeschlossen wird. Diese regelt die Beteiligung der Kreise bei der Benennung des Wattenmeers als Weltnaturerbe und enthält die mit der Region vereinbarten Eckpunkte als verbindliche Grundlage der Anmeldung bei der UNESCO. Nicht ohne Stolz darf ich sagen, dass diese Vereinbarungen auch Vorbild für andere Regionen geworden sind. In den Niederlanden wird in wenigen Tagen eine Vereinbarung mit ganz ähnlichem Inhalt unterzeichnet werden.
Der Nominierungsantrag selbst ist in den letzten Monaten sowohl in den Kreisen, als auch innerhalb der Landesregierung zwischen den Ressorts umfangreich diskutiert worden. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich - im Übrigen in Ihren Un
terlagen auch so enthalten - die Änderungsvorschläge der Kreise und hat darüber hinaus eigene Änderungsnotwendigkeiten erarbeitet.
Herr Hildebrand, insofern ist mit der Erklärung, die die Fraktionen abgegeben haben, was Inhalt des Antrags der Landesregierung ist, natürlich ausdrücklich auf das hingewiesen, was Sie in Ihrem Text haben.
Sie brauchen hier also keinen Gegensatz zu konstruieren, den es in Wahrheit nicht gibt. Das, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, ist vollumfänglich, bis zum letzten Wort, in unseren Antragsunterlagen enthalten und mit den Kreisen und mit den Kuratorien abgesprochen. Darum gibt es eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit für einen eigenen Antrag. Ich freue mich aber, dass Sie, auch wenn Sie viermal um die Ecke biegen, am Ende wieder da stehen, wo Sie hergekommen sind. Wenn wir alle zusammen einen Antrag unterstützen, freut mich das. Der Umweg wäre allerdings nicht notwendig gewesen.
Schleswig-Holstein wird diese Änderungsnotwendigkeiten als Ergebnis der Konsultationen in die deutsch-holländische Projektgruppe einbringen. Es ist zu erwarten, dass aus Hamburg, Niedersachsen und den Niederlanden Änderungsvorschläge und/ oder Ergänzungen eingebracht werden. Alle Vorschläge müssen in der Projektgruppe abgestimmt werden, um einen unter allen Partnern einvernehmlichen Text für die Antragstellung zu finden.
An dieser Stelle greife ich die Befürchtungen auf, die da und dort mit einer Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe verbunden gewesen sind, sei es in Bezug auf den Küstenschutz oder die Hafenzufahrten, sei es in Bezug auf die Erdölförderung und -exploration oder von Einzelnen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Tourismus. Das Spannungsfeld zwischen der Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe und seiner wirtschaftlichen Nutzung erfordert eine sehr sorgfältige Abwägung. Ich betone allerdings deutlich - das ist auch mehrfach in dem Beitrag des Kollegen Hentschel angeklungen -, dass mit der Anmeldung des Nationalparks Wattenmeer keinerlei neue Regelungen oder Rechtsetzungen eingeführt werden. Die Anmeldung basiert ausschließlich auf dem heute bestehenden Schutzregime, das für den schleswigholsteinischen Teil des Wattenmeeres im Wesentlichen durch das Nationalparkgesetz, das Landesnaturschutzgesetz und das Landeswassergesetz gege
Ich unterstreiche, dass sich für Schleswig-Holstein durch die Steigerung des Bekanntheitsgrades, der mit der Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe vor allem international verbunden ist, weitere Chancen insbesondere im Tourismus erschließen lassen.
Der Nationalpark Wattenmeer, unser wichtigstes Schutzgebiet in Schleswig-Holstein, hat die Auszeichnung verdient; im Verbund mit den Nationalparken in Hamburg und Niedersachsen und dem Wattenmeerschutzgebiet der Niederlande wäre die Anerkennung eine hervorragende Auszeichnung der jahrzehntelangen trilateralen Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres und würde unser Ansehen steigern.
Ich glaube, dass wir gemeinsam etwas Gutes auf den Weg gebracht haben. Ein langer Prozess - Sie haben darauf hingewiesen - nähert sich dann dem Ende. Ich hoffe, dass wir in 15 Jahren hier stehen und sagen: Heute ernten wir die Früchte, die damals, vor 15 Jahren, mit dieser Anmeldung gelegt worden sind. Ich glaube, wir haben den richtigen Weg beschritten. Ich freue mich über die große Zustimmung, die das in diesem Haus erhalten hat.
Ich danke Herrn Minister Dr. von Boetticher. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/1719, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der FDP abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/1718, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist dieser Antrag Drucksache 16/1718 einstimmig angenommen worden.
Ich erteile der Frau Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort. - Sie ist nicht hier. Ich bitte, sie hereinzubitten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich, als ich aufgerufen wurde, nicht an meinem Platz war.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin den Fraktionen von CDU und SPD dankbar, dass sie die Landesregierung um einen Bericht zum Thema Schnellinformation RAPEX und damit zur Situation bei Verbraucherschutz und Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Billigimporten, insbesondere aus Fernost, gebeten haben. Dies betrifft wegen der besonders thematisierten Billigspielzeuge auch den Schutz von Kindern.
Das RAPEX-System ist ein europaweit geltendes Verfahren, mit dem sicherheitstechnisch fragwürdige Produkte durch ein Schnellinformationssystem allen Verbraucherschutzinstitutionen und -behörden bekannt gemacht werden. Danach sollen die Behörden diese Produkte aus dem Verkehr ziehen.
In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass der Handel viel zu dynamisch ist. Bevor überhaupt eine RAPEX-Meldung angekommen ist, ist das Produkt fast immer schon an den Verbraucher verkauft. Das System der Schnellinformation setzt also für den Verbraucher zu spät an. Von daher wird das Thema Marktüberwachung zwischen europäischer Ebene und den für den Vollzug zuständigen Ländern neu aufgearbeitet werden. Entsprechende Schritte sind über den entsprechenden Sonderausschuss für Ar
Wir werden uns künftig auf neue, auf präventive Strategien verständigen müssen. Dabei werden wir uns an den im Verbraucherschutzbericht 2006 erklärten Zielsetzungen orientieren. Konkret ist es möglich, mit der Errichtung eines Netzwerks, dem Institutionen angehören sollen, die gleichfalls mit Fragen des Verbraucherschutzes befasst sind, also Verbraucherzentralen, Ordnungsbehörden, Kammern, Handelsverbänden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Zoll, der eine wichtige Schrankenfunktion beim Import hat.
Im Rahmen der Ostseekooperation, in welcher Schleswig-Holstein mit internationalen Partnern und mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammenarbeitet, wurde daher bereits ein EU-unterstütztes Projekt zum Aufbau einer gemeinsamen Datenbank ins Leben gerufen. Grundlage für diese Datenbank wird das europaweite Informations- und Kommunikationssystem ICSMS sein.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hat Mitte September den Bund einstimmig zur Errichtung einer solchen Datenbank aufgefordert. Auf diese Weise sollen Verbraucher direkt zugreifen und sich informieren können, ob ein Produkt durch die Marktüberwachungsbehörden für den Verkauf freigegeben oder aufgrund von Mängeln mit einem Importverbot belegt wurde. Ein wichtiger Bestandteil dieser dann mit den Akteuren gemeinsam zu verabredenden Strategie ist auch der Aufbau dieser Datenbank. Dies braucht Zeit und Kooperationsbereitschaft.
Natürlich werden wir auch weiterhin Außendienstmitarbeiter losschicken, wenn es Chancen dafür gibt, noch gefährliche Geräte und Bedarfsgegenstände vom Markt zu holen. Aber das kann nicht mehr im Mittelpunkt der Strategie stehen. Das zeigen die Erfahrungen. Wir müssen - da setze ich auch auf die Unterstützung der Wirtschaftsminister - auch fälschungssichere Zertifizierungsverfahren und Zertifizierungszeichen mit den Produkten verbinden, insbesondere auch mit Importprodukten. Hier handelt es sich allerdings um ein Thema von europäischer Dimension. Eine Initiative allein von Schleswig-Holstein wird dabei nicht erfolgreich sein können. In Brüssel wird dieses Thema zum Glück bereits gesehen und schon neu diskutiert.
Ziel muss es sein, zumindest den Standard unseres GS-Zeichens, welches für „Geprüfte Sicherheit“ steht, zu erhalten. An die Verbraucherinnen und
Verbraucher appelliere ich, nicht nur auf den Preis zu sehen, sondern auch auf die Herkunft der Produkte. Auch den Verbrauchern selbst müssen natürlich leichter Informationen zugänglich sein. Aber auch hierzu müssen sich Länder mit den genannten Partnern verständigen. Zusammenarbeit bleibt also das Thema. Vereinheitlichung, Schnelligkeit und Zielgenauigkeit hat noch nie geschadet.