Protocol of the Session on May 10, 2007

aufgenommen werden und die zeitliche Befristung des Gesetzes muss gestrichen werden.

Abschließend möchte ich noch etwas zur zukünftigen Finanzierung des ÖPNV sagen. Im Wirtschaftsausschuss wurde uns der Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgelegt, weil wir ja auch eine Verordnungsermächtigung mit diesem Gesetzentwurf aussprechen wollen. Das macht auch Sinn, weil dies das Verfahren vereinfacht und bisher diese Mittel auch immer mit den Unternehmen und der kommunalen Ebene ausgehandelt wurden. Die Kreise haben bereits mitgeteilt, dass sie mit der neuen Regelung einverstanden sind und auch die Verkehrsunternehmen haben Zustimmung signalisiert.

Zwar sinken die Zuschüsse von Jahr zu Jahr bis 2012 von knapp 59,8 Millionen € auf dann 57,3 Millionen €, aber diese Festschreibung gibt auch entsprechende Sicherheit. Man weiß, auf was man sich in Zukunft verlassen kann, und daher sind auch die Unternehmen mit der Neuregelung einverstanden. So wurde es uns jedenfalls auf der Veranstaltung der Autokraft versichtert.

Betrachtet man dann noch die Verteilung der Gesamtmittel unter Einbezug der Mittel für den Hamburger Rand, so kann man feststellen, dass hier alle Kreise und kreisfreien Städte prozentual ungefähr das bekommen, was sie auch vorher erhalten haben. Also auch dort ist keine Ungerechtigkeit zu erkennen.

Wir werden deshalb dem Gesetz zustimmen. Aber ich möchte noch einmal deutlich machen, dass die kommunale Ebene, die ÖPNV-Branche und ihre Beschäftigten erwarten, dass wir auch in der Frage der Tariftreue endlich Nägel mit Köpfen machen und diese schnellstmöglich für den ÖPNV einführen.

(Beifall beim SSW)

Für die Landesregierung erhält der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Parlament dafür, dass dieses Gesetzes heute offensichtlich mit großer Mehrheit beschlossen werden wird, ein Gesetz, das eine wesentliche Umstellung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, für die Busse und Schulbusse, den Aus

bildungsverkehr, bedeutet. Das zeigt, dass die Landesregierung mit Unterstützung des Parlamentes auf einem richtigen Weg ist.

Es gab einige kritische Anmerkungen, zu denen ich kurz Stellung nehmen möchte. Zuvor möchte ich mich natürlich - wie das Parlament auch - bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die solide Vorbereitung bedanken. Das erklärt dann auch die große Mehrheit.

Erstens. Bei einem Haushalt des Wirtschafts- und Wissenschaftsministers von 1,1 Milliarden € ist ein Anteil von 270 Millionen € für den regionalen Verkehr vorgesehen. Das heißt, das ist ein Anteil, der etwa bei einem Viertel des gesamten Etats liegt.

Zweitens. Ich bin dem Landesparlament und dem Finanzminister sehr dankbar, dass im Rahmen der Debatte über den Haushalt 2007/2008 zusätzliche Mittel für die Regionalisierung eingestellt worden sind, die das, was der Bund dort unsinnigerweise gekürzt hat, zumindest in Teilen ausgleichen können. Damit werden wir in die Lage versetzt, die Busversorgung optimal aufrechtzuerhalten.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Drittens. Die Partner in diesem Geschäft sind die Kommunen, die die Aufgabe von uns übernehmen. Partner sind natürlich auch die Busunternehmen. Es wird aber auch eine neue Partnerschaft zwischen den Busunternehmen und den Kommunen geben.

Die Kommunen haben uns versichert, dass durch die Übertragung der Aufgabe mehr Effizienz erreicht werden kann und hier Einsparpotenzial besteht. Das heißt, trotz der gekürzten Mittel wird es nicht zu einer Kürzung beim Verkehr, sondern zu einer Optimierung des Verkehrs kommen, das heißt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Ich sage das auch im Hinblick auf vieles von dem, was der Kollege Schlie gesagt hat. Das ist ein Teil dessen, was wir gemeinsam vorhaben, Verwaltung auf die Kommunen zu verlagern und gleichzeitig Verwaltung durch die Reduzierung von Plänen einzusparen.

Wenn ich das tatsächliche Mittelaufkommen nehme - Kollege Garg ist jetzt leider mit der Kollegin Heinold im Gespräch vertieft, aber ich will Ihnen das trotzdem deutlich sagen -, sieht das so aus: Im Jahr 2004 haben wir 34,6 Millionen € für den Ausbildungsverkehr aufgewandt, allein für den Teil Schleswig-Holsteins, der nicht im HVV ist. Es waren 34,6 Millionen € im Jahr 2004, 44,7 Millionen € im Jahr 2005 und 52,2 Millionen € im Jahr 2006. Das konnte so nicht weitergehen. Deshalb haben wir hier die Bremse gezogen und den Busunter

(Lars Harms)

nehmen mehr Verantwortung abverlangt. Wenn man - das ist völlig zu Recht betont worden - zusammenrechnet, was wir für den HVV aufwenden, was wir an Aufwandpauschalen zahlen, was wir an Haltestellenpauschalen zahlen, kommen wir allein für den Ausbildungsverkehr zu einer Größenordnung von knapp 60 Millionen € über die Jahre hinweg, mit langfristiger Planung. Ich halte das für eine tolle Leistung und eine Garantie dafür, dass wir auch in Zukunft in Schleswig-Holstein weiter einen vernünftigen Ausbildungsverkehr werden gewährleisten können.

Wenn Sie sich die Folgen vor Augen führen, die der Pkw-Verkehr verursacht, was die Umweltbelastung betrifft, ist es eine richtige Politik, weiterhin auf die Zunahme des öffentlichen Personennahverkehrs zu setzen. Der Pkw-Verkehr hat an der Umweltbelastung, am CO2-Ausstoß, einen Anteil von 45 %, also fast genauso viel wie Lkw, Flugzeug und Schiffe zusammen. Wer sich diese Daten vor Augen führt, weiß, dass es richtig ist, mehr auf den öffentlichen Personennahverkehr und natürlich auch den Schienenverkehr zu drängen.

Die Aufgabenund Ausgabenverantwortung wird rückwirkend zum 1. Januar 2007 auf die Kommunen übertragen. Kreise und kreisfreien Städte erhalten dadurch eine sichere Planungsgrundlage. Es gibt mehr Gestaltungsfreiheit, mehr Möglichkeiten für die Aufgabenträger, mit den Verkehrsunternehmen zu sprechen. Nach den Beteiligungsverfahren mit den Verbänden wurden Lösungen gefunden, die, glaube ich, für alle Seiten tragbar sind. Die Verbände haben sich, wie das immer der Fall ist, mehr Mittel gewünscht. Ich denke, das, was wir Ihnen zur Verfügung stellen - ich habe das begründet -, ist richtig.

Ich darf noch etwas zu den konkreten Zahlen sagen. Unter der Zielsetzung, dass wir den Eltern durch das Schulgesetz einen Anteil aufbrummen, weise ich darauf hin, dass diese Regelung nicht im Rahmen der Kommunalisierung erfolgt, sondern im Schulgesetz, und zwar als finanzielle Entlastung der Kommunen. Gleichzeitig haben wir die bisher vorgesehene Kürzung der Beträge des kommunalen Finanzausgleichs um 5 Millionen € erhöht. Das war der Anteil, den wir vorher gekürzt haben. Der Eingriff durch den Landeshaushalt bei den Kommunen wird dadurch, dass Eigenbeträge erhoben werden können - das ist übrigens auf deren Wunsch erfolgt -, wieder ausgeglichen.

(Beifall bei der CDU)

Wie die Mittel verteilt werden, regelt eine Verordnung. Ich glaube, wir können deutlich sagen, dass

mit diesem Gesetz zugleich Bürokratie und Kosten abgebaut werden, weil die Aufgabenträger auf landesweite Nahverkehrspläne, regionale Nahverkehrspläne und strategische Umweltprüfungen verzichten können.

Ein offener Punkt ist noch die Zustimmung zur Genehmigung der Linien. Die kommunalen Landesverbände würde dies gern übernehmen. Ich denke, wir warten zunächst ab, was hier auf europäischer Ebene passiert, bevor wir eine Entscheidung treffen.

Ich fasse zusammen. Mit dem ÖPNV-Gesetz schaffen wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort, höhere Planungssicherheit für Aufgabenträger, für Verkehrsunternehmen, und einen effizienteren Einsatz der ÖPNV-Mittel. Wir alle miteinander können sagen, dass wir auch in Zukunft ein qualitativ hohes, verlässliches ÖPNV-Angebot, also Busangebot, gewährleisten.

(Beifall bei CDU und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/ 1276 mit den Stimmen von CDU, SPD und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen.

Meine Damen und Herren, da die Berichterstatterin später gehindert sein wird, den Bericht zu geben, schlage ich vor, dass wir einen Punkt ohne Aussprache vorziehen, nämlich den Tagesordnungspunkt 2. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Zustimmung und Ausführung zum Staatsvertrag über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS-Gesetz - ZVS ZuAG -)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1212

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 16/1343

(Minister Dietrich Austermann)

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Vielen Dank für die Flexibilität! Herr Landtagspräsident, der Dank geht auch an Sie!

Der Bildungsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 22. Februar 2007 überwiesenen Gesetzentwurf Drucksache 16/1212 am 8. März und am 19. April 2007 befasst.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen anzunehmen:

Die Änderungsvorschläge des Ausschusses umfassen zwei Bereiche, zum einen § 4, der das Auswahlverfahren der Hochschulen festlegt, und zum anderen § 6, der eine Übergangsbestimmung festlegt.

§ 4 legt die Auswahlmaßstäbe fest, die außerhalb der Abiturnote für ein Studium an einer bestimmten Hochschule von der Hochschule selbst als Zusatzqualifikation ausgewählt werden muss. Die erste Änderung in § 4 Abs. 1 Nr. 4 ist eine redaktionelle Änderung, die der Klarstellung dient. Die zweite Änderung in § 4 ist eine notwendige Hinzufügung eines Satzes 4 nach dem entsprechenden Satz 3, der besagt, dass in besonders begründeten Ausnahmefällen, die durch das Ministerium genehmigt werden müssen, von einem weiteren Auswahlmaßstab abgesehen werden kann, also die Abiturnote als alleiniger Maßstab für den Zugang zur Hochschule dienen kann.

Zu § 6 empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die Bestimmungen in § 4 Abs. 1 Satz 3 und Absatz 2 erstmals auf die Vergabe der Studienplätze zum Sommersemester 2008 anzuwenden, da die Vergabeverfahren für das ursprünglich vorgesehene Wintersemester 2007/08 bereits angelaufen sind.

Mit diesen Änderungen, die Sie in der Drucksache 16/1343 finden, empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung 16/1212 anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung

abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung Drucksache 16/1343 einstimmig angenommen.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/1338

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.