Protocol of the Session on October 11, 2006

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Lauter gute Ansät- ze!)

bedenkenswerte Punkte und Gedanken. Deswegen werden wir Ihren Antrag gern im Ausschuss beraten. Ich beantrage Überweisung an den zuständigen Ausschuss.

Der Herr Innenminister hat in der Debatte heute Vormittag deutlich gemacht, die von ihm vertretene Politik stehe für politische Vernunft.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Das bedeutet: Erst abwägen, dann entscheiden. Koalition bedeutet Kompromiss. Wir werden diesen Prozess mit Sorgfalt und Ruhe, am Ende aber auch mit Entscheidungsfähigkeit zu einem Ergebnis führen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kalinka und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich an den Appell der Präsidentin zu halten. Uns liegen zwei weitere Anträge zur Reform der Kommunalen Verwaltungsstruktur vor. Die FDP fordert ein Gesamtkonzept ohne Gebietsreform im kreisangehörigen Raum. Die Grünen fordern ein Gesamtkonzept mit Gebietsreform im kreisangehörigen Raum. Den Antrag der FDP werden wir an den zuständigen Fachausschuss überweisen. Den Antrag der grünen Fraktion werden wir ablehnen, weil es eine Gemeindegebietsreform vom grünen Tisch mit uns nicht geben wird.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir streben entsprechend den aktuellen Vereinbarungen im Koalitionsausschuss von CDU und SPD mit Wirkung ab 2010 eine Gebietsreform auf Kreisebene an. Das ist richtig. Für die kreisangehörigen Gemeinden bleibt es bei der Aussage des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien, dass eine Gebietsreform von oben durch landesgesetzlichen Zwang nicht stattfinden wird.

Auch in zwei anderen Punkten ist der grüne Antrag aus unserer Sicht nicht weiter beratungsbedürftig, wenn überhaupt beratungstauglich.

Erstens. Das in Nummer 1 des Antrages geforderte Konzept für eine Struktur der Kommunen und Äm

(Werner Kalinka)

ter, die es ermöglicht, „alle Aufgaben, die die Bürgerin oder den Bürger direkt betreffen, aus den Kreisen in die Rathäuser der Gemeinden und Ämter nach unten zu verlagern“, würde die von uns angestrebte und von den Grünen ebenfalls begrüßte Kreisgebietsreform überflüssig machen, weil die Aufgaben jeder öffentlichen Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger betreffen, sodass bei Verlagerung aller Kreisaufgaben auf die Ämter und Gemeinden die Kreise generell und gänzlich überflüssig würden. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Die in Nummer 2 des grünen Antrages geforderte Amtsverfassung mit direkt gewählten Amtsbürgermeistern und Amtsvertretungen verkennt einmal mehr - das haben wir heute Morgen auch schon erlebt -, dass es sich bei Ämtern zwar um Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht aber um Selbstverwaltungskörperschaften handelt. Die Ämter treten lediglich als Träger der öffentlichen Verwaltung - so die Amtsordnung - an die Stelle der amtsangehörigen Gemeinden und dienen mit ihren Amtsverwaltungen ausdrücklich der Stärkung der Selbstverwaltung der amtsangehörigen Gemeinden, die als Selbstverwaltungskörperschaften mit ihren gewählten Vertretungen erhalten bleiben. Das wird und soll so bleiben.

(Beifall bei SPD und CDU)

Dass der Ministerpräsident nun eine Kreisgebietsreform anstrebt - so der grüne Antrag -, könnten wir mit den Grünen begrüßen. Die daraus gezogenen Konsequenzen finden allerdings nicht unsere Zustimmung. Wir lehnen deshalb den grünen Antrag ab. Nur begrüßen ist zu wenig.

(Heiterkeit bei der SPD)

Den FDP-Antrag sollten wir im Ausschuss näher beraten. Dass die Landesregierung ihre Aktivitäten zur Bildung von Kommunalen Verwaltungsregionen nur für den Fall vorläufig eingestellt hat, dass es zu der angestrebten Kreisgebietsreform nicht bis 2010 verbindlich kommt, hat die FDP richtig erkannt. Die von der FDP daraus entwickelte Forderung nach der Vorlage einer Gesamtkonzeption unter Berücksichtigung bestimmter Schritte und Kriterien übersieht allerdings, dass ein solches Konzept, Herr Kollege Kubicki, Herr Kollege Hildebrand, längst vorhanden und schon im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien enthalten ist. Der FDP-Antrag wiederholt in seinen Nummern 2 bis 4 zum Teil wortgleich die konzeptionellen Ansätze unseres Koalitionsvertrages. Ich zitiere:

„Die Koalitionspartner haben die Absicht … schlankere Strukturen öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein zu schaffen.

Dabei wollen wir diese Strukturen aus den Aufgaben von Land und Kommunen entwickeln. Deshalb wird die Verwaltungsstrukturreform mit einer grundlegenden Aufgabenkritik begonnen. Wir werden kurzfristig definieren, welche staatlichen und kommunalen Aufgaben vollständig entfallen, welche Aufgaben auf Dritte übertragen werden können, welche staatlichen Aufgaben künftig weiterhin beim Land verbleiben (…), welche Aufgaben in kommunale Aufgaben umgewandelt werden; dabei gehen wir vom Grundsatz größtmöglicher Umwandlung in Selbstverwaltungsaufgaben aus. Nur in den Fällen, in denen rechtlich, fachlich oder aus übergeordneten Gründen eine zentrale Steuerung erforderlich ist, bleibt der Charakter der Weisungsaufgabe erhalten.“

Wenn Sie den FDP-Antrag mit gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass Sie diese Formulierungen dort wiederfinden.

Die Landesregierung arbeitet längst nach diesen Grundsätzen und wird es mit unserer Unterstützung auch weiterhin tun. Wir freuen uns, dass die FDPFraktion unsere konzeptionellen Ansätze voll inhaltlich übernommen hat. Nähere Einzelheiten, konkrete Maßnahmen und das weitere Vorgehen wollen wir gern mit Ihnen allen im Fachausschuss erörtern.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls. - Für den SSW im Landtag erteile ich der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So gesehen, legen FDP und Grüne mit ihren Anträgen den Finger direkt in die frische Wunde der großen Koalition. Denn der Versuch, eine neue Verwaltungsebene in Schleswig-Holstein einzuführen, ist gescheitert.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ansinnen, mit dieser neuen Verwaltungsebene die Probleme auf der kommunalen Ebene zu lösen, ist damit auch gescheitert.

(Klaus-Peter Puls)

Ich möchte daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der SSW bereits vor einem halben Jahr den Erhalt und die Stärkung unserer Kreise gefordert hat. Wir haben damals einen Antrag eingebracht und dieser Antrag befindet sich immer noch in der Ausschussberatung.

Angesichts der Zeit bis zu den Kommunalwahlen 2008 und der Unruhe, die die Umstellung durch die vergrößerten Verwaltungseinheiten auf gemeindlicher Ebene verursacht, ist es eine Politik mit Augenmaß, die Verwaltungsreform im Sinne unseres Antrages fortzuführen. Anstatt neue Organisationen aus dem Boden zu stampfen, muss es erst zu einer soliden Aufgabenkritik kommen. Erst darauf aufbauend können Aufgaben vom Land auf die Kreise in Form von Selbstverwaltungsaufgaben verlagert werden. Dieses Verfahren ist übersichtlich, klar und von allen Verantwortlichen zu bewältigen.

Außerdem würde diese Verlagerung viel bringen: Es wäre nämlich die Umsetzung der längst überfälligen Funktionalreform.

Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Ein solches Verfahren löst nicht alle Organisationsprobleme des Landes. Es sind vielmehr die Kreise und mit eine bürgernahe und demokratisch gesteuerte Aufgabenwahrnehmung, die bei einem solchen Konzept im Mittelpunkt stehen.

Diese Stoßrichtung verfolgt auch der Antrag der Kollegen der FDP. Er ist mit den SSW-Standpunkten ohne Weiteres vereinbar und wir könnten diesem Antrag zustimmen.

Anders - das muss ich auch sagen - sieht es beim Antrag der Grünen aus. Hier kann der SSW die Punkte eins und drei mittragen. Punkt zwei allerdings, der die Amtsverfassung betrifft, lehnt der SSW ab. Denn bekanntlich tritt der SSW für die Abschaffung der Amtsordnung und für flache demokratische Strukturen ein.

Der Vorschlag der Grünen - das will ich einräumen - geht zumindest in die richtige Richtung. Bei Punkt vier ergibt sich nun die politische Alternative, vor der der Landtag steht: Wollen wir Großkreise oder nicht? - Was die drei Oppositionsparteien wollen, geht aus den vorliegenden Anträgen hervor. Jetzt warten wir gespannt darauf, was die beiden Fraktionen der großen Koalition wollen.

Die spannende Frage lautet nun also: Wie soll es weitergehen? - Ich denke, alle stehen unter Zugzwang, nachdem sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, besser keine neue Verwaltungsebene in Schleswig-Holstein einzuführen. Was bleibt, ist der Ein

druck der Konzeptlosigkeit, mit der die Landesregierung von der ersten Pressekonferenz an dieses wichtige Thema angegangen ist. Vor allem aber hat jede Idee ein Verfallsdatum, das kürzer ist, als sich Milch in der offenen Flasche hält.

Daher sage ich: Der SSW erhält für seine Haltung zur Kommunalstruktur sicherlich auch Kritik auf der kommunalen Ebene. Wir erhalten allerdings auch Lob und Anerkennung, weil wir mit offenen Karten spielen und die Menschen vor Ort wissen, dass es uns um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in den bestehenden Kreisen geht.

Wir wollen die kommunale Demokratie im gewohnten und eingespielten Rahmen nachhaltig stärken; das ist unser Ziel. Des Weiteren ist die Reform des SSW relativ leicht und zügig bis zur nächsten Kommunalwahl umzusetzen. Sie setzt den Schwerpunkt endlich einmal klar auf die Funktionalreform statt auf formale Strukturen.

So haben wir in unserem Antrag auch ganz konkrete Vorschläge dazu gemacht, welche Aufgaben von der Landesebene auf die Kreisebene übertragen werden sollen und welche nicht.

Ich möchte nochmals mit Nachdruck darauf hinweisen, dass der SSW die demokratische Steuerung kommunaler Selbstverwaltung für mindestens genauso wichtig hält wie organisations- und verwaltungstechnische Aspekte.

(Beifall beim SSW)

Das ist, wie wir es bei der großen Koalition bisher haben feststellen können, nicht der Fall. Obwohl die Landesregierung auch Bürgernähe und kommunale Demokratie im Mund führt, ist sie uns bisher noch klare Indikatoren und Parameter öffentlicher Aufgabenwahrnehmung schuldig geblieben. Ein roter Faden fehlt, obwohl dafür eigens ganze Abteilungen und Arbeitsgruppen gebildet wurden; darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung als Reformziel steht für uns an erster Stelle. Seitens der Regierung wurde dies bisher eher etwas nachrangig behandelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl das Modell der Großkreise seitens der Grünen aus demokratischer Sicht den ursprünglich geplanten Verwaltungsregionen eindeutig vorzuziehen ist, bleibt der SSW skeptisch in Bezug auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in derartig großen Räumen. Die Kommunalaufsicht eines möglichen Großkreises Landesteil Schleswig hätte die Aufsicht über 273 Gemeinden. Das sind mehr Gemeinden als in den drei Regierungsbezirken Köln, Düs

(Anke Spoorendonk)

seldorf und Arnsberg in Nordrhein-Westfalen zusammen. Man kann es natürlich nicht so vergleichen, aber es gibt einen Eindruck von den potenziellen Fallzahlen in solchen Großkreisen.

(Holger Astrup [SPD]: Das stimmt, Frau Kollegin!)

Mir kommt es darauf an, die Sichtweise hinter den Plänen zu benennen. Diese sieht wie folgt aus: Die Großkreise sind ohne Zweifel