Protocol of the Session on October 11, 2002

Diese schnelle und sichere Verbindung für die Zukunft zu sichern, setzt den Ausbau und die Modernisierung der Schiffspassage voraus, damit der NOK

(Roswitha Strauß)

auch für die nächste Generation der ContainerFeeder-Schiffe befahrbar und attraktiv bleibt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Der östliche Teil des Kanals bietet dafür keine Gewähr, zumindest müssen die drei Engpässe von Königsförde bis Kiel-Holtenau beseitigt werden.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Deshalb ist es aus Sicht der CDU zwingend notwendig, dass der Ausbau des NOK jetzt für den vordringlichen Bedarf zum neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet wird.

(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Christel Aschmoneit-Lücke [FDP])

Die EU-Osterweiterung bietet zudem die Chance einer Mitfinanzierung durch EU-Gelder im Rahmen der TEN-Projekte. Ein weiteres Ziel des CDUAntrags ist die Steigerung des Verkehrswertes des NOK. Über den Ausbau hinaus muss das durch eine Senkung der Passagekosten geschehen.

Der bisherige Betrieb des NOK als reine Verwaltung sollte daher in eine marktwirtschaftliche Betriebsform umgewandelt werden. Nur so sind die Arbeitsplätze aller am Kanal Beteiligten langfristig zu sichern.

Diese Möglichkeit wurde hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ausweislich im vorliegenden Bericht nicht untersucht. Die dennoch diesbezüglich getroffene Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di kann daher nicht das Maß für die Zukunftssicherung des NOK sein. Im Übrigen steigen bei geringerer Kanalnutzung auch die Kosten für den Bund.

Es ist elementares Interesse Schleswig-Holsteins, den NOK fit für die Zukunft zu machen. Es ist Aufgabe des Parlaments, dieses Interesse voranzutreiben. Wer es mit der sinnvollen Maxime von Road-to-sea ernst meint, muss handeln. Sprechblasen bringen uns nicht weiter. Ich bitte um Annahme unseres Antrages.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Malerius.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel der Bundesregierung, der Landesregierung, der Politik insgesamt ist es, den Gütertransport verstärkt von der Straße auf die Bahn und die Wasserwege zu verlagern, um die Straße von weiterem Verkehrsaufkommen zu entlasten und die Umwelt zu schonen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, CDU und SSW)

Der Nord-Ostsee-Kanal ist eine Bundeswasserstraße. Er liegt in der Verantwortung der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden und muss dies auch bleiben, denn alle anderen würden sich daran finanziell verheben.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Lothar Hay [SPD]: Ja- wohl!)

Auch im Jahre 2001 zeichnete sich der Seeverkehr auf dem NOK durch ein weiterhin stetiges, wenn auch langsam auf hohem Niveau sich stabilisierendes Wachstum aus. Insgesamt befuhren im letzten Jahr 38.406 Schiffe den NOK. Durch den Einsatz von Schiffen mit größerer Tragfähigkeit stieg die transportierte Ladungsmenge um 4,61 Millionen t auf über 62 Millionen t; das ist die höchste Ladungsmenge seit 1985.

Der Nord-Ostsee-Kanal ist nicht der Suez- beziehungsweise Panamakanal. Die Zeitersparnis der Kanalpassage gegenüber der Passage um Skagen beträgt für die Schifffahrt zirka 16 Stunden. Drei Faktoren sind für den NOK entscheidend: der Dollarkurs, die Bunkerpreise und das Wetter.

Bei hohem Dollarkurs und Bunkerpreisen lohnt sich für jeden Reeder trotz der Abgaben die Passage durch den NOK. Bei schlechtem Wetter ist jeder Kapitän gut beraten, mit seinem Schiff den NOK zu befahren. Daran wird sich auch gehalten.

Im Jahre 2001 erzielte der NOK Einnahmen durch die Befahrensabgabe in Höhe von 20,8 Millionen €. Demgegenüber steht ein Defizit von rund 56,4 Millionen €. Sie sehen, die Bundesregierung unterstützt den Verkehrsträger NOK mit hohem Aufwand.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, in Ihrem ersten Antrag vom 14. Juni 2002, der von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden ist, forderten Sie die Landesregierung auf, den Ausbau des NOK bei der Bundesregierung zum vordringlichen Bedarf für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Hier muss die Frage erlaubt sein, was die Landesregierung anmelden soll. Fordern Sie die Sicherung der Vorhafenmolen und Kajen der alten Schleusen sowie die Grundinstandsetzung der neuen Schleusen in Brunsbüttel, die Grundinstandsetzung an den Leitwerken der neuen Schleuse in Holtenau, die von bestimmten Freizeitkapitänen beschädigt wird - mindestens ein Fall ist uns bekannt -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Vielleicht können Sie dem Herrn Abgeordneten Malerius etwas konzentrierter zuhören.

oder zur Verbesserung der Schiffssicherheit den Aufbau einer automatisierten Verkehrslenkung sowie die Modernisierung der Kanalbefeuerung? Dies alles soll in den nächsten Jahren durchgeführt werden, um der Schifffahrt eine insgesamt verbesserte und zügige Kanalpassage zu ermöglichen und damit die Attraktivität des NOK weiter zu erhöhen.

Oder fordern Sie die gesamte Vertiefung des Kanals, den Abbruch der alte Schleusen für den Neubau einer Großschleuse auf beiden Seiten des Kanals und die Erhöhung aller über den Kanal führenden Brücken?

(Lothar Hay [SPD]: Ja, in Rendsburg!)

Hier muss die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gestellt werden. Aber in diesem Fall legen Sie wohl keinen Wert darauf.

Außerdem fordern Sie die Aufnahme des NOK in die TEN-Projekte der EU. Sie sollten sich vorher besser informieren, denn der NOK ist schon längst in das TEN-Leitschema aufgenommen worden.

(Beifall der Abgeordneten Lothar Hay [SPD], Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Meine Damen und Herren von der CDU, in dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag fordern Sie den Ausbau des NOK von Königsförde bis Kiel. Auch hier muss die Frage erlaubt sein, was ausgebaut werden soll. Fordern Sie die Begradigung von zwei beziehungsweise drei Kurvenradien, um Schiffen der nächsten Containerfeedergeneration die Passage des NOK zu ermöglichen? Bei einer Investition von rund 135 Millionen € muss doch auch hier zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit allen Rahmenbedingungen durchgeführt werden und erst dann kann eine mögliche Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan erfolgen. Oder fordern Sie eine Verbreiterung des Kanals auf diesem Abschnitt, um den Kanal-Cup, die Ruderregatta zu jeder Zeit durchführen zu können? Zuzutrauen ist Ihnen das.

(Heiterkeit bei der SPD)

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord beobachtet und diskutiert mit allen Beteiligten die kanalrelevante Entwicklung der Schiffsgrößen im Verkehr zwischen Nord- und Ostsee mit großer Aufmerksamkeit, um auf der Basis fundierter Verkehrsprognosen für die Zukunft neue Machbarkeitsüberlegungen für

Anpassungsentscheidungen des NOK bedarfsgerecht vorzubereiten. Dieser Prozess ist angestoßen und wir alle sollten ihn aufmerksam begleiten.

Der NOK liegt in der Verantwortung der Bundesregierung. Mit dem Abschlussbericht „Konzentration der WSV auf ihre Kernaufgaben“ ist ein ehrgeiziges und mit allen Akteuren abgestimmtes Konzept vorgelegt worden.

Die Bundesregierung ist sich ihrer Aufgabe bewusst, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf dem Nordostseekanal zu sorgen und wird dementsprechend handeln. Aus diesen Gründen ist der vorliegende Antrag abzulehnen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich erteile Frau Abgeordneter Aschmoneit-Lücke das Wort.

Christel Aschmoneit-Lücke [FDP]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der NordOstsee-Kanal ist weiterhin die meistbefahrene Wasserstraße der Welt und es liegt im deutschen, aber auch im schleswig-holsteinischen Interesse, die verkehrliche Wettbewerbsfähigkeit des Kanals zu erhalten.

(Beifall bei der FDP - Thomas Stritzl [CDU]: Wie wahr!)

In Übereinstimmung mit der Union halten wir den Ausbau des Abschnitts Königsförde bis Holtenau deshalb für zweckmäßig. Wir haben dies in einem Antrag vor einiger Zeit selbst so gefordert. Der Wirtschaftsminister erklärt im Bericht, es sei davon auszugehen, dass sich diese Maßnahme wahrscheinlich kaum lohnen würde. Allerdings bewertet der Minister indirekt beide Aussagen als Stochern im Nebel, da für die Bewertung der Zweckmäßigkeit des Ausbaus keine belastbaren quantitativen Untersuchungen vorliegen. Zusätzlich führt er an, dass der Ausbau von Bundesverkehrswegen nicht nur begründet werden, sondern auch vorteilhaft sein müsse, was übrigens für jede öffentliche Aufgabe gilt.

Außerdem behauptet der Minister, mithilfe eines elektronischen Verkehrsleitsystems könnte die Verkehrskapazität des Kanals verdoppelt werden, und zwar ohne weiteren Ausbau. Dies wurde uns gegenüber von Fachleuten als utopisch bewertet, weil die Infrastruktur des Kanals dies aus Sicherheitsgründen nicht leisten könne. Daraus folgt, dass wir die Frage der Zweckmäßigkeit des Ausbaus auf zwei Arten

(Christel Aschmoneit-Lücke)

entscheiden können: entweder wie bisher mit Glaubensbekenntnissen oder auf der Grundlage einer Untersuchung.

(Beifall des Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU])

Ich bin zwar gläubig, aber in diesem Fall trotzdem für die Untersuchung. Deswegen haben wir sie in Punkt 2 unseres einstimmig angenommenen Berichtsantrags gefordert.

Nach der Vorbemerkung des Berichts haben wir aber ein Problem. Der Kanal liegt vollständig in der Kompetenz des Bundes. Das ist klar. Ein erhebliches Interesse an der Untersuchung des Ausbaus liegt jedoch in Schleswig-Holstein, weil hier ein großer Teil der Nutzung des Kanals anfällt. In Schleswig-Holstein fallen die Arbeitsplätze an. Der Kanal geht mitten durch Schleswig-Holstein.

(Beifall bei FDP und CDU)

Daher fordere ich den Wirtschaftsminister auf, die Bundesregierung unverzüglich zu einer Untersuchung des Kanalausbaus zwischen Königsförde und Holtenau zu bewegen. Wegen der großen Bedeutung des Kanals für Schleswig-Holstein wäre es wahrscheinlich gerechtfertigt, wenn wir uns am Aufwand dieser Untersuchung - ich spreche von der Untersuchung, meine Damen und Herren - beteiligten. Die Anmeldung des Ausbaus für den dringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan sollte dieses Ansinnen unterstützen. Wenn Sie hier sagen, das sei alles Quatsch, wir brauchten nicht anzumelden, sondern müssten erst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung haben, frage ich Sie: Wie läuft es denn beim Bundesverkehrswegeplan? Wir müssen erst anmelden. Natürlich werden dann auch die Wirtschaftlichkeit und die Sinnhaftigkeit im Rahmen der Entscheidungen der Bundesregierung untersucht.