Ich habe von zwei Mitgliedern der Kommission definitiv die Auskunft erhalten, dass er für sie nicht spricht und dass sie es sich verbitten, dass jemand, der in dieser Kommission war, öffentlich auftritt und anschließend das Parlament dahin gehend zu belehren versucht, was das Parlament mit den Vorschlägen der Kommission zu machen habe.
Nun zur Sache. Weil ich heute hier in drei Debattenbeiträgen wieder gehört habe, die Parlamentarier würden ein Gehalt beziehen, sie würden für ihre Arbeit
entlohnt werden, möchte ich feststellen: Das ist definitiv falsch. Die Abgeordnetenentschädigung ist weder ein Gehalt noch ist sie ein Lohn; sie ist eine Entschädigung, wie es der Begriff bereits sagt. Warum ist es eine Entschädigung? - Und zwar deshalb, weil diejenigen von uns - jedenfalls ist das normalerweise der Fall; es scheint bei den Grünen einige zu geben, bei denen das nicht der Fall ist -, die einen Beruf erlernt haben und ihn auch ausüben, für die Tatsache, dass sie diesen Beruf alternativ nicht ausüben können, während sie sich der Gemeinschaft zur Verfügung stellen, während sie ihren Dienst an der Gemeinschaft versehen, für die eingebrachte Arbeitskraft entschädigt werden müssen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Die jetzige Grundentschädigung eines Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag - Herr Kollege Steenblock, ich bin gern bereit, Ihnen das zu dokumentieren; ich lege meine Bücher insofern gern offen, wie Kollegin Aschmoneit-Lücke auch, der Kollege Hildebrand auch - reicht nicht aus, einen angestellten Anwalt, der meine Tätigkeit in meiner Kanzlei versehen muss, bei Frau Aschmoneit-Lücke einen angestellten Anwalt oder bei Herrn Hildebrand einen Geschäftsführer zu entlohnen.
- Ich erzähle Ihnen das, weil Sie es offensichtlich nicht wissen. Der Kollege Hay hat zu Recht darauf hingewiesen: Wenn wir nicht wollen, dass unsere Parlamente immer leerer von Persönlichkeiten werden, die einen angemessenen Beruf ausüben, und wenn wir nicht wollen, dass sie immer voller werden von Lehrern, die übrigens auch nicht mehr als A 13 verdienen dürfen - weil sie sonst auch Geld mitbringen müssen -, dann müssen wir schon aufpassen, dass die Struktur der Alimentierung unseres Parlamentes stimmt.
Auch auf das Folgende möchte ich noch hinweisen. Vielleicht gucken Sie das einfach einmal nach. Das nennt sich Zahlen, Daten, Fakten 2002, Besoldung. Man kann das im Internet unter www.dbb.de einsehen. Das ist eine Seite des Deutschen Beamtenbundes. Dort können Sie feststellen, dass ein Oberamtsrat, 50 Jahre - das ist das Durchschnittsalter unseres Parlaments -, verheiratet, zwei Kinder, monatlich 4.414 € brutto erhält, aber das 13-mal.
Dagegen erhält ein schleswig-holsteinischer Abgeordneter an Grunddiät 3.957 €, und das zwölfmal. Wenn ich jetzt ganz böse wäre - das bin ich jetzt einmal,
damit Sie mich wieder denunzieren können -, muss ich sagen: Die Abgeordneten, die hier nur die Grundentschädigung erhalten - davon haben wir noch einige verdienen weniger als die Aktenträger der Minister, die draußen vor der Tür stehen. Das kann es doch wohl nicht sein, Herr Kollege Steenblock. Sie müssen doch mit mir darüber übereinstimmen, dass es von der Wertigkeit des Parlaments und der Parlamentarier her nicht richtig und unangemessen ist, wenn so weiter verfahren wird.
Ich will in dieser Beziehung keine Neiddebatte führen; ich will nur darauf hinweisen, dass die Debatte, die wir uns gegenwärtig von außen aufdrängen lassen und bei der es teilweise Stichwortgeber aus unseren Reihen gibt, mit völlig falscher Schlachtordnung geführt wird.
Das gilt übrigens auch hinsichtlich der Frage der Rosinenpickerei - was auch immer das eigentlich heißen mag - zwischen Abgeordnetenentschädigung, Veränderung der Struktur und Altersversorgung. Es ist offensichtlich Ihnen und allen anderen Beteiligten - jedenfalls dem Steuerzahlerbund, wahrscheinlich auch dem Landesrechnungshofspräsidenten entgangen, dass die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Diäten“ des Landtages bereits 1.300 € der Vorschläge der BendaKommission für die Altersversorgung und für die Gesundheitsvorsorge herausgenommen haben. Das sind 2.500 DM.
Diese 2.500 DM monatlich für die Altersversorgung sind aus den Benda-Vorschlägen herausgenommen worden, weil wir das als Landesparlament allein nicht regeln können. Das muss man zur Kenntnis nehmen und man darf uns nicht damit denunzieren, wir würden Rosinenpickerei betreiben. Wir würden Rosinenpickerei betreiben, hätten wir die 7.000 € als Grundentschädigung akzeptiert, wenn wir andererseits die Altersvorsorge nicht hätten anders regeln können. Das wäre Rosinenpickerei gewesen. Genau das ist aber nicht passiert.
Wie schwierig das ist, haben die Kommissionsmitglieder selber erkannt. Deshalb haben sie sich ja gar nicht da herangewagt. Ich wäre froh, wenn ich jetzt diesen Betrag bekommen würde und ihn in meine Anwaltsversorgung einzahlen könnte, weil ich daraus im Endeffekt mehr hätte als bei dem, was gegenwärtig passiert. Aber was machen wir denn mit den öffentlich Bediensteten, mit denen, die aus dem öffentlichen
Dienst kommen, die nach wie vor ihre Altersversorgung in Form der Pension haben? Die können auch noch eine Versicherung abschließen und kriegen noch eine zusätzliche Leistung obendrauf. Was machen wir hinsichtlich der Kompatibilität zwischen verschiedenen Landesparlamenten, zwischen dem Bundestag und den Landesparlamenten, zwischen anderen Leuten, die aus dem öffentlichen Dienst kommen? Ich könnte beispielsweise einen Bürgermeister nennen - Herr Buß, entschuldigen Sie; Sie sind nicht persönlich gemeint; ich habe Sie nur gerade gesehen -,
der Minister geworden ist und gleichzeitig Abgeordneter ist, der dann über eine Versicherungslösung hinaus noch eine weitere Entschädigung erhalten würde. Solange wir diese Probleme nicht geregelt haben, macht es keinen Sinn - oder vielleicht macht es für Sie Sinn -,
darauf zu warten, bis die Frage der Diätenstruktur geregelt ist. Das kann aber dazu führen, Herr Kollege Steenblock, dass wir zu gar keiner Regelung mehr kommen.
Ich warne hier alle Bedenkenträger. Ich habe die Botschaft des Kollegen Lothar Hay schon richtig verstanden, dass er von den SPD-Bundestagsabgeordneten erwartet, dass sie sich im Deutschen Bundestag massiv für die Vorschläge der Schleswig-Holsteiner einsetzen. Ich kann Ihnen einmal sagen, wie das bei meiner Fraktionsvorsitzendenkonferenz ausgesehen hat. Die Hälfte der Leute hat sich über den Tisch gelegt und hat gelacht.
Dann haben sie gesagt: Was bildet ihr euch eigentlich ein, ihr Schleswig-Holsteiner, ihr mit eurer Dominanz und mit eurem Anspruch, immer ganz weit vorn zu sein, immer die Ersten zu sein und ganz besonders bedeutend und groß zu sein? Was bildet ihr euch eigentlich ein, dass ihr glaubt, wir müssten unsere Regelung ändern, weil ihr eure Regelung ändern wollt? Macht doch, was ihr wollt! Wir jedenfalls machen das nicht! - Und dann steht man da.
Ich frage Sie, Herr Steenblock: Wie sieht das denn bei Ihrer Bundestagsfraktion aus? Fragen Sie doch einmal Kerstin Müller, ob sie bereit ist, die Altersvorsorge so zu regeln, wie Sie das vorhaben!
Fragen Sie sie einmal und dann wird sie Ihnen sagen, was sie davon hält. Das sieht nämlich bei Ihnen, in Ihrem Beritt genauso aus wie bei allen anderen. Ich
weiß es doch. Ich habe mit Kerstin Müller vor zehn Tagen darüber gesprochen. Deswegen kann ich sagen: Es sieht genauso aus wie bei allen anderen auch. Da sagen die Großen: Auf euch Kleine nehmen wir gerade Rücksicht; umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Ich will mich zum Schluss der Frage zuwenden: Was ist eigentlich ein Abgeordneter? Dabei will ich mich gar nicht mit der Frage beschäftigen, ob Herr Müller oder ich, wenn wir die Pauschalen wegstreichen und das bei der Steuererklärung geltend machen, nicht vielleicht einen Vorteil davon hätten. - Wir beide mit Sicherheit und einige andere vielleicht auch. Einige, die relativ wenig Steuern zahlen, haben dann einen richtigen Nachteil, weil sie vergleichsweise weniger absetzen können. Für mich ist eine ganz andere Frage viel interessanter, nämlich die Frage: Wollen wir uns auf das Spiel - ich will das jetzt nur als Stichwort nennen - Pofalla, Düsseldorf einlassen? Ich meine damit, dass irgendein wahnsinniger Finanzbeamter
- ich komme zum Schluss -, der möglicherweise ja auch Vorstellungen hinsichtlich seiner eigenen Karriere hat, gegen irgendeinen Abgeordneten im Vorfeld einer Listenaufstellung oder Wahl wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein Ermittlungsverfahren einleitet,
weil er selbst glaubt, da sei eine Fahrstrecke falsch abgerechnet worden, da sei ein Beleg falsch eingereicht worden oder ein Gespräch habe so gar nicht stattgefunden. Wollen wir das wirklich, dass auf diese Art und Weise künftig Politik betrieben wird? - Ich will das nicht und der Gesetzgeber will das auch nicht; denn sonst gäbe es § 53 StPO nicht. Deshalb sind wir vehement dagegen, hier die Pauschalen abzuschaffen, und sind für deren Beibehaltung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Novellierung des Abgeordnetengesetzes geht es, ganz salopp gesagt, sowohl um Strukturen als auch um Geld. Dadurch unterscheidet sich der heutige Tagesordnungspunkt von anderen Debatten über den jährlichen Bericht des Landtagspräsidenten über die Angemessenheit der Entschädigung sowie der Aufwandsentschädigung der Abgeordneten. So heißt das
nämlich. Denn bei der im Januar 2001 vom Landtagspräsidenten eingesetzten Unabhängigen Sachverständigenkommission geht um eine strukturelle Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000, wonach Abgeordnete grundsätzlich die gleichen Bezüge zu erhalten haben und die Funktionszulagen auf wenige Positionen zu beschränken sind, erhielt die Kommission den Auftrag, die Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein umfassend zu prüfen. Seit Ende letzten Jahres liegt nunmehr die Empfehlung der Diätenkommission vor.
Da diese Empfehlungen hinlänglich bekannt sind, verzichte ich darauf, sie jetzt im Einzelnen noch einmal vorzustellen. Entscheidend ist, dass sich die Kommission dafür ausspricht, dass im SchleswigHolsteinischen Landtag zukünftig nur noch der Landtagspräsident, die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer eine Funktionszulage erhalten sollen.
Weiterhin empfiehlt die Diätenkommission, dass alle mit dem Abgeordnetenmandat verbundenen Aufwendungen und alle Kosten für die soziale Absicherung der Abgeordneten über die steuerpflichtige Entschädigung getragen werden sollen. Mit anderen Worten: Abgeordnete sollen sich wie andere Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sozial absichern und nicht mehr eine beamtenähnliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Dabei spielt für die Diätenkommission sicherlich eine Rolle, dass die Versorgungssysteme in der Bundesrepublik zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunehmend in der politischen Diskussion stehen. Wir wissen es: Immer mehr Rentner und Versorgungsempfänger stehen einer immer geringer werdende Zahl von „Einzahlern“ gegenüber, sodass eine Deckung der Kosten der Altersversorgung durch die eingezahlten Beiträge nicht mehr erreicht werden kann. Auch in den öffentlichen Haushalten - auch das wissen wir - gibt es bekanntlich große Probleme mit den Versorgungslasten.
Der SSW hat von Anfang an die Richtung dieser Empfehlungen unterstützt und dies auch in einer Stellungnahme der Diätenkommission gegenüber deutlich gemacht. Dass jede Debatte über die Bezüge von Abgeordneten in der Öffentlichkeit Kritik hervorruft, ist unbestreitbar. Der Vorwurf des „Selbstbedienungsladens“ liegt immer auf der Hand, weil Abgeordnete auch das ist schon gesagt worden - als einzige Gruppe in unserer Gesellschaft dazu verpflichtet sind, ihre eigenen Gehälter festzusetzen.
Mag sein, dass sich in diesem Chor der Kritiker auch immer einige Pharisäer zu Wort melden, von einigen haben wir heute schon gehört. Gleichwohl geht aus
Sicht des SSW kein Weg daran vorbei, dass wir uns als Abgeordnete dieser Kritik stellen und sie auch ernst nehmen müssen.