Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Aschmoneit-Lücke, wenn alle Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich so intelligent wären und das Geld immer so ausgeben könnten, bräuchten wir vielleicht keinen Verbraucherschutz mehr. Das nur vorweg.
Sie haben es schon angeführt: Durch die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung sind bereits zwei sehr alte und überflüssige Zöpfe des Wettbewerbs abgeschnitten worden. Wohlgemerkt geschah dies unter einer SPD-geführten Bundesregierung. Das haben die Vorgänger versäumt.
(Beifall der Abgeordneten Helmut Plüschau [SPD] und Karl-Martin Hentschel [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Wirkung dieser Veränderungen ist allerdings bislang nicht sonderlich spürbar. Der Euro hat das Verbraucherverhalten sicher weit mehr beeinflusst. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bezweckt
zum einen den Schutz des Mitbewerbers im Handel vor bewussten Regelüberschreitungen durch einzelne Konkurrenten und zum anderen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das sollte man hier nicht vergessen. Nun hat vor ein paar Wochen die C&A-Rabattaktion eine Debatte um Sinn und Zweck der Sonderverkaufsregelungen hervorgerufen. Frau Aschmoneit-Lücke hat dies angeführt. Ein Konzern hat dabei eine Regel überschritten. Schon soll laut FDP dieser Regelverstoß zu einem Gesetz gemacht werden. Wenn die Autofahrer das mitbekämen, würden sie sich sicher sehr freuen.
Nicht nur deshalb ist hier etwas Vorsicht geboten. Der Handel ist zweifellos eine Branche mit einem hohen Grad an Unternehmenskonzentration. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung erwartet beispielsweise von einer Aufhebung des Sonderverkaufsverbots eine weitere Verlagerung von Marktanteilen im Einzelhandel hin zu den großen Unternehmen. Kleinere Läden können nicht über mehrere Wochen Rabatte von 20 Prozent, wie das bei C&A der Fall war, geben. Große Konzerne haben viel eher die Möglichkeit, den Rabatt von vornherein einzukalkulieren. Die Stellung der Mittelstands würde weiter gefährdet und der Vormarsch der großen Ketten beschleunigt. Wie das überall in den Innenstädten aussieht, brauche ich nicht zu beschreiben. Wir alle wissen, was sich dort abspielt.
- Eben, Herr Garg, das ist schon schlimm genug. Die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten sicher erst einmal Anlass, sich zu freuen, denn niemand kann etwas gegen niedrigere Preise haben. Das würde aber sicher nur für kurze Zeit gelten. Es gäbe zwar ständig und überall Sonderverkäufe, jedoch keine Preisklarheit. Preisvergleiche wären wissenschaftliche Arbeiten. Das, was in den ersten Paragraphen des Gesetzes mit Irreführung und unsittlichem Wettbewerb beschrieben ist, sollte mit dem, was dann folgt, zusammenpassen.
Die Regelungen zu Sonderverkäufen jetzt durch übereilten Aktionismus aus der Hand zu geben, wäre fahrlässig. Bevor eine entsprechende Initiative ergriffen wird, sollte genau überlegt werden, ob damit die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich besser gestellt werden oder ob nicht nur der Verdrängungswettbewerb im Handel verschärft wird. Hier geht es eben nicht um die Verteilung von Wohltaten, sondern von Marktanteilen. Es geht darum, dass diejenigen, die sich heute freuen, nicht schon morgen über den Tisch gezogen werden.
- Sie möchten hier schnell den Marktmächtigen folgen. Das wäre die Konsequenz daraus. Beim Justizministerium des Bundes ist unter anderem zu diesem Punkt eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die sich mit den Fragen der Entwicklung des Wettbewerbsrechts befasst. Dort werden die Vorschläge der EU zur Harmonisierung der Verkaufsförderung und die Umsetzung des EU-Grünbuches Verbraucherschutz bearbeitet. Der Fortfall von Rabattgesetz und Zugabenverordnung wird dort bewertet. Genauso bewertet wird dort der Vorschlag von Ihnen, über den wir jetzt reden.
Bei der Arbeit einer Expertenkommission kann ja etwas Sinnvolles - vielleicht sogar rasch - herauskommen. Warum sollte man das nicht abwarten?
Wir haben nichts gegen die Entrümpelung antiquierter Vorschriften, ganz im Gegenteil, aber es ist besser, vor einer Entscheidung sorgfältig über die möglichen Folgen nachzudenken, die Zusammenhänge noch einmal nachzuvollziehen. Keine Bange bezüglich des Zeitraumes! Die Bundesregierung - ich habe das eingangs gesagt - ist da weitaus flotter und entscheidungsfähiger und entscheidungsfreudiger als ihre Vorgänger.
Wir sollten den Antrag zur Beratung an den Innenund Rechtsausschuss überweisen und uns dort einmal das Gesamtpaket zum Wettbewerbsrecht anschauen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Handelskette C&A bietet Anfang Januar auf alle Waren einen Rabatt von 20 % an. Die Leute kommen und kaufen. C&A wird abgemahnt und die schleswigholsteinische FDP stellt im Landtag flugs den Antrag, über eine Bundesratsinitiative den gesamten § 7 des UWG abzuschaffen.
So schnell ist die FDP, so flexibel, so sagenhaft flott. Frau Aschmoneit-Lücke, leider haben Sie damit aber einen populistischen Schnellschuss versucht. So etwas habe ich von Ihnen bisher nicht gekannt und nicht erwartet. Denn dass nach dem Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb der Überarbeitung bedarf,
Erstens. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht Spielraum für eine weitere Liberalisierung, warnt aber vor voreiligen Forderungen nach einer ersatzlosen Abschaffung.
Zweitens. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sieht eine Reform des UWG als notwendig an, hält aber eine komplette Streichung des § 7 nicht für angebracht, da sich zumindest die Regeln zum Schlussverkauf bewährt hätten. Auch der Wettbewerb brauche Spielregeln.
Drittens. Die Grünen in Berlin fordern eine gründliche Prüfung der Regeln des angeblich veralteten Gesetzes. Nach ihrer Meinung muss geprüft werden, welche Vorschriften noch der Regelung des Wettbewerbs dienen und welche nicht mehr zeitgemäß sind.
Viertens. Das Verbraucherschutzministerium dringt ebenfalls darauf, das UWG rasch zu ändern. Mit der Abschaffung des Rabattgesetzes sei die Mündigkeit des Verbrauchers hergestellt worden, man müsse den Verbraucher nicht mehr vor niedrigen Preisen schützen.
(Beifall bei der FDP - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Zitat wollte ich auch bringen!)
Eine Argumentation, die ich bei Ihnen wiederfinde. - Ich war vor Ihnen dran, Herr Hentschel; so ein Pech!
Fünftens. Das Bundesjustizministerium hat vor einem Jahr eine Kommission UWG einberufen, in der die Wirtschaftsverbände sowie das Verbraucherministerium und das Wirtschaftsministerium vertreten sind. Diese Kommission soll mögliche Marktrisiken beobachten, die sich aus der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ergeben.
Sechstens. Schließlich hat die EU-Kommission im Herbst vergangenen Jahres den Entwurf einer Verordnung zur Verkaufsförderung veröffentlicht. Darin wird der ganze Bereich der Wertreklame geregelt.
Sie sehen also: Hier ist ein Zug in voller Fahrt und hat nur darauf gewartet, dass auch die schleswig-holsteinische FDP noch auf den Zug aufspringt.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir nehmen Sie gern mit! - Zuruf der Abgeordneten Christel Aschmoneit-Lücke [FDP])
Frau Kollegin, ich schlage vor, dass wir den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen und dort in Ruhe
über das Für und Wider des § 7 diskutieren, der ja das Thema Sonderveranstaltungen, Sonderangebote regelt.
Herr Kollege Astrup, den Begriff der Sonderveranstaltung gibt es übrigens auch in anderen Ländern der Europäischen Union. Deshalb bin ich nicht sicher, ob er bei einer Harmonisierung einfach abgeschafft werden wird.
Reden kann man sicherlich über die Jahresfristen für Jubiläumsverkäufe und über die Beschränkungen bei den Sortimentsverkäufen. Das begreift sowieso niemand: Im Ausverkauf darf ich Teppiche und Portemonnaies kaufen, aber zum Beispiel keine Campingzelte oder Winterreifen. Das ist eine etwas merkwürdige Beschränkung.
Im Ausschuss sollten wir unser Hauptaugenmerk darauf richten, dass der Wettbewerb - um den geht es, Frau Kollegin - in der Wirtschaft nach Regeln ablaufen muss, und zwar nach Regeln, die für alle verbindlich sind. Es kann nicht sein, dass eine Firma die Grenzen des geltenden Rechts austestet, drei Wochen vor dem offiziellen Winterschlussverkauf ihre Ware zu herabgesetzten Preisen anbietet und sich die anderen an die Regeln halten und so etwas nicht machen. C&A soll sehr gut verkauft haben. Ein solcher Fall ist eine Wettbewerbsverzerrung. Es tut mir wirklich Leid. Sie wissen, dass ich für den Schutz des Kunden bin und ich auch den Verbraucher im Gegensatz zu Herrn Rother für mündig genug halte, um festzustellen, wo er seine Sachen kaufen will. Wir müssen den Verbraucher nicht mehr schützen, aber Wettbewerb braucht Regeln und die müssen eingehalten werden.
Wir wollen, dass sich die Teilnehmer am Markt weiter auf Regeln stützen können, die für alle verbindlich sind. Ohne Regeln - das ist eine ernste Sorge - wird die Machtzusammenballung bei den Starken und Mächtigen - diese Entwicklung beobachten wir ja im Einzelhandel seit Jahren - noch einmal beschleunigt.
Das ist eine Entwicklung, die die kleinen und mittleren Unternehmen vom Markt verdrängt. Das wollen wir nicht und dagegen stemmen wir uns mit aller Kraft.
Sie wissen selbst, dass, wenn der Wettbewerb nur noch über den Preis geht, das kleine Geschäft zu einem Preis einkaufen muss, zu dem die anderen an den Endverbraucher verkaufen. Das ist ein riesiges Problem.
Im Ausschuss müssen wir uns auch dringend mit der geplanten EU-Verordnung beschäftigen. Ich wundere mich, dass Sie hier vorweg eine Forderung nach dem deutschen Recht aufgestellt haben, ohne die geplante EU-Verordnung ins Spiel zu bringen. Sie bringt eine große Vielzahl rechtlicher Eingriffe in allen Ländern der EU. Wo eine Harmonisierung nicht möglich ist, ist die gegenseitige Anerkennung des Rechts des Herkunftslandes angedacht. Darüber müssen wir diskutieren. Wenn das so kommt, wird jeder Teilnehmer am Markt seine eigenen Spielregeln in sich tragen; von Markttransparenz kann dann nicht mehr die Rede sein.