Auch dort würde man dann in entsprechender Weise vorgehen müssen, das heißt, artgerechte Haltung nicht nur für die Tiere, die kuschelig sind und den Menschen ansprechen, sondern artgerechte Haltung auch für andere Tiere. Dafür bin ich.
- Das Stichwort Bisam ist natürlich sehr gut. Wir haben genügend Bisame in der freien Wildbahn, als dass wir sie als Pelztiere halten müssten. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Ich werde den Antrag also mit dieser Begründung ablehnen, weil ich nicht meine, dass über die Verbote wirklich ein Mehr an Tierschutz durchgesetzt werden kann. Im übrigen glaube ich, dass wir über eine vorbildliche Tierhaltung für die Tiere in Europa sehr viel mehr bewirken könnten, als über ein Verbot der Pelztierfarmen in Deutschland.
Ich darf noch eines anfügen. Das Beispiel Großbritannien ist angeführt worden. Angesichts des Umganges mit der Tierseuche MKS wie mit der Tierkrankheit BSE in Großbritannien fällt es mir sehr schwer, Großbritannien als Vorbild für Tierhaltung zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, ich habe hier gerade einen Brief und ich unterscheide nicht bei den Tieren, ob es ein Wirtschaftsbetrieb oder ein Hobbyzüchter ist. Es geht jetzt um die Tiere, auf jeden Fall geht es uns um die Tiere.
„Seit 1991 besitzen alle Züchter ein Farmerzertifikat, das heißt, ihre Farmen sind nach gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer erstellten Kriterien auf ihre Haltungsbedingungen überprüft worden. Die Landwirtschaftskammer garantiert für dieses Farmerzertifikat als freiwillige Selbstkontrolle der Züchter in Deutschland. Dies ist einzigartig. Die 1998/99 im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der hessischen Tierzuchtverordnung vorgenommene Farmbesichtigung durch einige Abgeordnete des Umwelt- und Agrarausschusses, die in Begleitung des zuständigen Kreisveterinärs stattfand, ergab nach Einschätzung aller Beteiligten das Urteil: kein Handlungsbedarf.“
„Viele der Züchter sind für ihre jahrzehntelange Beteiligung an der NORLA mit Medaillen für besondere Verdienste um die Landwirtschaft Schleswig-Holsteins durch die Landwirtschaftskammer ausgezeichnet.“
Ich frage mich wirklich: Wo findet die Kontrolle statt? Das habe ich gemeint, Herr Müller, als ich sagte: Taten, Herr Müller! Sie erinnern sich an die Pressemitteilung. Wir wissen, dass wir uns beide nichts Böses wollen. Ich möchte wirklich für die Tiere das Beste und ich denke, statt eines Verbots sollten wir anfangen zu kontrollieren und sollten das verstärken nicht mehr und nicht weniger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die Haltung von Pelztieren zählt leider seit Jahren zu den nach wie vor ungelösten und gravierenden Problemen des Tierschutzes. Nerz und Fuchs sind anerkanntermaßen Wildtiere, selbst wenn sie - wie
zum Beispiel Silberfüchse - seit langen Zeiträumen in Farmen gezüchtet und gehalten werden. Selbst in der Zucht behalten diese Tiere das Wildsein, ihre eigene Natur bei, das heißt das Bestreben nach Erlangung ihrer eigenen Freiheit. Sie sind eben nicht domestiziert.
Solange Pelztiere in Farmen gehalten werden und ihre Freiheit nicht erlangen, werden sie gequält, und das Tag für Tag. Die Verbesserung der Haltungsbedingungen kann das Problem daher im Grunde nicht lösen, sondern nur eine Übergangs- oder Hilfskonstruktion sein.
Der Verein „Vier Pfoten“ - an anderer Stelle reden wir gern über ehrenamtliches Engagement -, der sich der Abschaffung der gewerblichen Pelztierhaltung verschrieben hat und mit dem zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des Hauses Gespräche geführt haben, brachte im vergangenen Jahr eine schleswig-holsteinische Farm zur Anzeige, in der Tiere unter Verstoß gegen sämtliche Haltungsvorschriften in enge und verschmutzte Käfige gepfercht wurden. Wenig erfolgreich war der Dialog mit den verbliebenen gewerblichen Pelztierhaltern.
Um den Schutz der Pelztiere zu verbessern, war die Landesregierung in der Vergangenheit bemüht, die Wirksamkeit und die Umsetzung der zurzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz dieser Tiere durch einen Dialog mit den verbliebenen gewerblichen Pelztierhaltern sowie durch eine verstärkte Kontrolle dieser Betriebe zu erhöhen. Erlauben Sie mir den Hinweis, Herr Garg: Zuerst muss man miteinander reden; danach schwingen wir gern die Keule. In anderen Bereichen fordern Sie das immer ein.
Dadurch sind jedoch nur kleine und keine substanziellen Verbesserungen erzielt worden. Das Instrument des Vertrages und der Vereinbarung, das wir sonst sicherlich auch parteiübergreifend im Umweltschutz hochhalten und mit Erfolg praktizieren, ist bei der Nachhaltigkeit, mit der der Tierschutz unter die Räder kommt, offenbar nicht geeignet.
Nach Großbritannien haben jetzt auch die Niederlande die Zucht und Haltung von Tieren zur Pelzgewinnung verboten. In Österreich wurde bereits 1998 ein Verbot der Pelztierhaltung beschlossen. Ich habe
meiner Kollegin Künast deshalb vorgeschlagen, diesen Beispielen aus unseren Nachbarstaaten zu folgen, um erst einmal ein freundliches, friedliches Vorgehen zu erreichen. Vielleicht hilft das; notfalls kommen wir zu anderen Maßnahmen.
Im deutschen Recht fällt allerdings die Begründung eines Pelztierzuchtverbots nicht leicht, solange sich kommerzielle Züchter auf das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen können. Demgegenüber ist der Tierschutz nicht mit dem gleichen verfassungsrechtlichen Gewicht ausgestattet, solange der Tierschutz nicht als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird. Ich freue mich natürlich, dass alle Fraktionen, die heute dafür gesprochen haben, beim nächsten Mal komplett für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz stimmen werden.
Hinzu kommt, dass Pelztiere auf EU-Ebene immer noch als landwirtschaftliche Nutztiere eingestuft werden, obwohl sie schon lange kein den Menschen schützendes Bedürfnis mehr decken müssen. Ich glaube, wir können alle zwischen einem Pelz und normaler Kleidung unterscheiden; da gibt es sicherlich andere Möglichkeiten.
Aber die Beispiele in den genannten EU-Staaten stimmen mich zuversichtlich, dass eine solche Regelung in Deutschland auf Dauer nicht verhindert werden kann. Um den verfassungsrechtlich gegebenen Handlungsspielraum auszunutzen, ist im Umweltministerium bereits eine Bundesratsinitiative in Vorbereitung, die ich anschließend mit meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen abstimmen und dann in den Bundesrat einbringen werde. Wir würden es begrüßen, wenn uns der Landtag dazu noch einmal aufforderte.
In der Tat gibt es eine Reihe von Verbesserungen, die man bis dahin vornehmen kann. Als Stichworte nenne ich die Mindestgröße der Käfige sowie die Frage nach den Drahtböden, in Bezug auf die man Verbesserungen erreichen kann; andere Bundesländer haben uns das vorgemacht.
Ihrem Antrag entsprechend werde ich Ihnen in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über die Ergebnisse der Gespräche und meiner Aktivitäten in dieser Sache berichten. Ich freue mich über die breite Unterstützung dieses Antrages, die offensichtlich in der letzten Legislaturperiode noch nicht möglich war. Frau Scheicht, man merkt Ihnen an, dass auch Sie zustimmen möchten. Ich wünsche Ihnen toi, toi, toi für Ihre
Wir treten in die Abstimmung ein. Wird neben der Abstimmung in der Sache auch Ausschussüberweisung beantragt? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag in der Sache ab.
Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/908 (neu), seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Abgeordneten des SSW sowie - bis auf die Stimme der Abgeordneten Dr. HappachKasan - den Stimmen der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Abgeordneten Dr. Happach-Kasan angenommen worden. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.
Wer einen Blick auf die Tagesordnung wirft, wird feststellen, dass jetzt der Tagesordnungspunkt 40, Wirtschaftsbericht, zu behandeln wäre. Aufgrund der sehr intensiven Diskussion, die das Haus bei den vorhergehenden Tagesordnungspunkten geführt hat, ist die Zeit schon so erheblich vorangeschritten, dass der Tagesordnungspunkt 40 angesichts der dafür vorgesehenen Beratungszeit in der verbleibenden Tagungszeit heute nicht mehr abgearbeitet werden könnte. Deswegen, Herr Minister, haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, jetzt den Tagesordnungspunkt 7, Wattenmeer, zu behandeln.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gestern gesagt, dass man vor Überraschungen nie sicher ist. Herr Minister, heute trifft es uns vielleicht ein bisschen gemeinsam.