Protocol of the Session on May 10, 2001

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

sondern wir haben längst andere Möglichkeiten uns zu kleiden, zu wärmen und uns mit dem zu versorgen, was wir brauchen.

Immer noch stammen 80 % aller Felle aus Pelzfarmen. Auch das gehört in diese Kenntnisnahme mit hinein. Wie gesagt: Deutschland ist hier Weltspitze. Der Nerz ist mit weitem Abstand der Lieblingspelz der deutschen Käuferinnen und Käufer und liegt mit 30 % der Nachfrage weit vor dem Persianer mit 5 %, dem Wolf mit 4 %, dem Bisam mit 3 %.

Ungefähr sieben Monate lang vegetieren die Tiere in den Drahtkäfigen dahin; dann haben sie ihr begehrtes Winterfell und werden getötet - erlöst, könnte man auch sagen. Für einen einzigen Mantel müssen je nach Art ungefähr 50 Nerze, 150 Chinchillas, 12 Füchse und 25 Sumpfbiber sterben. Auch das steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zu dem, was erreicht werden soll.

Nerze - jetzt geht es mit der Gruselgeschichte weiter, die wir vorhin schon bei den Lebendschlachtviehtransporten gehört haben - werden in der Regel in Gaskisten getötet. In eine solche Kiste werden etwa 50 Nerze geworfen und dann werden dort Auspuffgase hineingeleitet. Je nach Gasart dauert es bis zur Bewusstlosigkeit 50 bis 130 Sekunden. Die Tötung von Füchsen erfolgt durch Elektroschocks.

Jährlich werden über 25 Millionen Nerze, 5 Millionen Füchse, 4 Millionen Nutrias und 250.000 Chinchillas getötet. Der Traum vom Pelz ist also in Wirklichkeit ein Albtraum.

So viel zu der Frage eines schlechten oder eines guten Gewissens.

Wir haben in der Zwischenzeit Anschreiben von den Pelztierzüchtern erhalten und ich kann nur sagen, solange wir den Tierschutz nicht in der Landesverfas

(Irene Fröhlich)

sung haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss man hier zu strengeren Eingriffen kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie Forschung und Lehre in der Verfassung gesichert sind, wie das Eigentum selbstverständlich in der Verfassung geschützt ist, brauchen wir auch für den Tierschutz eine gleichwertige Regelung in der Verfassung. Ohne eine solche Bestimmung in der Verfassung fallen dem immer wieder die nicht gleichermaßen geschützten Tiere zum Opfer.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will hier auch noch sagen, dass es mir schon zu Herzen geht, wenn sich jetzt die Pelztierzüchter bei uns melden. Ich möchte das auch ernst nehmen. Aber ich will auch sagen, in Hessen hat der Erlass, an dem wir uns hier orientieren wollen, zunächst einmal, bis wir in Deutschland zu einem Verbot gekommen sein werden, Übergangsregelungen geschaffen und auch die Pelztierzüchter in unserem Land können sicher sein, dass wir ihnen das Fell nicht über die Ohren ziehen werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1998 war die Diskussion über die Pelztierhaltung dadurch geprägt, dass sich der größte Teil der Abgeordneten in diesem Haus zwar für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Pelztiere aussprach, dass man aber doch der Auffassung war, dass ein Erlass für Schleswig-Holstein über das Ziel hinausschießen würde. Auch der damalige Landwirtschaftsminister Buß hat dies damals in seiner Rede zur Pelztierhaltung vertreten.

Heute hatten wir es ursprünglich mit zwei Anträgen zu tun, die unter anderem wieder einen solchen Erlass für Schleswig-Holstein forderten. Weil die beiden Ursprungsanträge nicht weit auseinander lagen, sind wir jetzt doch zu einem gemeinsamen Antrag gekommen, was ich begrüße. - Nebenbei gesagt: Der SSW hat schon in der 98er-Debatte die Forderung nach einem solchen Erlass unterstützt.

Wir haben seinerzeit darauf hingewiesen, dass es auf EU-Ebene Bestrebungen gebe, künftig die Mindestanforderungen an die Pelztierhaltung zu regeln, um

dann vernünftige nationale Umsetzungen angehen zu können. Doch wie so oft, mahlen gerade diese Mühlen recht langsam.

Wir hatten eine kurzfristige Lösung dieses Problems erwartet, herausgekommen ist aber keine Verordnung oder eine andere feste Bindung, sondern nur eine Empfehlung. Wir haben jetzt zwar eine Zielfestlegung, aber keine feste rechtliche Regelung. Das Ganze basiert vielmehr auf der schon damals vorhandenen Rechtslage. Wir sind somit keinen Schritt weitergekommen.

Doch glücklicherweise gibt es in Europa heute noch kleine gallische Dörfer, die ab und an auch einen Ausbruch aus dem Stillstand wagen. So haben mittlerweile Großbritannien und die Niederlande den Vorstoß gewagt und Zucht und Haltung von Tieren zur Pelzgewinnung verboten.

(Konrad Nabel [SPD]: Sehr gut!)

Umweltminister Müller hat diesen Vorstoß von Experten prüfen lassen, die dann zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die beiden EU-Staaten die Pelztierhaltung national einschränken dürfen. Daher sage ich: Was die können, können wir auch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Daher sollten wir jetzt auch eine deutschlandweite Verbotsregelung anstreben und diese Regelungsmöglichkeit ausschöpfen.

Doch auch die Mühlen auf Bundesebene mahlen nicht immer so schnell, wie wir es manchmal gern sehen würden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass in den Anträgen und jetzt in dem gemeinsamen Antrag auch erste Schritte auf Landesebene angedacht worden sind. In der Tat sollten wir nicht länger warten. Die Haltungskriterien müssen verbessert werden. Dass wir uns dabei an anderen Bundesländern orientieren, führt möglicherweise zu schnelleren Lösungen. Sollte es bei uns weitere Vorschläge geben, wie man die Pelztierhaltung verbessern kann, sollten auch solche Ideen mit eingebaut werden.

Es wäre sicherlich sinnvoll, Tierschutzverbände und Tierschutzorganisationen an der Formulierung von Regelungen für Haltungskriterien kurzfristig zu beteiligen. Ansonsten möchte ich der Kollegin Redmann noch einmal ausdrücklich für ihre Initiative, die zu dem gemeinsamen Antrag geführt hat, danken.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat mich der Beitrag der Kollegin Scheicht veranlasst, hier doch einige Punkte klarzustellen. Ich habe - allerdings von jemand anderem als von Ihnen das Argument der Aufblähung der Verwaltung erwartet. Dazu will ich Ihnen zwei Punkte sagen.

(Zuruf der Abgeordneten Jutta Scheicht [CDU])

- Doch, Sie haben gesagt: Wie viel Verwaltung, wie viel Bürokratie soll sich dieses Land noch leisten? Ich will Ihnen dazu einen Vorschlag machen. Lassen Sie uns bis zur nächsten Landtagstagung abwarten, wie viele Verordnungen und Erlasse wir insgesamt haben. Ich biete Ihnen innerhalb von einer Woche fünf an, die wir sofort abschaffen könnten. Nur, immer wenn es um den Tierschutz geht, dann haben wir angeblich eine Überbürokratie und ein zu dichtes Regelwerk. Dieser Erlass, den wir fordern, bestünde nur übergangsweise, denn wenn wir ein Verbot der Pelztierhaltung durchbekommen haben, brauchen wir diesen Erlass nicht, dann ist er überflüssig.

Zweitens, Frau Kollegin Scheicht! Ich hatte mich zu einer Zwischenfrage gemeldet: Glauben Sie wirklich, dass ein viertel Quadratmeter Gitterkäfig für Nerze ohne ein Wasserbecken wirklich artgerechte Tierhaltung darstellt? Wenn Sie den amerikanischen Nerz im Zoo halten wollen, brauchen Sie komischerweise sechs Quadratmeter und selbstverständlich das Wasserbekken dazu.

(Wortmeldung der Abgeordneten Jutta Scheicht [CDU])

- Nein, ich gestatte bei dem Dreiminutenbeitrag keine Zwischenfrage.

Das Tierschutzgesetz, das Sie hier so hervorgehoben haben, muss so lange ein zahnloser Papiertiger bleiben, solange wir den Tierschutz nicht im Grundgesetz verankern. Deswegen will ich mich auch gar nicht dauernd auf das Tierschutzgesetz berufen. Das bringt nämlich den Zuchtnerzen absolut gar nichts.

Zweitletzter Punkt: europäischer Alleingang!. Da brauchen Sie gar keine Sorge zu haben. Großbritannien hat bereits verboten, Österreich und die Niederlande sind dabei, es zu verbieten. Von einem europäischen Alleingang kann also gar keine Rede sein.

Ein Letztes. Frau Scheicht, einen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich nehme wirklich liebend gern jede Gelegenheit wahr, diesen Umweltminister zu kritisieren. Ich glaube, es kann mir niemand vorwerfen, dass ich das nicht gern mache. Ich habe, als er deutlich gemacht hat, dass er mit der Kollegin Künast auf Bundesebene Gespräche über diese Problematik führen will, so ungefähr gesagt: Großer Mund, aber nichts dahinter; er hat nichts getan, er soll erst im eigenen Land schärfere Regelungen erlassen. - Vier Stunden später, Frau Scheicht, haben Sie eine Presseerklärung herausgegeben, in der Sie dem Umweltminister vorgeworfen haben, er könne doch im eigenen Land schärfere Richtlinien erlassen. - Nichts Anderes soll er jetzt tun, dazu fordern wir ihn auf.

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Deswegen kann ich also nicht so ganz verstehen, wenn Sie jetzt sagen, Sie lehnten das rundweg ab.

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich habe Wortmeldungen zu zwei weiteren Kurzbeiträgen vorliegen. Zunächst Frau Dr. Happach-Kasan!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde dem gemeinsamen Antrag von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW nicht zustimmen, und ich möchte die Ablehnung dieses Antrags dem Hause gern begründen.

Ich habe mich, als Heiner Garg in diese Fraktion gewählt wurde, sehr darüber gefreut, und ich habe auch gern die Aufgabe der tierschutzpolitischen Sprecherin an ihn abgegeben, weil er mit einem sehr großen Engagement und sehr viel innerer Beteiligung diese Aufgabe wahrnimmt. Ich freue mich über die Art und Weise, wie er tätig ist. Insbesondere sein Engagement im Zusammenhang mit den Kampfhunden hat mir gut gefallen, und ich finde, er hat dies gut gelöst. Gleichwohl gibt es Punkte, in denen wir anderer Meinung sind. In einer liberalen Fraktion ist es üblich, dass man das dann auch sagen darf.

(Beifall bei der FDP)

Mir ist bewusst, dass das Tragen eines Pelzes in der Regel als das Tragen eines Luxusgutes bezeichnet wird. Frau Redmann hat das hier ausgeführt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir in Deutschland eine Wohlstandsgesellschaft haben und dass es eine ganze Menge von Gütern gibt, die man als Lu

(Dr. Christel Happach-Kasan)

xusgüter bezeichnen könnte, und dass es eine ganze Menge an Tätigkeiten gibt, die man als Luxus bezeichnen könnte, die wir aber gleichwohl nicht alle verbieten werden. Ich bin mir bewusst, dass gerade im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein bisschen weniger Wohlstand Natur und Umwelt eine Menge nützen würde. Von daher bin ich der Meinung, dass die Begründung „Luxusartikel“ nicht ausreicht, um ein solches Verbot aufzustellen. Ich stehe hinter dem Tierschutzgesetz, und ich stehe auch hinter der Forderung der FDP, dass der Tierschutz ins Grundgesetz soll. Der Meinung bin ich. Ich bin aber nicht der Meinung, dass solches über Verbote durchzusetzen ist. Angesichts der Tatsache, dass wir grade einmal sechs gewerbliche Pelztierfarmen in Schleswig-Holstein haben, müsste es möglich sein, über die Behörden in Anwendung des Tierschutzgesetzes eine artgerechte Haltung für die Tiere durchzusetzen.

Im übrigen darf ich daran erinnern, nach der BSEKrise sind in Schleswig-Holstein auch Strauße eingeführt worden. Dass diese eine artgerechte Haltung haben, kann ich mir kaum vorstellen.

(Beifall bei FDP, CDU und SPD)