erstellt. Wie machen Sie eigentlich Novellen? Richten Sie sich ausschließlich nach dem, was Sie in einer Anhörung antizipieren oder machen Sie eine Hochschulpolitik, von der Sie selber als Ministerin und als Kabinett überzeugt sind? - Ich glaube, dass diese von Ihnen vorgelegte Novelle zeigt, dass Sie nur noch im Rückwärtsgang regieren.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass es gut ist, dass Sie in drei wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfes, den sie jetzt vorgelegt haben, tatsächlich Einsicht bewiesen und sich von einer Politik getrennt haben, die Sie ursprünglich vertreten haben.
Zunächst einmal halte ich es für richtig, dass Sie von Ihrer Politik Abstand genommen haben, die Sie zu entmachten nahte. Es ist richtig und auch unsere Forderung gewesen, dass die Senate weiterhin den Zielvereinbarungen zustimmen müssen; darin haben Sie sich korrigiert. Es wäre besser gewesen, Sie hätten es von vornherein nicht vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt betrifft den Landeshochschulplan. Ich halte es auch für richtig, dass Sie weiterhin an einem Landeshochschulplan festhalten. Ich glaube allerdings, dass es mittlerweile eine Art Chimäre ist, die in Ihren Debatten zwar ständig herumgeistert, aber nicht umgesetzt wird. Wenn Sie schon an dem Landeshochschulplan festhalten und ihn weiterhin ins Gesetz schreiben wollen, müssen Sie irgendwann einmal auch einen vorlegen. Sie befinden sich nämlich in der Bringschuld. Ich darf aus der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode zitieren, in der die Grünen und die SPD Folgendes verankerten:
„Wir werden in dieser Legislaturperiode einen neuen Landeshochschulplan erstellen und in eine gemeinsame Hochschulentwicklungsplanung mit den norddeutschen Ländern eintreten.“
Beides ist nicht erfolgt. Sie haben weder einen Landeshochschulplan erstellt noch gibt es eine norddeutsche Abstimmung. Insofern haben Sie Ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen.
Meine Damen und Herren, ein Kollege hat mich heute Morgen angesprochen und gefragt, warum wir wieder zur Hochschulstrukturreform diskutieren würden; das hätten wir doch schon alles besprochen. Dieser Punkt betrifft die Zentrenbildung am Universitätsklinikum in Schleswig-Holstein.
Es ist interessant, mit welcher Regelmäßigkeit wir uns in diesem Landtag mit der Frage Universitätsklinikum beschäftigen und jedes Mal erfolgt diese Diskussion unter neuen Maßgaben.
1998 hieß es, die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der Strukturen könnten nur gewährleistet werden, wenn sie verselbstständigt würden. Zwei Jahre später hieß es, die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz könnten nur gewährleistet werden, wenn eine Fusion mit einem Vorstand hergestellt würde. Jetzt heißt es, dieser Vorstand sei gar nicht in der Lage, dieses Klinikum richtig zu managen und daher müsse jetzt eine Zwischenebene in Form dieser Zentren eingezogen werden.
Sie geben in dem Deckblatt Ihrer Begründung selber zu, dass es durch diese Zentrenbildung an dem Universitätsklinikum zu vermehrten Kosten komme. Sie sagen dann auch - das ist die stille Hoffnung, die Sie haben -, dass sich diese Kosten irgendwann einmal selber trügen. Denn die Zentren trügen aufgrund ihrer Koordinationsfunktion unter Umständen - „allerdings sei damit zu rechnen“, sagen Sie - dazu bei, Kostenstrukturen zu optimieren. Das haben Sie schon bei Roland Berger gehofft.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, es ist angesichts der Finanzsituation des Universitätsklinikums in Schleswig-Holstein nicht in Ordnung, mit einem im Wirtschaftsplan vorgesehenen Defizit von 8,2 Millionen € und einem prognostizierten Defizit von 15 Millionen € in diesem Jahr diesem Klinikum noch weitere Mehrkosten zuzumuten, indem jetzt eine weitere Zwischenebene eingezogen wird. Wenn Sie diese Zwischenebene einziehen, dann darf das nicht zulasten des Budgets des UKSH, sondern muss zulasten Ihres eigenen Budgets erfolgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat befinden wir uns mit dieser Debatte in einem Prozess gewisser Wiederholungen der letzten Monate. Ich will deswegen in aller Kürze deutlich machen, was für uns in diesem Verfahren wichtig ist. Über die
Novelle ist in der Öffentlichkeit bereits viel geredet, spekuliert und ausgetauscht worden. Es ist insofern schön, dass wir heute noch einmal im Parlament darüber reden.
Eines ist zu unterstreichen: Auch bei einigen Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf bleibt die hauptsächliche Botschaft bestehen, dass wir einen zentralen Punkt der Vorschläge der ErichsenKommission anpacken und dass wir das, was wir zugesagt haben, nämlich umsetzungsorientiert zu arbeiten, mit dieser Novelle einlösen. Es bleibt dabei: Wir wollen und müssen Hochschulleitungen für mehr Handlungsfähigkeit und für eine präzisere Aufgabenverteilung in der Hochschule stärken.
Ich bin sehr froh, dass schon vor der parlamentarischen Behandlung wichtige Korrekturen vorgenommen worden sind. Die Hochschulpolitik der letzten Jahre, die auch sozialdemokratisch geprägt ist, hat immer auch ganz wesentlich die Verbesserung der Mitwirkungsrechte aller Gruppen der Hochschulen - auch der nicht professoralen - ins Auge genommen. Wir haben von der Drittelparität im Konsistorium bis hin zur Mitwirkung der Frauenbeauftragten ein Stück Mitwirkung und Demokratie an den Hochschulen geschaffen. Dies wollen wir auf keinen Fall zur Disposition gestellt sehen, und zwar auch nicht bei notwendigen Straffungen im Ablauf der Prozesse. Ich glaube, das ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ganz gut gelungen. Über Details wird man noch zu reden haben.
Ich finde es sehr begrüßenswert, dass die Landesregierung das Mitwirkungsverfahren im Referentenentwurf ernst genommen hat. Ich finde das nicht problematisch, sondern sehr lobenswert. Wir werden das parlamentarische Anhörungsverfahren im Ausschuss genauso ernst nehmen und alle Dinge prüfen, die uns dort vorgetragen werden. Wenn Herr de Jager dies als einen Chaoskurs bezeichnet, dann mag ihm das gern gewährt sein. Wir sind der Auffassung, dass in solchen zentralen Fragen ein politisches Oktroi des Landes gegenüber den Hochschulen nicht angemessen ist.
Wir begrüßen die Änderungen, die ich im Einzelfall nicht wiederholen will. Die Ministerin hat das getan. Es wurde immer wieder angesprochen, dass das Thema Landeshochschulplan ein sich ein bisschen verselbstständigendes Symbol ist. Für uns ist es nicht wesentlich, einen Plan als solches zu haben. Für uns geht es darum, den Prozess des Zielvereinbarungsverfahrens mit den Hochschulen zusammenzubinden und so auch mit den verschiedenen Aktivitäten der Kooperation mit anderen Bundesländern, die es schon gibt, verhandelbar zu machen. Auch da ist der Plan
Aus aktuellem Anlass sage ich, dass ich glaube, wir werden dies im Ausschuss sehr sachlich weiter beraten. Es ist nicht hilfreich, wenn gewisse Irrationalismen Eintritt in die Debatte haben. In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift der CAU „Christiana Albertina“ wird ein sehr lesenswerter und guter historischer Beitrag des künftigen Rektors, Herrn Eckert, über die juristische Fakultät im Nationalsozialismus im Vorwort vom Redakteur mit den Worten eingeleitet: Das sei ein bedenkenswerter Beitrag, der auch den heutigen Hochschulpolitikern zur Warnung gegenüber angeblich autoritativen Tendenzen bei der Beschneidung von Senatskompetenzen Anlass geben sollte. Wenn die Debatte, die wir hier führen, mit dem in Vergleich gesetzt wird, was zwischen 1933 und 1945 an Bedrängung der Fall war, dann zeigt es, dass die eine oder andere Überreaktion sehr problematisch ist. Ich kann den Hochschulen nur sehr raten, solche Sachen zu korrigieren und zurückzuziehen. Das würde unseren demokratischen Diskussionsprozess deutlich stärken.
Ich sage das ohne dramatischen Unterton. Ich glaube aber, dass gewisse Dinge eine sachliche Ebene nicht verlassen dürfen.
Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen. Wir werden die Anhörung ernst nehmen und gegebenenfalls in diesem Hause wieder zusammenkommen, um in der zweiten Lesung einen guten Gesetzentwurf zu beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die vorliegende Hochschulgesetznovelle im Vergleich zum Referentenentwurf in einem wesentlichen Punkt entschärft: Zu den Aufgaben der Hochschulsenate zählt nunmehr nach § 39 Abs. 1 auch wieder die Zustimmung zu den Zielvereinbarungen, die die Hochschulen mit dem Land abschließen.
Hochschulen - aber auch vonseiten der FDPLandtagsfraktion - geäußerte Kritik eingegangen ist. Zielvereinbarungen ausschließlich zu einer Angelegenheit zwischen dem Rektorat auf der einen Seite und dem Ministerium auf der anderen Seite zu machen, hätte de facto zu einer totalen Aushöhlung der Mitwirkungsrechte aller Gruppen der Hochschulen geführt, denn angesichts der weit reichenden Auswirkungen, die Zielvereinbarungen - von der Hochschulentwicklung und Profilbildung bis zur Auflösung von Studiengängen oder sogar ganzen Fachbereichen - haben, wäre die Hochschulmitbestimmung auf der Basis des Referentenentwurfs bloß zu einer leeren Hülle geworden. Wir erkennen an, dass die Landesregierung insoweit Einsicht gezeigt hat.
Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass zwischen der Stärkung des Hochschulmanagements auf der einen Seite und den Mitwirkungsrechten der Gruppen auf der anderen Seite eine vernünftige Balance erreicht werden muss. Die Rektorate sollten auch deshalb über kein umfassendes Direktionsrecht nach dem Muster eines Unternehmensvorstandes verfügen, weil - anders als etwa bei einer Kapitalgesellschaft - in einer Hochschule kein Aufsichtsrat und keine Gesellschafterversammlung da ist, die die Leitung gegebenenfalls jederzeit vor die Tür setzen kann. Das hatten wir in jüngster Zeit bei bedeutenden Aktiengesellschaften in einigen markanten Beispielen erlebt. Im Gegensatz dazu hätte man bei einer Hochschulleitung, die auf mehrere Jahre gewählt ist, praktisch eine Diktatur auf Zeit mit umfassenden Kompetenzen. Das wollen wir nicht.
Einige der von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen sollten unseres Erachtens noch einmal überdacht werden. Das betrifft zum einen die vorgesehenen Vorschlagsrechte der Hochschulrektoren für die Besetzung der übrigen Rektoratsämter. Im Fall der Position des Kanzlers ist ein solches Vorschlagsrecht sicherlich nachvollziehbar, weil man das Verhältnis zwischen dem Rektor und dem Kanzler einer Hochschule in etwa mit dem Verhältnis zwischen einem Minister oder einer Ministerin und dem jeweiligen Amtschef - also dem Staatssekretär - vergleichen kann. Ein Hochschulkanzler muss sinnvollerweise das Vertrauen des Rektors - beziehungsweise der Rektorin - besitzen, wenn die Leitung einer Hochschule vernünftig funktionieren soll. Für die Ämter der Prorektoren halte ich ein Vorschlagsrecht des Rektors jedoch nicht für zwingend erforderlich. Hier könnte man die Regelung doch wieder etwas öffnen.
Der in § 39 vorgesehene Wegfall einer Generalklausel für die Zuständigkeit der Hochschulsenate und die konkrete Festlegung der Aufgaben und Rechte der Senate ist unseres Erachtens grundsätzlich ein richtiger Weg. Frau Erdsiek-Rave, das ist ein wesentlicher Punkt, in dem die Balance im Sinne einer Stärkung der Rektorate dadurch geprägt wird, dass der Senat eben nicht mehr mit einer Generalklausel letzten Endes alles und jedes an sich ziehen kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Daher sind wir in diesem Punkt im Prinzip auch der gleichen Meinung wie Sie. Wir sind aber der Auffassung, dass man in den Zuständigkeitskatalog der Senate über das hinaus, was Sie im Gesetzentwurf vorschlagen, auch noch aufnehmen sollte, dass die Senate auch Entscheidungen und allgemeine Empfehlungen zur Verwendung von Personal- und Sachmitteln aussprechen können.
Das ist bislang nicht vorgesehen. Ich meine aber: Wenn man eine Kompetenz in der Zuständigkeitsliste der Senate zur Beschlussfassung über den Haushalt der jeweiligen Hochschule einführt, dann ist dies im Grunde ein leeres Budgetrecht, wenn der Senat nicht gleichzeitig auch Möglichkeit hat, allgemeine Empfehlungen zur Verwendung von Sach- und Personalmitteln zu beschließen.
Anders als die Regierung wollen wir Liberalen - wie ich es bereits in der letzten Tagung im Zusammenhang mit der Beratung über den CDU-Antrag gesagt habe - den Hochschulen die volle Personalhoheit übertragen, das heißt auch das Recht über Berufungen der Professoren der Gruppen C 4 - respektive W 3 - zu entscheiden. Letzten Endes folgen Sie mit Ihrer Differenzierung im Grunde der alten Abgrenzung des Ordinarienstatus, der angeblich längst verflossen ist. Er taucht hier im Grunde in der Sache wieder auf. Die Ordinarien sind sozusagen der Teil des Lehrkörpers, über dessen Besetzung dann doch wieder die Regierung entscheidet. Das ist eine Einschränkung der Autonomie der Hochschule, die wir nicht für richtig halten. Hier würden wir gern etwas weiter gehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Qualität muss belohnt werden. Das ermöglicht das neue Hochschulgesetz insofern, als endlich Anreize gesetzt werden, damit Evaluation in Forschung und Lehre die Mittelvergabe bestimmt. Dies halten wir für einen wesentlichen Beitrag zum modernen Hoch
schulmanagement. Insofern begrüßen wir diesen Gesetzentwurf und freuen uns, dass er in der Auseinandersetzung mit den Gremien gewisse Korrekturen erfahren hat, die auch in unserem Sinne sind.
Warum ist es so wichtig, an dieser Stelle auf das Thema Management zu sprechen zu kommen und trotzdem zu sagen: Hochschulen sind keine Unternehmen? Hochschulen sind deswegen keine Unternehmen, weil die sie tragenden Personen keine finanzielle Verantwortung tragen, so wie das ein Unternehmer oder ein Geschäftsführer einer GmbH tut. Gleichzeitig ist aber der Anspruch, dass Bürokratie keine wilden Blüten treiben darf, sondern dass die Ressourcen effizient verwandt werden müssen, an eine Hochschule in dem selben Maße zu stellen wie an ein Unternehmen. Hierüber sollte es keine zwei Meinungen geben. Damit das funktioniert, brauchen wir tatsächlich gute Transmissionsriemen.
Ich will ausdrücklich hervorheben, dass die Gewaltenteilung, wie sie jetzt im Großen und Ganzen im Gesetz gefunden worden ist, der richtige Weg ist, wobei man natürlich nach der Ausschussanhörung über Details noch einmal wird sprechen müssen. Grundsätze müssen die demokratischen Gremien der Hochschulen fassen. Sie müssen auch Einblick in das Budget haben und müssen dafür mit die Verantwortung übernehmen. Natürlich müssen sie auch die Verantwortung im Hinblick auf die Zielvereinbarungen tragen. Aber das operative Geschäft und die Zusammenstellung der Crew, die im Rektorat oder im Dekanat jeweils die Verantwortung für das operative Geschäft trägt, ist etwas anderes, und diesbezüglich muss es auch Regeln geben, damit das, was gemeinsam beschlossen worden ist, auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Als jemand, der nicht in Kiel studiert hat, muss ich sagen: Die CAU ist, wenn wir das einmal mit Universitäten anderer Bundesländer vergleichen, diesbezüglich nicht der große Fortschrittmacher. Gerade für die CAU bedeutet ein solches Hochschulgesetz einen kräftigen Schritt nach vorn. Die Fachhochschulen, häufig jünger an Datum, haben schon eine etwas modernere und managementorientiertere Führung. Ich sage das ausdrücklich mit dieser Vehemenz, weil gerade auch aus der CAU viele kritische Stimmen gekommen sind.
Gut gefällt mir an dem Hochschul-Gesetzentwurf außerdem, dass wir die Klinika nun tatsächlich in einer Zentrenstruktur so geformt haben, wie dies einem modernen Krankenhausmanagement entspricht. Herr de Jager, Sie haben das kritisiert und gesagt, dies sei eine Art Hilfskrücke. Schauen Sie sich große Krankenhäuser und auch die Berliner Charité an, die