Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; damit schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, diesen Antrag federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) - Hochschulmanagement
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile der Frau Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Erdsiek-Rave, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehr Freiheit, mehr Autonomie für die Hochschulen, das ist bundes- und europaweit das Prinzip, Herr Astrup, um die Hochschulen wirklich zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören die Zuweisungen von Globalbudgets, wie wir das seit einigen Jahren schon praktizieren, dazu gehören Zielvereinbarungen und Hochschulverträge und dazu gehören klare Managementstrukturen, um Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen für Rektorate und Dekanate auf der einen Seite und Senate und Konvente auf der anderen Seite klar zu regeln. Die Allzuständigkeit aller für alle Angelegenheiten der Hochschule, das ist weder zeitgemäß noch ist es zukunftsfähig.
Gestärkt werden soll insbesondere die Rolle der Rektorinnen oder Rektoren. Sie oder er wird in Zukunft die Geschäftsbereiche im Rektorat festlegen und die maßgeblichen Personalvorschläge für die Prorektorinnen und Prorektoren machen. Und schließlich sollen die Hochschulen das Recht erhalten, Professorinnen und Professoren nach C 2 und C 3 eigenständig zu berufen und zu ernennen. Zu den C-4-Berufungen habe ich mich schon an anderer Stelle geäußert. Ich möchte nur noch einmal sagen: Kaum ein Bundesland will es da anders als wir - und das aus guten Gründen, weil natürlich zwischen C 3 und C 4, sozusagen in der strategischen Auswirkung der Berufung, ein erheblicher Unterschied besteht.
Das Auswahlrecht der Hochschulen werden wir nicht an dieser Stelle regeln, das wird - nach meinen Informationen - bald sehr zügig in einem Bundesgesetz vorgelegt werden. Nach meiner Information wird das eine sehr weitgehende Regelung sein. Danach werden wir uns dann richten.
Neu geregelt wird mit diesem Gesetz auch die Struktur des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, wo es in Zukunft eine Entscheidungsebene zwischen dem Vorstand und den inzwischen fast 80 einzelnen Instituten und Klinika geben wird. Auch in diesem Gesetzgebungsverfahren haben wir alle Beteiligten angehört und deren Vorstellungen, Stellungnahmen und Wünsche diskutiert. Ich sage Ihnen ganz offen: Die Stellungnahmen sahen etwas anders aus, als sie sich in Vorgesprächen und in den Diskussionen, die der Erichsen-Kommission vorausgegangen sind, angehört hatten und nach denen wir unseren Gesetzentwurf zunächst konzipiert hatten.
Dabei sind gegenüber dem Ausgangsentwurf eine Reihe von Veränderungen realisiert worden. Die wichtigsten greife ich heraus:
Einen Landeshochschulplan wird es auch in Zukunft geben. Allerdings wird er in Zukunft auf die zugrunde liegenden Entwicklungsziele der Hochschulstruktur konzentriert sein. Er wird dem Parlament vorlegt.
Die Zielvereinbarungen werden weiterhin durch den Senat und nicht durch das Rektorat beschlossen. Das hatten sich selbst die Rektorate gewünscht, nachdem in der Vergangenheit deutlich andere Signale gekommen waren.
Und um die Eigenständigkeit des Kanzlers beziehungsweise der Kanzlerin als Beauftragte des Haushalts zu sichern, wird der Kanzler nicht vom Rektor, sondern wie bisher auf Vorschlag des Senats gewählt.
Das Verfahren zur Bestellung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im UKSH wird modifiziert, damit es in Zukunft praktikabler als bisher wird.
Das sind die wesentlichen Veränderungen, die wir aus der Anhörung übernommen haben. Darin sind wesentliche Vorschläge und Vorstellungen der Hochschulen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, ich kann nun schon singen, was die Opposition und insbesondere Herr de Jager dazu sagen wird. Die üblichen Verbalradikalismen
kennen wir aus seinen Stellungnahmen und Presseerklärungen: „eingebrochen“, „Chaos“ und „eingeknickt“ und so weiter.
Und ich bin dezidiert der Auffassung, dass man Reformen nur durchsetzen kann, wenn sie von der Mehrheit der Betroffenen getragen werden.
Das schreibe ich Ihnen ins Stammbuch, Herr de Jager: Sie kommen immer wieder mit Ihrem Lieblingsthema Hochschulrat, den kein Mensch in SchleswigHolstein will.
Den wollen die Universitäten und auch die Mehrheit des Parlaments - bis auf Sie - nicht. Kein Mensch will einen solchen Hochschulrat, aber trotzdem kommen Sie immer wieder mit diesem Thema. Auch in Zukunft wird Ihnen in diesem Punkt niemand zustimmen.
Das gilt auch für die Studiengebühren. Auch für Ihre diesbezügliche Haltung finden Sie weder in der Bevölkerung noch bei den Handelnden eine Mehrheit.
Ich will jedoch nicht verhehlen, dass es in der Anhörung auch Einwände und Bedenken gab, die wir nicht berücksichtigen werden. Immer wieder haben wir im Vorfeld dieser Gesetzesnovelle eines festgestellt: Auf der einen Seite war es die Kritik an den schwer steuerbaren und unzeitgemäßen Gremienhochschulen. Auf der anderen Seite ist es so: Wenn man diese Gremienstruktur klären und ihr eindeutige Verantwortlichkeiten zuordnen will, sind es dieselben Kritiker, die solche Veränderungen ablehnen.
Ich hoffe, wir können Sie langfristig doch von der Richtigkeit unserer Ziele überzeugen. Denn mit den
vorgelegten Änderungen des HSG machen wir unsere Hochschulen ein Stück zukunftsfähiger und ich bitte Sie dabei herzlich um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Erdsiek-Rave, zunächst einmal finde ich es interessant, dass Sie etwa die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verwendet haben, auf unseren Gesetzentwurf einzugehen, den wir schon in der letzten Sitzung beraten haben, beziehungsweise zu prognostizieren, was ich gleich sagen werde. Ich glaube, es wäre besser gewesen, wenn Sie mehr Zeit darauf verwendet hätten, zu begründen, warum Sie Ihren Gesetzentwurf in der jetzigen Form vorstellen.
Was die Studiengebühren anbelangt, so möchte ich darauf verweisen, dass es eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln gibt, die besagt, dass es eine eindeutige Mehrheit auch der Studierenden für Studiengebühren gäbe, wenn sie zu einer Verbesserung der Studienbedingungen führen würden. Das ist das Modell, das wir vertreten und deshalb ist es ein richtiges Modell.
Ich komme allerdings nicht umhin, festzustellen, dass die Schnittmenge zwischen einem Referentenentwurf und einem vorgelegten Kabinettsentwurf noch nie so klein war wie bei dieser Gesetzesnovelle.
Frau Erdsiek-Rave, ich fand es interessant, wie Sie das begründet haben. Sie haben gesagt, Sie hätten sich ursprünglich an die ersten Äußerungen nach dem Erichsen-Gutachten gehalten, hätten daraufhin eine Novelle gezimmert und diese noch einmal zur Anhörung gestellt. Dann seien die Antworten anders gewesen und deswegen hätten Sie eine weitere Novelle