Protocol of the Session on January 21, 2004

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich glaube, dass die Rechtsform einer Aktiengesellschaft am ehesten geeignet ist, die Refinanzierung der Sparkassen sicherzustellen. Dann kann man sich auch das notwendige Eigenkapital am Kapitalmarkt verschaffen. Die Rechtsform wird zu mehr Transparenz beitragen, sie wird dazu beitragen, dass sich wettbewerbskonforme Strukturen entwickeln, und ich glaube auch, eine stärkere Positionierung im nationalen Wettbewerb wird möglich sein.

Deswegen haben wir einige konkrete Vorschläge, wie man Ihren Vorschlag zum Sparkassengesetz noch verändern sollte. Ich denke, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ist es sinnvoll, dies in den Ausschuss mitzunehmen. Ich glaube aber, es ist nicht erforderlich, dass wir in hektischen Aktionismus verfallen. Vielmehr müssen wir sehr genau sehen, dass dem kommunalen Träger die ihm zustehenden Anteile auch übertragen werden. Wenn wir die Eigentumsfrage geklärt haben, sind wir, denke ich, nahe an Ihrem Modell. Dann sollten wir über das Thema der vinkulierten Namensaktien noch einmal miteinander reden. Der Vorschlag der FDP ist jedenfalls zukunftsweisend. Deswegen sollten wir auch im Ausschuss versuchen, Lösungen zu finden, die uns im Hinblick auf die genannten Ziele weiterbringen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP bedeutet einen Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen. Wir halten hingegen an unserer Auffassung fest, dass Schleswig-Holstein als Flächenland mit überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben auch weiterhin öffentlichrechtliche Sparkassen braucht,

(Beifall bei der FDP)

und lehnen den Gesetzentwurf der FDP ab. Ich meine, dass wir uns vor zwei Jahren auch mit der CDU einig waren. Vielleicht kann die CDU noch einmal etwas zu der Frage sagen, wieso sie jetzt ihre Haltung geändert hat. Ich will mich nicht festlegen, aber ich meine, bei der ersten Lesung haben Sie seinerzeit auch hin und her diskutiert und den Gesetzentwurf dann in zweiter Lesung abgelehnt. Das muss man aber noch einmal prüfen.

(Monika Heinold)

Die Sparkassen unterstützen traditionsgemäß die Betriebe vor Ort, fühlen sich für die Region verantwortlich und bieten jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, ein eigenes Bankkonto zu führen. Mit der Abschaffung von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast hat sich die Situation für die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute bereits grundlegend verändert. Ab 2005 müssen sich die Sparkassen komplett dem freien Wettbewerb stellen. Sie arbeiten dann unter den gleichen Bedingungen wie Privatbanken.

Schon diese Entwicklung führt dazu, dass die Sparkassen effizientere Strukturen aufbauen müssen. Hinzu kommt ein erheblicher Kostendruck durch die teure und notwendige Anschaffung und Pflege der EDV. Deshalb wird es bei den Sparkassen vor Ort weitere Fusionen geben. Nicht alle Filialen werden aufrechterhalten werden können und auch bei den Kreissparkassen wird es zu weiteren Fusionen kommen. Bad Segeberg und Pinneberg haben den Anfang gemacht.

Die laufende Diskussion um effizientere Strukturen hat zwangsläufig auch beim Sparkassenverband zu Fusionsüberlegungen und -beschlüssen geführt. Ziel des Verbandes ist es, mit Niedersachsen neue Strukturen aufzubauen, um den Sparkassen zukünftig kostengünstigere und qualitativ bessere Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Nun ist es an uns als Gesetzgeber, auch hier alle Argumente für oder gegen eine Fusion der Verbände sorgsam zu prüfen.

Grundsätzlich unterstützt meine Fraktion das Ansinnen des schleswig-holsteinischen Sparkassenverbandes, die Kosten für die Verbandsarbeit und für die Dienstleistungen des Verbandes um 15 % zu reduzieren. Wir sehen aber auch die Bedenken der Landesregierung, dass eine Fusion mit Niedersachsen falsche Signale an unser Nachbarland Hamburg senden könnte, zumal wir uns vorgenommen haben, die strategischen Optionen der verstärkten Zusammenarbeit mit Hamburg auszubauen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Martin Kayenburg [CDU]: Zum Thema!)

Gerade am Hamburger Rand ist es notwendig, dass sich die Haspa und die Kreissparkassen nicht allzu sehr in die Quere kommen. Auch ist es uns wichtig zu betonen, dass wir mit der HSH Nordbank eine für Schleswig-Holstein wichtige Strukturentscheidung getroffen haben, welche zukunftsträchtig ist und nicht belastet werden darf.

(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Martin Kayenburg [CDU])

Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass geklärt wird, ob und, wenn ja, welche finanziellen Vorteile sich für den schleswig-holsteinischen Sparkassenverband aus einer Fusion mit dem Hamburger Verband ergäben. Nach unserer Kenntnis dürften diese Effekte gering sein, da der Hamburger Sparkassenverband nicht im gleichen Sinne Dienstleister ist wie der schleswig-holsteinische und der niedersächsische Verband. Sollte sich dies bestätigen, wäre eine Fusion der Sparkassenverbände Hamburg und Schleswig-Holstein für die schleswigholsteinische Seite zumindest aus Kostengründen uninteressant oder es müssten neue Argumente auf den Tisch gelegt werden.

Aus unserer heutigen Sicht wäre allen Beteiligten am besten gedient, wenn die drei Sparkassenverbände Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen „flotten Dreier“ wagen würden. Die Sparkassenverbände Schleswig-Holsteins und Niedersachsens haben jetzt dieses Angebot gemacht. Hamburg muss nur noch einschlagen. Sollte der Hamburger Verband dieses Angebot ablehnen, ist für meine Fraktion aber auch die Fusion der Verbände Schleswig-Holsteins und Niedersachsens durchaus eine realistische Option. Entscheidend ist, dass die Vorteile schwarz auf weiß belegbar sind und dass eine Fusion der Verbände tatsächlich zu einer Stärkung der schleswigholsteinischen Sparkassen führt. Deshalb habe ich diesen Punkt auch bei dieser Diskussion mit erwähnt.

Uns ist es wichtig, dass die Sparkassen in SchleswigHolstein überlebensfähig sind, dass sie weiterhin ein guter Dienstleister für unsere Betriebe vor Ort sind, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ermöglichen, ein Konto vor Ort zugänglich zu haben. Insofern freuen wir uns auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und bitten, dass der Finanzausschuss mitberatend tätig wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Frau Abgeordnete Heinold, ich bin nach wie vor Präsidentin - und beabsichtige auch nicht, das zu ändern. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar keine Frage: Die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein ist in Bewegung. Dies wurde zuletzt dokumentiert durch die geplante Fusion der Sparkassen Stormarn und Ostholstein. Durch diese Fusion entsteht ab 1. Januar 2005 mit einer Bilanz

(Anke Spoorendonk)

summe von 5,6 Milliarden €, 1.500 Mitarbeitern und 76 Filialen die größte Sparkasse in SchleswigHolstein. Damit soll eine betriebswirtschaftliche Größe erreicht werden, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sichert.

Der Hintergrund solcher Fusionsbestrebungen - das ist heute auch schon gesagt worden - ist uns auch allen klar: Dadurch, dass ab 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei den öffentlichen Banken, also bei den Sparkassen und Landesbanken, wegfallen, entsteht ein verschärfter Wettbewerb für den staatlichen Finanzsektor in Deutschland. Die Mehrheit der Parteien in der Bundesrepublik war gegen diese Entwicklung. Doch durch die Entscheidung der EU-Kommission und durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden wir gezwungen, die erfolgreiche öffentlich-rechtliche Kreditversorgung grundlegend zu ändern.

Das ist immer noch schwer zu akzeptieren, sagen wir. Auch der SSW hat deutlich gemacht, dass er diese Entwicklung mit Sorge sieht. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt: durch günstige Kredite an den Mittelstand oder die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam. Doch auch wir müssen uns den neuen Rahmenbedingungen - die wir so nicht gewollt haben - jetzt stellen. Deshalb haben wir auch die Fusion der SchleswigHolsteinischen mit der Hamburger Landesbank zur HSH Nordbank unterstützt und mit allen anderen hier im Parlament gewollt. Deshalb unterstützen wir auch alle Kooperationsbestrebungen der Sparkassen, die dazu beitragen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Dennoch lehnen wir weiterhin den jetzt wieder eingebrachten Gesetzesvorschlag der FDP zu den Umwandlungsmöglichkeiten von Sparkassen in Aktiengesellschaften ab. Auch wenn es sich nur um eine Teilprivatisierung handeln sollte, sind wir der Auffassung, dass dieser Gesetzesvorschlag zu schnell zum völligen Ausverkauf des öffentlich-rechtlichen Kreditversorgungssystems in Schleswig-Holstein führen würde.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Helmut Jacobs [SPD])

Wir geben zwar der FDP Recht, dass die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz der Sparkassen verbessert werden muss, damit sie unter den neuen Rahmenbedingungen bestehen können. Doch wir meinen, dass dieses Ziel auch ohne Privatisierung möglich ist.

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Das Beispiel der Sparkassenfusion von Stormarn und Ostholstein zeigt dies ja auch. Wir wollen, dass das jetzige Sparkassensystem mit seiner regionalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge in der Region, solange es geht, erhalten bleibt.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Der FDP-Vorstoß - das ist unsere Überzeugung -, würde dazu führen, dass sich alle Sparkassen im Land in kurzer Zeit wie die anderen Privatbanken aufführen würden. Das wäre definitiv keine positive Entwicklung für die strukturschwachen ländlichen Räume und für die regionale Wirtschaftsstruktur.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Deshalb befürwortet der SSW auch, dass sich der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband nach Kooperationspartnern umsieht, um Verwaltungskosten zu sparen und um neue Geschäftsfelder zu erschließen. Allerdings sehen wir es kritisch, dass der Verband mit dem Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband fusionieren will. Zum einen kann der geschlossene Vertrag zwischen den beiden Verbänden ohne gesetzliche Änderung in SchleswigHolstein und Niedersachsen gar nicht in Kraft treten - das heißt, die politische Debatte ist noch gar nicht abgeschlossen. Und zum anderen - das ist der wichtigste Punkt - vertritt auch der SSW die Auffassung, dass eine solche Fusion ohne die Beteiligung Hamburgs nicht sehr sinnvoll ist.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Zielsetzung des Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes, durch die geplante Fusion Synergieeffekte zu erzielen, unterstützen wir natürlich. Aber im Interesse unseres Landes wäre eine Beteiligung der Hamburger Sparkassen an der neuen Zusammenarbeit - entweder gleich oder als realistische Option - mehr als wünschenswert, ja notwendig.

(Beifall der Abgeordneten Lars Harms [SSW] und Helmut Jacobs [SPD])

Also: Der SSW befürwortet einen norddeutschen Sparkassenverbund, der zur Qualität und Leistungsfähigkeit sowie zur Effizienzsteigerung der Sparkassen und ihrer Organisationen beiträgt.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Minister Buß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor fast genau drei Jahren hat die FDPFraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich vom jetzt vorgelegten allenfalls marginal unterscheidet. Mit dem Gesetzentwurf versucht die FDPFraktion erneut, für die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts die Umwandlung in Aktiengesellschaften und ihre anschließende Teilprivatisierung zu ermöglichen. Damals hatte sie, die FDP, vereinzelt Lob, aber - wenn ich mich richtig erinnere - noch mehr Skepsis geerntet. Letztlich fand der Gesetzentwurf keine Zustimmung.

Die FDP sah sich als Motor einer bevorstehenden Entwicklung, die neue strategische Optionen eröffnen sollte. Nur, sowohl der Sparkassen- und Giroverband des Landes Schleswig-Holstein als auch die kommunalen Landesverbände wollen für die Sparkassen aus wohl erwogenen Gründen nach wie vor keine Änderung der Rechtsform,

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

sondern sie wollen die Beibehaltung der öffentlichrechtlichen Anstalt. Sie verzichten damit freiwillig auf optionale Gestaltungsspielräume und sie sind sich mit ihren Dachorganisationen auf Bundesebene einig. Das war vor drei Jahren so und hat sich bis heute nicht geändert. Das sollte Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP und der CDU, eigentlich zu denken geben.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Wir wollen jedenfalls nichts aufdrängen, was nicht gewollt wird. Auf die im Einzelnen einer Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaft entgegenstehenden sachlichen und rechtlichen Hindernisse - um nur einen zu nennen: § 40 des Kreditwesengesetzes - gehe ich nicht näher ein. Ich verweise insoweit auf die ausführliche Stellungnahme des Sparkassen- und Giroverbandes des Landes Schleswig-Holstein, die dieser im Rahmen der Anhörung zum damaligen Gesetzentwurf abgegeben hatte.

Eines möchte ich aber noch einmal hervorheben: Die Sparkassen und die gesamte Sparkassenfinanzgruppe haben stürmische Jahre hinter sich und befinden sich - wie das Kreditwesen generell; das ist auch schon mehrfach angesprochen worden - in schwerer See. Neben den langjährigen Auseinandersetzungen mit Brüssel mussten sich die einzelnen Institute unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

am Markt behaupten. Für die Sparkassen kommt es nach Anpassung der rechtlichen Grundlagen in allen Sparkassengesetzen der Länder jetzt darauf an, sich mit den neuen Gegebenheiten zu arrangieren. Dazu wird vor allem eines benötigt: Ruhiges Fahrwasser und Fahren im Geleitzug.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Diesen Wunsch unterstütze ich gern. Die Landesregierung steht zum Drei-Säulen-System im Kreditwesen als Garant für Stabilität und intensiven Wettbewerb. Sie vertritt weiterhin die Auffassung, dass sich die öffentlich-rechtliche Rechtsform der Sparkassen bewährt hat. Wir haben deshalb auch nicht die Absicht, Änderungen in der Rechtsform der Sparkassen herbeizuführen und sind uns darin mit dem Sparkassen- und Giroverband und der kommunalen Seite einig.

Interessanterweise haben sich in den letzten Wochen auch andere Länder, wie Hessen und NordrheinWestfalen, wieder nachdrücklich für die Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform der Sparkassen ausgesprochen.