Protocol of the Session on December 11, 2003

Ich rufe jetzt das Haushaltsgesetz 2004/2005 - Drucksache 15/2790 - auf. - Herr Abgeordneter Dr. Garg, Sie haben das Wort zu einem Geschäftsordnungsantrag.

Herr Präsident! Wie mit dem Präsidium heute am späten Nachmittag vereinbart, möchte ich eine redaktionelle Änderung im Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 15/3097, bekannt geben. Unter Nummer 7 soll Artikel 1 § 20 Abs. 8 geändert werden. Richtig muss es heißen: Artikel 1 § 20 streiche Absatz 8, setze Absatz 7. - Ich bedanke mich für die Kooperation des Präsidiums.

Weitere Geschäftsordnungsanträge sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse über die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Nummern 1 bis 11 aus dem ersten Teil - das sind die Seiten 1 bis 4 der Drucksache 15/3097 -, abstimmen. Wer den Änderungsanträgen Nummern 1 bis 11 mit der redaktionellen Änderung in Nummer 7 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit sind diese Änderungsanträge abgelehnt.

Ich lasse nun über die Änderungsanträge der Fraktion der CDU, Nummern 1 bis 4 aus dem ersten Teil - das sind die Seiten 2 und 3 der Drucksache 15/3099, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse weiter über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU aus Drucksache 15/3104 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU aus Drucksache 15/3105 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich weise darauf hin, dass keine Änderungsanträge angenommen worden sind. Somit beträgt das Haushaltsvolumen in § 1 im Jahr 2004 10.144.845.100 €, im Jahr 2005 10.814.723.200 €. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen im Jahr 2004 673.322.000 € und im Jahr 2005 549.749.000 €. Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt für 2004 2.974.721.400 €, für 2005 3.423.646.300 € und bleibt somit unverändert. Die bei Titel 1116-325 01 veranschlagte Kreditaufnahme verändert sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Haushaltsgesetz mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Haushaltsgesetz 2004/2005, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Landeshaushalt 2004/2005 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Zurufe)

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Punkt 8 der Tagesordnung auf:

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3048

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3088

Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Kähler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Landtag am 21. November 2003 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 vorgelegt. Der 2. Nachtrag ist notwendig geworden aufgrund weiterer im Rahmen der November-Steuerschätzung festgestellter Steuerausfälle, anderer Ausfälle von Einnahmen, die entgegen dem Plan im Haushaltsjahr 2003 nicht realisiert werden konnten, als da wären die Veräußerung von LEG und NordwestLotto, und zwangsläufiger Mehrausgaben, zum Beispiel beim Wohngeld und bei der Sozialhilfe.

Diese Belastungen sollen nach den Vorschlägen der Landesregierung durch eine Erhöhung der Neuverschuldung um rund 628 Millionen € ausgeglichen werden. Die Gesamthöhe der Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2003 von über 1,2 Milliarden € überschreitet die in Artikel 53 der Verfassung vorgegebene Obergrenze der Kreditaufnahme, wonach die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen. - Das Präsidium ist ein bisschen laut. Das stört beim Vortrag ein bisschen, weil man sich selber nicht mehr richtig hört.

Eine Überschreitung dieser Grenze ist nur zulässig, wenn entweder das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht oder die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes ernsthaft und nachhaltig gestört sind.

Die Landesregierung hält das Überschreiten der verfassungsrechtlich zugelassenen Neuverschuldung angesichts der Entwicklung von Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit für begründet, um in konjunkturell schwierigen Zeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu ergreifen. Dass der Landtag durch die Landesregierung gebeten wird anzuerkennen, dass im Jahr 2003 wie bereits im Jahr 2002 eine ernsthafte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

vorliegt, die eine erhöhte Kreditaufnahme rechtfertigt, teilt die Mehrheit im Finanzausschuss.

Der Finanzausschuss hat sich mit dem Nachtragshaushalt im Zusammenhang mit der Beratung des Doppelhaushalts am 27. November und 4. Dezember 2003 befasst. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3048 unverändert anzunehmen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Günter Neugebauer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt angesagt die Beratung des 2. Nachtragshaushalts für das laufende Jahr 2003. Das ist fürwahr kein Grund zur Freude, schon gar nicht um 22 Uhr des heutigen Tages. Ich füge absichtsvoll hinzu: Auch für die Vertreter der Opposition ist das kein Anlass für Häme oder Jubel.

Auch die Wählerinnen und Wähler der Opposition erwarten, dass Sie Ihre parteipolitischen Interessen zurückstellen, wenn es um das Wohl des Landes geht, Kollege Kubicki.

Die Frau Berichterstatterin hat es schon erwähnt: Wir als Parlament sind heute gefordert anzuerkennen, dass 2003 wie auch 2002 eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt. Diese Störung führt leider dazu, dass die nach Artikel 53 unserer Landesverfassung vorgesehene Begrenzung der Kreditaufnahme überschritten werden muss.

Wer sich ernsthaft mit Politik beschäftigt, wird anerkennen müssen, dass sich die deutsche Wirtschaft nunmehr im dritten Jahr einer Stagnation befindet, die - bei allem Respekt vor den Leistungen der Landesregierung oder den Leistungen der Arbeitnehmer oder der Unternehmer - das Land Schleswig-Holstein erfasst hat. Die Zahl der Arbeitslosen steigt. Das Bruttoinlandsprodukt - so wird man wohl vermuten müssen - ist im Verlaufe dieses Jahres leicht gesunken. Die Steuereinnahmen gehen rapide zurück. Für 2003 haben uns die Steuerschätzer über 280 Millionen € mehr Einnahmen prognostiziert, als tatsäch

(Günter Neugebauer)

lich in die Kassen der Finanzämter dieses Landes fließen beziehungsweise geflossen sind. Diese Steuermindereinnahmen sowie weitere nur begrenzt durch die Landespolitik beeinflussbare Mindereinnahmen und Mehrausgaben werden den Haushalt - die Frau Berichterstatterin hat es gesagt - um 628 Millionen € belasten.

Nicht einmal die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition können bestreiten, dass diese Mehrausgaben und Mindereinnahmen von heute auf morgen einzusparen sind, sondern leider nur durch höhere Kredite aufgefangen werden können.

(Uwe Eichelberg [CDU]: Ihr habt zu spät angefangen!)

Auch Sie von der Opposition - ich habe an dieser Stelle auf Zwischenrufe gewartet, aber Sie schwächeln - wissen vielleicht, dass Schleswig-Holstein genauso handeln muss wie fast alle anderen Bundesländer, auch jene, Kollege Kubicki - weil Sie den Kopf schütteln -, in denen wie in Rheinland-Pfalz die FDP an der Regierung beteiligt ist oder wie Hessen oder Niedersachsen, wo die CDU beziehungsweise CDU und FDP regieren. Deswegen sind Sie jetzt auch so ruhig. Das akzeptiere und respektiere ich.

Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen: Hätten wir im Laufe des Jahres all den Parlamentsanträgen der Opposition und den regionalen Forderungen der Opposition zugestimmt, Kollege Hay, dann müsste das Land jetzt wesentlich mehr Kredite aufnehmen. Sie haben - das wurde heute in der Debatte zum Doppelhaushalt schon gesagt - allen konkreten Maßnahmen der Kürzung oder Streichung von Ausgaben widersprochen.

Wenn ich Ihre Ankündigung ernst nehmen darf, dass Sie mit dem Bundesverfassungsgericht drohen, dann - das muss ich Ihnen sagen - stellen Sie Parteitaktik vor Landesinteresse.

(Martin Kayenburg [CDU]: So ein Quatsch! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was soll das denn?)

Wenn Sie, Herr Kollege Kayenburg, bei dieser Gelegenheit schon nicht auf mich hören wollen, dann sollten Sie wenigsten auf den Präsidenten der Unternehmensverbände Schleswig-Holstein hören, der - so vermute ich - Ihnen politisch etwas näher steht als uns.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn Sie auch sonst auf ihn hören würden, wäre das in Ordnung!)

Ich will Ihnen nicht vorenthalten, was Herr Driftmann in seiner Landespressekonferenz am 27. November gesagt hat. Ich lese wörtlich vor:

„Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist eine große Koalition der Vernunft. Das bedeutet, dass es uns nicht weiterhilft,“

(Zurufe von der CDU)

- ich kann verstehen, dass Sie das nicht hören wollen; aber ich denke, so viel Zeit sollten wir uns nehmen -

(Beifall der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD])

„wenn die CDU nach Karlsruhe marschiert und aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem obsiegenden Urteil im Hinblick auf die Landesfinanzen zurückkehrt.“

(Martin Kayenburg [CDU]: Eben!)

„Damit ist in der Sache nichts gelöst.“

Herr Kayenburg, das sagt Herr Driftmann, nicht ich.

„Vielmehr muss jetzt gemeinsam der Reformbedarf in Angriff genommen werden, und das unverzüglich.“

Abgesehen von der Prognose von Herrn Driftmann über den Ausgang eines möglichen Urteils: Herr Driftmann hat Recht, meine Damen und Herren.

Herr Kollege Neugebauer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Oppositionsführers? Ihre Restredezeit beträgt zehn Minuten.