Protocol of the Session on December 12, 2019

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Seit Max Weber!)

Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Mittel nun für die Schaffung unbefristeter Stellen eingesetzt werden. Minister Wolf teilte am Montag mit, dass landesweit rund 750 Stellen entfristet werden.

Wir begrüßen das. Das ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Für uns als AfD steht außerdem fest, die Grundfinanzierung der Hochschulen ist nicht ausreichend; sie muss erhöht werden. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nur durch eine verlässliche staatliche Grundfinanzierung gewährleistet.

Es kann nicht sein, dass Beschäftigungen nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn der betreffende Wissenschaftler ausreichend Drittmittel einwirbt. Mit der Grundintention des CDU-Antrags stimmen wir also überein.

Ich will in diesem Zusammenhang aber auch auf ein ganz wichtigen Aspekt verweisen, der uns von der CDU unterscheidet, abgesehen von Genderformulierungen wie „Studienanfängerinnen“ und „Absolventinnen“, die sich im

Antrag finden. Zurückgehende Studentenzahlen sind für uns nicht immer und überall Grund zur Sorge. Eine gleichbleibend hohe Anzahl von Studenten wäre nämlich angesichts der demografischen Entwicklung für die duale Ausbildung verheerend. Der Fachkräftemangel insbesondere im Handwerk würde noch auf deutlich dramatischere Weise verstärkt werden.

Deshalb ist die im Alternativantrag beschworene Erhaltung des Status quo der sehr hohen Studentenzahlen für uns ein Irrweg. Wir als AfD könnten mit einem gewissen Rückgang der Studentenzahlen sehr gut leben, wenn wir dafür wieder eine vernünftige Balance zwischen akademischer und beruflicher Bildung erhielten.

(Beifall der AfD)

Wenn die Studienanfängerquote, also der Anteil der Studienanfänger, an der gleichaltrigen Bevölkerung des Landes in Rheinland-Pfalz rund 50 % beträgt, dann ist diese Balance derzeit ganz klar nicht gegeben. Sie ist aber dringend notwendig, wenn die Hälfte der Unternehmen in RheinlandPfalz ihre offenen Stellen nicht besetzen kann, wie eine Umfrage der IHK im November zu Tage förderte.

Weniger Studenten böten einen weiteren Vorteil: Es bestünde nämlich die Möglichkeit, das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Das käme der Qualität von Lehre und Forschung sehr zugute. Wir wollen Qualität vor Quantität.

Kritik üben wir deshalb auch am Verteilungsmodus des Zukunftsvertrags. Die Bundesmittel werden nämlich nach folgenden Kriterien an die Länder weitergegeben: Anteil an den bundesweiten Zahlen der Studienanfänger, Anteil der Studenten, die in Regelstudienzeiten zuzüglich zwei Semester fertig werden, und Absolventenzahlen. – Das bedeutet, es wird weiter ganz wesentlich darum gehen, möglichst viele junge Menschen für ein Studium zu gewinnen. Die sollen dann allerdings ihr Studium zügig und erfolgreich bestehen.

Dieser Verteilungsmodus ignoriert, dass der Übergang von der Schule auf die Universität hochgradig gestört ist, so der Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin, und das Gymnasium nicht mehr zweifelsfrei die Aufgabe erfüllt, die ihm eigentlich aufgetragen ist, nämlich Studierfähigkeit zu vermitteln. Wenn nun also immer mehr Schüler ohne Studierfähigkeit an die Universitäten gelockt werden, dann wird auf der einen Seite das Niveau unweigerlich weiter absinken und die Endabnehmer, also die Arbeitgeber, werden noch unzufriedener sein. Auf der anderen Seite droht das duale System zu kollabieren. Für beides zahlt unsere Volkswirtschaft, zahlen wir alle früher oder später einen hohen Preis.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich derAbgeordneten Lerch für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Qualität von Studium und Lehre an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen sowie ihre kontinuierliche Entwicklung spielt für meine Fraktion eine außerordentlich wichtige Rolle; denn mit der richtigen Bildung hat man die Chance zum Aufstieg unabhängig vom sozialen Hintergrund und Elternhaus. Daher setzen wir uns als Freie Demokraten dafür ein, dass das Land in Bildung, Forschung und Entwicklung investiert.

Herr Klomann, ja, Sie haben völlig recht, dass Sie an die Genese erinnern, wie das eigentlich war. Ich erinnere mich an die Anhörung der Hochschul- und Universitätspräsidenten im Rahmen der Haushaltsanhörungen, in der mit Angst und Sorge festgestellt wurde, dass im Jahr 2020 der Hochschulpakt ausläuft. Es stand die Frage im Raum, wie es danach weitergeht. Das heißt, die Planungssicherheit der Hochschulen und Universitäten war außerordentlich wichtig.

Wir haben jetzt ein neues System, mit dem diese Unzufriedenheit ein Ende findet. Mit 20 : 60 : 20 haben wir eine ganz neue Verteilung, die letztlich auf sehr viel Zustimmung stößt.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Am 6. Juni dieses Jahres haben die Regierungen von Bund und Ländern den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ mit dem Ziel beschlossen, die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen weitreichend und langfristig zu verbessern. Damit werden die Studienkapazitäten bei uns im Land bedarfsgerecht erhalten, und der Zukunftsvertrag verspricht bessere Studienbedingungen und auch eine höhere Lehrqualität an allen Hochschuleinrichtungen.

Es wird jetzt nicht mehr so sein wie in der Vergangenheit, dass die Anzahl der Studienanfänger für die finanziellen Auszahlungen maßgeblich ist, sondern es wird eine Regelung gefunden, mit der auch in der Mitte und am Ende des Studiums Qualitätskriterien nach dem neuen Vertrag eingeführt werden.

Im Mittelpunkt des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ steht eine dauerhafte Förderung – das kann man nach dem, was in der Vergangenheit praktiziert wurde, nicht deutlich genug sagen – von den Jahren 2021 bis 2023 in Höhe von 1,88 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2024 wird dieser Betrag dann dauerhaft jährlich auf rund 2 Milliarden Euro erhöht.

(Beifall der FDP und der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben eine Übergangsphase in den Jahren 2020 bis 2024, aber ab dem Jahr 2024 sind die Kriterien ganz klar definiert.

Bund und Länder sehen darin einen wesentlichen Bestandteil für die Stärkung der Qualität von Studium und Lehre. Dies bedeutet auch Verlässlichkeit hinsichtlich der persönlichen Lebensplanung.

Meine Damen und Herren, die Umsetzung des Zukunftsvertrags leistet einen enormen Beitrag zur Vielfalt der Hochschullandschaft im Bund und auch bei uns in Rheinland-Pfalz. Frau Schneid, ich verstehe nicht ganz, warum Sie die Bundesmittel so hervorheben. Die bekommen alle Bundesländer – das ist eine Selbstverständlichkeit – und nicht nur Rheinland-Pfalz.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Zahlen wurden schon genannt. 140 Millionen Euro, aufgesplittet auf Bund und Land. Ab dem Jahr 2024 sind es 175 Millionen Euro. Noch einmal ganz deutlich: 750 Stellen für Studium, Lehre, Technik und Verwaltungen werden dauerhaft entfristet. – Diese Botschaft muss man immer wieder betonen; denn das schafft Planungssicherheit und auch Zufriedenheit bei den Betroffenen.

Mit dieser Hochschulinitiative trägt das Land zu einer dauerhaften Entwicklung des Hochschulsystems bei. Wir schaffen bessere Arbeitsbedingungen, Studienbedingungen und Berufsperspektiven. Darüber hinaus stärken wir das Profil unserer Hochschulen und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur national, sondern natürlich auch auf internationaler Ebene.

Ich komme zum Schluss und ziehe ein Fazit: Meine Damen und Herren, mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ geben wir ein starkes Signal, dass RheinlandPfalz ein Bildungs- und Zukunftsland ist.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Jahr 2007 haben der Bund und die Länder in den Hochschulpakten gemeinsam vereinbart, wie sie den Aufbau zusätzlicher Studienplätze finanzieren und unterfüttern. Drei Pakete gab es seitdem. Momentan befinden wir uns in der Laufzeit des dritten Hochschulpakts von 2016 bis Ende 2020.

Hochschulen, Wissenschaftsverbände, Gewerkschaften und Studierende haben aber schon lange gefordert, dass diese Pakte verstetigt werden sollen, also nicht alle paar Jahre neu verhandelt werden soll, ob ein neuer Pakt beschlossen wird und, wenn ja, wie dieser ausgestaltet ist; denn Planungssicherheit für die Hochschulen sieht anders aus.

Es ist in der Tat – das kann auch ich als Grüne an dieser Stelle einfach einmal klarstellen – ein guter Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der aktuellen Großen Koalition, dass man sich auf eine Verstetigung nach dem Jahr 2020 verständigen konnte.

Seit dem Sommer liegt uns jetzt vor, wie die Finanzierung der – jetzt Zukunftsvertrag genannt – Vereinbarung ausgestaltet ist. Seit Anfang dieser Woche liegt uns auch vor, wie die Landesregierung diesen Zukunftsvertrag in RheinlandPfalz umsetzen und die zugesagten Finanzmittel verteilen möchte. Dabei soll es drei Komponenten geben, nämlich eine dynamische Komponente mit 15 Millionen Euro im Jahr, die im Jahr 2023 auf 17 Millionen Euro ansteigt und ab dem Jahr 2024 sogar auf über 30 Millionen Euro ansteigen wird. Ein Innovationsfonds von 20 Millionen Euro jährlich zur Profilbildung ist eine weitere Komponente. Besonders wichtig und im Sinne der Schwerpunkte der Bund-LänderVereinbarung ist die Entfristung von 750 Stellen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen.

Auf diese Debatte will ich an dieser Stelle noch einmal besonders eingehen, nämlich auf die Frage der befristeten versus der unbefristeten Stellen an den Hochschulen; denn die spielt in der Diskussion um die Verstetigung des Hochschulpakts an den Hochschulen selbst eine große Rolle, wie wir dem offenen Brief einer Vielzahl von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Präsidenten und die Kanzlerin der Johannes GutenbergUniversität entnehmen können.

Die Unterzeichner wenden sich in ihrem Brief gegen die Bayreuther Erklärung der Vereinigung der deutschen Kanzlerinnen und Kanzler; denn während der Zukunftsvertrag die Entfristung als wichtige Komponente beinhaltet und als eines seiner expliziten Ziele benennt, sprechen sich die Kanzlerinnen und Kanzler explizit dagegen aus. Das mitten in der Diskussion um die Zukunft des Hochschulpakts in den Ländern. Selbstverständlich trägt auch die Bayreuther Erklärung zu der Atmosphäre bei, in der wir momentan diese Diskussion führen.

Nein, nicht alle Stellen im Bereich der Lehre und Forschung müssen unbefristet sein – das fordert nicht einmal die Gewerkschaft GEW –, aber zu sagen, Beschäftigungen unterhalb der Lebenszeitprofessur seien reine Qualifikationsstellen und deshalb sei eine Befristung qua definitionem begründet, ist auch nicht richtig. Ich kann den Unmut der Unterzeichner des Briefes durchaus nachvollziehen, die ihre Arbeit, ihren unverzichtbaren Beitrag in der Lehre und Forschung doch gerne etwas mehr gewertschätzt sehen wollen; denn es sind eben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mittelbaus, die für einen Großteil der Lehre verantwortlich sind, die Seminare, Übungen, Praktika anbieten und durchführen, die wissenschaftliches Arbeiten lehren und die auch Abschlussarbeiten betreuen. Auch der Mittelbau zieht Forschungsgelder an Land und forscht.

Diesem großen Anteil, den der wissenschaftliche Mittelbau an Lehre und Forschung hat und der überhaupt erst dazu führt, dass das System Universität und Hochschule funktioniert, wird leider in der Bayreuther Erklärung nicht Rechnung getragen.

Das Land Rheinland-Pfalz wiederum hat sich allerdings schon sehr früh mit der Situation auseinandergesetzt, dass die Vielzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen ein Problem darstellt, und schon in den vergangenen Jahren immer wieder viele Stellen entfristet, und zwar sowohl im Mittelbau als auch in der Verwaltung.

In diesem Zusammenhang muss man auch noch einmal auf das erfolgreiche Abschneiden rheinlandpfälzischer Universitäten bei der Vergabe der Tenure-TrackProfessuren hinweisen. Im Jahr 2017 konnten so bereits 22 Tenure-Track-Professuren nach Rheinland-Pfalz geholt werden. In diesem Jahr waren es noch einmal 31. Das ist ein starkes Zeichen an unseren wissenschaftlichen Nachwuchs im Land und auch ein starkes Zeichen hin zu mehr Planbarkeit von wissenschaftlichen Karrierewegen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich bin auch froh, dass jetzt wieder 750 Stellen im Rahmen des Zukunftsvertrags entfristet werden können. Ich hoffe, dass die Entfristungen von den Hochschulen selbst sowohl in der Verwaltung als auch im wissenschaftlichen Mittelbau umgesetzt werden können. Das ist ein starkes Signal.

Aus diesem Grund können wir aber dem Antrag der CDU nicht zustimmen; denn Sie fordern in Ihrem Antrag wortwörtlich, quasi alle bislang befristeten Stellen zu entfristen. Jedenfalls kann man aufgrund der Formulierungen in Ihrem Antrag zu keinem anderen Schluss kommen, wenn Sie schreiben – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

(Glocke des Präsidenten)

„Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf:

die hohe Anzahl von befristeten Personalstellen in Forschung, Lehre und Verwaltung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu entfristen (...).“

Das, wie gesagt, fordert noch nicht einmal die GEW. Sie machen es sich an der Stelle mit dieser Forderung, wie wir finden, ein wenig zu einfach. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.