Protocol of the Session on December 12, 2019

Weil die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und „Gitterzulage“ eine materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen darstellt, muss sie am Ende der aktiven Dienstzeit bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden. Die physische und psychische Dauerbelastung sowie traumatische Erlebnisse sind nicht mit dem Tag des Übergangs in den Ruhestand erledigt bzw. vergessen.

(Abg. Sven Teuber, SPD: Bitte?)

Auch unsere Justizvollzugsbeamten sind einem dauerhaft extremen Spannungsfeld ausgesetzt. Die Gewalt und die Angriffe richten sich bei den Häftlingen nicht nur gegeneinander, sondern vermehrt auch gegen die Justizvollzugsbeamten. Daher ist es geboten, auch diesen Beamten etwas zurückzugeben, und das nicht nur durch Worthülsen in Sonntagsreden, sondern durch Taten.

(Beifall der AfD)

Unter Berücksichtigung und in Anerkennung der besonderen Risiken dieser Berufsgruppen sollten unsere Beamten nach 40 Dienstjahren nicht mit 3 bis 5 % weniger Pensionsanspruch dastehen als die Kollegen anderer Bundesländer. Das ist angesichts der überdurchschnittlichen Leistungen nicht nachvollziehbar.

Muss Rheinland-Pfalz wieder das letzte Land sein, welches diese Maßnahme angeht, ähnlich wie mit der Grundbesoldung? Ich sage entschieden Nein! Unsere Beamten haben es verdient, dass wir den Weg, den andere Länder schon eingeschlagen haben, ebenfalls mitgehen.

(Beifall der AfD)

Ich möchte jetzt noch zu dem finanziellen Bereich überleiten. Seit dem Versorgungsreformgesetz 1998 sind viele Beamte in Pension gegangen. Einer groben Schätzung nach, in der verstorbene Beamte aller drei Berufsgruppen nicht mitgerechnet sind, gehen wir von einer finanziellen Mehrbelastung von ca. 7 bis 8 Millionen Euro jährlich aus, die an die Beamten in Pension mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen ausgezahlt werden.

Eine Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit kostet nicht nur, sondern hat auch für die rheinland-pfälzische Bevölkerung ihren Vorteil: weniger Wechselwillige in andere Bundesländer oder Berufszweige, dadurch weiterhin gute Sicherheit für unser Land, außerdem mehr Zufriedenheit bei den Beamten; denn sie sehen, dass ihre Arbeit durch die Regierung wertgeschätzt wird.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, das sind doch schlagkräftige Argumente, die wir gemeinsam umsetzen können.

Jetzt muss ich noch auf den Änderungsantrag der CDU eingehen.

(Glocke des Präsidenten – Zuruf aus dem Hause: Nein!)

Hier wurde auf die Schnelle etwas gestrickt, was, wie so oft in diesem Parlament, ins Leere laufen wird. Unsere Beamten werden gelobt, und man weiß, dass man etwas für sie tun muss. Es gibt dann drei Vorschläge, was man tun könnte, aber keine zeitnahe konkrete Umsetzung. Die Maßnahmen werden einmal wieder

(Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD: Nun ist aber gut!)

auf die lange Bank geschoben.

Heute bitte ich um Unterstützung unseres Antrags,

(Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD: Nein!)

welcher ohne Verzögerung entschieden werden kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Dr. Machalet für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere an Sie, Herr Teuber, damit Sie es jetzt auch verstehen:

(Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, danke!)

Wir haben uns heute mit einem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auseinanderzusetzen, der für bestimmte Beamtengruppen die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen fordert. Rechtsgrundlage ist § 12 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.

Der Bund, von dem die Länder mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 – heute Föderalismusreform I genannt – die Gesetzgebungszuständigkeit für die Beamtenbesoldung und -versorgung als Ganzes übernommen haben, hatte die Anrechnung solcher Zulagen im Jahr 1998 grundsätzlich abgeschafft.

Wir sprechen also heute über einen Zustand, den das Land Rheinland-Pfalz als solches übernommen und fortgeführt und nicht erst eingeführt hat.

Im Übrigen gilt die beschriebene Rechtslage, Stand heute, in 13 von 16 Ländern

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Aha!)

sowie bezogen auf Bundesbeamte auch beim Bund. Das heißt also, 13 von 16 deutschen Bundesländern zahlen die genannten Zulagen während des aktiven Diensts, berücksichtigen sie jedoch nicht nach Eintritt in den Ruhestand.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die haben ja auch höhere Grundgehälter!)

Einzig Bayern, NRW und Sachsen haben die Zulagen bislang ruhegehaltsfähig werden lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Höhe der Zahlungen angeht, zeigt sich ein diverses Bild. Rheinland-Pfalz zahlt bei den genannten Zulagen dieselben Beträge wie das Nachbarland Baden-Württemberg. Unterschiede zu den anderen Nachbarländern NRW, Hessen und Saarland bewegen sich im Rahmen weniger Euro.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die haben eine höhere Grundbesoldung!)

Die entsprechenden Vergleichszahlen

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Grundbesoldung ist deutlich höher!)

der verschiedensten Zulagen hat das Finanzministerium in seiner umfangreichen Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion in dieser Woche geliefert. Ich glaube, das Zahlenwerk kann man sich dann in einer ruhigen Stunde – wir sind mitten in der Adventszeit, und ab nächster Woche wird es hoffentlich wieder ein bisschen ruhiger –

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

in den nächsten Tagen einmal in Ruhe zu Gemüte führen.

Die AfD-Fraktion greift mit ihrem Antrag eine Forderung auf, wie sie verschiedentlich von Gewerkschaften der betroffenen Berufe erhoben wird.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Aha!)

Auch wir kennen natürlich diese Forderungen aus Gesprächen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) oder etwa dem Bund der Strafvollzugsbediensteten.

Es ist absolut unbestreitbar, dass Beamtinnen und Beamte der Polizei, im Justizvollzug oder in den kommunalen Feuerwehren in ihrem Dienst an und in unserem Gemeinwesen physisch und psychisch einer besonderen Belastung ausgesetzt sind.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Aha!)

Das ignorieren wir auch nicht. Das wertschätzen wir sogar außerordentlich.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich das einfach anhand einiger Beispiele noch einmal sehr deutlich machen. Das geht auch in Richtung des CDU-Antrags, weil Sie sich noch einmal sehr intensiv mit dem Thema „Bezahlung und Besoldung“ beschäftigen.

Im Polizeibereich etwa hat die Ampelkoalition zuletzt viel getan. Zu denken ist an die Einführung von Bodycams und Tasern,

(Zuruf des Abg. Heribert Friedmann, AfD)

an die Erhöhung und Dynamisierung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und an eine Einstellungsoffensive, wie sie dieses Land in seiner Geschichte noch nicht gesehen hat. Das Beförderungsbudget bei der Polizei – das war kürzlich zu lesen und wurde von der GdP ausdrücklich gelobt – wird angehoben.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)