Das, wie gesagt, fordert noch nicht einmal die GEW. Sie machen es sich an der Stelle mit dieser Forderung, wie wir finden, ein wenig zu einfach. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben bereits im Sommer dieses Jahres unmittelbar nach dem Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung mit intensiven Gesprächen zur Umsetzung der Verstetigung des Hochschulpaktes mit den Hochschulen unseres Landes begonnen.
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verpflichten sich Bund und Länder, die in den letzten Jahren gemeinsam im Rahmen des Hochschulpakts aufgebauten Studienplätze bedarfsgerecht zu erhalten und die Studienbedingungen an den deutschen Hochschulen zu verbessern.
Im Gegensatz zum Hochschulpakt 2020, der für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen wurde, haben Bund und Länder den Zukunftsvertrag unbefristet abgeschlossen. Das schafft für unser Land und unsere Hochschulen Planungssicherheit und gleichzeitig die Möglichkeit, bereits bestehende befristete Stellen in großem Umfang zu entfristen.
Das ist der große Unterschied in diesem neuen System: Bisher konnten Stellen nur befristet besetzt werden – jetzt ist es möglich, Stellen unbefristet zu besetzen, also dauerhaft.
Wir haben in den letzten Monaten die Situation der Hochschulen in Rheinland-Pfalz in Bezug auf den Hochschulpakt mit ihnen zusammen analysiert. Jetzt haben wir die Verteilung entschieden, und anschließend gehen wir in die Umsetzung. Im Vergleich zu anderen Ländern sind wir dabei sehr gut im Zeitplan. Von „lange“ kann überhaupt keine Rede sein.
Ich erläutere auch gerne noch einmal, was es heißt, dass wir den Hochschulpakt auf Dauer stellen. Der Bund wird ab 2021 genau die Gelder zur Verfügung stellen, die er jetzt zur Verfügung stellt, und diese 2024 erhöhen. Das Land tut das Gleiche.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So ist es, Konrad!)
Es stellt in den nächsten Jahren die Gelder zur Verfügung, die es jetzt zur Verfügung stellt, und wird die Kofinanzierung entsprechend anpassen. Das ist der Bund-LänderVertrag mit der hälftigen Kofinanzierung.
Ich habe am Montag dieser Woche, am 9. Dezember, die „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Damit setzen wir diesen Zukunftsvertrag im Land um. Wir werden damit den Hochschulen zukünftig – Bund und Länder hälftig – 140 Millionen Euro jährlich dauerhaft zur Verfügung stellen und insgesamt 750 Dauerstellen schaffen können.
Damit schaffen wir eine solide, planungssichere Hochschulfinanzierung, und wir sorgen für dauerhafte personelle Unterstützung an den Hochschulen. Wir geben Impulse für die weitere Zukunftsentwicklung unserer Wissenschaftslandschaft. Natürlich ist das ein großer Erfolg für RheinlandPfalz.
Und wir erreichen mit der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ vier Ziele. Erstens, Entfristung: Wir überführen landesweit über 750 Stellen an den staatlichen Hochschulen in Dauerstellen und bieten damit zahlreichen Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven für die Zukunft.
Wir schaffen Planungssicherheit, das ist das Zweite. Anders als im laufenden Hochschulpakt werden den Hoch
Drittens werden wir das Konzept der offenen Hochschule weiterführen. Es werden auch weiterhin die Studienplätze, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden, erhalten.
Viertens, Qualität in Studium und Lehre: Wir sichern diese Qualität in Studium und Lehre ab, indem die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und damit zur Beratung und Betreuung der Studierenden dauerhaft gesichert werden.
Mit dem Systemwechsel vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag ändert sich auch die Umsetzungsmechanik. Die Neukonzeption der Finanzierung setzt auf drei Instrumenten auf: Verstetigung, dynamische Komponente und Innovationsfonds.
Mit der Verstetigung erreichen wir, dass 750 Stellen entfristet und budgetiert werden können. Das sind 62 Millionen Euro, die zur Verfügung stehen. Das sind 750-mal Arbeitsplatzsicherheit und gute Beschäftigungsperspektiven.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Mit der dynamischen Komponente können die Hochschulen Schwerpunkte in Eigenverantwortung setzen. Das sind 15 Millionen Euro jährlich ab 2021, aufwachsend auf 30 Millionen Euro jährlich ab 2024.
Und zusätzlich werden wir mit einem Innovationsfonds von 20 Millionen Euro jährlich landespolitische Schwerpunkte setzen. Das wird in Zielvereinbarungen festgelegt. Damit werden wir der Hochschulentwicklung in RheinlandPfalz einen weiteren Schub geben und die Weichen für die nächsten Jahre richtig stellen.
An dieser Stelle möchte ich mich durchaus dafür bedanken, dass wir mit diesem Antrag die Gelegenheit haben, im Plenum die „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ in Rheinland-Pfalz vorstellen zu können.
Ich möchte schließen mit der Worten des stellvertretenden Vorsitzenden der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, Professor Bosselmann-Cyran: „Mit der jetzt vorgestellten Initiative der Landesregierung kann der Durchbruch zu einer nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Standorte gelingen.“
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die beiden Anträge. Ich stelle zunächst den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10760 – zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Hand
zeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt wurde.
Ich rufe die Abstimmung über den Alternativantrag der Regierungsfraktionen – Drucksache 17/10816 – auf. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. – Gegenstimmen? – Vielen Dank. Dann stelle ich fest, dass der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen wurde.
Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugszulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10772 –
dazu: Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten von Polizei, Berufsfeuerwehr und Justizvollzug nachhaltig und angemessen verbessern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10818 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter Friedmann von der Fraktion der AfD, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Neben den Polizeibeamten stellen die Feuerwehr- und die Justizvollzugsbeamten einen wichtigen Pfeiler unserer Gesellschaft dar. Dabei handelt es sich um Beamte, die 24/7 Dienst am Wohlergehen unserer Gesellschaft leisten.
Beamte der Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzugs sind Tag für Tag Gefahren ausgesetzt, die sie mit ihrer Gesundheit oder mit ihrem Leben bezahlen könnten. Dabei werden Einsätze unter schwierigsten Bedingungen durchgeführt.
Die Arbeitsmediziner, die die vielfältigen Stressfaktoren dieser Beamten untersucht haben, sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Die Lebenserwartungen eines Polizei-, Berufsfeuerwehr- oder Justizvollzugsbeamten sind im Durchschnitt ca. 7 Jahre kürzer als bei anderen Beamten.
im mittleren Dienst in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 in einem niedrigen Gehaltssegment eingegliedert sind.
Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für unsere Beamten der Polizei, Feuerwehr und Justiz mit Eintritt in die Pension weggefallen.
Nach der Föderalismusreform können der Bund und die Länder diesen Bereich eigenständig gesetzlich regeln. Beispielsweise hat der Freistaat Bayern von dieser Regelung sofort Gebrauch gemacht und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. Inzwischen haben NordrheinWestfalen und Sachsen nachgezogen und den früheren Rechtszustand wiederhergestellt.
(Abg. Sven Teuber, SPD: Bitte? – Abg. Michael Frisch, AfD: Halt doch mal die Klappe, Teuber! Das ist unverschämt! – Abg. Sven Teuber, SPD: Hör mal, hört doch auf zu beleidigen! – Abg. Michael Frisch, AfD: Dein Benehmen ist unverschämt! – Abg. Sven Teuber, SPD: Das hätte ich gerne im Protokoll! – Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, bitte ins Protokoll aufnehmen! – Abg. Sven Teuber, SPD: Ich verstehe ihn halt nicht! Ich möchte, dass er lauter redet! – Abg. Michael Frisch AfD: Ja, ja! Es ist gut! – Abg. Sven Teuber, SPD: Da müssen Sie mich nicht beleidigen! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Niemand hat Sie beleidigt! Lassen Sie den Kollegen Friedmann reden! – Abg. Sven Teuber, SPD: Da müssen Sie mich nicht beleidigen! – Abg. Michael Frisch, AfD: Ja! – Abg. Sven Teuber, SPD: Das hätte ich gerne im Protokoll, Herr Präsident!)
Berlin bereitet die Wiedereinführung gerade vor, und weitere Länder denken darüber nach. Ich frage Sie: Sind die Beamten anderer Länder mehr wert als unsere Beamten in Rheinland-Pfalz? Natürlich nicht. Auch sie haben es sich mehr als verdient.
Weil die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und „Gitterzulage“ eine materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen darstellt, muss sie am Ende der aktiven Dienstzeit bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden. Die physische und psychische Dauerbelastung sowie traumatische Erlebnisse sind nicht mit dem Tag des Übergangs in den Ruhestand erledigt bzw. vergessen.