Protocol of the Session on November 14, 2019

offensichtlich die Koalition wachgerüttelt haben. Ich bin froh, dass wir einen durchdachten Antrag vorgelegt haben, der eben nicht mit der heißen Nadel gestrickt wurde.

(Beifall der CDU)

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Eine Frauen Selbsthilfegruppe nach Krebserkrankung sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 42, Neustadt an der Weinstraße. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Weiter begrüße ich Mitglieder des Sozialverbandes VdK, Ortsverband Neuwied-Heddesdorf, mit Gästen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat die Abgeordnete Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der Sache gut gedacht, greift aber leider zu kurz. Wir als Koalitionsfraktionen wollen möglichst sofort die Kosten für Kinderwunschbehandlung übernehmen und langfristig gesetzlich verankern.

Auf das laufende Handeln der verschiedenen Ministerien komme ich noch gezielt zu sprechen.

In Deutschland leben im Moment etwa 800.000 Paare mit Kinderwunsch. Diese Paare befinden sich oftmals jahrelang sowohl einer in medizinischen als auch psychosozialen Extremsituation und leiden massiv unter der ungewollten Kinderlosigkeit. Paare mit Kinderwunsch nehmen große Hürden und Belastungen in Kauf, dabei ist das Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme oftmals noch die kleinste zu nehmende Hürde.

Sieben Jahre nach der letzten Bundesratsinitiative ist die Zahl der Länder, die eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht haben, auf neun Bundesländer angestiegen. Ich rechne damit, dass alsbald Bayern nachfolgt, und wenn wir das heute so beschließen, eben auch Rheinland-Pfalz als elftes Land dabei sein wird.

Sehr geehrte Frau Kollegin Huth-Haage, nicht auf Ihren Antrag, sondern vielmehr auf erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen Häusern in Bund und Land ist zurückzuführen, dass wir ein wirklich gutes Regierungshandeln haben.

(Abg. Martin Brandl, CDU: So hat sich das aber nicht angehört im Sprechvermerk! Als hätte es den Sprechvermerk nicht gegeben!)

Für die SPD-Fraktion begrüße ich an dieser Stelle ausdrücklich den guten und den engen Austausch zwischen

der Bundesministerin, Frau Dr. Franziska Giffey,

(Beifall des Abg. Martin Haller, SPD)

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und unserer Gesundheitsministerin,

(Zurufe aus dem Haus – Glocke des Präsidenten)

Frau Sabine Bätzing-Lichtenthäler;

(Beifall bei der SPD)

denn so kann die Landesregierung ein eigenes Förderprogramm anstreben, um damit der freiwilligen Bund-LänderKooperation beizutreten, und das schnellstmöglich. Idealerweise könnten so noch im Verlauf des kommenden Jahres 2020 die Finanzmittel bereitstehen.

Das wollen Sie. Frau Huth-Haage, Sie wollen den Paaren helfen, und das möglichst bald. So habe ich Sie in der Begründung Ihres Antrags verstanden.

Laut Förderrichtlinie des Bundes haben Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung nach § 27 a SGB V ausschließlich Personen, die miteinander verheiratet sind, nach ärztlicher Feststellung und nur wenn eine ausreichend erfolgreiche Kinderwunschbehandlung diagnostiziert ist, und dann für insgesamt drei Versuche.

Welch einem hohen Druck Paare mit Kinderwunsch dabei ausgesetzt sind, ist in der Definition selbst abzulesen. Nach einer eingeholten Zweitarztmeinung und einer ausreichenden intensiven Information über die hohen bestehenden Belastungen sowohl in medizinischer als auch psychosozialer Hinsicht wird in Rheinland-Pfalz an verschiedene Kinderwunschzentren mit der Zulassung nach § 121 a überwiesen.

50%ige Kassenmittel und die Kofinanzierung von Bund und Land erhalten dann Versicherte ab 25 Jahren, Frauen bis 40 Jahre, Männer bis 50 Jahre.

Eine Kryokonservierung von Ei, Samen oder Keimzellen – auch das ist ein wichtiges Thema – ist bei den oben genannten Voraussetzungen für Paare möglich, wenn zum Beispiel keimzellenschädigende Therapien erforderlich sind.

Die Förderrichtlinie des Bundes wurde zuletzt im Jahr 2016 überarbeitet und um unverheiratete Paare ergänzt. Bedauerlicherweise ist die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin ausgeschlossen. Das halten wir für bedauerlich und für reformbedürftig; denn familiensoziologisch und rechtlich wird heute zwischen Familien mit verheirateten oder nicht verheirateten Eltern kaum mehr groß unterschieden.

Für die Zukunft wünschen wir uns, dass unverheiratete oder auch lesbische Paare nicht mehr von der Kostenübernahme der Krankenversicherungen und der Förderung ausgenommen sind. Die Gesellschaft, unsere Gesellschaft verändert sich zunehmend, und die Fähigkeit, gute Eltern für die Kinder zu sein, hängt ganz sicherlich von ganz anderen Faktoren ab.

Um eine Förderrichtlinie für Kinderwunscheltern nach Kassenlage von Bund und Land auszuschließen, fordern wir, für die gesamte Gesellschaft eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben. Bürgern soll ein Rechtsanspruch garantiert sein.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich seit vielen Jahren für die verbesserte Kinderwunschbehandlung eingesetzt.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Rheinland-Pfalz möchte diesen Weg mit einem Landesförderprogramm beschreiten und bereits im Laufe des Jahres 2020 in die Kinderwunschförderung einsteigen.

Meine Damen und Herren, verehrte CDU-Fraktion und sehr geehrte Frau Huth-Haage! Ihr Antrag, Kinderwunschbehandlung finanziell zu fördern, ist richtig; der Antrag der Ampelfraktionen geht allerdings weit über den Ihren hinaus. Viele Paare wünschen sich ein Leben mit Kindern. Ermöglichen Sie dies, und unterstützen Sie unseren weiterführenden Antrag.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Frisch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben das Glück, in einer freien Gesellschaft leben zu dürfen. Jeder Mensch und jedes Paar darf sein Lebensmodell selbst wählen, ob dies nun eigene Kinder vorsieht oder nicht.

Die AfD macht sich dabei für eine Willkommenskultur für Kinder stark und hat auch hier im Landtag Rheinland-Pfalz immer wieder für die Unterstützung von Familien und die Anerkennung von Erziehungsarbeit geworben.

Uns ist allen bewusst, dass Familien mit Kindern in mehrfacher Hinsicht die Kernzelle einer freien Gesellschaft darstellen, weil sie Verantwortung übernehmen und Geschichte, Wissen, Kultur, Traditionen und letztlich auch den Gedanken der Freiheit weitertragen. Ohne Kinder haben wir keine Zukunft. Das sieht auch unsere biologische Prägung so.

(Beifall der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Biologische Prägung?)

Kaum etwas spielt in unserem Denken und Fühlen eine so große Rolle wie Kinder. Sie sind für uns nicht nur Lebensinhalt und Erfüllung, sondern auch Ausdruck von Zusammengehörigkeit, Geborgenheit, Zuneigung, Liebe, menschlicher Wärme und Nähe und nicht zuletzt auch von Hoffnung.

Dass unsere moderne Gesellschaft immer mehr Faktoren hervorzubringen scheint, welche Paaren die Elternschaft verwehren, ist daher eine bedrückende Erfahrung. Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Welche seelischen Nöte und Bedrängnisse ein solches Schicksal mit sich bringt, können wohl nur Betroffene wirklich ermessen.

Sich für Familien mit unerfülltem Kinderwunsch einzusetzen und sie bei der Erfüllung dieses Wunsches zu unterstützen, ist daher auch aus unserer Sicht ein verständliches, ja, ein berechtigtes Anliegen. In diesem Sinne begrüßen wir die von der CDU-Fraktion angestoßene Debatte.

(Beifall der AfD)

Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite zeigt sich, wenn man die assistierte Reproduktion als Ganze in den Blick nimmt. Hier stellen sich viele schwerwiegende rechtliche und ethische Fragen, die weit über die im Antrag angesprochene finanzielle Thematik hinausgehen.

Was ist etwa mit den überzähligen Embryonen, die künstlich erzeugt, aber aus verschiedenen Gründen nicht eingepflanzt werden können? – Sie werden kryokonserviert und in tiefgefrorenem Zustand aufbewahrt. Wie lange und zu welchem Zweck, kann niemand sagen.

Die Landesregierung wusste im Ausschuss nicht einmal, wie viele solcher Embryonen es in Rheinland-Pfalz gibt. Dabei kommt auch diesen Menschen im frühesten Stadium ihres Lebens Menschenwürde zu; denn – so das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Urteil zum Abtreibungsstrafrecht 1975 – die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.

Sollte man wirklich eine Behandlung fördern, die für die betroffenen Frauen mit einer enormen physischen und psychischen Belastung verbunden ist, deren Erfolgsrate nur bei etwa 20 % liegt und bei der es deutliche Hinweise auf gesundheitliche Schäden bei den tatsächlich geborenen Kindern gibt?

Wie gehen wir damit um, dass künstliche Befruchtungen immer wieder zu Mehrlingsschwangerschaften führen, die entweder nicht gewollt sind oder sogar die Gesundheit der Mutter bedrohen?

In solchen Fällen werden dann selektive Abtreibungen durchgeführt, mit allen ethischen und gesundheitlichen Problemen, die damit verbunden sind. Im Jahr 2017 gab es laut Jahrbuch der Deutschen Reproduktionsmedizin 209 fetale Reduktionen, bei denen 284 Embryonen getötet wurden.

Macht die assistierte Reproduktion Kinder nicht zu Objekten medizinischer Verfahren, nicht mehr gezeugt, sondern geschaffen, durch technische Vorgänge hergestellt und mitunter schon heute einer Qualitätskontrolle durch Präimplantationsdiagnostik unterworfen? Haben nicht jene – im Übrigen auch linke und feministische Kreise – recht, die das grundsätzlich kritisch bewerten? Führt uns das alles nicht auf eine schiefe Ebene, an deren Ende eine immer