(Staatsminister Roger Lewentz: Aber das muss man doch auch in Berlin verstehen! – Weitere Zurufe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Entschuldigung, die Kollegin Schneider sagt „bei meinem Haushalt“. Das hat mit dem Landeshaushalt nichts zu tun.
Es geht um Bundesmittel. Wenn keine Antrag der Landwirte vorliegt, dann stellt sich die Frage der Kofinanzierung durch das Land nicht.
Wir machen das nacheinander. Jetzt hat Herr Kollege Steinbach das Wort. Andere können sich melden und eine Frage stellen. Jetzt stellt Herr Steinbach eine Frage.
gen das Thema „Umverteilung in den Maßnahmenbereichen“ angesprochen. Ich frage noch einmal konkret nach, wieso es der Bundesministerin nicht möglich erscheint, eine gewisse Flexibilität einzurichten, denn gerade bei Kalamitäten – aktuell denke ich ganz besonders an die Kalamitäten im Forstbereich – wäre es natürlich für die Forstwirte und Forstbetriebe in unserem Land sehr wichtig, diese Mittel mit einer gewissen Flexibilität auch im Land schwerpunktgerichtet einzusetzen.
Herr Kollege, wir sind im Dialog mit den Landwirtinnen und Landwirten in Rheinland-Pfalz, auch mit allen Agrarbereichen. Wir tragen beim Bund immer wieder vor, welche Flexibilisierung wir bräuchten, damit das Geld auch bei uns verwendet werden kann. Allerdings stimmt die Bundesministerin allen Vorschlägen des Landes Rheinland-Pfalz zur Flexibilisierung nicht zu.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Wie heißt die? – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kalamität heißt die!)
Es liegen noch sechs Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst erteile ich dem Abgeordneten Billen das Wort.
Herr Minister, Sie haben am Anfang festgestellt, dass die GAK-Mittel gemeinsam zwischen Bund und Land festgelegt werden. Können Sie mir erklären, warum Sie, obwohl es gemeinsam zwischen Bund und Land festgelegt worden ist, dass man diese Mittel auch zur Unterstützung und zum Aufbau vom Forst nutzen kann, dies im Land RheinlandPfalz nicht tun?
Noch einmal: Die Mittel werden zwischen Bund und Land festgelegt, allerdings können die Länder den Bund dabei nicht überstimmen. Die Frage, ob die Mittel abgerufen werden oder nicht, ist keine Frage, ob das Land einen Antrag stellt, sondern es müssen die Betriebe selbst die Anträge stellen. Wenn die Betriebe die Anträge nicht stellen, sollte das eigentlich für jeden nachvollziehbar ein Beleg dafür sein, dass es den Programmen an Attraktivität mangelt.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie haben die Frage nicht verstanden, Herr Kollege! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Doch! Er hat sie verstanden, sie passt aber nur nicht in die Therapiesitzung! – Weitere Zurufe im Hause)
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass Fördermittel auch aus dem Grund nicht abgerufen werden, weil die Landwirte nicht ausreichend investieren und die Investitionsfördermittel nicht zum Einsatz kommen. Eine Alternative zur Investition ist die Verfahrensförderung, zum Beispiel auch bei der Gülleausbringung. Gibt es Möglichkeiten, im Rahmen der GAK solche Verfahren zu fördern? Wenn nicht, was kann das Land tun, um diese Verfahrensförderungen in den Blick zu nehmen?
Wie ich bereits ausgeführt habe, Herr Kollege, sind die Förderprogramme, die der Bund stoisch fortschreibt, aber nicht bereit ist, den veränderten strukturellen Bedingungen, auch den veränderten Marktbedingungen in der Landwirtschaft anzupassen, zunehmend unattraktiver. Deswegen haben wir einen Rückgang der Antragstellung durch die Landwirtinnen und Landwirte. Die aus unserer Sicht erforderliche und geeignete Maßnahme wäre, die Programme so anzupassen, dass sie der Realität, also dem Strukturwandel der Landwirtschaft entsprechen. Diese Vorschläge machen wir immer wieder auf Bundesebene. Allein das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte diese Anpassung nicht vornehmen. Das führt dazu, dass keine Anträge gestellt werden.
Wie man dann auf die Idee kommen kann – nicht Sie, aber andere –, der Landesregierung einen Vorwurf zu konstruieren, das entzieht sich meiner logischen Nachvollziehbarkeit. Deswegen muss ich diese Vorwürfe, wie sie in der Öffentlichkeit erhoben worden sind, zurückweisen.
Die Landesregierung bemüht sich, diese Programme zu ändern, damit sie auf unsere Landwirte passen. Aber so, wie sie von Frau Klöckner gestaltet werden, sagen die Landwirte zunehmend Nein dazu. Deswegen geht das Geld den Landwirten nicht verloren, weil die Landesregierung etwas unterlässt, sondern weil der Bund es unterlässt, die Programme anzupassen.
Deswegen ist die Lösung dieses GAK-Problems allein in Berlin zu suchen. Die Lösung ist auch alleine dort zu finden.
Vielen Dank. Herr Minister, Sie haben eben zwar nur prozentual geantwortet, aber es waren immerhin im Jahr 2018 8,2 Millionen Euro, die uns nach den mir vorliegenden Zahlen entgangen sind.
Ich frage Sie jetzt noch einmal: Wie sehen denn ganz konkret Ihre Vorschläge aus, um den Topf entsprechend ausschöpfen zu können? In Baden-Württemberg und Bayern ist es anders. Da scheint das Programm – unterstützt vom Bund – zu passen. Dann frage ich mich, warum es in Rheinland-Pfalz nicht der Fall ist. Welche Vorschläge haben Sie ganz konkret?
Herr Kollege Gies, den Eindruck, den Sie hier erwecken, dass das ein rheinland-pfälzisches Problem sei, möchte ich entschieden zurückweisen. Wie ich vorhin ausgeführt habe, haben wir zwischen den Jahren 2014 und 2017 – nur für diesen Zeitraum haben wir Vergleichswerte der Länder – einen überdurchschnittlichen Mittelabfluss. Das heißt, die anderen Bundesländer hatten noch weniger Anträge der Landwirtinnen und Landwirte als Rheinland-Pfalz.
Deswegen muss der Eindruck, der auch in der Öffentlichkeit immer wieder erweckt wird, es sei nur in RheinlandPfalz ein Problem, wirklich zurückgewiesen werden. Bei uns werden noch mehr Mittel abgerufen als im Länderdurchschnitt.
Dass aber in allen Bundesländern Probleme beim Mittelabfluss liegen, also die Anträge nicht von der Landwirtschaft gestellt werden, muss irgendwann dem Bund zu denken geben. Deswegen muss er handeln.
Herr Minister, Sie unterstellen der Frau Bundesministerin Klöckner, dass sie sich rheinland-pfälzischen Bedürfnissen verweigert.
Es ist auch eine Lieblingsfloskel von Ihnen, die Schuld immer bei anderen zu suchen. Kann es sein, dass sich Frau Klöckner lediglich an gesetzliche Vorgaben hält?
Herr Kollege Zehfuß, es ist wie folgt: Seit mehreren Jahren bemühen sich alle Bundesländer darum, das Verfahren zum Einsatz der Bundesmittel zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Die Länder haben sich mit Vertretern aller 16 Bundesländer zusammengefunden, um eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die konkrete Vorschläge zu Papier bringt.
Der Bund hat erklärt, dass er an dieser Arbeitsgruppe nicht teilnehmen möchte. Die Papiere, die erarbeitet worden sind, wurden in der letzten Sitzung der Bundesländer erörtert. Die Vorschläge der Länder wurden allerdings vom Bund nicht aufgegriffen. Es hat keine Flexibilisierung stattgefunden.
Die Länder haben selbstverständlich Vorschläge gemacht, die auf der Grundlage geltenden Rechts möglich sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass die 16 Bundesländer Frau Bundesministerin Klöckner rechtswidrige Vorschläge unterbreitet haben. Falls es Gegenstand Ihrer Frage war, eine solche Unterstellung zu machen, muss ich diese für die gesamte Arbeitsgruppe zurückweisen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, man konnte in der Presse lesen, dass ein Bundestagsabgeordneter die Äußerung gemacht hat, die Landesregierung müsste sorgfältiger arbeiten. In diesem Zusammenhang frage ich auch, nachdem sich die CDU über die Aussagen amüsiert, die der Minister im Landtag trifft: Gibt es denn überhaupt einen Antragstau?
Ich kann mich an Jahre erinnern, in denen es einen Antragstau gab, weil so viele Anträge eingegangen waren, dass die Mittel nicht zur Verfügung standen. Gibt es einen Antragstau, der nicht bewältigt werden kann, bzw. wie bewerten Sie die Aussage, die Landesregierung müsste sorgfältiger arbeiten?
Das liegt in keiner Weise an der Sorgfalt der Landesregierung, übrigens auch nicht an der Sorgfalt der Regierungen aller anderen Bundesländer. Deswegen ist diese Erklärung des Abgeordneten aus dem Bundestag offensichtlich nicht sehr von Sachkunde geprägt.
Wir haben die Situation, dass es auch keinen Antragstau gibt, sondern die Zahl der Anträge geht zurück. Daran sehen Sie, die Landwirtinnen und Landwirte stimmen quasi über dieses Programm des Bundes ab, indem sie den Daumen senken, weil das Programm so unattraktiv ist, dass keine Anträge kommen.
Insofern haben wir eine sehr objektive Kritik der gesamten Landwirtschaft an dem GAK-Programm der Bundesregierung, und wir haben auch eine einhellige Kritik der 16 Bundesländer an diesem Programm. Es müsste doch dann klar sein, dass der Fehler beim Bund liegt und dort behoben werden muss.