Im Hinblick auf die Dürreschäden in den Wäldern sollten wir der Landesregierung Gelegenheit geben, die von ihr vorgeschlagene Entschließung des Bundesrats „Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse“ umzusetzen. Dieser Vorschlag ist auch deshalb interessant, weil damit Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie aus dem Solidarfonds der EU genutzt werden sollen.
Das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen. Die AfDFraktion hält eine Finanzierung dieser Institution für entbehrlich, weil die Beobachtung des Wetters in RheinlandPfalz und die Vorhersage der örtlichen Wetterverhältnisse bereits vom Landesamt für Umwelt im Zusammenwirken mit dem Deutschen Wetterdienst zufriedenstellend erledigt wird.
Auch die Einführung der Unwetterwarnungen und deren Verbreitung werden in Zusammenarbeit befriedigend erledigt und ständig verbessert. Die Einordnung der beobachtbaren Klimaveränderungen – die wir nicht leugnen – in bestimmte Theorien des Klimawandels braucht nicht die Aufgabe eines Landesinstituts zu sein. Hierfür leistet sich die Bundesregierung große und publizistisch wirksame Institute. In Rheinland-Pfalz wäre eine Begleitung durch hiesige universitäre Institute sinnvoll.
Die Energieagentur des Landes wurde gegründet, um die Klimalehre der Landesregierung weiter zu verbreiten. Diese Tätigkeit ist überflüssig; denn sie wird von den Medien übernommen. Die Durchsetzung der energiepolitischen Vorstellungen der Landesregierung sollte nicht durch ein Förderinstitut verstärkt werden. Die großen Antriebskräfte der Energiewende sind Subventionen der erneuerbaren Energien, die die Bürger, Unternehmen und Kommunen jährlich 1,5 Milliarden Euro kosten.
Angesichts der steigenden Preise von Strom und auch von Primärenergie sind öffentliche Förderungen der Energieeffizienz entbehrlich. Allenfalls könnte das Wirtschaftsministerium bestimmte gemeinsame Aktionen von Unternehmen fördern.
Zuschüsse an private Organisationen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Zuschüssen für die Natur- und
Umweltorganisationen hat die Landesregierung eine Liste von über 200 Förderungen in den Jahren 2017 und 2018 übermittelt. Darin ist erkennbar, dass allein das Umweltministerium 200 solcher Bewilligungen ausgesprochen hat.
Einige dieser Bewilligungen sind erkennbar auf Naturschutzprojekte ausgelegt. Andere wiederum sollen lediglich gewisse umweltpolitische Organisationen fördern. Die Höhe der Zuschüsse reicht von unter 1.000 Euro bis über 100.000 Euro. Die AfD empfiehlt hier eine Durchforstung; in Zukunft sollten nicht mehr nur genehme Vereinigungen gefördert werden, sondern nur greifbare und nachprüfbare Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes.
Im Weiteren möchte ich auf wichtige Zukunftsthemen eingehen, die bald auch zu Änderungen der Haushaltsansätze führen können.
Starkregen. Auch in diesem Jahr hat Rheinland-Pfalz unter heftigen Unwettern mit Starkregen und den folgenden Überschwemmungen gelitten. Die Starkregen kamen wie immer plötzlich und mit nur kurzer Vorwarnzeit. Die Feuerwehren, das THW, die Mitarbeiter der Kommunen und die Polizei haben Großes geleistet, um die Schäden einzudämmen und Nothilfe zu leisten.
Zur Vorbeugung gegen solche Schäden hat die Landesregierung Vorsorgekonzepte erarbeitet, die von den Kommunen nach und nach umgesetzt werden. Die AfD-Fraktion unterstützt diese Strategie der Landesregierung und weist darauf hin, dass dabei nicht nur die möglichst gefahrlose Ableitung der Abwässer im Vordergrund stehen kann. Nötig sind auch vorbeugende Maßnahmen zur Begrenzung des Abflusses aus Landwirtschaftsflächen und die Ausräumung der Abflüsse.
Darüber hinaus bekräftigt die AfD ihre Unterstützung für eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung. Solche Versicherungen helfen im Ernstfall nicht nur den Geschädigten, sondern entlasten auch den Landeshaushalt und können bei gewerblichen Betrieben Hinweise zur Vorsorge geben. Dem Vernehmen nach gibt es auf Bundesebene verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden. Wir wären dankbar, wenn die Landesregierung dem Landtag diese Bedenken und Schritte zu deren Überwindung darstellen könnte.
Ein Rückblick auf die Wetteraufzeichnungen der letzten 60 Jahre zeigt, dass es immer wieder Starkregenereignisse gegeben hat und sie nicht vorhersehbar sind. Dankenswerterweise ist es aber dem Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst gelungen, die Vorwarnzeiten etwas zu verlängern und die Warnungen schnell zu verbreiten.
Borkenkäferplage. Die Waldschäden durch die Borkenkäfer sind wirtschaftlich gravierend und naturschädigend. Ganze Bestände und die davon abhängigen Wirtschaftszweige in der Forst- und Holzwirtschaft sind gefährdet. Auslöser dieser Plage waren Wetterereignisse im vergangenen Winter.
Die geschädigten Bäume boten dann in dem langen und trockenen Sommer dem Borkenkäfer gute Lebensbedingungen. Es gibt aber auch menschengemachte Primärschäden, besonders an Fichtenbeständen. Die Freistellung von Bäumen durch Kahlschläge, durch Trassen für Verkehrswege und Hochspannungsleitungen sowie durch Windkraftanlagen schwächt die Bäume und ermöglicht dem Borkenkäfer den ersten Angriff.
Derzeit steht für alle Forstverwaltungen die Bewältigung der Schäden im Vordergrund. Die Maßnahmen dafür sind bekannt und entsprechen dem Stand der Technik. Die Landesregierung muss aber auch in ihren Fachbehörden erörtern, welche langfristig angelegten Vorsorgemaßnahmen gegen die Wiederholung solcher Schäden aussichtsreich erscheinen. Solche Überlegungen werden in den Fachkreisen angestellt und zielen hauptsächlich auf die Wahl widerstandsfähiger Baumarten ab. Insbesondere wird überlegt, wie die Forstwirtschaft langfristig den Fichtenanbau vermindern kann.
Gewässerreinhaltung. Ein Schwerpunkt für Fortschritte in der Gewässerreinhaltung sind derzeit die Kunststoffreste. Dabei wird die Belastung der Gewässer durch mitgetragene Plastikteile und durch Mikroplastik aus politischen Gründen zusammengefasst. Aus fachlicher Sicht sind dies jedoch zwei ganz verschiedene Problemkreise.
Die sichtbaren Plastikbestandteile in Gewässern stammen aus der breiten Nutzung von Kunststoffen für Gebrauchsgegenstände und Verpackungen. Hierzu hat die Europäische Union eine Richtlinie vorgelegt, die aber keine durchschlagenden Lösungen enthält, sondern die Mitgliedsländer auffordert, Programme und Maßnahmen zu entwickeln. Die Zurückhaltung von Plastik in Gewässern soll insbesondere der Entlastung der Meere dienen. Hier hat die Richtlinie der Kommission einen nur unvollständigen Ansatz; denn sie gilt nur für die Mitgliedstaaten.
Für eine Minderungsstrategie in unserem Hauptfluss, dem Rhein, brauchen wir die Mitwirkung auch aus der Schweiz. Deshalb sollten Bund und Länder mit diesen Aufgaben die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins ansprechen. Diese Kommission ist sehr erfahren und lösungsorientiert.
Für Rheinland-Pfalz sind zwei Besonderheiten zu vermerken. Zum einen müssten die zuständigen Behörden überprüfen, inwieweit die Abfallverwertung, insbesondere die Kompostierung, zum Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt führt. Gegebenenfalls müssten die Kompostierung eingeschränkt und die Verbrennung verstärkt werden.
Zum Zweiten ist aus der Sicht des Meeresschutzes entscheidend, dass ein sprunghafter Anstieg der schwebenden Kunststoffe im Rhein im Bereich Duisburg stattfindet. Die Landesregierung müsste also sicherstellen, dass dort entscheidende Maßnahmen zur Zurückhaltung des Plastikmülls unternommen werden.
in Gewässern erfordert ganz andere Gegenmaßnahmen. Untersuchungen zeigen, dass etwa 70 % der Mikroplastik aus Reifenabrieb besteht. Dagegen helfen keine abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, sondern andere Zusammensetzungen der Reifen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Filterung des Straßenabwassers.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn auf die Ausführungen des Kollegen Billen eingehen.
Herr Billen, man kann sich hier hinstellen und viel „Blabla, Blablub“ machen, man kann auch über „Summ, summ“ philosophieren. Aber wenn ich mir Ihre Arbeit ansehe im Haushaltsverfahren, die Arbeit der CDU und der Abgeordneten, die für die CDU im Umweltausschuss sitzen – das sind ja nicht nur Sie, Herr Billen, sondern auch Herr Dr. Gensch, Herr Wäschenbach und Frau Schneider –, und wenn ich mir anschaue, welche Deckungsblätter die CDU eingereicht hat – – –
Wenn ich mir anschaue, welche Deckblätter die CDU eingereicht hat, dann waren das ganze drei Deckblätter.
Ein Deckblatt zur Stärkung der Naturparke – hat die Koalition selbst abgeräumt. Ein Deckblatt zur Abschaffung der Energieagentur –
Und dann ein Deckblatt zur Stärkung des Tierschutzes. Aber, Herr Billen, zu allem, was Sie vorhin vorgetragen ha
ben über den Wald, über die Afrikanische Schweinepest, über die Landwirtschaft, über die Waldkalkung, alle diese Dinge, die Sie vorgetragen haben,
dann stelle ich fest, dazu haben Sie nichts in das Deckblattverfahren bzw. in die Haushaltsberatungen eingebracht.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jawohl! – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es doch aus!)