Protocol of the Session on January 25, 2018

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, falsch!)

Das Beispiel Verbleib in der Erstaufnahme: Asylbewerber werden viel zu schnell auf die Kommunen verteilt, obwohl das Gesetz einen Aufenthalt von sechs Monaten ausdrücklich vorsieht und über die Hälfte von ihnen keinen Schutzstatus erhält. Dabei gewährt § 47 Absatz 1 b des Asylrechts den Ländern die Möglichkeit, Asylsuchende in der Zeit, in der über ihren Antrag entschieden wird, in der Aufnahmeeinrichtung unterzubringen. Allerdings hat das Land davon bisher nur selten Gebrauch gemacht. 2017 wurden mehr als 90 % der Asylsuchenden vor Ende der Halbjahresfrist aus der Erstaufnahme auf die Kommunen verteilt. Mit der vorschnellen Verteilung nimmt das Land vielfältige Probleme vor Ort in Kauf und erschwert eine schnelle Rückführung, die aus der Erstaufnahme heraus wesentlich problemloser erfolgen kann.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf zum zweiten Beispiel, die Rückführung, kommen. Auch was die konsequente Durchsetzung zur Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleiberecht betrifft, liegt in Rheinland-Pfalz einiges im Argen. Trotz erweiterter Möglichkeiten durch den Bund setzt das Land weiter darauf, auf Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam fast gänzlich zu verzichten. Die Folge ist, Abschiebungen aus den Kommunen scheitern immer wieder und müssen abgebrochen werden. Das durchkreuzt die Arbeit der zuständigen Ausländerbehörden und der Vollzugsbeamten und schadet der Akzeptanz der Aufnahme von Asylsuchenden in unserem Land. Was noch schlimmer wiegt: Wer eine von Rechts wegen festgestellte Ausreisepflicht nicht vollzieht, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Das gilt vor allem für kriminelle abgelehnte Asylsuchende, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen und deshalb so früh wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden

müssen. Dies einfach den Kommunen zu überlassen, ist grob fahrlässig und verantwortungslos.

(Beifall der CDU)

Ich nehme das Beispiel Wohnsitzauflage. In mehreren Bundesländern gibt es die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz, was den Vorteil hat, dass Integrationsaufgaben besser verteilt, Städte entlastet und damit die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden. Rheinland-Pfalz allerdings nutzt diese Möglichkeit nicht, was die Integration anerkannter Asylsuchender erschwert.

So können die Kommunen ihre Integrationsangebote nicht verlässlich planen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Asylsuchenden auch im Ort bleiben.

Ich komme zu einem vierten weiteren Beispiel, der Integrationsverweigerung. Integration ist der Schlüssel für ein gemeinsames Miteinander. Wer dies verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Bundesintegrationsgesetz hat dafür entsprechende Voraussetzungen geschaffen. Auch in dem Punkt weigert sich die Landesregierung, wirksame Sanktionsmechanismen anzuwenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Akzeptanz und die Legitimation des Asylrechts ist es entscheidend, dass wir die darin festgestellten gesetzlichen Regelungen auch konsequent anwenden. Wer sich aber aus falsch verstandener Toleranz und aus ideologischen Gründen beharrlich weigert, dies umzusetzen, der untergräbt auf Dauer nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat, sondern schadet auch den Bemühungen, die Hilfeleistungen auf die wirklich Schutzbedürftigen zu konzentrieren.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegen Rauschkolb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal vehement feststellen – ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen –, der bundespolitische Rahmen wird in Rheinland-Pfalz ausgeschöpft. Wir handeln klar und konsequent. Ich sage es extra langsam, dass man es auch versteht. Ich kann es mit Beispielen belegen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Frisch, SPD: Das wird davon nicht richtiger!)

Die Rückführungen, bei denen wir auf Platz 3 im Bundesgebiet sind, was ich ich schon sehr gut finde, sind effizient. Da sie oft freiwillig erfolgen, kann man mit den Menschen Unterredungen führen. Die Rückführung ist vor Abschluss des Asylverfahrens möglich, was auch ein Vorteil ist.

Aber natürlich werden Menschen auch abgeschoben. Dem verweigert sich in Rheinland-Pfalz niemand, auch wenn es oft genug betont wird.

36 % der Rückführungen sind schon aus der Erstaufnahme möglich. Es wird also ausgeschöpft.

Sie sagen, die Leute müssten länger in der Erstaufnahme bleiben. Ja, es gibt die Möglichkeit, dass die Menschen sechs Monate verbleiben. Aber die Verfahren dauern immer noch, obwohl viel weniger Menschen kommen, aktuell etwa zehn Monate. Das heißt, es besteht also gar nicht die Möglichkeit. Wenn die Verfahren, was wir schon seit Jahren anmahnen, endlich schneller durchgezogen würden und man sich schneller kümmern würde, hätten wir in dem Punkt weniger Probleme. Es ist aber auch nicht absehbar, dass es schneller passiert; denn die Fälle, die da sind, werden komplexer. Es geht um Länder, in die man schwerer abschieben kann. Es geht um ganz komplexe Fälle, bei denen vieles noch geklärt wird.

Sie wissen auch, dass die Herkunftsstaaten nicht immer bereit sind, lückenlos mit aufzuklären, was natürlich unser Problem ist. Ich glaube, in dem Punkt ziehen wir an einem Strang, dass es nämlich schon wichtig wäre, dass wir in manchen Ländern bessere Verbindungen hätten, damit wir auch klären könnten, wie die Verhältnisse sind.

Wir haben vorhin über das Thema der Staatenlosen gesprochen. Es ist natürlich schon ein Problem, dessen wir uns alle bewusst sind.

Es kommt noch hinzu, dass es auch um Familien geht und eine Schulpflicht für die Kinder besteht, die natürlich in der Erstaufnahme, die nur vorübergehend konzipiert ist, so nicht erfolgen kann.

Deshalb ist es möglich und wird so gemacht, dass die Menschen früher verteilt werden, um den Schülern und Kindern ihre Schulpflicht zu ermöglichen.

Wenn ich das zu den Parallelgesellschaften höre, dann muss ich sage, je öfter man es sagt, desto wahrer wird es nicht. Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen weiß, was Parallelgesellschaften sind und eine erlebt hat. Ich sehe in Rheinland-Pfalz keine Parallelgesellschaften.

(Abg. Matthias Joa, AfD: Germersheim! Ludwigshafen!)

Ich sehe auch in Germersheim und Ludwigshafen keine Parallelgesellschaften. Wie gesagt, Sie können es öfter sagen, es wird trotzdem nicht wahrer werden.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme nun zum Thema Wohnsitzauflage. Ja, Pirmasens hat gemeldet. Ich denke, es kann ein sinnvolles Instrument sein. Wir sollten aber beim Thema Wohnsitzauflage keine Schnellschüsse machen, da es auch mit Kosten verbunden ist. Wir sollten abwarten – das Ministerium ist auf dem Weg, Gespräche zu führen –, wie die Zahlen aus den anderen Kommunen sind, bevor wir am Ende eine Entscheidung treffen. Ich glaube, es ist im Sinne von uns allen, dass wir erst einmal bei dem Thema Asyl prüfen,

welche Konsequenzen auf uns zukommen, und ruhig und bedacht handeln und uns nicht einfach in die Enge treiben lassen. Ich glaube, dass es deswegen gut ist, dass man miteinander spricht.

Integration verweigern, war eben auch noch einmal ein Stichwort. Ich habe Ihre vielen Kleinen Anfragen gelesen, die noch nicht beantwortet sind. Eine Frage lautet: Wie oft kommt wer im Integrationskurs zu spät? – Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe wirklich gedacht, ich lese nicht richtig.

(Heiterkeit des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Ich war erst einmal total überrascht, was die Frage denn mit dem Integrationskurs zu tun hat.

(Abg. Martin Haller, SPD: Die Frage sollte man hier einmal stellen, wer hier zu spät kommt!)

Nein. Diese Diskussion möchte ich jetzt gar nicht aufmachen. Das kann jedem passieren.

Klar, für uns ist alle wichtig, dass es genug Integrationskurse gibt, dass die Integrationskurse auch besucht werden, wenn sie angeboten werden. Das ist für uns alle wichtig. Die Menschen sollen, wenn sie hierher kommen, die Sprache lernen. Das ist der Schlüssel zu allem anderen. Wir wollen, dass sich die Menschen, die hier bleiben, am Ende auch selbst versorgen können. Aber solche Fragen zu stellen, geht wieder nur in die Defizitorientierung der Menschen und macht ein schlechtes Bild, wie es die Parallelgesellschaft und viele Dinge machen. Wenn man unterstellt, dass kein Recht angewandt wird, dann geht man davon aus, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Das bringt Unsicherheit hervor.

Es wäre gut, wenn wir uns alle einmal gemeinsam darauf besinnen könnten, was wirklich passiert, als nur Unterstellungen anzumahnen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Bollinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag steigert die CDU die Kunst der alternativen Geschichtsschreibung in geradezu surreale Höhen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nein!)

„Daher hat die CDU-geführte Bundesregierung seit 2015 vielfache Initiativen ergriffen, um unsere nationalen Grenzen zu kontrollieren, die europäischen Außengrenzen zu schützen, Identitäten von Zugewanderten festzustellen,

den unrechtmäßigen Zuzug zu reduzieren (...).“ Meine Damen und Herren, diese dreiste Umkehrung der Wirklichkeit ist so absurd wie peinlich.

(Beifall der AfD)

Die Bürger in diesem Land haben bestimmt nicht vergessen, wofür die CDU von Angela Merkel und Julia Klöckner steht, die widerrechtliche Grenzöffnung des Jahres 2015, die Außerkraftsetzung der Dublin-Regeln, der Drittstaatenregelung sowie des Asylrechts insgesamt und den folgenden staatlichen Kontrollverlust. Niemand anderes als der CSU-Vorsitzende Seehofer sprach von einer Herrschaft des Unrechts,

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genauso ist es!)

während Frau Klöckner den ganz ohne Parlamentsbeteiligung verfügten Grenzöffnungsbeschluss verteidigte, bis Ende 2015 ihre Umfragewerte kurz vor der Landtagswahl zwar in den Keller gingen und sie dann mit dem Plan A2 auf den AfD-Kurs schwenkte,

(Abg. Uwe Junge, AfD: Man erinnert sich!)

was von den Wählern zu Recht als unglaubwürdig erkannt wurde.

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!)